Fake News und die Schweizer Demokratie

ShortId
18.3448
Id
20183448
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Fake News und die Schweizer Demokratie
AdditionalIndexing
04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Von gezielten Desinformationskampagnen kann eine Gefahr für die Meinungsbildung im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen und für das grundsätzliche Vertrauen in die demokratischen Prozesse und Institutionen ausgehen. Derartige Aktivitäten können sowohl auf private wie auch auf staatliche Akteure zurückgehen, wobei der Begriff der Fake News nicht nur im Zusammenhang mit effektiven Falschinformationen Verwendung findet, sondern auch um in der politischen Auseinandersetzung missliebige Argumente oder Berichterstattung zu diskreditieren.</p><p>In einzelnen Staaten (bspw. Frankreich) sind teilweise Massnahmen beschlossen worden mit dem Ziel, der Verbreitung von Falschinformationen im Vorfeld von Wahlen entgegenzuwirken. Dabei sind insbesondere die rechtlichen Massnahmen nicht unumstritten. Befürchtet werden eine Justizialisierung der Wahlkämpfe, indem künftig Gerichte die Zulässigkeit von (politischen) Argumenten und Informationen sanktionieren, sowie Eingriffe in die Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass der gegenwärtige rechtliche Rahmen die Bekämpfung von Falschinformationen ermöglicht. Sofern es sich um diffamierende oder verleumderische Aussagen handelt, greifen die Tatbestände des Strafrechts. In Radio- und Fernsehsendungen würden Fake News gegen das Gebot sachgerechter Darstellung von Tatsachen und Ereignissen verstossen (Art. 93 Abs. 2 BV, SR 101; Art. 4 Abs. 2 RTVG, SR 784.40). Zudem ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (Urteil 1C_472/2010 vom 20. Januar 2011 E. 4.3) anerkannt, dass bei Vorliegen offensichtlich falscher oder irreführender Informationen ein Eingreifen der Behörden zum Beispiel in Form einer Richtigstellung zur Sicherstellung des bundesrechtlichen Anspruchs auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe (Art. 34 Abs. 2 BV) gerechtfertigt beziehungsweise geboten sein kann.</p><p>Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass Äusserungen von privaten Akteuren vor Wahlen und Abstimmungen durch die Grundrechte freier Kommunikation, insbesondere die Meinungsfreiheit, geschützt sind und dass die Pflicht zur Sachlichkeit, Transparenz, Verhältnismässigkeit und Fairness nur die staatlichen Behörden trifft, nicht aber private Akteure. Im Rahmen politischer Auseinandersetzungen können übertreibende oder gar unwahre Behauptungen kaum vermieden werden, und den Stimmberechtigten darf ein Urteil über die bekundeten Meinungen und Übertreibungen zugetraut werden.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger, die Medienvielfalt und die Medienqualität Gewähr bieten für eine freie Meinungsbildung. Er ist nach wie vor der im Nachfolgebericht vom 10. Mai 2017 zum Postulat Amherd 11.3912, "Rechtliche Basis für Social Media", geäusserten Ansicht, dass die identifizierten offenen Fragen weitestgehend in den laufenden Regulierungsvorhaben berücksichtigt werden können. Der Bundesrat und die sicherheitspolitischen Stellen werden die Entwicklungen sowohl im Inland wie im Ausland zudem weiterhin aufmerksam beobachten.</p>
  • <p>In jüngerer Zeit haben falsche Informationen - sogenannte Fake News - bei Wahlen weltweit die demokratische Meinungsbildung heimtückisch beeinflusst. Diese Fake News werden absichtlich verbreitet und haben eine aktive Rolle im Wahlkampf in Frankreich, in den Vereinigten Staaten und in Italien sowie auch im Vorfeld der Brexit-Abstimmung gespielt.</p><p>Fake News können sich dank dem Internet wie ein Lauffeuer verbreiten und verfälschen die demokratische Meinungsbildung. Deshalb sehen mehrere Länder gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Zum Beispiel möchte Frankreich ein Gesetz gegen falsche Informationen während der Wahlen erlassen. </p><p>Die Urnengänge in der direktdemokratischen Schweiz nehmen zu, und die nationalen Wahlen 2019 stehen vor der Tür: Wie kann die Schweiz ihre Demokratie vor der Bedrohung durch Fake News schützen? Hat sich der Bundesrat mit dieser Problematik befasst, und sieht er gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Ist ein Aktionsplan gegen Fake News vorgesehen?</p>
  • Fake News und die Schweizer Demokratie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Von gezielten Desinformationskampagnen kann eine Gefahr für die Meinungsbildung im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen und für das grundsätzliche Vertrauen in die demokratischen Prozesse und Institutionen ausgehen. Derartige Aktivitäten können sowohl auf private wie auch auf staatliche Akteure zurückgehen, wobei der Begriff der Fake News nicht nur im Zusammenhang mit effektiven Falschinformationen Verwendung findet, sondern auch um in der politischen Auseinandersetzung missliebige Argumente oder Berichterstattung zu diskreditieren.</p><p>In einzelnen Staaten (bspw. Frankreich) sind teilweise Massnahmen beschlossen worden mit dem Ziel, der Verbreitung von Falschinformationen im Vorfeld von Wahlen entgegenzuwirken. Dabei sind insbesondere die rechtlichen Massnahmen nicht unumstritten. Befürchtet werden eine Justizialisierung der Wahlkämpfe, indem künftig Gerichte die Zulässigkeit von (politischen) Argumenten und Informationen sanktionieren, sowie Eingriffe in die Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass der gegenwärtige rechtliche Rahmen die Bekämpfung von Falschinformationen ermöglicht. Sofern es sich um diffamierende oder verleumderische Aussagen handelt, greifen die Tatbestände des Strafrechts. In Radio- und Fernsehsendungen würden Fake News gegen das Gebot sachgerechter Darstellung von Tatsachen und Ereignissen verstossen (Art. 93 Abs. 2 BV, SR 101; Art. 4 Abs. 2 RTVG, SR 784.40). Zudem ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (Urteil 1C_472/2010 vom 20. Januar 2011 E. 4.3) anerkannt, dass bei Vorliegen offensichtlich falscher oder irreführender Informationen ein Eingreifen der Behörden zum Beispiel in Form einer Richtigstellung zur Sicherstellung des bundesrechtlichen Anspruchs auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe (Art. 34 Abs. 2 BV) gerechtfertigt beziehungsweise geboten sein kann.</p><p>Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass Äusserungen von privaten Akteuren vor Wahlen und Abstimmungen durch die Grundrechte freier Kommunikation, insbesondere die Meinungsfreiheit, geschützt sind und dass die Pflicht zur Sachlichkeit, Transparenz, Verhältnismässigkeit und Fairness nur die staatlichen Behörden trifft, nicht aber private Akteure. Im Rahmen politischer Auseinandersetzungen können übertreibende oder gar unwahre Behauptungen kaum vermieden werden, und den Stimmberechtigten darf ein Urteil über die bekundeten Meinungen und Übertreibungen zugetraut werden.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger, die Medienvielfalt und die Medienqualität Gewähr bieten für eine freie Meinungsbildung. Er ist nach wie vor der im Nachfolgebericht vom 10. Mai 2017 zum Postulat Amherd 11.3912, "Rechtliche Basis für Social Media", geäusserten Ansicht, dass die identifizierten offenen Fragen weitestgehend in den laufenden Regulierungsvorhaben berücksichtigt werden können. Der Bundesrat und die sicherheitspolitischen Stellen werden die Entwicklungen sowohl im Inland wie im Ausland zudem weiterhin aufmerksam beobachten.</p>
    • <p>In jüngerer Zeit haben falsche Informationen - sogenannte Fake News - bei Wahlen weltweit die demokratische Meinungsbildung heimtückisch beeinflusst. Diese Fake News werden absichtlich verbreitet und haben eine aktive Rolle im Wahlkampf in Frankreich, in den Vereinigten Staaten und in Italien sowie auch im Vorfeld der Brexit-Abstimmung gespielt.</p><p>Fake News können sich dank dem Internet wie ein Lauffeuer verbreiten und verfälschen die demokratische Meinungsbildung. Deshalb sehen mehrere Länder gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Zum Beispiel möchte Frankreich ein Gesetz gegen falsche Informationen während der Wahlen erlassen. </p><p>Die Urnengänge in der direktdemokratischen Schweiz nehmen zu, und die nationalen Wahlen 2019 stehen vor der Tür: Wie kann die Schweiz ihre Demokratie vor der Bedrohung durch Fake News schützen? Hat sich der Bundesrat mit dieser Problematik befasst, und sieht er gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Ist ein Aktionsplan gegen Fake News vorgesehen?</p>
    • Fake News und die Schweizer Demokratie

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