Auftragsvergaben an chinesische und portugiesische Unternehmen. Es braucht Schranken!

ShortId
18.3458
Id
20183458
Updated
28.07.2023 03:26
Language
de
Title
Auftragsvergaben an chinesische und portugiesische Unternehmen. Es braucht Schranken!
AdditionalIndexing
15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Presse wurde darüber berichtet, dass öffentliche Aufträge von den SBB für die Metallfassade der Europaallee in Zürich an ein chinesisches Unternehmen und vom Flughafen Genf für die Metallfassade seines Ostflügels an eine portugiesische Firma vergeben wurden.</p><p>Bis auf die verschiedenen rechtlichen Bestimmungen, die für die beiden öffentlichen Unternehmen gelten, unterscheiden sich die Aufträge kaum: Die Bauarbeiten sind gleich, und ein Grossteil der Leistung wird nicht auf der Baustelle erbracht, sondern in einer Werkstatt oder einer Fabrik. Setzt ein ausländisches Unternehmen zur Leistungserbringung Arbeitskräfte ein, die in einem Land arbeiten, dessen Anforderungen an die Arbeitsbedingungen im Vergleich zur Schweiz deutlich tiefer sind, fallen seine Kosten geringer aus - das ist ein Wettbewerbsvorteil.</p><p>Man kann dies nicht einfach mit dem Schlagwort "Hochpreisinsel Schweiz" rechtfertigen, denn einheimische Anbieter halten sich an die in den Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Minimalvorschriften, die für einen Grossteil der Unternehmen gelten. </p><p>Die Gleichbehandlung und die Lauterkeit des Wettbewerbs werden grundlegend infrage gestellt, wenn ausländische Anbieter ihre Offerten berechnen können, ohne dabei namentlich dieselben zwingenden Lohnvorschriften wie inländische Anbieter einhalten zu müssen. Massnahmen sind deshalb dringend nötig, um massive Auslagerungen und einen zunehmenden Substanzverlust der Schweizer Industrie zu vermeiden. Ein möglicher Lösungsansatz wäre, zu verlangen, dass der Beschaffungsgegenstand in Lose aufgeteilt wird, die der Produktionsleistung der einheimischen Unternehmen entsprechen. Eine andere Lösung wäre - damit die Angebote fair verglichen werden können -, von ausländischen Anbietern eine Offerte zu verlangen, die auf der Grundlage der zwingenden Schweizer Bestimmungen errechnet wird, die auch für im Ausland bezahlte Arbeitskräfte gelten würden.</p>
  • <p>Die SBB als Unternehmen im Besitz des Bundes unterstehen grundsätzlich den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts. Dies gilt aber nicht für Aufträge, wie im konkreten Fall der Europaallee-Immobilie, die nicht im Zusammenhang mit dem Schienenverkehr stehen. In solchen Fällen treten die SBB als eine privatrechtlich agierende Wettbewerberin auf, weshalb das Beschaffungsrecht nicht anwendbar ist. Der Bundesrat hält im Übrigen fest, dass Beschaffungen zu den operativen Aufgaben der SBB gehören. Der Bundesrat steuert die SBB über Zielvorgaben und mischt sich nicht in deren operative Aufgaben ein.</p><p>Laut SBB erfolgen Beschaffungen und Vergaben von Bauleistungen, wie auch im vorliegenden Fall, nach einem definierten Bewertungssystem. Sowohl Preis als auch Qualität werden zur Beurteilung, Bewertung und schliesslich zum endgültigen Entscheid herangezogen.</p><p>Entsprechend dem vorgegebenen Bewertungssystem haben die SBB mit der Ausführung des Baufelds F einen Totalunternehmer beauftragt. Dieser wiederum hat die Errichtung der Gebäudehülle unter anderem an die Firma Yuanda Europe mit Sitz in Basel vergeben. Die SBB können nach Vertrag solche Vergaben ablehnen, wenn sie den vorgegebenen Kriterien nicht entsprechen. Im Projekt Baufeld F hat laut SBB nichts gegen eine Vergabe an die Firma Yuanda Europe gesprochen.</p><p>Zur spezifischen Beschaffung des Flughafens Genf als öffentlicher kantonaler Auftraggeber kann sich der Bundesrat mangels Zuständigkeit nicht äussern. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die internationalen Verpflichtungen der Schweiz eingehalten werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die SBB vergaben Aufträge an ein chinesisches Unternehmen, der Flughafen Genf an ein portugiesisches. In beiden Fällen war die Schweizer Konkurrenz chancenlos, weil ein Grossteil der Leistung im Ausland erbracht wird. So wird das Prinzip des gesunden Wettbewerbs und der Gleichbehandlung mit Füssen getreten. Was beabsichtigt der Bundesrat angesichts dieser Situation zu unternehmen, damit die Angebote objektiv miteinander verglichen werden können? Dabei müssen die Angebote in ihrer Gesamtheit nach den gleichen Kriterien beurteilt werden, weil nur so die Industrie und das Gewerbe in der Schweiz geschützt werden können.</p>
  • Auftragsvergaben an chinesische und portugiesische Unternehmen. Es braucht Schranken!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Presse wurde darüber berichtet, dass öffentliche Aufträge von den SBB für die Metallfassade der Europaallee in Zürich an ein chinesisches Unternehmen und vom Flughafen Genf für die Metallfassade seines Ostflügels an eine portugiesische Firma vergeben wurden.</p><p>Bis auf die verschiedenen rechtlichen Bestimmungen, die für die beiden öffentlichen Unternehmen gelten, unterscheiden sich die Aufträge kaum: Die Bauarbeiten sind gleich, und ein Grossteil der Leistung wird nicht auf der Baustelle erbracht, sondern in einer Werkstatt oder einer Fabrik. Setzt ein ausländisches Unternehmen zur Leistungserbringung Arbeitskräfte ein, die in einem Land arbeiten, dessen Anforderungen an die Arbeitsbedingungen im Vergleich zur Schweiz deutlich tiefer sind, fallen seine Kosten geringer aus - das ist ein Wettbewerbsvorteil.</p><p>Man kann dies nicht einfach mit dem Schlagwort "Hochpreisinsel Schweiz" rechtfertigen, denn einheimische Anbieter halten sich an die in den Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Minimalvorschriften, die für einen Grossteil der Unternehmen gelten. </p><p>Die Gleichbehandlung und die Lauterkeit des Wettbewerbs werden grundlegend infrage gestellt, wenn ausländische Anbieter ihre Offerten berechnen können, ohne dabei namentlich dieselben zwingenden Lohnvorschriften wie inländische Anbieter einhalten zu müssen. Massnahmen sind deshalb dringend nötig, um massive Auslagerungen und einen zunehmenden Substanzverlust der Schweizer Industrie zu vermeiden. Ein möglicher Lösungsansatz wäre, zu verlangen, dass der Beschaffungsgegenstand in Lose aufgeteilt wird, die der Produktionsleistung der einheimischen Unternehmen entsprechen. Eine andere Lösung wäre - damit die Angebote fair verglichen werden können -, von ausländischen Anbietern eine Offerte zu verlangen, die auf der Grundlage der zwingenden Schweizer Bestimmungen errechnet wird, die auch für im Ausland bezahlte Arbeitskräfte gelten würden.</p>
    • <p>Die SBB als Unternehmen im Besitz des Bundes unterstehen grundsätzlich den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts. Dies gilt aber nicht für Aufträge, wie im konkreten Fall der Europaallee-Immobilie, die nicht im Zusammenhang mit dem Schienenverkehr stehen. In solchen Fällen treten die SBB als eine privatrechtlich agierende Wettbewerberin auf, weshalb das Beschaffungsrecht nicht anwendbar ist. Der Bundesrat hält im Übrigen fest, dass Beschaffungen zu den operativen Aufgaben der SBB gehören. Der Bundesrat steuert die SBB über Zielvorgaben und mischt sich nicht in deren operative Aufgaben ein.</p><p>Laut SBB erfolgen Beschaffungen und Vergaben von Bauleistungen, wie auch im vorliegenden Fall, nach einem definierten Bewertungssystem. Sowohl Preis als auch Qualität werden zur Beurteilung, Bewertung und schliesslich zum endgültigen Entscheid herangezogen.</p><p>Entsprechend dem vorgegebenen Bewertungssystem haben die SBB mit der Ausführung des Baufelds F einen Totalunternehmer beauftragt. Dieser wiederum hat die Errichtung der Gebäudehülle unter anderem an die Firma Yuanda Europe mit Sitz in Basel vergeben. Die SBB können nach Vertrag solche Vergaben ablehnen, wenn sie den vorgegebenen Kriterien nicht entsprechen. Im Projekt Baufeld F hat laut SBB nichts gegen eine Vergabe an die Firma Yuanda Europe gesprochen.</p><p>Zur spezifischen Beschaffung des Flughafens Genf als öffentlicher kantonaler Auftraggeber kann sich der Bundesrat mangels Zuständigkeit nicht äussern. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die internationalen Verpflichtungen der Schweiz eingehalten werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die SBB vergaben Aufträge an ein chinesisches Unternehmen, der Flughafen Genf an ein portugiesisches. In beiden Fällen war die Schweizer Konkurrenz chancenlos, weil ein Grossteil der Leistung im Ausland erbracht wird. So wird das Prinzip des gesunden Wettbewerbs und der Gleichbehandlung mit Füssen getreten. Was beabsichtigt der Bundesrat angesichts dieser Situation zu unternehmen, damit die Angebote objektiv miteinander verglichen werden können? Dabei müssen die Angebote in ihrer Gesamtheit nach den gleichen Kriterien beurteilt werden, weil nur so die Industrie und das Gewerbe in der Schweiz geschützt werden können.</p>
    • Auftragsvergaben an chinesische und portugiesische Unternehmen. Es braucht Schranken!

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