Kampf dem islamischen Extremismus. Österreich zeigt eine entschlossene Haltung, während die Schweiz blauäugig dem eigenen Untergang entgegengeht

ShortId
18.3474
Id
20183474
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Kampf dem islamischen Extremismus. Österreich zeigt eine entschlossene Haltung, während die Schweiz blauäugig dem eigenen Untergang entgegengeht
AdditionalIndexing
09;08;2831;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund hat gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden Ende 2017 den nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verabschiedet. Die darin vorgesehenen Massnahmen werden gegenwärtig umgesetzt. Im kommenden Jahr wird der Bundesrat seinerseits die Botschaft zu einem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) vorlegen. Die darin vorgeschlagenen präventiv-polizeilichen Massnahmen sollen die im Rahmen des Aktionsplans bereits bestehenden Präventionsmassnahmen von Kantonen und Gemeinden ergänzen. Weiter hat der Bundesrat zur verbesserten Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung am 1. Juni 2018 die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, SR 955.0) eröffnet. Zudem hat er in der Vorlage zur Umsetzung des Übereinkommens und Zusatzprotokolls zur Verhütung des Terrorismus sowie zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität weitere Massnahmen vorgeschlagen. Die Botschaft zu dieser Vorlage soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.</p><p>1. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Quadri 16.3330 betont hat, dürfen muslimische Gemeinschaften und Imame keinesfalls diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden. Im Übrigen ist der Bund nicht zuständig zur Beurteilung einer von einer kantonalen Behörde erteilten Baubewilligung. Generell sind Fragen zum Bau einer Moschee von Fragen, wie gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus vorzugehen ist, abzugrenzen. In Bezug auf das Risiko, dass allenfalls radikalisierte Imame von der Türkei aus in die Schweiz entsandt werden könnten, ist anzumerken, dass vor einer Bewilligungserteilung die arbeitsmarktlichen Voraussetzungen sowie diejenigen der Integration für die Einreise geprüft werden (vgl. Antwort zur Anfrage Romano 16.1035). Nebst der religiösen Betreuungsperson wird auch die Arbeitgeberseite einer Prüfung unterzogen. Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz einreisen wollen, dürfen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c des Ausländergesetzes, SR 142.20). Wenn Hinweise bestehen, dass eine Person gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz verstossen könnte, wird das Gesuch unter Einbezug zuständiger Behörden einer eingehenden Sicherheitsprüfung unterzogen.</p><p>2. Für die Aufsicht über private Schulen sind die Kantone zuständig. Im Kanton Basel-Stadt wird z. B. seit 2014 an die Erteilung einer Bewilligung an Privatschulen, die Unterricht zur Erfüllung der Schulpflicht anbieten wollen, ein umfangreicher Katalog an Voraussetzungen geknüpft. Namentlich muss sich die Trägerschaft zu den Grundrechten und den demokratischen Grundwerten bekennen und zu einem Menschenbild verpflichtet sein, das die Mündigkeit des Einzelnen in einer pluralistischen Gesellschaft als höchstes Bildungsziel anerkennt. Zudem wird eine transparente Organisationsstruktur verlangt (vgl. Paragraf 131 des Schulgesetzes des Kantons Basel-Stadt vom 4. April 1929). Der vorne erwähnte nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätiger Extremismus enthält unter anderem die Empfehlung an die Kantone, Fachpersonen aus dem Erziehungs-, Sozial- und Jugendbereich sowie die Polizei und das Personal des Justizvollzugs in den Themen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus zu sensibilisieren. Ein kantonales Bedrohungsmanagement soll die Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den beteiligten Behörden, womit auch die Schulen und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden gemeint sind, bewirken.</p><p>3./4. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion Quadri 16.3330 bereits ausgeführt hat, ist zu beachten, dass in Österreich islamische Religionsgemeinschaften auf nationaler Ebene anerkannt werden. Mit der Anerkennung sind verschiedene Verpflichtungen verbunden. In der Schweiz ist die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften Sache der Kantone. Bislang wurde noch keine muslimische Gemeinschaft anerkannt. Die von extremistischen Predigern und Gemeinschaften ausgehenden Risiken werden im Rahmen der geltenden Rechtsordnung und der obenerwähnten Massnahmen bekämpft. Insbesondere sieht die Revisionsvorlage des Geldwäschereigesetzes eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vor, wonach Vereine, die Gefahr laufen, zur Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei missbraucht zu werden, sich neu ins Handelsregister eintragen lassen müssen. Dabei handelt es sich um Vereine, die "hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland (sammeln oder verteilen), die für karitative Zwecke bestimmt sind" (vgl. Art. 61 Abs. 2 Ziff. 3 VE-ZGB). Der Bundesrat hätte zudem die Möglichkeit, die Eintragungspflicht auf andere Vereine auszudehnen, die einem erhöhten Risiko des Missbrauchs für Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind. Diese Massnahmen könnten auch greifen, wenn ein Schweizer Verein zum Bau einer Moschee eine finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten würde. Die zuständigen Sicherheitsorgane prüfen fortlaufend, ob die Massnahmen geeignet sind, um die Sicherheit zu gewährleisten. Ein absolutes Verbot der Auslandfinanzierung würde eine erhebliche Einschränkung der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) und der Vereinigungsfreiheit (Art. 23 BV) bedeuten, die weder erforderlich noch zielführend wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die österreichische Regierung hat vor ein paar Tagen entschieden, sieben Moscheen zu schliessen; betroffen sind eine Moschee einer türkischen und sechs Moscheen der arabischen Kultusgemeinschaft. Gleichzeitig mit dem Entscheid, die Moscheen zu schliessen, sollen zahlreiche Imame, die als extremistisch gelten, des Landes verwiesen werden. Einer der Gründe, die zur Schliessung der extremistischen Moscheen geführt haben, liegt in der unrechtmässigen Auslandfinanzierung, die in Österreich verboten ist.</p><p>Diese Angelegenheit bestätigt zum x-ten Mal, dass die Auslandsfinanzierung von Moscheen bei der Verbreitung des islamischen Extremismus eine Schlüsselrolle spielt. In der Schweiz findet sich auf politischer Ebene jedoch keine Mehrheit, die solche Finanzierungen verbieten möchte. Der Nationalrat hat zwar eine Motion von mir, die in diese Richtung ging (16.3330), unterstützt, der Bundesrat und der Ständerat sind jedoch kategorisch dagegen. Dieses Nein ist nicht nur bedauerlich, es ist gefährlich. </p><p>Im Kanton Schaffhausen wurde kürzlich der Bau einer türkischen Grossmoschee bewilligt, deren Imame direkt von der Regierung in Ankara entsandt werden. Von dort werden - so viel ist sicher - auch die Gelder kommen. Das bedeutet, dass die österreichische Regierung die türkischen Moscheen wegen Extremismus schliesst und die Imame ausweist, während in der Schweiz neue Moscheen eröffnet werden. </p><p>Es ist mir durchaus bewusst, dass sich das österreichische Verbot der Auslandfinanzierung von Moscheen und sogenannten islamischen kulturellen Zentren in einem gesetzlichen Rahmen einordnet, der sich vom unsrigen unterscheidet. Dennoch scheint es mir gerade angesichts der letzten Ereignisse unumgänglich, dass auch die Schweiz sich nicht länger hinter der "politischen Korrektheit" versteckt und untätig zuschaut, sondern mit einer entschlosseneren und selbstbewussteren Haltung auftritt. </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die in Schaffhausen erteilte Bewilligung zur Eröffnung einer "türkischen Grossmoschee" mit Imamen, die von der Regierung in Ankara entsandt (und finanziert) werden? Ist er nicht auch der Meinung, dass gerade eine solche Einrichtung die Verbreitung in der Schweiz des extremistischen und politischen Islams, in diesem Fall türkischen Ursprungs, fördern könnte? </p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Absicht der türkischen Regierung, in der Schweiz türkische Schulen zu eröffnen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die entschlossene Haltung Österreichs bei der Bekämpfung des islamischen Extremismus auch in der Schweiz Schule machen sollte?</p><p>4. Ist der Bundesrat angesichts der kürzlichen Ereignisse in Österreich nicht auch der Meinung, dass seine ablehnende Haltung gegenüber dem Verbot der Auslandfinanzierung von Moscheen und moslemischen kulturellen Zentren dringend überdacht werden sollte?</p>
  • Kampf dem islamischen Extremismus. Österreich zeigt eine entschlossene Haltung, während die Schweiz blauäugig dem eigenen Untergang entgegengeht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund hat gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden Ende 2017 den nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verabschiedet. Die darin vorgesehenen Massnahmen werden gegenwärtig umgesetzt. Im kommenden Jahr wird der Bundesrat seinerseits die Botschaft zu einem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) vorlegen. Die darin vorgeschlagenen präventiv-polizeilichen Massnahmen sollen die im Rahmen des Aktionsplans bereits bestehenden Präventionsmassnahmen von Kantonen und Gemeinden ergänzen. Weiter hat der Bundesrat zur verbesserten Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung am 1. Juni 2018 die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, SR 955.0) eröffnet. Zudem hat er in der Vorlage zur Umsetzung des Übereinkommens und Zusatzprotokolls zur Verhütung des Terrorismus sowie zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität weitere Massnahmen vorgeschlagen. Die Botschaft zu dieser Vorlage soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.</p><p>1. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Quadri 16.3330 betont hat, dürfen muslimische Gemeinschaften und Imame keinesfalls diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden. Im Übrigen ist der Bund nicht zuständig zur Beurteilung einer von einer kantonalen Behörde erteilten Baubewilligung. Generell sind Fragen zum Bau einer Moschee von Fragen, wie gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus vorzugehen ist, abzugrenzen. In Bezug auf das Risiko, dass allenfalls radikalisierte Imame von der Türkei aus in die Schweiz entsandt werden könnten, ist anzumerken, dass vor einer Bewilligungserteilung die arbeitsmarktlichen Voraussetzungen sowie diejenigen der Integration für die Einreise geprüft werden (vgl. Antwort zur Anfrage Romano 16.1035). Nebst der religiösen Betreuungsperson wird auch die Arbeitgeberseite einer Prüfung unterzogen. Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz einreisen wollen, dürfen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c des Ausländergesetzes, SR 142.20). Wenn Hinweise bestehen, dass eine Person gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz verstossen könnte, wird das Gesuch unter Einbezug zuständiger Behörden einer eingehenden Sicherheitsprüfung unterzogen.</p><p>2. Für die Aufsicht über private Schulen sind die Kantone zuständig. Im Kanton Basel-Stadt wird z. B. seit 2014 an die Erteilung einer Bewilligung an Privatschulen, die Unterricht zur Erfüllung der Schulpflicht anbieten wollen, ein umfangreicher Katalog an Voraussetzungen geknüpft. Namentlich muss sich die Trägerschaft zu den Grundrechten und den demokratischen Grundwerten bekennen und zu einem Menschenbild verpflichtet sein, das die Mündigkeit des Einzelnen in einer pluralistischen Gesellschaft als höchstes Bildungsziel anerkennt. Zudem wird eine transparente Organisationsstruktur verlangt (vgl. Paragraf 131 des Schulgesetzes des Kantons Basel-Stadt vom 4. April 1929). Der vorne erwähnte nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätiger Extremismus enthält unter anderem die Empfehlung an die Kantone, Fachpersonen aus dem Erziehungs-, Sozial- und Jugendbereich sowie die Polizei und das Personal des Justizvollzugs in den Themen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus zu sensibilisieren. Ein kantonales Bedrohungsmanagement soll die Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den beteiligten Behörden, womit auch die Schulen und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden gemeint sind, bewirken.</p><p>3./4. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion Quadri 16.3330 bereits ausgeführt hat, ist zu beachten, dass in Österreich islamische Religionsgemeinschaften auf nationaler Ebene anerkannt werden. Mit der Anerkennung sind verschiedene Verpflichtungen verbunden. In der Schweiz ist die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften Sache der Kantone. Bislang wurde noch keine muslimische Gemeinschaft anerkannt. Die von extremistischen Predigern und Gemeinschaften ausgehenden Risiken werden im Rahmen der geltenden Rechtsordnung und der obenerwähnten Massnahmen bekämpft. Insbesondere sieht die Revisionsvorlage des Geldwäschereigesetzes eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vor, wonach Vereine, die Gefahr laufen, zur Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei missbraucht zu werden, sich neu ins Handelsregister eintragen lassen müssen. Dabei handelt es sich um Vereine, die "hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland (sammeln oder verteilen), die für karitative Zwecke bestimmt sind" (vgl. Art. 61 Abs. 2 Ziff. 3 VE-ZGB). Der Bundesrat hätte zudem die Möglichkeit, die Eintragungspflicht auf andere Vereine auszudehnen, die einem erhöhten Risiko des Missbrauchs für Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind. Diese Massnahmen könnten auch greifen, wenn ein Schweizer Verein zum Bau einer Moschee eine finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten würde. Die zuständigen Sicherheitsorgane prüfen fortlaufend, ob die Massnahmen geeignet sind, um die Sicherheit zu gewährleisten. Ein absolutes Verbot der Auslandfinanzierung würde eine erhebliche Einschränkung der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) und der Vereinigungsfreiheit (Art. 23 BV) bedeuten, die weder erforderlich noch zielführend wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die österreichische Regierung hat vor ein paar Tagen entschieden, sieben Moscheen zu schliessen; betroffen sind eine Moschee einer türkischen und sechs Moscheen der arabischen Kultusgemeinschaft. Gleichzeitig mit dem Entscheid, die Moscheen zu schliessen, sollen zahlreiche Imame, die als extremistisch gelten, des Landes verwiesen werden. Einer der Gründe, die zur Schliessung der extremistischen Moscheen geführt haben, liegt in der unrechtmässigen Auslandfinanzierung, die in Österreich verboten ist.</p><p>Diese Angelegenheit bestätigt zum x-ten Mal, dass die Auslandsfinanzierung von Moscheen bei der Verbreitung des islamischen Extremismus eine Schlüsselrolle spielt. In der Schweiz findet sich auf politischer Ebene jedoch keine Mehrheit, die solche Finanzierungen verbieten möchte. Der Nationalrat hat zwar eine Motion von mir, die in diese Richtung ging (16.3330), unterstützt, der Bundesrat und der Ständerat sind jedoch kategorisch dagegen. Dieses Nein ist nicht nur bedauerlich, es ist gefährlich. </p><p>Im Kanton Schaffhausen wurde kürzlich der Bau einer türkischen Grossmoschee bewilligt, deren Imame direkt von der Regierung in Ankara entsandt werden. Von dort werden - so viel ist sicher - auch die Gelder kommen. Das bedeutet, dass die österreichische Regierung die türkischen Moscheen wegen Extremismus schliesst und die Imame ausweist, während in der Schweiz neue Moscheen eröffnet werden. </p><p>Es ist mir durchaus bewusst, dass sich das österreichische Verbot der Auslandfinanzierung von Moscheen und sogenannten islamischen kulturellen Zentren in einem gesetzlichen Rahmen einordnet, der sich vom unsrigen unterscheidet. Dennoch scheint es mir gerade angesichts der letzten Ereignisse unumgänglich, dass auch die Schweiz sich nicht länger hinter der "politischen Korrektheit" versteckt und untätig zuschaut, sondern mit einer entschlosseneren und selbstbewussteren Haltung auftritt. </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die in Schaffhausen erteilte Bewilligung zur Eröffnung einer "türkischen Grossmoschee" mit Imamen, die von der Regierung in Ankara entsandt (und finanziert) werden? Ist er nicht auch der Meinung, dass gerade eine solche Einrichtung die Verbreitung in der Schweiz des extremistischen und politischen Islams, in diesem Fall türkischen Ursprungs, fördern könnte? </p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Absicht der türkischen Regierung, in der Schweiz türkische Schulen zu eröffnen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die entschlossene Haltung Österreichs bei der Bekämpfung des islamischen Extremismus auch in der Schweiz Schule machen sollte?</p><p>4. Ist der Bundesrat angesichts der kürzlichen Ereignisse in Österreich nicht auch der Meinung, dass seine ablehnende Haltung gegenüber dem Verbot der Auslandfinanzierung von Moscheen und moslemischen kulturellen Zentren dringend überdacht werden sollte?</p>
    • Kampf dem islamischen Extremismus. Österreich zeigt eine entschlossene Haltung, während die Schweiz blauäugig dem eigenen Untergang entgegengeht

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