Förderung zweisprachiger Unterrichtsmodelle in den Landessprachen. Beitrag des Bundes

ShortId
18.3459
Id
20183459
Updated
28.07.2023 14:39
Language
de
Title
Förderung zweisprachiger Unterrichtsmodelle in den Landessprachen. Beitrag des Bundes
AdditionalIndexing
2831;32;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Seit den 1990er Jahren haben zahlreiche Kantone Anstrengungen unternommen, um zweisprachige Unterrichtsmodelle einzuführen und damit die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erweitern. Unter dem Blickwinkel des nationalen Zusammenhaltes und der Verständigung zwischen den Sprachregionen sind zweisprachige Unterrichtsmodelle in den Landessprachen von besonderer Bedeutung. Sie entsprechen der allgemein anerkannten Auffassung, dass das in der Schweiz vorhandene Potenzial an Kompetenzen und Erfahrungen mit den verschiedenen Landessprachen besser genutzt werden sollte. Dank ihrem Engagement leisten die Kantone, die solche Unterrichtsmodelle eingerichtet haben, einen wichtigen Beitrag an die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Im Gegensatz zu schulischen Austauschprojekten, die zwar ebenfalls höchst begrüssenswert, aber auf breiter Basis immer nur punktuell und zeitlich begrenzt durchführbar sind, haben zweisprachige Unterrichtsmodelle eine nachhaltige Dimension, die in diesem Mass nicht anders zu erreichen ist.</p><p>Zweisprachige Unterrichtsmodelle in den Landessprachen bestehen auf allen Stufen, wobei sie derzeit in der obligatorischen Schule noch weniger verbreitet sind als auf der Sekundarstufe II und in der Berufsbildung. Gemäss einer Erhebung der EDK boten während des Schuljahres 2015/2016 sechs Kantone in der obligatorischen Schule zweisprachige Unterrichtsmodelle in den Landessprachen an. In der Berufsbildung fand das Modell eine ähnliche Verbreitung. In Bezug auf die Sekundarstufe II zeigen die aktuellen Daten des SBFI auf, dass gegenwärtig 67 kantonale Mittelschulen und Gymnasien in vierzehn Kantonen (AG, BE, BL, FR, GE, GR, JU, LU, NE, TG, TI, VD, VS, ZH) zweisprachige Unterrichtsmodelle in den Landessprachen anbieten. Ausserdem bestehen an verschiedenen Hochschulen zweisprachige Lehrgänge in den Landessprachen. In den letzten Jahren hat die Nachfrage nach solchen Angeboten stetig zugenommen. Die bildungspolitische Innovation kann deswegen als Erfolgsgeschichte angesehen werden. </p><p>Für die Kantone sind der Aufbau und die Umsetzung zweisprachiger Unterrichtsmodelle mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Diese fallen insbesondere für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen an, die über ein spezifisches Qualifikationsprofil verfügen müssen, sowie für die pädagogische Begleitung der Schülerinnen und Schüler. Auch die Erarbeitung neuer Lehrpläne, die mit den Referenzlehrplänen koordiniert werden müssen, sowie die Organisation und Koordination der Lehrgänge verursachen zusätzliche Kosten. Im Einklang mit Artikel 22 des Sprachengesetzes bezieht sich die Unterstützung des Bundes bisher im Wesentlichen auf das Rätoromanische. Im Rahmen der Umsetzung der Motion 14.3143, "Strategie zur Förderung von zweisprachigen Schulen in den Landessprachen", gewährte der Bund 2016 erstmals Mittel zur Förderung des Italienischen ausserhalb des traditionellen Verbreitungsgebietes dieser Sprache. Eine Ergänzung von Artikel 16 des Sprachengesetzes stellt ein geeignetes Mittel dar, die Anstrengungen der Kantone für zweisprachige Unterrichtsmodelle unabhängig von der gewählten Landessprache zu unterstützen. Dies entspricht der in Artikel 70 der Bundesverfassung festgelegten Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften und stellt daher keinen Eingriff in die kantonale Bildungshoheit dar.</p><p>Sprachkompetenzen tragen erwiesenermassen zur Verständigung und zum nationalen Zusammenhalt bei. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag an die beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Jugendlichen. Obschon Englisch als internationale Kommunikationssprache wichtig ist, stellen Kenntnisse der Landessprachen nach wie vor einen entscheidenden Faktor bei der Bewerbung dar. Ihre wirtschaftliche Bedeutung für die Schweiz ist zweifelsfrei erwiesen. Gemäss Aussenhandelsstatistik gehören die Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Italien zu den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz. Insbesondere für KMU, die das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft darstellen, sind Handelsbeziehungen mit den Nachbarländern und mit Kunden in anderen Sprachregionen der Schweiz äusserst wichtig. Die Förderung der Sprachkompetenzen stärkt deswegen auch den Wirtschaftsstandort und die Unternehmen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass zweisprachige Unterrichtsmodelle ein wichtiges Element des Sprachenunterrichts in den Landessprachen darstellen und damit zur Verständigung und zum nationalen Zusammenhalt beitragen. Für das Schulwesen bleiben die Kantone zuständig. Der Bund kann aber gestützt auf Artikel 16 Buchstabe a des Sprachengesetzes (SpG; SR 441.1) schon heute Projekte zur Förderung des Erwerbs einer Landessprache über zweisprachigen Unterricht unterstützen (namentlich die Entwicklung von Unterrichtskonzepten und didaktischen Hilfsmitteln).</p><p>Für die Förderperiode 2016-2020 hat das Parlament zusätzliche Mittel zur Förderung des Italienischen ausserhalb des italienischen Sprachraums bewilligt; diese Mittel sind unter anderem für die Einführung von zweisprachigen Unterrichtsmodellen mit Italienisch vorgesehen, insbesondere auf Maturitätsstufe. In der laufenden Periode konnte der Bund so die Einführung von zweisprachigen Maturitäten mit Italienisch in den Kantonen Bern und Waadt mit einer einmaligen und pauschalen Finanzhilfe unterstützen.</p><p>Die bestehende Rechtsgrundlage (Art. 16 Bst. a SpG) ist aus Sicht des Bundesrates ausreichend für die Förderung von zweisprachigen Unterrichtsmodellen. Der schulische Regelbetrieb soll aber nach der Phase der Einführung mit Rücksicht auf die kantonalen Kompetenzen im Bildungsbereich eine ausschliessliche Aufgabe der Kantone bleiben und nicht vom Bund (mit)finanziert werden, wie es die Motion vorschlägt. Eine flächendeckende Ausdehnung auf andere Landessprachen oder auf andere Bildungsstufen (Primarstufe, Sekundarstufe I, berufliche Grundbildung) würde zudem erheblich mehr Mittel voraussetzen und könnte kaum ohne entsprechende Kompensationen in anderen Aufgabenbereichen erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 16 des Sprachengesetzes dahingehend zu erweitern, dass der Bund den Kantonen Finanzhilfen für die Einrichtung, Gestaltung und Umsetzung zweisprachiger Unterrichtsmodelle auf allen Stufen in den Landessprachen gewähren kann. Damit soll er die freiwilligen und bemerkenswerten Anstrengungen zahlreicher Kantone unterstützen, die mit ihrem Engagement die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz fördern und den nationalen Zusammenhalt stärken.</p>
  • Förderung zweisprachiger Unterrichtsmodelle in den Landessprachen. Beitrag des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit den 1990er Jahren haben zahlreiche Kantone Anstrengungen unternommen, um zweisprachige Unterrichtsmodelle einzuführen und damit die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erweitern. Unter dem Blickwinkel des nationalen Zusammenhaltes und der Verständigung zwischen den Sprachregionen sind zweisprachige Unterrichtsmodelle in den Landessprachen von besonderer Bedeutung. Sie entsprechen der allgemein anerkannten Auffassung, dass das in der Schweiz vorhandene Potenzial an Kompetenzen und Erfahrungen mit den verschiedenen Landessprachen besser genutzt werden sollte. Dank ihrem Engagement leisten die Kantone, die solche Unterrichtsmodelle eingerichtet haben, einen wichtigen Beitrag an die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Im Gegensatz zu schulischen Austauschprojekten, die zwar ebenfalls höchst begrüssenswert, aber auf breiter Basis immer nur punktuell und zeitlich begrenzt durchführbar sind, haben zweisprachige Unterrichtsmodelle eine nachhaltige Dimension, die in diesem Mass nicht anders zu erreichen ist.</p><p>Zweisprachige Unterrichtsmodelle in den Landessprachen bestehen auf allen Stufen, wobei sie derzeit in der obligatorischen Schule noch weniger verbreitet sind als auf der Sekundarstufe II und in der Berufsbildung. Gemäss einer Erhebung der EDK boten während des Schuljahres 2015/2016 sechs Kantone in der obligatorischen Schule zweisprachige Unterrichtsmodelle in den Landessprachen an. In der Berufsbildung fand das Modell eine ähnliche Verbreitung. In Bezug auf die Sekundarstufe II zeigen die aktuellen Daten des SBFI auf, dass gegenwärtig 67 kantonale Mittelschulen und Gymnasien in vierzehn Kantonen (AG, BE, BL, FR, GE, GR, JU, LU, NE, TG, TI, VD, VS, ZH) zweisprachige Unterrichtsmodelle in den Landessprachen anbieten. Ausserdem bestehen an verschiedenen Hochschulen zweisprachige Lehrgänge in den Landessprachen. In den letzten Jahren hat die Nachfrage nach solchen Angeboten stetig zugenommen. Die bildungspolitische Innovation kann deswegen als Erfolgsgeschichte angesehen werden. </p><p>Für die Kantone sind der Aufbau und die Umsetzung zweisprachiger Unterrichtsmodelle mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Diese fallen insbesondere für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen an, die über ein spezifisches Qualifikationsprofil verfügen müssen, sowie für die pädagogische Begleitung der Schülerinnen und Schüler. Auch die Erarbeitung neuer Lehrpläne, die mit den Referenzlehrplänen koordiniert werden müssen, sowie die Organisation und Koordination der Lehrgänge verursachen zusätzliche Kosten. Im Einklang mit Artikel 22 des Sprachengesetzes bezieht sich die Unterstützung des Bundes bisher im Wesentlichen auf das Rätoromanische. Im Rahmen der Umsetzung der Motion 14.3143, "Strategie zur Förderung von zweisprachigen Schulen in den Landessprachen", gewährte der Bund 2016 erstmals Mittel zur Förderung des Italienischen ausserhalb des traditionellen Verbreitungsgebietes dieser Sprache. Eine Ergänzung von Artikel 16 des Sprachengesetzes stellt ein geeignetes Mittel dar, die Anstrengungen der Kantone für zweisprachige Unterrichtsmodelle unabhängig von der gewählten Landessprache zu unterstützen. Dies entspricht der in Artikel 70 der Bundesverfassung festgelegten Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften und stellt daher keinen Eingriff in die kantonale Bildungshoheit dar.</p><p>Sprachkompetenzen tragen erwiesenermassen zur Verständigung und zum nationalen Zusammenhalt bei. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag an die beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Jugendlichen. Obschon Englisch als internationale Kommunikationssprache wichtig ist, stellen Kenntnisse der Landessprachen nach wie vor einen entscheidenden Faktor bei der Bewerbung dar. Ihre wirtschaftliche Bedeutung für die Schweiz ist zweifelsfrei erwiesen. Gemäss Aussenhandelsstatistik gehören die Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Italien zu den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz. Insbesondere für KMU, die das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft darstellen, sind Handelsbeziehungen mit den Nachbarländern und mit Kunden in anderen Sprachregionen der Schweiz äusserst wichtig. Die Förderung der Sprachkompetenzen stärkt deswegen auch den Wirtschaftsstandort und die Unternehmen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass zweisprachige Unterrichtsmodelle ein wichtiges Element des Sprachenunterrichts in den Landessprachen darstellen und damit zur Verständigung und zum nationalen Zusammenhalt beitragen. Für das Schulwesen bleiben die Kantone zuständig. Der Bund kann aber gestützt auf Artikel 16 Buchstabe a des Sprachengesetzes (SpG; SR 441.1) schon heute Projekte zur Förderung des Erwerbs einer Landessprache über zweisprachigen Unterricht unterstützen (namentlich die Entwicklung von Unterrichtskonzepten und didaktischen Hilfsmitteln).</p><p>Für die Förderperiode 2016-2020 hat das Parlament zusätzliche Mittel zur Förderung des Italienischen ausserhalb des italienischen Sprachraums bewilligt; diese Mittel sind unter anderem für die Einführung von zweisprachigen Unterrichtsmodellen mit Italienisch vorgesehen, insbesondere auf Maturitätsstufe. In der laufenden Periode konnte der Bund so die Einführung von zweisprachigen Maturitäten mit Italienisch in den Kantonen Bern und Waadt mit einer einmaligen und pauschalen Finanzhilfe unterstützen.</p><p>Die bestehende Rechtsgrundlage (Art. 16 Bst. a SpG) ist aus Sicht des Bundesrates ausreichend für die Förderung von zweisprachigen Unterrichtsmodellen. Der schulische Regelbetrieb soll aber nach der Phase der Einführung mit Rücksicht auf die kantonalen Kompetenzen im Bildungsbereich eine ausschliessliche Aufgabe der Kantone bleiben und nicht vom Bund (mit)finanziert werden, wie es die Motion vorschlägt. Eine flächendeckende Ausdehnung auf andere Landessprachen oder auf andere Bildungsstufen (Primarstufe, Sekundarstufe I, berufliche Grundbildung) würde zudem erheblich mehr Mittel voraussetzen und könnte kaum ohne entsprechende Kompensationen in anderen Aufgabenbereichen erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 16 des Sprachengesetzes dahingehend zu erweitern, dass der Bund den Kantonen Finanzhilfen für die Einrichtung, Gestaltung und Umsetzung zweisprachiger Unterrichtsmodelle auf allen Stufen in den Landessprachen gewähren kann. Damit soll er die freiwilligen und bemerkenswerten Anstrengungen zahlreicher Kantone unterstützen, die mit ihrem Engagement die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz fördern und den nationalen Zusammenhalt stärken.</p>
    • Förderung zweisprachiger Unterrichtsmodelle in den Landessprachen. Beitrag des Bundes

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