Qualitätssicherung für Postagenturen

ShortId
18.3466
Id
20183466
Updated
28.07.2023 03:23
Language
de
Title
Qualitätssicherung für Postagenturen
AdditionalIndexing
34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Medienorientierung zum Jahresbericht 2017 attestiert die Postcom der Post, dass diese die Grundversorgung eigenwirtschaftlich und ohne staatliche Subventionen erbringt, deren Qualität im internationalen Vergleich sehr hoch ist. Dazu beigetragen haben die motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rund 1189 Poststellen und der rund 968 Postagenturen.</p><p>Das Postagenturennetz wird laufend ausgebaut, und als zukunftsfähiges Modell gewinnt dieses weiterhin an Bedeutung. Auch dank den Postagenturen hat die Post die nationalen Erreichbarkeitswerte erneut deutlich übertroffen und stabil gehalten. Im Zusammenhang mit den Erreichbarkeitswerten stellt die Gesetzgebung die Postagenturen den Poststellen gleich. Der laufende Umwandlungsprozess hat deshalb keinen Einfluss auf die Erreichbarkeit. </p><p>Handlungsbedarf ergibt sich jedoch bei der Qualitätssicherung für die Postagenturen. Auch die Postcom sieht eine Professionalisierung des Betriebs der Postagenturen für angezeigt.</p><p>Aufgrund der fortschreitenden Umwandlung von Poststellen in Agenturen erachtet die Postcom eine rechtliche Regelung für Postagenturen als erforderlich. Die Post soll zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Postagenturen verpflichtet werden.</p>
  • <p>1. Die Postgesetzgebung definiert sowohl den Umfang als auch die Qualitätsvorgaben, welche die Post bei der Erbringung der Grundversorgungsaufträge einzuhalten hat. Die operative Umsetzung hingegen liegt in der Verantwortung der Post. So ist die Post bei der Ausgestaltung des bedienten Zugangsnetzes (Poststelle oder Agentur) in der Wahl des jeweiligen Zugangsformats frei, solange sie die gesetzlichen Vorgaben an die Erreichbarkeit erfüllt.</p><p>In Agenturen bietet die Post mit Ausnahme der Bareinzahlungen alle Grundversorgungsdienste an. Die Kunden können bargeldlose Einzahlungen mit dem gelben Büchlein und der Debitkarte tätigen. In Gebieten, welche nur über eine Agentur verfügen, bietet die Post überdies die Möglichkeit der Bareinzahlung am Domizil an. In der zurzeit laufenden Vernehmlassung zur Änderung der Postverordnung in Bezug auf die Erreichbarkeitskriterien schlägt der Bundesrat vor, diese Praxis der Post auch in der Verordnung zu verankern. Eine gesetzliche Regelung der Qualitätsanforderungen im Bereich der Agenturen erachtet der Bundesrat hingegen nicht als erforderlich.</p><p>2./3. Die von Bundesrätin Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung ist im Mai zum Schluss gekommen, dass sich Agenturen als Alternative zur Poststelle grundsätzlich bewähren und insbesondere in Bezug auf die längeren Öffnungszeiten vorteilhaft für die Kundschaft sind. Vor dem Hintergrund des von der Post durchgeführten Netzumbaus erkannte die Arbeitsgruppe jedoch Handlungsbedarf. So wird von der Post gefordert, dass sie Massnahmen zur Attraktivitätserhöhung von Agenturen trifft und insbesondere die Kundeninformation sowie die Ausbildung des Agenturpersonals verbessert. Der Bundesrat teilt diese Erwartungen an die Post.</p><p>Die Post hat bereits erste Schritte zur Stärkung des Agenturmodells unternommen und angekündigt, weitere Massnahmen zur Qualitätssicherung zu prüfen. So erhalten beispielsweise Agenturangestellte vor Ort eine Initialschulung durch spezialisiertes Postpersonal. Bei Fragen oder für eine Unterstützung vor Ort kann sich das Agenturpersonal jederzeit an die zugewiesene Betreuungsstelle wenden. Die Betreuung der Agenturen soll künftig verstärkt werden, indem zusätzlich zur Initialschulung bedarfsabhängige Folgeschulungen für die Partner angeboten werden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst die Vorgehensweise der Post zur Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität in den Agenturen. Er wird im Rahmen der periodischen Wirksamkeitsüberprüfung des Postgesetzes die Entwicklung regelmässig analysieren und bei Bedarf geeignete Massnahmen ins Auge fassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Teilt er die Auffassung der Postcom, dass es für die beinahe 1000 Postagenturen eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen braucht?</p><p>2. Besteht für ihn bei den Eckwerten zur Postgesetzgebung auch bei der Qualitätssicherung für Postagenturen Handlungsbedarf?</p><p>3. Bei der Erreichbarkeit sind die Postagenturen den Poststellen rechtlich gleichgestellt. Ist eine Verpflichtung zur Einführung einer effizienten Qualitätssicherung bei Postagenturen für ihn denkbar?</p>
  • Qualitätssicherung für Postagenturen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Medienorientierung zum Jahresbericht 2017 attestiert die Postcom der Post, dass diese die Grundversorgung eigenwirtschaftlich und ohne staatliche Subventionen erbringt, deren Qualität im internationalen Vergleich sehr hoch ist. Dazu beigetragen haben die motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rund 1189 Poststellen und der rund 968 Postagenturen.</p><p>Das Postagenturennetz wird laufend ausgebaut, und als zukunftsfähiges Modell gewinnt dieses weiterhin an Bedeutung. Auch dank den Postagenturen hat die Post die nationalen Erreichbarkeitswerte erneut deutlich übertroffen und stabil gehalten. Im Zusammenhang mit den Erreichbarkeitswerten stellt die Gesetzgebung die Postagenturen den Poststellen gleich. Der laufende Umwandlungsprozess hat deshalb keinen Einfluss auf die Erreichbarkeit. </p><p>Handlungsbedarf ergibt sich jedoch bei der Qualitätssicherung für die Postagenturen. Auch die Postcom sieht eine Professionalisierung des Betriebs der Postagenturen für angezeigt.</p><p>Aufgrund der fortschreitenden Umwandlung von Poststellen in Agenturen erachtet die Postcom eine rechtliche Regelung für Postagenturen als erforderlich. Die Post soll zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Postagenturen verpflichtet werden.</p>
    • <p>1. Die Postgesetzgebung definiert sowohl den Umfang als auch die Qualitätsvorgaben, welche die Post bei der Erbringung der Grundversorgungsaufträge einzuhalten hat. Die operative Umsetzung hingegen liegt in der Verantwortung der Post. So ist die Post bei der Ausgestaltung des bedienten Zugangsnetzes (Poststelle oder Agentur) in der Wahl des jeweiligen Zugangsformats frei, solange sie die gesetzlichen Vorgaben an die Erreichbarkeit erfüllt.</p><p>In Agenturen bietet die Post mit Ausnahme der Bareinzahlungen alle Grundversorgungsdienste an. Die Kunden können bargeldlose Einzahlungen mit dem gelben Büchlein und der Debitkarte tätigen. In Gebieten, welche nur über eine Agentur verfügen, bietet die Post überdies die Möglichkeit der Bareinzahlung am Domizil an. In der zurzeit laufenden Vernehmlassung zur Änderung der Postverordnung in Bezug auf die Erreichbarkeitskriterien schlägt der Bundesrat vor, diese Praxis der Post auch in der Verordnung zu verankern. Eine gesetzliche Regelung der Qualitätsanforderungen im Bereich der Agenturen erachtet der Bundesrat hingegen nicht als erforderlich.</p><p>2./3. Die von Bundesrätin Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung ist im Mai zum Schluss gekommen, dass sich Agenturen als Alternative zur Poststelle grundsätzlich bewähren und insbesondere in Bezug auf die längeren Öffnungszeiten vorteilhaft für die Kundschaft sind. Vor dem Hintergrund des von der Post durchgeführten Netzumbaus erkannte die Arbeitsgruppe jedoch Handlungsbedarf. So wird von der Post gefordert, dass sie Massnahmen zur Attraktivitätserhöhung von Agenturen trifft und insbesondere die Kundeninformation sowie die Ausbildung des Agenturpersonals verbessert. Der Bundesrat teilt diese Erwartungen an die Post.</p><p>Die Post hat bereits erste Schritte zur Stärkung des Agenturmodells unternommen und angekündigt, weitere Massnahmen zur Qualitätssicherung zu prüfen. So erhalten beispielsweise Agenturangestellte vor Ort eine Initialschulung durch spezialisiertes Postpersonal. Bei Fragen oder für eine Unterstützung vor Ort kann sich das Agenturpersonal jederzeit an die zugewiesene Betreuungsstelle wenden. Die Betreuung der Agenturen soll künftig verstärkt werden, indem zusätzlich zur Initialschulung bedarfsabhängige Folgeschulungen für die Partner angeboten werden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst die Vorgehensweise der Post zur Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität in den Agenturen. Er wird im Rahmen der periodischen Wirksamkeitsüberprüfung des Postgesetzes die Entwicklung regelmässig analysieren und bei Bedarf geeignete Massnahmen ins Auge fassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Teilt er die Auffassung der Postcom, dass es für die beinahe 1000 Postagenturen eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen braucht?</p><p>2. Besteht für ihn bei den Eckwerten zur Postgesetzgebung auch bei der Qualitätssicherung für Postagenturen Handlungsbedarf?</p><p>3. Bei der Erreichbarkeit sind die Postagenturen den Poststellen rechtlich gleichgestellt. Ist eine Verpflichtung zur Einführung einer effizienten Qualitätssicherung bei Postagenturen für ihn denkbar?</p>
    • Qualitätssicherung für Postagenturen

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