Langfristige Wirkungen der NFA-Reform und der Steuervorlage 17

ShortId
18.3464
Id
20183464
Updated
28.07.2023 03:23
Language
de
Title
Langfristige Wirkungen der NFA-Reform und der Steuervorlage 17
AdditionalIndexing
24;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im März 2018 den dritten Wirksamkeitsbericht zur NFA in die Vernehmlassung gegeben. Dieser Wirksamkeitsbericht schlägt einen weitgehenden Systemwechsel bei der NFA vor. Der Systemwechsel soll schrittweise mit einer Übergangsphase erfolgen. </p><p>Gleichzeitig berät das eidgenössische Parlament die Steuervorlage 17 (SV 17). Die SV 17 hat unter anderem direkte Auswirkungen auf das Ressourcenpotenzial der Kantone, auf den Finanztransfer Bund-Kantone (Anpassung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer) und auf den Finanzausgleich im engeren Sinne (zeitlich befristeter zusätzlicher Ausgleich zugunsten der ressourcenschwachen Kantone). Die Reform der NFA muss deshalb auch im Zusammenspiel mit der SV 17 betrachtet werden. </p><p>Die bei der Reform der NFA und der SV 17 vorgesehenen Übergangsperioden und zeitlich befristeten Massnahmen führen dazu, dass die effektiven Auswirkungen der NFA erst längerfristig ersichtlich sind. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, eine Globalbilanz für den Zeitraum 2020 bis 2030 zu simulieren, ausgehend von den in der NFA zur Diskussion gestellten Reformvorschlägen und der SV 17, so wie sie im Parlament beraten wird. Dieses Vorgehen wurde bereits bei der Einführung der NFA mit der Globalbilanz 2004/05 gewählt und war damals Entscheidgrundlage für die Dotierung der Ausgleichsgefässe. Der anstehende weitgehende Systemwechsel bei der NFA rechtfertigt ein erneutes vergleichbares Vorgehen mit einer Globalbilanz.</p>
  • <p>Die im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes 2016-2019 vorgeschlagene Systemänderung sowie die Anpassung des Ressourcenausgleichs an die SV 17 haben Auswirkungen auf die Finanzausgleichszahlungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken werden. Im Rahmen der beiden Vorlagen wurden diese Auswirkungen dargestellt. Diese Simulationen sind jedoch keine Prognosen, sondern illustrieren lediglich die Auswirkungen der technischen Anpassungen beim Finanzausgleich. Weit wichtiger für die künftigen Finanzausgleichszahlungen werden die wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen der SV 17 auf das Ressourcenpotenzial der einzelnen Kantone sein. Diese Auswirkungen sind heute noch nicht bekannt. Eine verlässliche Aussage, wie sich die Ressourcenstärke der Kantone in den kommenden zwölf Jahren entwickeln wird, ist nicht möglich. Eine umfassende Darstellung der künftigen Entwicklungen der Finanzausgleichszahlungen im Rahmen einer Globalbilanz, wie sie das Postulat fordert, wäre deshalb kaum aussagekräftig. Als Instrument wurde die Globalbilanz bisher nur ex post verwendet. So wurde im Rahmen der NFA eine Globalbilanz für das Jahr 2008 erstellt, um die Haushaltneutralität der NFA sicherzustellen. Eine Ex-ante-Globalbilanz auf Basis von Prognosen und Simulationen würde eine höchst unsichere und problematische Entscheidbasis bilden. Für die Budgetierung und die Finanzplanung des Bundes und der Kantone werden seit 2010 Prognosen für die Finanzausgleichszahlungen verwendet, die auf einem Modell der BAK Basel beruhen.</p><p>Für die neusten Prognosen wurden auch die im Wirksamkeitsbericht 2016-2019 vorgeschlagenen Systemanpassungen abgebildet. Dabei wurde der gestaffelten Reduktion der garantierten Mindestausstattung während der Übergangsperiode Rechnung getragen. Die Kantone sind damit in der Lage, die finanziellen Auswirkungen aus dem Systemwechsel in den kommenden Jahren abzuschätzen.</p><p>Im nächsten Jahr sollen im Prognosemodell zusätzlich auch die Reformvorschläge der SV 17 eingebaut werden. Es ist vorgesehen, die Berechnungen für den Zeitraum 2020 bis 2030 durchzuführen, damit die Übergangsphase abgebildet werden kann. Bei der Beurteilung dieser Simulationsergebnisse wird allerdings zu beachten sein, dass die Prognosequalität mit zunehmendem Prognosehorizont abnimmt. Mit diesem Prognosemodell wird das Hauptanliegen des Postulates bereits berücksichtigt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Prognosen von einem Jahr zum anderen teilweise stark revidiert werden. Aufgrund dieser hohen Unsicherheit erachtet es der Bundesrat als wenig zielführend, auf der Grundlage solcher Simulationen eine Ex-ante-Globalbilanz zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Globalbilanz der NFA für die Jahre 2020 bis 2030 zu simulieren, dies unter Berücksichtigung der im dritten Wirksamkeitsbericht vorgesehenen Reformvorschläge für die NFA und der absehbaren Auswirkungen der Steuervorlage 17. In der Globalbilanz müssen die Auswirkungen auf den Bund und die einzelnen Kantone ersichtlich sein.</p>
  • Langfristige Wirkungen der NFA-Reform und der Steuervorlage 17
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im März 2018 den dritten Wirksamkeitsbericht zur NFA in die Vernehmlassung gegeben. Dieser Wirksamkeitsbericht schlägt einen weitgehenden Systemwechsel bei der NFA vor. Der Systemwechsel soll schrittweise mit einer Übergangsphase erfolgen. </p><p>Gleichzeitig berät das eidgenössische Parlament die Steuervorlage 17 (SV 17). Die SV 17 hat unter anderem direkte Auswirkungen auf das Ressourcenpotenzial der Kantone, auf den Finanztransfer Bund-Kantone (Anpassung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer) und auf den Finanzausgleich im engeren Sinne (zeitlich befristeter zusätzlicher Ausgleich zugunsten der ressourcenschwachen Kantone). Die Reform der NFA muss deshalb auch im Zusammenspiel mit der SV 17 betrachtet werden. </p><p>Die bei der Reform der NFA und der SV 17 vorgesehenen Übergangsperioden und zeitlich befristeten Massnahmen führen dazu, dass die effektiven Auswirkungen der NFA erst längerfristig ersichtlich sind. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, eine Globalbilanz für den Zeitraum 2020 bis 2030 zu simulieren, ausgehend von den in der NFA zur Diskussion gestellten Reformvorschlägen und der SV 17, so wie sie im Parlament beraten wird. Dieses Vorgehen wurde bereits bei der Einführung der NFA mit der Globalbilanz 2004/05 gewählt und war damals Entscheidgrundlage für die Dotierung der Ausgleichsgefässe. Der anstehende weitgehende Systemwechsel bei der NFA rechtfertigt ein erneutes vergleichbares Vorgehen mit einer Globalbilanz.</p>
    • <p>Die im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes 2016-2019 vorgeschlagene Systemänderung sowie die Anpassung des Ressourcenausgleichs an die SV 17 haben Auswirkungen auf die Finanzausgleichszahlungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken werden. Im Rahmen der beiden Vorlagen wurden diese Auswirkungen dargestellt. Diese Simulationen sind jedoch keine Prognosen, sondern illustrieren lediglich die Auswirkungen der technischen Anpassungen beim Finanzausgleich. Weit wichtiger für die künftigen Finanzausgleichszahlungen werden die wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen der SV 17 auf das Ressourcenpotenzial der einzelnen Kantone sein. Diese Auswirkungen sind heute noch nicht bekannt. Eine verlässliche Aussage, wie sich die Ressourcenstärke der Kantone in den kommenden zwölf Jahren entwickeln wird, ist nicht möglich. Eine umfassende Darstellung der künftigen Entwicklungen der Finanzausgleichszahlungen im Rahmen einer Globalbilanz, wie sie das Postulat fordert, wäre deshalb kaum aussagekräftig. Als Instrument wurde die Globalbilanz bisher nur ex post verwendet. So wurde im Rahmen der NFA eine Globalbilanz für das Jahr 2008 erstellt, um die Haushaltneutralität der NFA sicherzustellen. Eine Ex-ante-Globalbilanz auf Basis von Prognosen und Simulationen würde eine höchst unsichere und problematische Entscheidbasis bilden. Für die Budgetierung und die Finanzplanung des Bundes und der Kantone werden seit 2010 Prognosen für die Finanzausgleichszahlungen verwendet, die auf einem Modell der BAK Basel beruhen.</p><p>Für die neusten Prognosen wurden auch die im Wirksamkeitsbericht 2016-2019 vorgeschlagenen Systemanpassungen abgebildet. Dabei wurde der gestaffelten Reduktion der garantierten Mindestausstattung während der Übergangsperiode Rechnung getragen. Die Kantone sind damit in der Lage, die finanziellen Auswirkungen aus dem Systemwechsel in den kommenden Jahren abzuschätzen.</p><p>Im nächsten Jahr sollen im Prognosemodell zusätzlich auch die Reformvorschläge der SV 17 eingebaut werden. Es ist vorgesehen, die Berechnungen für den Zeitraum 2020 bis 2030 durchzuführen, damit die Übergangsphase abgebildet werden kann. Bei der Beurteilung dieser Simulationsergebnisse wird allerdings zu beachten sein, dass die Prognosequalität mit zunehmendem Prognosehorizont abnimmt. Mit diesem Prognosemodell wird das Hauptanliegen des Postulates bereits berücksichtigt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Prognosen von einem Jahr zum anderen teilweise stark revidiert werden. Aufgrund dieser hohen Unsicherheit erachtet es der Bundesrat als wenig zielführend, auf der Grundlage solcher Simulationen eine Ex-ante-Globalbilanz zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Globalbilanz der NFA für die Jahre 2020 bis 2030 zu simulieren, dies unter Berücksichtigung der im dritten Wirksamkeitsbericht vorgesehenen Reformvorschläge für die NFA und der absehbaren Auswirkungen der Steuervorlage 17. In der Globalbilanz müssen die Auswirkungen auf den Bund und die einzelnen Kantone ersichtlich sein.</p>
    • Langfristige Wirkungen der NFA-Reform und der Steuervorlage 17

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