Zivildienst für Beiträge zur Cybersicherheit öffnen

ShortId
18.3462
Id
20183462
Updated
28.07.2023 03:25
Language
de
Title
Zivildienst für Beiträge zur Cybersicherheit öffnen
AdditionalIndexing
09;34;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Sicherheitspolitische Bericht 2010 anerkennt zum ersten Mal den Zivildienst als Instrument der Sicherheitspolitik. Gerade der Cybersicherheit kommt höchste Bedeutung zu, sowohl im militärischen wie auch im zivilen Bereich. Weiterhin besteht grosser Nachholbedarf bei der Cybersicherheit, dringend erforderlich sind zudem die nötigen Investitionen in die Ausbildung von Fachleuten für Cybersicherheit. Viele Zivildienstleistende verfügen über die dringend benötigten Fachkenntnisse im Cyberbereich. Eine Öffnung des Tätigkeitsbereichs des Zivildienstes für Einsätze im Bereich der Cybersicherheit liegt also auf der Hand. Selbstverständlich ist dabei die Arbeitsmarktneutralität (Art. 6 des Zivildienstgesetzes) zu wahren. Falls aber ein dringender Bedarf anders nicht gedeckt werden kann, so ist es Aufgabe des Zivildienstes mitzuwirken, um Engpässe zu überbrücken.</p>
  • <p>Nach geltendem Zivildienstrecht sind bereits heute Einsätze von Zivildienstpflichtigen (Zivis) in der Informatik im Tätigkeitsbereich Katastrophen und Notlagen (Prävention) möglich. Wie bei allen Zivildiensteinsätzen ist die Arbeitsmarkt- und Wettbewerbsneutralität sicherzustellen.</p><p>Die Armee baut zurzeit ihre Kapazitäten im Bereich Cybersicherheit aus. Der vom Vorsteher VBS bestimmte Aktionsplan Cyberdefence ist bis 2020 und im Einklang mit der übergeordneten zweiten nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken umzusetzen. Er beinhaltet unter anderem die Grundlagen für den spezifischen Cyberlehrgang der Armee. Dieser dient dazu, Armeeangehörige für die ständige Cyberkompanie auszubilden. Das Berufspersonal wird durch rund 100 neu zugeteilte Stellen verstärkt. Neben den Spezialisten des Berufspersonals sind auch beim Milizpersonal zusätzliche Ressourcen zu schaffen, insbesondere durch die vorgenannte fachspezifische Cyberausbildung von IT-affinen Rekruten und Angehörige der Armee. Mittel- bis langfristig ist vorgesehen, die Cybertruppe auf 400 bis 600 Armeeangehörige auszubauen.</p><p>Dieser mehrjährige Aufbau kann nur gelingen, wenn genügend IT-affine Milizsoldaten rekrutiert, ausgebildet, in die Armee eingeteilt und anschliessend tatsächlich im Truppendienst eingesetzt werden können. Dabei hat der Bundesrat ein Interesse, dass Cyberspezialisten nach ihrer fachspezifischen Grundausbildung eine zivile Laufbahn in diesem Bereich anstreben, sodass sie als Spezialisten in den Wiederholungskursen nachhaltig zum Einsatz kommen können. Deshalb ist eine Dienstleistung als Durchdiener nicht im Interesse des Bundesrates. Der Personenkreis der für diese Ausbildung möglicherweise geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten ist zahlenmässig begrenzt. Der Bundesrat will das wichtige Aufbauvorhaben bei der Armee nicht dadurch gefährden, dass er erweiterte Einsatzmöglichkeiten beim Zivildienst für Personen aus dem gleichen Rekrutierungspool schafft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zivildienstgesetz die Ziele und Tätigkeitsbereiche des Zivildienstes um die Möglichkeit von Einsätzen im Bereich der Cybersicherheit zu ergänzen und zu prüfen, ob dafür nach dem "Durchdienermodell" Einsätze für die gesamte Dauer des Ersatzdienstes geleistet werden könnten.</p>
  • Zivildienst für Beiträge zur Cybersicherheit öffnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Sicherheitspolitische Bericht 2010 anerkennt zum ersten Mal den Zivildienst als Instrument der Sicherheitspolitik. Gerade der Cybersicherheit kommt höchste Bedeutung zu, sowohl im militärischen wie auch im zivilen Bereich. Weiterhin besteht grosser Nachholbedarf bei der Cybersicherheit, dringend erforderlich sind zudem die nötigen Investitionen in die Ausbildung von Fachleuten für Cybersicherheit. Viele Zivildienstleistende verfügen über die dringend benötigten Fachkenntnisse im Cyberbereich. Eine Öffnung des Tätigkeitsbereichs des Zivildienstes für Einsätze im Bereich der Cybersicherheit liegt also auf der Hand. Selbstverständlich ist dabei die Arbeitsmarktneutralität (Art. 6 des Zivildienstgesetzes) zu wahren. Falls aber ein dringender Bedarf anders nicht gedeckt werden kann, so ist es Aufgabe des Zivildienstes mitzuwirken, um Engpässe zu überbrücken.</p>
    • <p>Nach geltendem Zivildienstrecht sind bereits heute Einsätze von Zivildienstpflichtigen (Zivis) in der Informatik im Tätigkeitsbereich Katastrophen und Notlagen (Prävention) möglich. Wie bei allen Zivildiensteinsätzen ist die Arbeitsmarkt- und Wettbewerbsneutralität sicherzustellen.</p><p>Die Armee baut zurzeit ihre Kapazitäten im Bereich Cybersicherheit aus. Der vom Vorsteher VBS bestimmte Aktionsplan Cyberdefence ist bis 2020 und im Einklang mit der übergeordneten zweiten nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken umzusetzen. Er beinhaltet unter anderem die Grundlagen für den spezifischen Cyberlehrgang der Armee. Dieser dient dazu, Armeeangehörige für die ständige Cyberkompanie auszubilden. Das Berufspersonal wird durch rund 100 neu zugeteilte Stellen verstärkt. Neben den Spezialisten des Berufspersonals sind auch beim Milizpersonal zusätzliche Ressourcen zu schaffen, insbesondere durch die vorgenannte fachspezifische Cyberausbildung von IT-affinen Rekruten und Angehörige der Armee. Mittel- bis langfristig ist vorgesehen, die Cybertruppe auf 400 bis 600 Armeeangehörige auszubauen.</p><p>Dieser mehrjährige Aufbau kann nur gelingen, wenn genügend IT-affine Milizsoldaten rekrutiert, ausgebildet, in die Armee eingeteilt und anschliessend tatsächlich im Truppendienst eingesetzt werden können. Dabei hat der Bundesrat ein Interesse, dass Cyberspezialisten nach ihrer fachspezifischen Grundausbildung eine zivile Laufbahn in diesem Bereich anstreben, sodass sie als Spezialisten in den Wiederholungskursen nachhaltig zum Einsatz kommen können. Deshalb ist eine Dienstleistung als Durchdiener nicht im Interesse des Bundesrates. Der Personenkreis der für diese Ausbildung möglicherweise geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten ist zahlenmässig begrenzt. Der Bundesrat will das wichtige Aufbauvorhaben bei der Armee nicht dadurch gefährden, dass er erweiterte Einsatzmöglichkeiten beim Zivildienst für Personen aus dem gleichen Rekrutierungspool schafft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zivildienstgesetz die Ziele und Tätigkeitsbereiche des Zivildienstes um die Möglichkeit von Einsätzen im Bereich der Cybersicherheit zu ergänzen und zu prüfen, ob dafür nach dem "Durchdienermodell" Einsätze für die gesamte Dauer des Ersatzdienstes geleistet werden könnten.</p>
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