Die Entschädigungen der Krankenkassenmanagerinnen und -manager begrenzen

ShortId
18.3442
Id
20183442
Updated
28.07.2023 03:22
Language
de
Title
Die Entschädigungen der Krankenkassenmanagerinnen und -manager begrenzen
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Verabschiedung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) vom 26. September 2014 hat das Parlament die Transparenz erhöht. Es hat namentlich festgelegt, dass die Krankenversicherer das Entschädigungssystem und die Entschädigung der leitenden Organe offenlegen müssen. Im Geschäftsbericht müssen alle Entschädigungen veröffentlicht werden, die über die obligatorische Krankenversicherung finanziert werden. Die Geschäftsberichte zeigen, dass die Entschädigungen der Mitglieder der Leitungsorgane einiger Versicherer sehr hoch sind, weit höher zum Beispiel als der Lohn eines Bundesratsmitglieds, und diese Entschädigungen scheinen in den letzten Jahren sogar noch zugenommen zu haben. Kürzlich berichtete der "Tages-Anzeiger", dass die Entschädigung des Verwaltungsratspräsidenten der Helsana im letzten Jahr um 107 000 Franken gestiegen ist. Auch in der Geschäftsleitung der Kassen werden exorbitante Saläre bezahlt - 2017 erhielt die Chefin der CSS mit 743 766 Franken die höchste Entschädigung.</p><p>Ein Gutachten von Professor René Rhinow und Professorin Regula Kägi-Diener aus dem Jahr 2006 kam zum Schluss, dass die Krankenversicherer im Bereich der Grundversicherung eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen. Entschädigungen über 500 000 Franken lassen sich nicht rechtfertigen und müssen angesichts der gesellschaftlichen Aufgabe der Krankenversicherer im Bereich der Grundversicherung begrenzt und an die Löhne von Bundesratsmitgliedern angepasst werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich bereits im Rahmen des Postulates der sozialdemokratischen Fraktion vom 17. Juni 2016 (16.3617, "Die Entschädigungen der Krankenkassenmanagerinnen und -manager begrenzen") zu dieser Frage geäussert.</p><p>Seit dem 1. Januar 2016 verpflichtet das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; SR 832.12) die Versicherer, im Geschäftsbericht ihr Entschädigungssystem offenzulegen und für ihre leitenden Organe den Gesamtbetrag der Entschädigungen und den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag zu veröffentlichen. Seither sind denn auch diese Angaben in den Geschäftsberichten der Krankenversicherer zu finden. Diese Offenlegungspflicht schafft Transparenz über die Entschädigungen der leitenden Organe. Dies ermöglicht es einerseits der Aufsichtsbehörde, im Rahmen ihrer Überwachung der Durchführung der sozialen Krankenversicherung die Entschädigungen anzuschauen. Sie prüft, ob die Verwaltungskosten auf ein für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliches Mass beschränkt sind. Andererseits ermöglicht die Offenlegungspflicht auch eine Kontrolle der Entschädigungen durch die Öffentlichkeit.</p><p>Aufgrund der erst kürzlich eingebrachten Offenlegungspflicht im KVAG sieht der Bundesrat zurzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf betreffend Einführung einer Lohnobergrenze.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine Lohnobergrenze festgelegt werden könnte in der Chefetage von Krankenversicherern, die über die obligatorische Grundversicherung finanziert werden, und zwar so, dass die Löhne der Krankenkassenmanagerinnen und -manager nicht höher als ein Bundesratslohn sind, der als Richtwert dienen soll.</p>
  • Die Entschädigungen der Krankenkassenmanagerinnen und -manager begrenzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Verabschiedung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) vom 26. September 2014 hat das Parlament die Transparenz erhöht. Es hat namentlich festgelegt, dass die Krankenversicherer das Entschädigungssystem und die Entschädigung der leitenden Organe offenlegen müssen. Im Geschäftsbericht müssen alle Entschädigungen veröffentlicht werden, die über die obligatorische Krankenversicherung finanziert werden. Die Geschäftsberichte zeigen, dass die Entschädigungen der Mitglieder der Leitungsorgane einiger Versicherer sehr hoch sind, weit höher zum Beispiel als der Lohn eines Bundesratsmitglieds, und diese Entschädigungen scheinen in den letzten Jahren sogar noch zugenommen zu haben. Kürzlich berichtete der "Tages-Anzeiger", dass die Entschädigung des Verwaltungsratspräsidenten der Helsana im letzten Jahr um 107 000 Franken gestiegen ist. Auch in der Geschäftsleitung der Kassen werden exorbitante Saläre bezahlt - 2017 erhielt die Chefin der CSS mit 743 766 Franken die höchste Entschädigung.</p><p>Ein Gutachten von Professor René Rhinow und Professorin Regula Kägi-Diener aus dem Jahr 2006 kam zum Schluss, dass die Krankenversicherer im Bereich der Grundversicherung eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen. Entschädigungen über 500 000 Franken lassen sich nicht rechtfertigen und müssen angesichts der gesellschaftlichen Aufgabe der Krankenversicherer im Bereich der Grundversicherung begrenzt und an die Löhne von Bundesratsmitgliedern angepasst werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich bereits im Rahmen des Postulates der sozialdemokratischen Fraktion vom 17. Juni 2016 (16.3617, "Die Entschädigungen der Krankenkassenmanagerinnen und -manager begrenzen") zu dieser Frage geäussert.</p><p>Seit dem 1. Januar 2016 verpflichtet das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; SR 832.12) die Versicherer, im Geschäftsbericht ihr Entschädigungssystem offenzulegen und für ihre leitenden Organe den Gesamtbetrag der Entschädigungen und den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag zu veröffentlichen. Seither sind denn auch diese Angaben in den Geschäftsberichten der Krankenversicherer zu finden. Diese Offenlegungspflicht schafft Transparenz über die Entschädigungen der leitenden Organe. Dies ermöglicht es einerseits der Aufsichtsbehörde, im Rahmen ihrer Überwachung der Durchführung der sozialen Krankenversicherung die Entschädigungen anzuschauen. Sie prüft, ob die Verwaltungskosten auf ein für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliches Mass beschränkt sind. Andererseits ermöglicht die Offenlegungspflicht auch eine Kontrolle der Entschädigungen durch die Öffentlichkeit.</p><p>Aufgrund der erst kürzlich eingebrachten Offenlegungspflicht im KVAG sieht der Bundesrat zurzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf betreffend Einführung einer Lohnobergrenze.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine Lohnobergrenze festgelegt werden könnte in der Chefetage von Krankenversicherern, die über die obligatorische Grundversicherung finanziert werden, und zwar so, dass die Löhne der Krankenkassenmanagerinnen und -manager nicht höher als ein Bundesratslohn sind, der als Richtwert dienen soll.</p>
    • Die Entschädigungen der Krankenkassenmanagerinnen und -manager begrenzen

Back to List