Soziales Unternehmertum. Verpasst die Schweiz den Anschluss?

ShortId
18.3455
Id
20183455
Updated
28.07.2023 03:28
Language
de
Title
Soziales Unternehmertum. Verpasst die Schweiz den Anschluss?
AdditionalIndexing
15;2836;10;52;55;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./5. Soziales Unternehmertum verfolgt unter anderem das Ziel, den Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung zu fördern. Private Akteure (unter anderem Unternehmen, Vereine, Genossenschaften), die entlang der Kriterien des sozialen Unternehmertums operieren, verfolgen in der Schweiz wie auch in den Partnerländern der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit in innovativer und effektiver Weise soziale und ökologische Ziele. So investieren z. B. Schweizer Vermögensverwalter in nichtbörsenkotierte Firmen in Entwicklungsländern und tragen damit zur nachhaltigen Entwicklung bei.</p><p>Zur Erreichung dieser Ziele fokussiert der Bundesrat auf die Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR). Der Bundesrat versteht die Wahrnehmung dieser Verantwortung in den gesamten Unternehmensaktivitäten (einschliesslich des Kerngeschäfts) auch als Beitrag des Privatsektors zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Uno. CSR ist nicht mit sozialem Unternehmertum gleichzusetzen, verfolgt aber ähnliche Ziele. So wird auch bei CSR der Nutzen für dessen Anspruchsgruppen (z. B. Förderung von umweltfreundlichen Produktionsmethoden) optimiert bzw. werden allfällige negative Auswirkungen (z. B. Verletzung von Arbeitsrechten) vermieden. Zudem erfordert die Umsetzung der CSR die Berücksichtigung der Interessen der Anspruchsgruppen eines Unternehmens (unter anderem Aktionäre, Arbeitnehmer, Konsumenten, lokale Bevölkerung, Nichtregierungsorganisationen). Zur Förderung der CSR hat der Bundesrat 2015 das Positionspapier und den Aktionsplan 2015-2019 zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt veröffentlicht. 2017 hat er über die Umsetzung des Aktionsplans berichtet.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bewährten Rechtsformen des Schweizer Rechts (unter anderem Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verein, Stiftung, Genossenschaft) für die Umsetzung der CSR wie auch für die Entwicklung des sozialen Unternehmertums nach wie vor zielführend sind. Gleichzeitig verfolgt er aufmerksam die laufenden Bemühungen zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsstatus betreffend das soziale Unternehmertum in der EU und in deren Mitgliedstaaten.</p><p>2./3. Der Bundesrat begrüsst private Initiativen zur Förderung des sozialen Unternehmertums. So haben sich z. B. 19 Schweizer Organisationen gemäss dem internationalen Label "B Corp" zertifizieren lassen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich eine staatliche Definition negativ auf diese junge, von der Zivilgesellschaft getragene Entwicklung auswirken würde, und verzichtet deshalb darauf.</p><p>4. Der Stand der Entwicklung des sozialen Unternehmertums wird durch private Akteure erhoben. Beispielsweise hält eine Studie der Stiftung Thomson Reuters zur Qualität der Rahmenbedingungen für soziales Unternehmertum von 2016 fest, dass die Schweiz international auf Platz 11 liegt.</p><p>Der Bund macht Erhebungen zur Umsetzung der CSR. So hat er im Mai 2018 eine Studie zur Bedeutung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und anderer CSR-Standards in der Schweiz veröffentlicht.</p><p>6. Die Hochschulen sind im Bereich der Lehre und Forschung autonom. Der Bund hat aber im Rahmen der Umsetzung des CSR-Aktionsplans die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Swissuniversities) eingeladen, die Hochschulen hinsichtlich der verstärkten Berücksichtigung von CSR-Aspekten in den Aus- und Weiterbildungsgängen zu sensibilisieren. CSR-Aspekte sind bereits Bestandteil diverser Studiengänge der Hochschulen und auch ein Thema in der Forschung. In der Schweiz haben sich z. B. 19 Bildungsinstitute zu den Prinzipien der Uno zur verantwortungsvollen Managementausbildung verpflichtet, um zukünftige Kader im Hinblick auf die Schaffung nachhaltiger Werte auszubilden. Der Bundesrat sieht nicht vor, eine Übersicht über die Entwicklungen an Schweizer Hochschulen bezüglich Forschung und der Lehre zu CSR und sozialem Unternehmertum zu erstellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das soziale Unternehmertum (Social Entrepreneurship, Economie sociale et solidaire; nicht gleichzusetzen mit Sozialfirmen, Arbeitsintegrationsmassnahmen oder sozialstaatlicher Sicherung) gewinnt in der Schweiz und international immer mehr an Bedeutung. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In einem Grossteil der EU-Staaten existieren spezifische rechtliche Regelungen zum sozialen Unternehmertum, und es laufen Bestrebungen, einen gemeinsamen europäischen Rechtsstatus für das soziale Unternehmertum durchzusetzen (siehe: <a href="http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/583123/IPOL_STU(2017)583123_EN.pdf)">http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/583123/IPOL_STU(2017)583123_EN.pdf)</a>.</p><p>Solche gesetzlichen Grundlagen sind Voraussetzung für eine gezielte Stärkung des sozialen Unternehmertums. Wie beurteilt er diese Bemühungen in Europa? Und wie ist zu erklären, dass es auf Bundesebene in der Schweiz bislang keine entsprechenden Bemühungen gibt?</p><p>2. Die Europäische Kommission definiert soziales Unternehmertum (<a href="http://ec.europa.eu/growth/sectors/social-economy/enterprises_en">http://ec.europa.eu/growth/sectors/social-economy/enterprises_en</a>) anhand der drei Dimensionen "Verzicht auf Gewinnmaximierung", "Orientierung an sozialer und ökologischer Mission" (Impact) und "Partizipation" (Beschäftigte, Stakeholder). Ist er der Ansicht, dass diese Kriterien das soziale Unternehmertum für die Schweiz hinreichend definieren? Wenn nein, wie definiert der Bundesrat soziales Unternehmertum?</p><p>3. Ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des sozialen Unternehmertums aufgrund bestehender Labels wie z. B. B Corp (<a href="http://www.bcorporation.net/sites/default/files/documents/The-B-Corp_Handbook_Sample.pdf">http://www.bcorporation.net/sites/default/files/documents/The-B-Corp_Handbook_Sample.pdf</a>) oder der Gemeinwohl-Ökonomie (<a href="https://www.ecogood.org/de/gemeinwohl-bilanz/">https://www.ecogood.org/de/gemeinwohl-bilanz/</a>) möglich, so wie das im Bereich Landwirtschaft mit dem Bio-Label der Fall ist?</p><p>4. Werden in der Schweiz heute Erhebungen über den Stand und die Entwicklung des sozialen Unternehmertums durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Seit 2016 existiert auch in Italien die Unternehmensrechtsform der "Benefit Corporation". Wie beurteilt der Bundesrat diese Rechtsform, und welche Rolle könnte eine solche Rechtsform bei der Stärkung des sozialen Unternehmertums in der Schweiz spielen? </p><p>6. Soziales Unternehmertum ist zunehmend auch Thema in der Forschung und der Lehre an Schweizer Hochschulen. Hat er eine Übersicht über diese Entwicklungen, und wie sieht diese aus?</p>
  • Soziales Unternehmertum. Verpasst die Schweiz den Anschluss?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./5. Soziales Unternehmertum verfolgt unter anderem das Ziel, den Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung zu fördern. Private Akteure (unter anderem Unternehmen, Vereine, Genossenschaften), die entlang der Kriterien des sozialen Unternehmertums operieren, verfolgen in der Schweiz wie auch in den Partnerländern der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit in innovativer und effektiver Weise soziale und ökologische Ziele. So investieren z. B. Schweizer Vermögensverwalter in nichtbörsenkotierte Firmen in Entwicklungsländern und tragen damit zur nachhaltigen Entwicklung bei.</p><p>Zur Erreichung dieser Ziele fokussiert der Bundesrat auf die Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR). Der Bundesrat versteht die Wahrnehmung dieser Verantwortung in den gesamten Unternehmensaktivitäten (einschliesslich des Kerngeschäfts) auch als Beitrag des Privatsektors zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Uno. CSR ist nicht mit sozialem Unternehmertum gleichzusetzen, verfolgt aber ähnliche Ziele. So wird auch bei CSR der Nutzen für dessen Anspruchsgruppen (z. B. Förderung von umweltfreundlichen Produktionsmethoden) optimiert bzw. werden allfällige negative Auswirkungen (z. B. Verletzung von Arbeitsrechten) vermieden. Zudem erfordert die Umsetzung der CSR die Berücksichtigung der Interessen der Anspruchsgruppen eines Unternehmens (unter anderem Aktionäre, Arbeitnehmer, Konsumenten, lokale Bevölkerung, Nichtregierungsorganisationen). Zur Förderung der CSR hat der Bundesrat 2015 das Positionspapier und den Aktionsplan 2015-2019 zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt veröffentlicht. 2017 hat er über die Umsetzung des Aktionsplans berichtet.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bewährten Rechtsformen des Schweizer Rechts (unter anderem Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verein, Stiftung, Genossenschaft) für die Umsetzung der CSR wie auch für die Entwicklung des sozialen Unternehmertums nach wie vor zielführend sind. Gleichzeitig verfolgt er aufmerksam die laufenden Bemühungen zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsstatus betreffend das soziale Unternehmertum in der EU und in deren Mitgliedstaaten.</p><p>2./3. Der Bundesrat begrüsst private Initiativen zur Förderung des sozialen Unternehmertums. So haben sich z. B. 19 Schweizer Organisationen gemäss dem internationalen Label "B Corp" zertifizieren lassen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich eine staatliche Definition negativ auf diese junge, von der Zivilgesellschaft getragene Entwicklung auswirken würde, und verzichtet deshalb darauf.</p><p>4. Der Stand der Entwicklung des sozialen Unternehmertums wird durch private Akteure erhoben. Beispielsweise hält eine Studie der Stiftung Thomson Reuters zur Qualität der Rahmenbedingungen für soziales Unternehmertum von 2016 fest, dass die Schweiz international auf Platz 11 liegt.</p><p>Der Bund macht Erhebungen zur Umsetzung der CSR. So hat er im Mai 2018 eine Studie zur Bedeutung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und anderer CSR-Standards in der Schweiz veröffentlicht.</p><p>6. Die Hochschulen sind im Bereich der Lehre und Forschung autonom. Der Bund hat aber im Rahmen der Umsetzung des CSR-Aktionsplans die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Swissuniversities) eingeladen, die Hochschulen hinsichtlich der verstärkten Berücksichtigung von CSR-Aspekten in den Aus- und Weiterbildungsgängen zu sensibilisieren. CSR-Aspekte sind bereits Bestandteil diverser Studiengänge der Hochschulen und auch ein Thema in der Forschung. In der Schweiz haben sich z. B. 19 Bildungsinstitute zu den Prinzipien der Uno zur verantwortungsvollen Managementausbildung verpflichtet, um zukünftige Kader im Hinblick auf die Schaffung nachhaltiger Werte auszubilden. Der Bundesrat sieht nicht vor, eine Übersicht über die Entwicklungen an Schweizer Hochschulen bezüglich Forschung und der Lehre zu CSR und sozialem Unternehmertum zu erstellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das soziale Unternehmertum (Social Entrepreneurship, Economie sociale et solidaire; nicht gleichzusetzen mit Sozialfirmen, Arbeitsintegrationsmassnahmen oder sozialstaatlicher Sicherung) gewinnt in der Schweiz und international immer mehr an Bedeutung. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In einem Grossteil der EU-Staaten existieren spezifische rechtliche Regelungen zum sozialen Unternehmertum, und es laufen Bestrebungen, einen gemeinsamen europäischen Rechtsstatus für das soziale Unternehmertum durchzusetzen (siehe: <a href="http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/583123/IPOL_STU(2017)583123_EN.pdf)">http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/583123/IPOL_STU(2017)583123_EN.pdf)</a>.</p><p>Solche gesetzlichen Grundlagen sind Voraussetzung für eine gezielte Stärkung des sozialen Unternehmertums. Wie beurteilt er diese Bemühungen in Europa? Und wie ist zu erklären, dass es auf Bundesebene in der Schweiz bislang keine entsprechenden Bemühungen gibt?</p><p>2. Die Europäische Kommission definiert soziales Unternehmertum (<a href="http://ec.europa.eu/growth/sectors/social-economy/enterprises_en">http://ec.europa.eu/growth/sectors/social-economy/enterprises_en</a>) anhand der drei Dimensionen "Verzicht auf Gewinnmaximierung", "Orientierung an sozialer und ökologischer Mission" (Impact) und "Partizipation" (Beschäftigte, Stakeholder). Ist er der Ansicht, dass diese Kriterien das soziale Unternehmertum für die Schweiz hinreichend definieren? Wenn nein, wie definiert der Bundesrat soziales Unternehmertum?</p><p>3. Ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des sozialen Unternehmertums aufgrund bestehender Labels wie z. B. B Corp (<a href="http://www.bcorporation.net/sites/default/files/documents/The-B-Corp_Handbook_Sample.pdf">http://www.bcorporation.net/sites/default/files/documents/The-B-Corp_Handbook_Sample.pdf</a>) oder der Gemeinwohl-Ökonomie (<a href="https://www.ecogood.org/de/gemeinwohl-bilanz/">https://www.ecogood.org/de/gemeinwohl-bilanz/</a>) möglich, so wie das im Bereich Landwirtschaft mit dem Bio-Label der Fall ist?</p><p>4. Werden in der Schweiz heute Erhebungen über den Stand und die Entwicklung des sozialen Unternehmertums durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Seit 2016 existiert auch in Italien die Unternehmensrechtsform der "Benefit Corporation". Wie beurteilt der Bundesrat diese Rechtsform, und welche Rolle könnte eine solche Rechtsform bei der Stärkung des sozialen Unternehmertums in der Schweiz spielen? </p><p>6. Soziales Unternehmertum ist zunehmend auch Thema in der Forschung und der Lehre an Schweizer Hochschulen. Hat er eine Übersicht über diese Entwicklungen, und wie sieht diese aus?</p>
    • Soziales Unternehmertum. Verpasst die Schweiz den Anschluss?

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