Giftiges Quecksilber. Unser täglicher Begleiter?

ShortId
18.3456
Id
20183456
Updated
28.07.2023 03:28
Language
de
Title
Giftiges Quecksilber. Unser täglicher Begleiter?
AdditionalIndexing
2841;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss der Energieeffizienzverordnung (EnEV; SR 730.02) müssen der Quecksilbergehalt eines Leuchtmittels sowie ein entsprechender Hinweis auf eine Webseite, die im Fall einer Beschädigung der Glühbirne konsultiert werden kann, sichtbar auf der Verpackung angebracht werden.</p><p>Energiesparlampen fallen zudem unter die Bestimmungen der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620). Gemäss der VREG sind der Konsument und die Konsumentin verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen einem Händler oder einer Sammelstelle zurückzubringen (Rückgabepflicht). Händler, die Energiesparlampen verkaufen, sind verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und einer Verwertung zu übergeben.</p><p>Das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (Bafu) sowie die Stiftung Licht und Recycling Schweiz (SLRS) stellen den Konsumentinnen und Konsumenten zahlreiche Informationen für den korrekten Gebrauch und die Entsorgung von Sparlampen zur Verfügung.</p><p>2. Die Vorschriften des Übereinkommens von Minamata (SR 0.814.82) über Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen (CFL) für allgemeine Beleuchtungszwecke mit bis zu 30 Watt Leistung) treten 2020 in Kraft. Sie sehen kein generelles Verbot quecksilberhaltiger Energiesparlampen vor, sondern eine Limitierung der in den Lampen zulässigen Quecksilbermenge auf 5 Milligramm je Brennstelle. Diese Menge ist doppelt so gross wie jene von 2,5 Milligramm, die zurzeit in der EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) und in der Schweizer Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) mit Verweis auf die RoHS-Richtlinie festgelegt ist.</p><p>In Ergänzung zu früheren Schätzungen des Bafu zeigen die neusten verfügbaren Verkaufsstatistiken zu Lampenverkäufen (2016), dass Sparbirnen mit E27- oder E14-Schraubsockeln noch zirka 2 Prozent des Schweizer Markts ausmachen (493 098 Stück - dies entspricht einer Halbierung im Vergleich zum Vorjahreswert).</p><p>3./4. Das Parlament hat den Bundesrat 2011 beauftragt, die Effizienzstandards für elektrische Geräte in der Energieverordnung (heute EnEV) anzupassen (Motion 11.3376, "Effizienzstandards für elektrische Geräte. Eine Best-Geräte-Strategie für die Schweiz"). Die Schweiz sollte möglichst zeitgleich die Standards gemäss der Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union (EU) übernehmen. Für Leuchtmittel und Leuchten wurde diese Vorgabe konsequent umgesetzt; es gelten heute dieselben Effizienzanforderungen wie in der EU.</p><p>Per 1. September 2018 werden die Effizienzanforderungen für rundstrahlende Leuchtmittel (ungerichtetes Licht) verschärft; Leuchtmittel der Klassen C oder schlechter dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Es handelt sich hier jedoch nicht um ein Verbot von Halogenglühlampen, sondern um verschärfte Anforderungen an die Effizienz. Halogenlampen dürfen, sofern die geforderte Effizienzklasse B erreicht wird, auch weiterhin in Verkehr gebracht werden.</p><p>Im Übrigen gilt es zu unterstreichen, dass die verschärften Anforderungen in dem Masse eingeführt wurden, in dem Lampen mit effizienterer Technologie sowie rentablere und für jedermann zugängliche Produkte auf den Markt gekommen sind. Auch die gesundheitlichen Auswirkungen von effizienterer Technologie bei Leuchtmitteln wurden dokumentiert. Aus den Untersuchungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geht hervor, dass Energiesparlampen und LED-Lampen keine Gesundheitsrisiken darstellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Energiewende werden die klassischen Glühbirnen seit 2009 schrittweise durch neue Leuchtmittel ersetzt. Diese sind nicht unproblematisch, da sie entweder Quecksilber enthalten (das mit der Minamata-Konvention aus dem Verkehr gezogen werden soll) oder gesundheitliche Probleme auslösen können. Vor allem die heutige LED-Technologie ist umstritten.</p><p>Obwohl der Umsatz von Energiesparlampen rückläufig ist, sind immer noch viele Quecksilber-Lampen im Gebrauch. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) ist in den jährlich neu in Verkehr gebrachten Energiesparlampen eine Quecksilbermenge von etwa 10 Kilogramm enthalten. Insgesamt dürften im Jahr 2016 für alle Typen von Entladungslampen in der Schweiz noch 55 bis 70 Kilogramm Quecksilber in Verkehr gebracht worden sein. </p><p>Quecksilber ist ein gesundheitlich höchst problematischer Stoff und muss als Sonderabfall entsorgt werden. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist dies nicht bekannt.</p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Warum gibt es auf den Leuchtmittelverpackungen keine genauen Hinweise für Konsumenten, wie gefährlich der Kontakt mit Quecksilber für ihre Gesundheit sein kann und wo Quecksilber entsorgt werden muss?</p><p>2. Welche Auswirkungen hat die Minamata-Konvention in Bezug auf Sparlampen mit Quecksilber? Müssen sie in den nächsten Jahren vollständig aus dem Verkehr gezogen werden? Ist die RoHS-Richtlinie für Sparlampen überhaupt noch zeitgemäss, oder wie kann man die Ausnahmeregelungen besser kontrollieren?</p><p>3. Wie konnte der Bundesrat den Verkauf bewährter Glühlampen verbieten, obwohl keine unbedenkliche, ebenso gute und gesundheitsfreundliche Alternative vorhanden war?</p><p>4. Ab September werden auch die Halogenleuchtmittel verboten. Allerdings gibt es für viele dieser Halogenleuchtmittel immer noch keinen adäquaten Ersatz. Warum soll nun auch das gesundheitlich unbedenkliche Halogenlicht aus dem Verkehr gezogen werden? Hat der Bundesrat hier noch einen Handlungsspielraum? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um auch in Zukunft eine vielfältige Auswahl von Leuchtmitteln zu garantieren? </p>
  • Giftiges Quecksilber. Unser täglicher Begleiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss der Energieeffizienzverordnung (EnEV; SR 730.02) müssen der Quecksilbergehalt eines Leuchtmittels sowie ein entsprechender Hinweis auf eine Webseite, die im Fall einer Beschädigung der Glühbirne konsultiert werden kann, sichtbar auf der Verpackung angebracht werden.</p><p>Energiesparlampen fallen zudem unter die Bestimmungen der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620). Gemäss der VREG sind der Konsument und die Konsumentin verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen einem Händler oder einer Sammelstelle zurückzubringen (Rückgabepflicht). Händler, die Energiesparlampen verkaufen, sind verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und einer Verwertung zu übergeben.</p><p>Das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (Bafu) sowie die Stiftung Licht und Recycling Schweiz (SLRS) stellen den Konsumentinnen und Konsumenten zahlreiche Informationen für den korrekten Gebrauch und die Entsorgung von Sparlampen zur Verfügung.</p><p>2. Die Vorschriften des Übereinkommens von Minamata (SR 0.814.82) über Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen (CFL) für allgemeine Beleuchtungszwecke mit bis zu 30 Watt Leistung) treten 2020 in Kraft. Sie sehen kein generelles Verbot quecksilberhaltiger Energiesparlampen vor, sondern eine Limitierung der in den Lampen zulässigen Quecksilbermenge auf 5 Milligramm je Brennstelle. Diese Menge ist doppelt so gross wie jene von 2,5 Milligramm, die zurzeit in der EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) und in der Schweizer Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) mit Verweis auf die RoHS-Richtlinie festgelegt ist.</p><p>In Ergänzung zu früheren Schätzungen des Bafu zeigen die neusten verfügbaren Verkaufsstatistiken zu Lampenverkäufen (2016), dass Sparbirnen mit E27- oder E14-Schraubsockeln noch zirka 2 Prozent des Schweizer Markts ausmachen (493 098 Stück - dies entspricht einer Halbierung im Vergleich zum Vorjahreswert).</p><p>3./4. Das Parlament hat den Bundesrat 2011 beauftragt, die Effizienzstandards für elektrische Geräte in der Energieverordnung (heute EnEV) anzupassen (Motion 11.3376, "Effizienzstandards für elektrische Geräte. Eine Best-Geräte-Strategie für die Schweiz"). Die Schweiz sollte möglichst zeitgleich die Standards gemäss der Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union (EU) übernehmen. Für Leuchtmittel und Leuchten wurde diese Vorgabe konsequent umgesetzt; es gelten heute dieselben Effizienzanforderungen wie in der EU.</p><p>Per 1. September 2018 werden die Effizienzanforderungen für rundstrahlende Leuchtmittel (ungerichtetes Licht) verschärft; Leuchtmittel der Klassen C oder schlechter dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Es handelt sich hier jedoch nicht um ein Verbot von Halogenglühlampen, sondern um verschärfte Anforderungen an die Effizienz. Halogenlampen dürfen, sofern die geforderte Effizienzklasse B erreicht wird, auch weiterhin in Verkehr gebracht werden.</p><p>Im Übrigen gilt es zu unterstreichen, dass die verschärften Anforderungen in dem Masse eingeführt wurden, in dem Lampen mit effizienterer Technologie sowie rentablere und für jedermann zugängliche Produkte auf den Markt gekommen sind. Auch die gesundheitlichen Auswirkungen von effizienterer Technologie bei Leuchtmitteln wurden dokumentiert. Aus den Untersuchungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geht hervor, dass Energiesparlampen und LED-Lampen keine Gesundheitsrisiken darstellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Energiewende werden die klassischen Glühbirnen seit 2009 schrittweise durch neue Leuchtmittel ersetzt. Diese sind nicht unproblematisch, da sie entweder Quecksilber enthalten (das mit der Minamata-Konvention aus dem Verkehr gezogen werden soll) oder gesundheitliche Probleme auslösen können. Vor allem die heutige LED-Technologie ist umstritten.</p><p>Obwohl der Umsatz von Energiesparlampen rückläufig ist, sind immer noch viele Quecksilber-Lampen im Gebrauch. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) ist in den jährlich neu in Verkehr gebrachten Energiesparlampen eine Quecksilbermenge von etwa 10 Kilogramm enthalten. Insgesamt dürften im Jahr 2016 für alle Typen von Entladungslampen in der Schweiz noch 55 bis 70 Kilogramm Quecksilber in Verkehr gebracht worden sein. </p><p>Quecksilber ist ein gesundheitlich höchst problematischer Stoff und muss als Sonderabfall entsorgt werden. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist dies nicht bekannt.</p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Warum gibt es auf den Leuchtmittelverpackungen keine genauen Hinweise für Konsumenten, wie gefährlich der Kontakt mit Quecksilber für ihre Gesundheit sein kann und wo Quecksilber entsorgt werden muss?</p><p>2. Welche Auswirkungen hat die Minamata-Konvention in Bezug auf Sparlampen mit Quecksilber? Müssen sie in den nächsten Jahren vollständig aus dem Verkehr gezogen werden? Ist die RoHS-Richtlinie für Sparlampen überhaupt noch zeitgemäss, oder wie kann man die Ausnahmeregelungen besser kontrollieren?</p><p>3. Wie konnte der Bundesrat den Verkauf bewährter Glühlampen verbieten, obwohl keine unbedenkliche, ebenso gute und gesundheitsfreundliche Alternative vorhanden war?</p><p>4. Ab September werden auch die Halogenleuchtmittel verboten. Allerdings gibt es für viele dieser Halogenleuchtmittel immer noch keinen adäquaten Ersatz. Warum soll nun auch das gesundheitlich unbedenkliche Halogenlicht aus dem Verkehr gezogen werden? Hat der Bundesrat hier noch einen Handlungsspielraum? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um auch in Zukunft eine vielfältige Auswahl von Leuchtmitteln zu garantieren? </p>
    • Giftiges Quecksilber. Unser täglicher Begleiter?

Back to List