Anordnungsmodell für Psychologinnen und Psychologen

ShortId
18.3446
Id
20183446
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Anordnungsmodell für Psychologinnen und Psychologen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aktuell können Leistungen der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zuhanden der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) dann abgerechnet werden, wenn sie von dazu ermächtigten Ärztinnen und Ärzten an psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten delegiert und unter Aufsicht in deren Räumlichkeiten erbracht werden. Sie gelten dann als ärztliche Leistungen. Diese Regelung besteht aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids (BGE 107 V 46).</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Anfrage Prelicz-Huber 11.1068, "Nichtärztliche Psychotherapie als Leistung der Grundversicherung", und die Interpellation Eder 16.3060, "Die Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten", dargelegt, dass er, nachdem mit dem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG; SR 935.81) die Aus- und Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten schweizweit harmonisiert und auf hohem Niveau festgelegt worden ist, verschiedene Modelle der Zulassung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zur Leistungsabrechnung und konkrete Vorschläge für die Ablösung des derzeitigen Modells der delegierten Psychotherapie prüfen wird.</p><p>Abklärungen haben gezeigt, dass die psychiatrische Versorgung grundsätzlich gewährleistet ist, aber Verbesserungen, insbesondere für gewisse Bevölkerungsgruppen (Kinder und Jugendliche), angezeigt sind. Der Bundesrat hat auch schon im Bericht "Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates Stähelin 10.3255 festgestellt, dass die Angebotsstrukturen weiterzuentwickeln sind, insbesondere für Krisen- und Notfallsituationen und die intermediären Angebote mit interdisziplinären Teams (die auch soziale Betreuung und alltagsorientierte Unterstützung anbieten) sowie deren nachhaltige Finanzierung. Auch sollen sich die Akteure künftig untereinander noch mehr koordinieren. Beispielsweise sollen die Behandlung und die berufliche Integration von psychisch Kranken besser aufeinander abgestimmt werden.</p><p>Im Rahmen eines Gesprächs im März 2018 zwischen Vertretern des Eidgenössischen Departementes des Innern und der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen wurde denn auch aufgezeigt, dass die umschriebenen Herausforderungen anzugehen sind. Vor dem Hintergrund der aktuellen Kostendiskussion im Gesundheitswesen müssen die Verbesserung der Versorgungsqualität und die Vermeidung von unnötiger Mengenausweitung im Vordergrund stehen. Die Arbeiten hinsichtlich angepasster Lösungen im Bereich der psychologischen Psychotherapie werden weitergeführt, jedoch sind dabei Massnahmen im Bereich der Koordination und der Qualitätssicherung besonders zu beachten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Heute können die Leistungen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten nur über die Grundversicherung abgerechnet werden, wenn sie "delegiert" erfolgen. Seit dem Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) 2013 setzen sich die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) sowie sämtliche nationalen Berufsverbände für die Umwandlung des aktuellen Delegationsmodells in ein Anordnungsmodell ein. Dieser Systemwechsel entspricht den Plänen des Bundesrates und der Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Auf dessen Urteile geht das Delegationsmodell zurück. Das Ziel der FSP und der Berufsverbände, die eigenständige Abrechnung für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten einzuführen, entspricht dem Sinn und Geist des PsyG.</p><p>Trotzdem wurde nach fünf Jahren Arbeit und Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit das Anordnungsmodell auf Eis gelegt. Der Entscheid ist nicht nachvollziehbar.</p><p>- Wie rechtfertigt der Bundesrat diesen Entscheid? Was sind seine Argumente? </p><p>Es genügt nicht, auf den schlechten Zeitpunkt hinzuweisen - die Gesundheitskosten steigen seit Jahren kontinuierlich an, es handelt sich also nicht um eine neue Gegebenheit. Auch kein Argument für die Sistierung ist, dass es politisch nicht opportun ist, die Liste der Leistungserbringer anzupassen. Es geht hier nicht um Politik, sondern um die Qualität der Gesundheitsversorgung.</p>
  • Anordnungsmodell für Psychologinnen und Psychologen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktuell können Leistungen der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zuhanden der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) dann abgerechnet werden, wenn sie von dazu ermächtigten Ärztinnen und Ärzten an psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten delegiert und unter Aufsicht in deren Räumlichkeiten erbracht werden. Sie gelten dann als ärztliche Leistungen. Diese Regelung besteht aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids (BGE 107 V 46).</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Anfrage Prelicz-Huber 11.1068, "Nichtärztliche Psychotherapie als Leistung der Grundversicherung", und die Interpellation Eder 16.3060, "Die Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten", dargelegt, dass er, nachdem mit dem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG; SR 935.81) die Aus- und Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten schweizweit harmonisiert und auf hohem Niveau festgelegt worden ist, verschiedene Modelle der Zulassung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zur Leistungsabrechnung und konkrete Vorschläge für die Ablösung des derzeitigen Modells der delegierten Psychotherapie prüfen wird.</p><p>Abklärungen haben gezeigt, dass die psychiatrische Versorgung grundsätzlich gewährleistet ist, aber Verbesserungen, insbesondere für gewisse Bevölkerungsgruppen (Kinder und Jugendliche), angezeigt sind. Der Bundesrat hat auch schon im Bericht "Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates Stähelin 10.3255 festgestellt, dass die Angebotsstrukturen weiterzuentwickeln sind, insbesondere für Krisen- und Notfallsituationen und die intermediären Angebote mit interdisziplinären Teams (die auch soziale Betreuung und alltagsorientierte Unterstützung anbieten) sowie deren nachhaltige Finanzierung. Auch sollen sich die Akteure künftig untereinander noch mehr koordinieren. Beispielsweise sollen die Behandlung und die berufliche Integration von psychisch Kranken besser aufeinander abgestimmt werden.</p><p>Im Rahmen eines Gesprächs im März 2018 zwischen Vertretern des Eidgenössischen Departementes des Innern und der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen wurde denn auch aufgezeigt, dass die umschriebenen Herausforderungen anzugehen sind. Vor dem Hintergrund der aktuellen Kostendiskussion im Gesundheitswesen müssen die Verbesserung der Versorgungsqualität und die Vermeidung von unnötiger Mengenausweitung im Vordergrund stehen. Die Arbeiten hinsichtlich angepasster Lösungen im Bereich der psychologischen Psychotherapie werden weitergeführt, jedoch sind dabei Massnahmen im Bereich der Koordination und der Qualitätssicherung besonders zu beachten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Heute können die Leistungen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten nur über die Grundversicherung abgerechnet werden, wenn sie "delegiert" erfolgen. Seit dem Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) 2013 setzen sich die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) sowie sämtliche nationalen Berufsverbände für die Umwandlung des aktuellen Delegationsmodells in ein Anordnungsmodell ein. Dieser Systemwechsel entspricht den Plänen des Bundesrates und der Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Auf dessen Urteile geht das Delegationsmodell zurück. Das Ziel der FSP und der Berufsverbände, die eigenständige Abrechnung für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten einzuführen, entspricht dem Sinn und Geist des PsyG.</p><p>Trotzdem wurde nach fünf Jahren Arbeit und Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit das Anordnungsmodell auf Eis gelegt. Der Entscheid ist nicht nachvollziehbar.</p><p>- Wie rechtfertigt der Bundesrat diesen Entscheid? Was sind seine Argumente? </p><p>Es genügt nicht, auf den schlechten Zeitpunkt hinzuweisen - die Gesundheitskosten steigen seit Jahren kontinuierlich an, es handelt sich also nicht um eine neue Gegebenheit. Auch kein Argument für die Sistierung ist, dass es politisch nicht opportun ist, die Liste der Leistungserbringer anzupassen. Es geht hier nicht um Politik, sondern um die Qualität der Gesundheitsversorgung.</p>
    • Anordnungsmodell für Psychologinnen und Psychologen

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