Wie fördert die Digitalisierung die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt?

ShortId
18.3444
Id
20183444
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Wie fördert die Digitalisierung die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt?
AdditionalIndexing
34;28;44;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2016 hat der Bundesrat die Strategie Digitale Schweiz (BBl 2016 3985) verabschiedet, die es der Schweiz erlauben soll, die Chancen der Digitalisierung in allen Lebensbereichen zu nutzen. Die Strategie sieht eine enge Zusammenarbeit und einen intensiven Dialog zwischen allen Akteuren vor. Die Chancengleichheit und die Teilhabe aller sind eines der Hauptziele der Strategie. Eine aktualisierte Strategie soll im zweiten Halbjahr 2018 verabschiedet werden.</p><p>Im Bericht des Bundesrates "Zentrale Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft" vom 11. Januar 2017 überprüfte der Bundesrat die Rahmenbedingungen in jenen Bereichen, welche für die digitale Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Mit dem Bericht "Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Chancen und Risiken" vom 8. November 2017 in Erfüllung der Postulate Reynard 15.3854, "Automatisierung. Risiken und Chancen", und Derder 17.3222, "Digitale Wirtschaft. Die Arbeitsplätze der Zukunft und Massnahmen für ihre Förderung in der Schweiz identifizieren", wurden die Erkenntnisse in Bezug auf die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt vertieft.</p><p>Ergänzend zu diesen Berichten erarbeitet das EDI (EBGB) zurzeit einen Bericht zu den Chancen und Risiken, welche die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen mit sich bringt. Dies geschieht in Erfüllung des Postulates Bruderer Wyss 16.4169, "Inklusives Arbeitsumfeld im Lichte der Digitalisierung", das der Ständerat am 7. März 2017 angenommen hat. Dieser Bericht soll Auskunft darüber geben, wie sich die Situation und die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen durch die Digitalisierung verändern, welches Potenzial darin für die Betroffenen und die Wirtschaft liegt, welche Rahmenbedingungen nötig sind, um diese Entwicklungen zur Förderung der Autonomie und der - finanziellen - Unabhängigkeit zu fördern, welche Risiken es abzudecken gilt und wie eine bessere Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt bei gleichzeitigem Schutz von Daten gewährleistet werden kann. Der Postulatsbericht wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 vorliegen.</p><p>Der Bericht des Bundesrates zur Behindertenpolitik vom 9. Mai 2018 unterstreicht die Bedeutung der Digitalisierung im Allgemeinen und in Bezug auf die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen. Der Bericht sieht konkrete Massnahmen vor, welche auch der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen dienen. Dazu gehören die Weiterführung der Geschäftsstelle E-Accessibility im EBGB, die sich des Themas Digitalisierung und Behindertenpolitik annimmt, und die Förderung von Informationen in zugänglichen Formaten.</p><p>Der Digitalisierung wird zudem im Rahmen der beruflichen Grund- und Weiterbildung Rechnung getragen. Dies gilt etwa für die Verwendung digitaler Medien im Rahmen des Nachteilsausgleichs (Art. 3 Bst. c des Bundesgesetzes über die Berufsbildung, BBG). Zudem fördert der Bund das Erlangen von Grundkompetenzen, darunter auch die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Diese Förderung erfolgt im Bereich der Grundkompetenzen am Arbeitsplatz gestützt auf Artikel 55 BBG, im Rahmen der Weiterbildung gestützt auf Artikel 8 und Artikel 13ff. des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Chancengleichheit ist eines der vier Kernziele der Strategie Digitale Schweiz. Gleichzeitig werden Menschen mit Behinderungen insbesondere bei der beruflichen Eingliederung benachteiligt.</p><p>Deshalb ist es naheliegend, die Digitalisierung als Chance zu nutzen, um die Integration von Betroffenen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Digitalisierung hat weitreichende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft; sie muss deswegen unbedingt als Chance im Kampf gegen Ungleichheit genutzt und zur Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden. </p><p>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat im Rahmen der Digitalisierung, um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen zu fördern?</p>
  • Wie fördert die Digitalisierung die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2016 hat der Bundesrat die Strategie Digitale Schweiz (BBl 2016 3985) verabschiedet, die es der Schweiz erlauben soll, die Chancen der Digitalisierung in allen Lebensbereichen zu nutzen. Die Strategie sieht eine enge Zusammenarbeit und einen intensiven Dialog zwischen allen Akteuren vor. Die Chancengleichheit und die Teilhabe aller sind eines der Hauptziele der Strategie. Eine aktualisierte Strategie soll im zweiten Halbjahr 2018 verabschiedet werden.</p><p>Im Bericht des Bundesrates "Zentrale Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft" vom 11. Januar 2017 überprüfte der Bundesrat die Rahmenbedingungen in jenen Bereichen, welche für die digitale Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Mit dem Bericht "Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Chancen und Risiken" vom 8. November 2017 in Erfüllung der Postulate Reynard 15.3854, "Automatisierung. Risiken und Chancen", und Derder 17.3222, "Digitale Wirtschaft. Die Arbeitsplätze der Zukunft und Massnahmen für ihre Förderung in der Schweiz identifizieren", wurden die Erkenntnisse in Bezug auf die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt vertieft.</p><p>Ergänzend zu diesen Berichten erarbeitet das EDI (EBGB) zurzeit einen Bericht zu den Chancen und Risiken, welche die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen mit sich bringt. Dies geschieht in Erfüllung des Postulates Bruderer Wyss 16.4169, "Inklusives Arbeitsumfeld im Lichte der Digitalisierung", das der Ständerat am 7. März 2017 angenommen hat. Dieser Bericht soll Auskunft darüber geben, wie sich die Situation und die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen durch die Digitalisierung verändern, welches Potenzial darin für die Betroffenen und die Wirtschaft liegt, welche Rahmenbedingungen nötig sind, um diese Entwicklungen zur Förderung der Autonomie und der - finanziellen - Unabhängigkeit zu fördern, welche Risiken es abzudecken gilt und wie eine bessere Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt bei gleichzeitigem Schutz von Daten gewährleistet werden kann. Der Postulatsbericht wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 vorliegen.</p><p>Der Bericht des Bundesrates zur Behindertenpolitik vom 9. Mai 2018 unterstreicht die Bedeutung der Digitalisierung im Allgemeinen und in Bezug auf die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen. Der Bericht sieht konkrete Massnahmen vor, welche auch der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen dienen. Dazu gehören die Weiterführung der Geschäftsstelle E-Accessibility im EBGB, die sich des Themas Digitalisierung und Behindertenpolitik annimmt, und die Förderung von Informationen in zugänglichen Formaten.</p><p>Der Digitalisierung wird zudem im Rahmen der beruflichen Grund- und Weiterbildung Rechnung getragen. Dies gilt etwa für die Verwendung digitaler Medien im Rahmen des Nachteilsausgleichs (Art. 3 Bst. c des Bundesgesetzes über die Berufsbildung, BBG). Zudem fördert der Bund das Erlangen von Grundkompetenzen, darunter auch die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Diese Förderung erfolgt im Bereich der Grundkompetenzen am Arbeitsplatz gestützt auf Artikel 55 BBG, im Rahmen der Weiterbildung gestützt auf Artikel 8 und Artikel 13ff. des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Chancengleichheit ist eines der vier Kernziele der Strategie Digitale Schweiz. Gleichzeitig werden Menschen mit Behinderungen insbesondere bei der beruflichen Eingliederung benachteiligt.</p><p>Deshalb ist es naheliegend, die Digitalisierung als Chance zu nutzen, um die Integration von Betroffenen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Digitalisierung hat weitreichende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft; sie muss deswegen unbedingt als Chance im Kampf gegen Ungleichheit genutzt und zur Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden. </p><p>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat im Rahmen der Digitalisierung, um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen zu fördern?</p>
    • Wie fördert die Digitalisierung die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt?

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