Operationen an Kindern, die von einer Variante der Geschlechtsentwicklung betroffen sind. Mehr Transparenz

ShortId
18.3470
Id
20183470
Updated
28.07.2023 03:22
Language
de
Title
Operationen an Kindern, die von einer Variante der Geschlechtsentwicklung betroffen sind. Mehr Transparenz
AdditionalIndexing
2836;28;1211;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Die vom Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Fehr Jacqueline 12.3920, "Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern am Beispiel von kosmetischen Genitaloperationen und Knabenbeschneidungen", angekündigten Verbesserungen wurden umgesetzt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt detaillierte Daten zu allen im Spital durchgeführten chirurgischen Eingriffen. Ausserdem werden neue Daten im ambulanten Bereich (Daten zu ambulanten Spitalaufenthalten und Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren) erhoben, wie es ursprünglich im Rahmen des Projekts "Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung (Mars)" vorgesehen war. Diese Daten können nach Jahr, Kanton, Alter sowie im stationären Bereich auch nach Art des Eingriffs und nach Diagnose aufgeschlüsselt werden. Nicht verfügbar sind hingegen die Kosten für die Übernahme dieser Leistungen.</p><p>In Bezug auf die Zahl der ambulant durchgeführten Operationen fehlt es zurzeit an einer standardisierten medizinischen Klassifikation der Diagnosen und/oder Eingriffe. Für die Entwicklung einer solchen Klassifikation verfügt das BFS nicht über ausreichende Ressourcen. Deshalb beschränkt es sich darauf, die detaillierten Daten zusammenzutragen, die aus der Rechnungsstellung nach geltenden Tarifen hervorgehen.</p><p>Zur Ermittlung der Anzahl chirurgischer Eingriffe pro in der Interpellation genanntem Geburtsgebrechen müssten zuerst die Codes der Liste der Geburtsgebrechen im Anhang der Verordnung über Geburtsgebrechen (GgV; SR 831.232.21) in medizinische Diagnosecodes umgewandelt werden (beispielsweise nach Internationaler Klassifikation der Krankheiten, ICD-10). Aufgrund von unterschiedlichen Bezeichnungen und Zielen ist aber selbst bei identischem Vorgehen keine klare, genaue und zuverlässige Antwort möglich.</p><p>Überdies betreffen einige der in der Interpellation genannten Geburtsgebrechen Pathologien, die einen sofortigen oder relativ frühen Eingriff erfordern. Dazu gehören unter anderem Extrophia vesicae (Gg-Code 350), Hypospadie und Epispadie (Gg-Code 352), Kryptorchismus (Gg-Code 355) oder auch Teratome (Gg-Code 486). Andere Geburtsgebrechen gelten nicht als Varianten der Geschlechtsentwicklung, beziehungsweise es handelt sich bei den Varianten nur um eines der Symptome dieser Pathologien. Wieder andere erfordern nicht in jedem Fall einen chirurgischen Eingriff. Die Erhebungen der IV geben Aufschluss über die Bezügerzahl und die Gesamtkosten der für jedes dieser Geburtsgebrechen übernommenen medizinischen Massnahmen; die genaue Zahl der chirurgischen Eingriffe lässt sich daraus jedoch nicht ermitteln.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Schweiz werden die Kosten für Genitaloperationen und andere chirurgische Eingriffe bei Kindern, die von einer Variante der Geschlechtsentwicklung betroffen sind, von der Invalidenversicherung (IV) übernommen. Dies ist namentlich bei den folgenden, in der Liste im Anhang der Verordnung über Geburtsgebrechen aufgeführten Gebrechen der Fall: 352. Hypospadie und Epispadie, 359. Hermaphroditismus verus und Pseudohermaphroditismus, 465. Adrenogenitales Syndrom, 466. Klinefelter-Syndrom und Androgenresistenz, 488. Turner-Syndrom.</p><p>Sowohl die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin als auch verschiedene für die Überwachung der Abkommen zuständige Organe der Uno, wie der Ausschuss für die Rechte des Kindes, der Ausschuss gegen Folter, der Frauenrechtsausschuss oder der Menschenrechtsausschuss, haben in den letzten drei Jahren Genitaloperationen bei Kindern kritisiert. Auch wurde auf den Mangel an genauen Angaben zu solchen chirurgischen Eingriffen hingewiesen.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 12.3920 gab der Bundesrat an, dass er die genaue Zahl dieser Operationen nicht kenne, "da die Statistik nicht die Art der medizinischen Leistung erfasst, die von der IV übernommen wird". Dennoch erklärte sich der Bundesrat willens, solche Daten zu erheben: "Die statistischen Erhebungen der für die Patienten erbrachten Leistungen werden im Frühling 2013 durchgeführt, die Daten sollten ab 2015 zur Verfügung stehen. Dann können auch die Informationen über ... geschlechtsbestimmende Operationen ausgewertet werden."</p><p>Gegenüber dem Ausschuss für die Rechte des Kindes der Uno bekräftigte die Schweiz 2015 ihr Interesse an solchen Daten und wies auf die laufende Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Statistik und dem Bundesamt für Gesundheit hin.</p><p>Drei Jahre später fordere ich den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele der während der letzten fünf Jahre erfolgten Eingriffe, die von der IV finanziert wurden, lassen sich den folgenden Ziffern der Liste der Geburtsgebrechen zuordnen: 113, 350, 352, 355, 357, 358, 359, 453, 462, 465, 466, 486, 488?</p><p>2. Gibt es heute genaue Angaben zu den chirurgischen Eingriffen, die im Rahmen der in der ersten Frage bezifferten Gebrechen durchgeführt wurden, aufgeschlüsselt nach Jahr, Kanton, Alter, Art des Eingriffs und genauer Diagnose bei Ziffern, die mehrere Gebrechen umfassen, sowie zu den Kosten?</p><p>3. Sollte es keine solche Daten geben, was ist der aktuelle Stand, und wann werden die detaillierten Daten veröffentlicht?</p>
  • Operationen an Kindern, die von einer Variante der Geschlechtsentwicklung betroffen sind. Mehr Transparenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Die vom Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Fehr Jacqueline 12.3920, "Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern am Beispiel von kosmetischen Genitaloperationen und Knabenbeschneidungen", angekündigten Verbesserungen wurden umgesetzt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt detaillierte Daten zu allen im Spital durchgeführten chirurgischen Eingriffen. Ausserdem werden neue Daten im ambulanten Bereich (Daten zu ambulanten Spitalaufenthalten und Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren) erhoben, wie es ursprünglich im Rahmen des Projekts "Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung (Mars)" vorgesehen war. Diese Daten können nach Jahr, Kanton, Alter sowie im stationären Bereich auch nach Art des Eingriffs und nach Diagnose aufgeschlüsselt werden. Nicht verfügbar sind hingegen die Kosten für die Übernahme dieser Leistungen.</p><p>In Bezug auf die Zahl der ambulant durchgeführten Operationen fehlt es zurzeit an einer standardisierten medizinischen Klassifikation der Diagnosen und/oder Eingriffe. Für die Entwicklung einer solchen Klassifikation verfügt das BFS nicht über ausreichende Ressourcen. Deshalb beschränkt es sich darauf, die detaillierten Daten zusammenzutragen, die aus der Rechnungsstellung nach geltenden Tarifen hervorgehen.</p><p>Zur Ermittlung der Anzahl chirurgischer Eingriffe pro in der Interpellation genanntem Geburtsgebrechen müssten zuerst die Codes der Liste der Geburtsgebrechen im Anhang der Verordnung über Geburtsgebrechen (GgV; SR 831.232.21) in medizinische Diagnosecodes umgewandelt werden (beispielsweise nach Internationaler Klassifikation der Krankheiten, ICD-10). Aufgrund von unterschiedlichen Bezeichnungen und Zielen ist aber selbst bei identischem Vorgehen keine klare, genaue und zuverlässige Antwort möglich.</p><p>Überdies betreffen einige der in der Interpellation genannten Geburtsgebrechen Pathologien, die einen sofortigen oder relativ frühen Eingriff erfordern. Dazu gehören unter anderem Extrophia vesicae (Gg-Code 350), Hypospadie und Epispadie (Gg-Code 352), Kryptorchismus (Gg-Code 355) oder auch Teratome (Gg-Code 486). Andere Geburtsgebrechen gelten nicht als Varianten der Geschlechtsentwicklung, beziehungsweise es handelt sich bei den Varianten nur um eines der Symptome dieser Pathologien. Wieder andere erfordern nicht in jedem Fall einen chirurgischen Eingriff. Die Erhebungen der IV geben Aufschluss über die Bezügerzahl und die Gesamtkosten der für jedes dieser Geburtsgebrechen übernommenen medizinischen Massnahmen; die genaue Zahl der chirurgischen Eingriffe lässt sich daraus jedoch nicht ermitteln.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Schweiz werden die Kosten für Genitaloperationen und andere chirurgische Eingriffe bei Kindern, die von einer Variante der Geschlechtsentwicklung betroffen sind, von der Invalidenversicherung (IV) übernommen. Dies ist namentlich bei den folgenden, in der Liste im Anhang der Verordnung über Geburtsgebrechen aufgeführten Gebrechen der Fall: 352. Hypospadie und Epispadie, 359. Hermaphroditismus verus und Pseudohermaphroditismus, 465. Adrenogenitales Syndrom, 466. Klinefelter-Syndrom und Androgenresistenz, 488. Turner-Syndrom.</p><p>Sowohl die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin als auch verschiedene für die Überwachung der Abkommen zuständige Organe der Uno, wie der Ausschuss für die Rechte des Kindes, der Ausschuss gegen Folter, der Frauenrechtsausschuss oder der Menschenrechtsausschuss, haben in den letzten drei Jahren Genitaloperationen bei Kindern kritisiert. Auch wurde auf den Mangel an genauen Angaben zu solchen chirurgischen Eingriffen hingewiesen.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 12.3920 gab der Bundesrat an, dass er die genaue Zahl dieser Operationen nicht kenne, "da die Statistik nicht die Art der medizinischen Leistung erfasst, die von der IV übernommen wird". Dennoch erklärte sich der Bundesrat willens, solche Daten zu erheben: "Die statistischen Erhebungen der für die Patienten erbrachten Leistungen werden im Frühling 2013 durchgeführt, die Daten sollten ab 2015 zur Verfügung stehen. Dann können auch die Informationen über ... geschlechtsbestimmende Operationen ausgewertet werden."</p><p>Gegenüber dem Ausschuss für die Rechte des Kindes der Uno bekräftigte die Schweiz 2015 ihr Interesse an solchen Daten und wies auf die laufende Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Statistik und dem Bundesamt für Gesundheit hin.</p><p>Drei Jahre später fordere ich den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele der während der letzten fünf Jahre erfolgten Eingriffe, die von der IV finanziert wurden, lassen sich den folgenden Ziffern der Liste der Geburtsgebrechen zuordnen: 113, 350, 352, 355, 357, 358, 359, 453, 462, 465, 466, 486, 488?</p><p>2. Gibt es heute genaue Angaben zu den chirurgischen Eingriffen, die im Rahmen der in der ersten Frage bezifferten Gebrechen durchgeführt wurden, aufgeschlüsselt nach Jahr, Kanton, Alter, Art des Eingriffs und genauer Diagnose bei Ziffern, die mehrere Gebrechen umfassen, sowie zu den Kosten?</p><p>3. Sollte es keine solche Daten geben, was ist der aktuelle Stand, und wann werden die detaillierten Daten veröffentlicht?</p>
    • Operationen an Kindern, die von einer Variante der Geschlechtsentwicklung betroffen sind. Mehr Transparenz

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