Für eine transparente Verwendung der Finanzhilfe für Dachorganisationen der Behindertenhilfe

ShortId
18.3447
Id
20183447
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Für eine transparente Verwendung der Finanzhilfe für Dachorganisationen der Behindertenhilfe
AdditionalIndexing
2836;24;44;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Das Risiko einer Zweckentfremdung der gewährten Subventionen ist sehr gering. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) überprüft die Dachorganisationen laufend und eng. Einerseits fordert das BSV jährlich Kosten- und Leistungsdaten ein, um mittels standardisierter Arbeitsinstrumente Art, Menge, Kosten und Qualität der erbrachten Leistungen zu überprüfen. Stellt es Abweichungen fest, werden diese mit der jeweiligen Dachorganisation besprochen, Begründungen verlangt und gegebenenfalls Massnahmen beschlossen. Nichteinhaltung der Subventionsbedingungen führt in der Regel zu Kürzungen des Beitrages. Das BSV akzeptiert hierbei nur Kosten innerhalb gegebener Grenzen. Andererseits führt das BSV im Verlauf der vierjährigen Vertragslaufzeit bei jeder Dachorganisation mindestens einmal ein Audit vor Ort durch. Dabei werden die Auditergebnisse einer Risikoeinstufung unterzogen. Demnach werden die mit Mitteln der IV finanzierten Leistungen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und zweckbestimmten Erbringung überprüft. Die bestehenden Prozesse und Instrumente reichen aus, um die notwendige Transparenz zu schaffen.</p><p>4. Ein direkter Vergleich aller Dachorganisationen miteinander ist aufgrund der Heterogenität wenig aussagekräftig. Das BSV erstellt aber mit den jährlich eingereichten Kosten- und Leistungsdaten pro Dachorganisation Kennzahlen, wie z. B. Vollkosten pro Beratungsstunde. Diese Kennzahlen werden mit den im Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe (KSBOB) definierten Referenzwerten verglichen (Referenzwerte sind auf der Basis einer Vollkostenkalkulation ermittelte Stundenansätze).</p><p>5. Bei den erwähnten 70 Prozent für personenspezifische Leistungen handelt es sich um einen vom BSV ermittelten Durchschnittswert über alle subventionierten Dachorganisationen. Er dient einzig der Veranschaulichung, dass der Schwerpunkt auf den personenspezifischen Leistungen liegt. In den einzelnen Subventionsverträgen wird spezifisch geregelt, welche Anteile für personenspezifische und welche für allgemeine Leistungen, z. B. Öffentlichkeitsarbeit, geplant sind. Der Anteil für personenspezifische Leistungen ist je nach Organisation sehr unterschiedlich. Die Dachorganisationen haben im Weiteren die Möglichkeit, über Kompensationsregeln Mehrleistungen im personenspezifischen Teil zu erbringen (zulasten der allgemeinen Leistungen). Umgekehrt können keine Mehrleistungen des allgemeinen Teils zulasten des personenspezifischen Teils kompensiert werden.</p><p>6. Die Vertragsbestimmungen zwischen dem BSV und den Dachorganisationen müssen auch zwischen Dachorganisationen und Untervertragsnehmenden analog umgesetzt werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Dachorganisationen. Das BSV überprüft die Einhaltung im Rahmen der wiederkehrenden Audits.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gestützt auf Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) werden den Dachorganisationen der Behindertenhilfe Subventionen gewährt. Deshalb schliesst das BSV mit diesen Organisationen Verträge über eine Dauer von vier Jahren ab. Diese Verträge regeln die Leistungen und deren Qualität sowie die Höhe der Finanzhilfe. Weiter legen die Verträge fest, dass 70 Prozent der Beiträge für Aktivitäten verwendet werden müssen, die in Form von Beratung, Betreuung und Kursen direkt den Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen zukommen.</p><p>Kürzlich kritisierte ein Artikel des Konsumentenmagazins "Bon à savoir" die Löhne der leitenden Gremien der Dachorganisationen; genauer gesagt wurde die fehlende Transparenz in Bezug auf die Saläre kritisiert. Auch wurde auf Finanzierungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit zu komplizierten IT-Infrastrukturen aufmerksam gemacht. </p><p>Daher stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Wie gewährleistet das BSV die korrekte Verwendung der Beiträge?</p><p>2. Besteht angesichts der ungenügend transparenten Praktiken nicht das Risiko, dass die Subventionen nicht für die ursprünglich vorgesehenen Zwecke - zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen (Beratung, Betreuung, Bildung) - eingesetzt werden?</p><p>3. Braucht es nicht mehr Transparenz bei der Gewährung und Verwendung von Beiträgen?</p><p>4. Werden die Betriebskosten der Dachorganisationen miteinander verglichen? Wenn ja, was geht aus dem Vergleich hervor?</p><p>5. Gibt es eine Untersuchung, die zeigt, dass alle Dachorganisationen über ihre Mitgliedorganisationen mindestens 70 Prozent der Subventionen direkt für Beratung, Betreuung und Kurse einsetzen?</p><p>6. Werden die Kosten der Dachorganisationen für Leistungen, die ihnen das BSV vorschreibt, gleich berechnet wie die Kosten der Mitgliedorganisationen dieser Dachorganisationen? Wenn dies nicht der Fall ist, was sind die Gründe dafür?</p>
  • Für eine transparente Verwendung der Finanzhilfe für Dachorganisationen der Behindertenhilfe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Das Risiko einer Zweckentfremdung der gewährten Subventionen ist sehr gering. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) überprüft die Dachorganisationen laufend und eng. Einerseits fordert das BSV jährlich Kosten- und Leistungsdaten ein, um mittels standardisierter Arbeitsinstrumente Art, Menge, Kosten und Qualität der erbrachten Leistungen zu überprüfen. Stellt es Abweichungen fest, werden diese mit der jeweiligen Dachorganisation besprochen, Begründungen verlangt und gegebenenfalls Massnahmen beschlossen. Nichteinhaltung der Subventionsbedingungen führt in der Regel zu Kürzungen des Beitrages. Das BSV akzeptiert hierbei nur Kosten innerhalb gegebener Grenzen. Andererseits führt das BSV im Verlauf der vierjährigen Vertragslaufzeit bei jeder Dachorganisation mindestens einmal ein Audit vor Ort durch. Dabei werden die Auditergebnisse einer Risikoeinstufung unterzogen. Demnach werden die mit Mitteln der IV finanzierten Leistungen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und zweckbestimmten Erbringung überprüft. Die bestehenden Prozesse und Instrumente reichen aus, um die notwendige Transparenz zu schaffen.</p><p>4. Ein direkter Vergleich aller Dachorganisationen miteinander ist aufgrund der Heterogenität wenig aussagekräftig. Das BSV erstellt aber mit den jährlich eingereichten Kosten- und Leistungsdaten pro Dachorganisation Kennzahlen, wie z. B. Vollkosten pro Beratungsstunde. Diese Kennzahlen werden mit den im Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe (KSBOB) definierten Referenzwerten verglichen (Referenzwerte sind auf der Basis einer Vollkostenkalkulation ermittelte Stundenansätze).</p><p>5. Bei den erwähnten 70 Prozent für personenspezifische Leistungen handelt es sich um einen vom BSV ermittelten Durchschnittswert über alle subventionierten Dachorganisationen. Er dient einzig der Veranschaulichung, dass der Schwerpunkt auf den personenspezifischen Leistungen liegt. In den einzelnen Subventionsverträgen wird spezifisch geregelt, welche Anteile für personenspezifische und welche für allgemeine Leistungen, z. B. Öffentlichkeitsarbeit, geplant sind. Der Anteil für personenspezifische Leistungen ist je nach Organisation sehr unterschiedlich. Die Dachorganisationen haben im Weiteren die Möglichkeit, über Kompensationsregeln Mehrleistungen im personenspezifischen Teil zu erbringen (zulasten der allgemeinen Leistungen). Umgekehrt können keine Mehrleistungen des allgemeinen Teils zulasten des personenspezifischen Teils kompensiert werden.</p><p>6. Die Vertragsbestimmungen zwischen dem BSV und den Dachorganisationen müssen auch zwischen Dachorganisationen und Untervertragsnehmenden analog umgesetzt werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Dachorganisationen. Das BSV überprüft die Einhaltung im Rahmen der wiederkehrenden Audits.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gestützt auf Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) werden den Dachorganisationen der Behindertenhilfe Subventionen gewährt. Deshalb schliesst das BSV mit diesen Organisationen Verträge über eine Dauer von vier Jahren ab. Diese Verträge regeln die Leistungen und deren Qualität sowie die Höhe der Finanzhilfe. Weiter legen die Verträge fest, dass 70 Prozent der Beiträge für Aktivitäten verwendet werden müssen, die in Form von Beratung, Betreuung und Kursen direkt den Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen zukommen.</p><p>Kürzlich kritisierte ein Artikel des Konsumentenmagazins "Bon à savoir" die Löhne der leitenden Gremien der Dachorganisationen; genauer gesagt wurde die fehlende Transparenz in Bezug auf die Saläre kritisiert. Auch wurde auf Finanzierungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit zu komplizierten IT-Infrastrukturen aufmerksam gemacht. </p><p>Daher stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Wie gewährleistet das BSV die korrekte Verwendung der Beiträge?</p><p>2. Besteht angesichts der ungenügend transparenten Praktiken nicht das Risiko, dass die Subventionen nicht für die ursprünglich vorgesehenen Zwecke - zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen (Beratung, Betreuung, Bildung) - eingesetzt werden?</p><p>3. Braucht es nicht mehr Transparenz bei der Gewährung und Verwendung von Beiträgen?</p><p>4. Werden die Betriebskosten der Dachorganisationen miteinander verglichen? Wenn ja, was geht aus dem Vergleich hervor?</p><p>5. Gibt es eine Untersuchung, die zeigt, dass alle Dachorganisationen über ihre Mitgliedorganisationen mindestens 70 Prozent der Subventionen direkt für Beratung, Betreuung und Kurse einsetzen?</p><p>6. Werden die Kosten der Dachorganisationen für Leistungen, die ihnen das BSV vorschreibt, gleich berechnet wie die Kosten der Mitgliedorganisationen dieser Dachorganisationen? Wenn dies nicht der Fall ist, was sind die Gründe dafür?</p>
    • Für eine transparente Verwendung der Finanzhilfe für Dachorganisationen der Behindertenhilfe

Back to List