Gesundes Licht für die Schweizer Bevölkerung

ShortId
18.3457
Id
20183457
Updated
28.07.2023 03:28
Language
de
Title
Gesundes Licht für die Schweizer Bevölkerung
AdditionalIndexing
66;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Leuchtmittel unterstehen den Vorschriften von Niederspannungserzeugnissen (NEV; SR 734.26). Die Verantwortung für unbedenkliches und künstlich erzeugtes Licht liegt deshalb vor allem bei den Herstellern und Importeuren von Leuchtmitteln. Sie dürfen nur Produkte auf den Markt bringen, sofern diese den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und bei bestimmungsgemässem Aufbau, Unterhalt und Gebrauch Gesundheit und Sicherheit von Personen, Haustieren und Sachen nicht gefährden. Die entsprechenden Anforderungen sind in europäisch harmonisierten Normen beschrieben, welche die Hersteller für die Beurteilung ihrer Produkte heranziehen müssen. So begrenzen die heutigen Lampennormen beispielsweise mögliche Gesundheitsgefährdungen durch UV-Strahlung oder durch zu starkes blaues Licht. Dank diesen normativen Anforderungen können moderne Retrofit-LED-Lampen oder Energiesparlampen für Schraubfassungen bedenkenlos verwendet werden. Andere moderne Leuchtmittel können aber bei falscher Verwendung eine Gefährdung darstellen, sie sind deshalb mit einer Risikogruppe gekennzeichnet, sodass die Anwender die vom Hersteller vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen treffen können.</p><p>2. Die Entwicklung sicherer Produkte ist grundsätzlich eine Aufgabe der Hersteller. Allerdings hat die naturwissenschaftlich-medizinische Forschung der letzten Jahre grundlegende neue Erkenntnisse zum Einfluss des Lichtes auf unsere Gesundheit geliefert, die nicht nur einzelne Produkte, sondern das künstliche und natürliche Licht insgesamt betreffen. Zu erwähnen sind beispielsweise die Wirkungen von Licht auf hormonell gesteuerte physiologische Prozesse im Körper oder die Risiken von blauem Licht auf die Gesundheit der Netzhaut. Diese Erkenntnisse müssen nun gefestigt werden, vor allem was mögliche langfristige Wirkungen anbetrifft. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der bereits im Voranschlag und Finanzplan eingestellten Mittel weitergehende Abklärungen zu diesen Themen zu unterstützen. Er verfolgt auch mit grossem Interesse die internationale Forschung in diesem Bereich.</p><p>3. Dem Bundesrat sind keine vom Bund finanzierten Forschungsprojekte bekannt, welche die Eignung photonischer Kristalle zur Erzeugung von gesundem künstlichem Licht für die Beleuchtung zum Thema haben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Energiewende werden die klassischen Glühbirnen seit 2009 schrittweise durch neue Leuchtmittel ersetzt. Diese sind nicht unproblematisch, da sie entweder Quecksilber enthalten (das mit der Minamata-Konvention aus dem Verkehr gezogen werden soll) oder gesundheitliche Probleme auslösen können. Vor allem die heutige LED-Technologie ist umstritten. Ein Merkblatt des Bundesamtes für Gesundheit zeigt auf, wo die Risiken liegen (BAG 2016). Mit dem auf Herbst 2018 geplanten Verbot von Halogenleuchtmitteln akzentuieren sich die Probleme.</p><p>Welches Licht ist das beste? Natürlich Sonnenlicht! Das moderne Kunstlicht ist vom vitalisierenden Licht der Sonne sehr weit entfernt. Bei diversen Gesetzgebungen wurden die gesundheitlichen Aspekte nicht beachtet. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn es zumindest Minimalanforderungen an die Qualität von energieeffizienten Leuchtmitteln gäbe. </p><p>Während die Sonne ein gutes Farbspektrum aufweist, unterscheiden sich moderne Lichtquellen oft gravierend vom Naturlicht. Immer mehr entdeckt man ihre gesundheits- und umweltschädlichen Seiten. Die neueren Leuchtmittel und Lampen werden immer mehr zu einem Problem für Mensch und Umwelt. Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um unseren Bürgern und Bürgerinnen unbedenkliches Licht für die Schule, für das Büro und für zu Hause zu garantieren?</p><p>2. Ist er bereit, finanzielle Mittel in die Entwicklung und Forschung für unbedenkliches, gesundes Licht zu investieren?</p><p>3. Wird in der Schweiz bereits in Richtung der photonischen Kristalle geforscht?</p>
  • Gesundes Licht für die Schweizer Bevölkerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Leuchtmittel unterstehen den Vorschriften von Niederspannungserzeugnissen (NEV; SR 734.26). Die Verantwortung für unbedenkliches und künstlich erzeugtes Licht liegt deshalb vor allem bei den Herstellern und Importeuren von Leuchtmitteln. Sie dürfen nur Produkte auf den Markt bringen, sofern diese den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und bei bestimmungsgemässem Aufbau, Unterhalt und Gebrauch Gesundheit und Sicherheit von Personen, Haustieren und Sachen nicht gefährden. Die entsprechenden Anforderungen sind in europäisch harmonisierten Normen beschrieben, welche die Hersteller für die Beurteilung ihrer Produkte heranziehen müssen. So begrenzen die heutigen Lampennormen beispielsweise mögliche Gesundheitsgefährdungen durch UV-Strahlung oder durch zu starkes blaues Licht. Dank diesen normativen Anforderungen können moderne Retrofit-LED-Lampen oder Energiesparlampen für Schraubfassungen bedenkenlos verwendet werden. Andere moderne Leuchtmittel können aber bei falscher Verwendung eine Gefährdung darstellen, sie sind deshalb mit einer Risikogruppe gekennzeichnet, sodass die Anwender die vom Hersteller vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen treffen können.</p><p>2. Die Entwicklung sicherer Produkte ist grundsätzlich eine Aufgabe der Hersteller. Allerdings hat die naturwissenschaftlich-medizinische Forschung der letzten Jahre grundlegende neue Erkenntnisse zum Einfluss des Lichtes auf unsere Gesundheit geliefert, die nicht nur einzelne Produkte, sondern das künstliche und natürliche Licht insgesamt betreffen. Zu erwähnen sind beispielsweise die Wirkungen von Licht auf hormonell gesteuerte physiologische Prozesse im Körper oder die Risiken von blauem Licht auf die Gesundheit der Netzhaut. Diese Erkenntnisse müssen nun gefestigt werden, vor allem was mögliche langfristige Wirkungen anbetrifft. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der bereits im Voranschlag und Finanzplan eingestellten Mittel weitergehende Abklärungen zu diesen Themen zu unterstützen. Er verfolgt auch mit grossem Interesse die internationale Forschung in diesem Bereich.</p><p>3. Dem Bundesrat sind keine vom Bund finanzierten Forschungsprojekte bekannt, welche die Eignung photonischer Kristalle zur Erzeugung von gesundem künstlichem Licht für die Beleuchtung zum Thema haben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Energiewende werden die klassischen Glühbirnen seit 2009 schrittweise durch neue Leuchtmittel ersetzt. Diese sind nicht unproblematisch, da sie entweder Quecksilber enthalten (das mit der Minamata-Konvention aus dem Verkehr gezogen werden soll) oder gesundheitliche Probleme auslösen können. Vor allem die heutige LED-Technologie ist umstritten. Ein Merkblatt des Bundesamtes für Gesundheit zeigt auf, wo die Risiken liegen (BAG 2016). Mit dem auf Herbst 2018 geplanten Verbot von Halogenleuchtmitteln akzentuieren sich die Probleme.</p><p>Welches Licht ist das beste? Natürlich Sonnenlicht! Das moderne Kunstlicht ist vom vitalisierenden Licht der Sonne sehr weit entfernt. Bei diversen Gesetzgebungen wurden die gesundheitlichen Aspekte nicht beachtet. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn es zumindest Minimalanforderungen an die Qualität von energieeffizienten Leuchtmitteln gäbe. </p><p>Während die Sonne ein gutes Farbspektrum aufweist, unterscheiden sich moderne Lichtquellen oft gravierend vom Naturlicht. Immer mehr entdeckt man ihre gesundheits- und umweltschädlichen Seiten. Die neueren Leuchtmittel und Lampen werden immer mehr zu einem Problem für Mensch und Umwelt. Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um unseren Bürgern und Bürgerinnen unbedenkliches Licht für die Schule, für das Büro und für zu Hause zu garantieren?</p><p>2. Ist er bereit, finanzielle Mittel in die Entwicklung und Forschung für unbedenkliches, gesundes Licht zu investieren?</p><p>3. Wird in der Schweiz bereits in Richtung der photonischen Kristalle geforscht?</p>
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