Kurse für ältere Menschen zum Umgang mit neuen Technologien anbieten

ShortId
18.3443
Id
20183443
Updated
28.07.2023 03:20
Language
de
Title
Kurse für ältere Menschen zum Umgang mit neuen Technologien anbieten
AdditionalIndexing
28;32;34;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Interpellantin, wonach die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) heute für die Teilnahme aller an einer demokratischen, informierten und gerechten Gesellschaft unerlässlich ist.</p><p>Er beantwortet die im Vorstoss gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Chancengleichheit gehört zu den Kernzielen der Strategie Digitale Schweiz, die der Bundesrat am 20. April 2016 verabschiedet hat. Zur Erreichung dieses Ziels und zur Förderung einer gleichberechtigten Teilnahme insbesondere auch von älteren Menschen an der digitalen Schweiz hat die Geschäftsstelle Informationsgesellschaft im Bundesamt für Kommunikation (Bakom) das nationale Netzwerk Digitale Inklusion (www.e-inclusion.ch) lanciert. Im September 2016 hat die Geschäftsstelle mit den Netzwerkmitgliedern eine Fachtagung zum Thema der digitalen Inklusion auch der älteren Menschen durchgeführt. Die Strategie Digitale Schweiz von 2016 wird derzeit überarbeitet. Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 wird der Bundesrat die neue Fassung verabschieden. Das Ziel der Chancengleichheit wird in der neuen Strategie beibehalten. </p><p>2. Gemäss den neuesten Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) nutzen heute bereits 75 Prozent der 60- bis 69-Jährigen sowie 45 Prozent der über 70-Jährigen das Internet. Um diese Anteile zu erhöhen und namentlich ältere Menschen im Umgang mit den IKT zu schulen, spielt die Weiterbildung eine zentrale Rolle. Die ständige Weiterentwicklung der neuen Technologien erfordert ein lebenslanges Lernen über alle Lebensphasen hinweg, von der Grundschule über das Berufsleben bis ins Rentenalter. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG), das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, bezweckt die Förderung der Qualität und der Transparenz der Weiterbildungsangebote sowie der Chancengleichheit. Um die gesamte Bevölkerung für das lebenslange Lernen zu sensibilisieren, kann der Bund kraft des WeBiG Leistungsvereinbarungen mit Organisationen der Weiterbildung abschliessen (Art. 12 WeBiG). Zudem regelt das Gesetz die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener und gibt dem Bund die Möglichkeit, zu diesem Zweck Finanzhilfen an die Kantone zu leisten (Art. 13-16 WeBiG). Auf diese Weise sollen die anvisierten Bevölkerungsgruppen, darunter auch ältere Menschen, in die Lage versetzt werden, fehlende Grundkompetenzen unter anderem im Bereich der IKT zu erwerben.</p><p>Mit seinem Programm zur Förderung der Grundkompetenzen am Arbeitsplatz, welches sich auf das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG, Art. 55) stützt, leistet der Bund des Weiteren finanzielle Beiträge an Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Weiterbildungsmassnahmen zur Vermittlung von Grundkompetenzen am Arbeitsplatz anbieten und sie so dabei unterstützen, arbeitsplatzbezogene Herausforderungen zu meistern. Zu diesen Herausforderungen zählt auch die Digitalisierung. Die Weiterbildung und die aktive Laufbahnplanung standen zudem im Zentrum der vierten Konferenz zum Thema "Ältere Arbeitnehmende" vom April 2018. In der gemeinsamen Schlusserklärung wurde betont, dass die Gestaltung der beruflichen Laufbahn und die konstante Weiterbildung zwar primär in der Verantwortung der einzelnen Arbeitnehmenden liegen, jedoch auch Arbeitgeber, Berufs- und Branchenverbände sowie Kantone und Bund gefordert sind. So sollen Bund und Kantone Rahmenbedingungen und Dienstleistungen sicherstellen, die Chancengleichheit beim Zugang zu Weiterbildungen und Beratungsangeboten gewährleisten sowie Anreize für einen möglichst langen Verbleib im Arbeitsmarkt setzen.</p><p>Schliesslich sieht das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) in Artikel 101bis die Möglichkeit vor, Beiträge an gesamtschweizerisch tätige private Institutionen wie etwa Pro Senectute auszurichten, die Aufgaben zugunsten älterer Menschen erbringen, beispielsweise mit der Durchführung von IKT-Kursen, die unter anderem vermitteln, wie Bestellungen im Internet getätigt werden können oder E-Banking genutzt werden kann. Im Jahr 2017 nahmen 8742 ältere Menschen an 7400 von Pro Senectute vermittelten Lektionen teil. Die Teilnahme an den Kursen liegt jedoch in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zuge der Digitalisierung werden die Karten neu gemischt und unsere Errungenschaften infrage gestellt. Es ist unmöglich, vor allem aber unnötig, den digitalen Wandel aufzuhalten. Im Gegenteil: Unsere Wirtschaft muss die Chancen der Digitalisierung nutzen.</p><p>Dennoch dürfen die Auswirkungen der Digitalisierung auf unsere Gesellschaft nicht vernachlässigt werden. Für die Teilnahme aller an einer demokratischen, informierten und gerechten Gesellschaft ist heute die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unerlässlich. Meist sind es ältere Menschen, denen die neuen Technologien weniger vertraut sind, die vom Wandel zurückgelassen und von der Gesellschaft ausgegrenzt werden, weil sie beispielsweise kein Billett im Internet kaufen, E-Banking nicht nutzen oder die Zustellung von Paketen nicht ändern können.</p><p>Dabei wäre es doch für die ältere Generation am wichtigsten, die IKT im Alltag einsetzen zu können. So könnten sie sich ihren Einkauf nach Hause liefern lassen, Bestellungen im Internet tätigen oder sich mit ihren Angehörigen über Skype austauschen. </p><p>Daher stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat angesichts der Digitalisierung unserer Gesellschaft sicher, dass ältere Menschen an einer demokratischen, informierten und gerechten Gesellschaft teilhaben können?</p><p>2. Sind spezifische Kurse geplant, um ältere Menschen im Umgang mit neuen Technologien zu schulen?</p>
  • Kurse für ältere Menschen zum Umgang mit neuen Technologien anbieten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Interpellantin, wonach die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) heute für die Teilnahme aller an einer demokratischen, informierten und gerechten Gesellschaft unerlässlich ist.</p><p>Er beantwortet die im Vorstoss gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Chancengleichheit gehört zu den Kernzielen der Strategie Digitale Schweiz, die der Bundesrat am 20. April 2016 verabschiedet hat. Zur Erreichung dieses Ziels und zur Förderung einer gleichberechtigten Teilnahme insbesondere auch von älteren Menschen an der digitalen Schweiz hat die Geschäftsstelle Informationsgesellschaft im Bundesamt für Kommunikation (Bakom) das nationale Netzwerk Digitale Inklusion (www.e-inclusion.ch) lanciert. Im September 2016 hat die Geschäftsstelle mit den Netzwerkmitgliedern eine Fachtagung zum Thema der digitalen Inklusion auch der älteren Menschen durchgeführt. Die Strategie Digitale Schweiz von 2016 wird derzeit überarbeitet. Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 wird der Bundesrat die neue Fassung verabschieden. Das Ziel der Chancengleichheit wird in der neuen Strategie beibehalten. </p><p>2. Gemäss den neuesten Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) nutzen heute bereits 75 Prozent der 60- bis 69-Jährigen sowie 45 Prozent der über 70-Jährigen das Internet. Um diese Anteile zu erhöhen und namentlich ältere Menschen im Umgang mit den IKT zu schulen, spielt die Weiterbildung eine zentrale Rolle. Die ständige Weiterentwicklung der neuen Technologien erfordert ein lebenslanges Lernen über alle Lebensphasen hinweg, von der Grundschule über das Berufsleben bis ins Rentenalter. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG), das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, bezweckt die Förderung der Qualität und der Transparenz der Weiterbildungsangebote sowie der Chancengleichheit. Um die gesamte Bevölkerung für das lebenslange Lernen zu sensibilisieren, kann der Bund kraft des WeBiG Leistungsvereinbarungen mit Organisationen der Weiterbildung abschliessen (Art. 12 WeBiG). Zudem regelt das Gesetz die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener und gibt dem Bund die Möglichkeit, zu diesem Zweck Finanzhilfen an die Kantone zu leisten (Art. 13-16 WeBiG). Auf diese Weise sollen die anvisierten Bevölkerungsgruppen, darunter auch ältere Menschen, in die Lage versetzt werden, fehlende Grundkompetenzen unter anderem im Bereich der IKT zu erwerben.</p><p>Mit seinem Programm zur Förderung der Grundkompetenzen am Arbeitsplatz, welches sich auf das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG, Art. 55) stützt, leistet der Bund des Weiteren finanzielle Beiträge an Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Weiterbildungsmassnahmen zur Vermittlung von Grundkompetenzen am Arbeitsplatz anbieten und sie so dabei unterstützen, arbeitsplatzbezogene Herausforderungen zu meistern. Zu diesen Herausforderungen zählt auch die Digitalisierung. Die Weiterbildung und die aktive Laufbahnplanung standen zudem im Zentrum der vierten Konferenz zum Thema "Ältere Arbeitnehmende" vom April 2018. In der gemeinsamen Schlusserklärung wurde betont, dass die Gestaltung der beruflichen Laufbahn und die konstante Weiterbildung zwar primär in der Verantwortung der einzelnen Arbeitnehmenden liegen, jedoch auch Arbeitgeber, Berufs- und Branchenverbände sowie Kantone und Bund gefordert sind. So sollen Bund und Kantone Rahmenbedingungen und Dienstleistungen sicherstellen, die Chancengleichheit beim Zugang zu Weiterbildungen und Beratungsangeboten gewährleisten sowie Anreize für einen möglichst langen Verbleib im Arbeitsmarkt setzen.</p><p>Schliesslich sieht das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) in Artikel 101bis die Möglichkeit vor, Beiträge an gesamtschweizerisch tätige private Institutionen wie etwa Pro Senectute auszurichten, die Aufgaben zugunsten älterer Menschen erbringen, beispielsweise mit der Durchführung von IKT-Kursen, die unter anderem vermitteln, wie Bestellungen im Internet getätigt werden können oder E-Banking genutzt werden kann. Im Jahr 2017 nahmen 8742 ältere Menschen an 7400 von Pro Senectute vermittelten Lektionen teil. Die Teilnahme an den Kursen liegt jedoch in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zuge der Digitalisierung werden die Karten neu gemischt und unsere Errungenschaften infrage gestellt. Es ist unmöglich, vor allem aber unnötig, den digitalen Wandel aufzuhalten. Im Gegenteil: Unsere Wirtschaft muss die Chancen der Digitalisierung nutzen.</p><p>Dennoch dürfen die Auswirkungen der Digitalisierung auf unsere Gesellschaft nicht vernachlässigt werden. Für die Teilnahme aller an einer demokratischen, informierten und gerechten Gesellschaft ist heute die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unerlässlich. Meist sind es ältere Menschen, denen die neuen Technologien weniger vertraut sind, die vom Wandel zurückgelassen und von der Gesellschaft ausgegrenzt werden, weil sie beispielsweise kein Billett im Internet kaufen, E-Banking nicht nutzen oder die Zustellung von Paketen nicht ändern können.</p><p>Dabei wäre es doch für die ältere Generation am wichtigsten, die IKT im Alltag einsetzen zu können. So könnten sie sich ihren Einkauf nach Hause liefern lassen, Bestellungen im Internet tätigen oder sich mit ihren Angehörigen über Skype austauschen. </p><p>Daher stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat angesichts der Digitalisierung unserer Gesellschaft sicher, dass ältere Menschen an einer demokratischen, informierten und gerechten Gesellschaft teilhaben können?</p><p>2. Sind spezifische Kurse geplant, um ältere Menschen im Umgang mit neuen Technologien zu schulen?</p>
    • Kurse für ältere Menschen zum Umgang mit neuen Technologien anbieten

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