Eine Botschaft für die Teilnahme der Schweiz an den EU-Kooperationsprogrammen 2021-2027

ShortId
18.3482
Id
20183482
Updated
28.07.2023 03:38
Language
de
Title
Eine Botschaft für die Teilnahme der Schweiz an den EU-Kooperationsprogrammen 2021-2027
AdditionalIndexing
24;10;32;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Europäische Union erarbeitet zurzeit den mehrjährigen Finanzierungsrahmen (MFR) für die Zeit von 2021 bis 2027. Im Rahmen dieser Arbeiten werden auch die wichtigsten Finanzierungsprogramme und die mögliche Teilnahme der Efta-/EWR-Staaten finanziell und inhaltlich konzipiert. Die Schweiz wird die Teilnahme an diesen Programmen voraussichtlich im Jahre 2019 verhandeln. Zu den wichtigsten Programmen für die Schweiz zählen sicher die Teilnahme an den EU-Bildungs- und -Forschungsrahmenprogrammen wie Horizon Europe, Erasmus plus oder Creative Europe. Weitere Kooperations- bzw. Finanzierungsprogramme ausserhalb der Marktzugangsabkommen liegen im gegenseitigen Interesse und sind im Hinblick auf den Programmstart bzw. die Programmweiterführung ab dem 1. Januar 2021 ebenfalls in die Botschaft über die mehrjährigen Kooperations- und Finanzierungsprogramme Schweiz-EU 2021-2027 zu integrieren. Dem Parlament wird mit der Botschaft ein zweckmässiger Überblick über die Kooperation und Beteiligung an den Förderprogrammen zur Verfügung gestellt und eine umfassende Beurteilung ermöglicht. </p>
  • <p>Die Europäische Kommission hat am 2. Mai 2018 ihren Entwurf für den EU-Haushalt 2021-2027 präsentiert. Zur Umsetzung der politischen Prioritäten schlägt die Kommission unter anderem die Durchführung von 37 Programmen in unterschiedlichen Aufgabengebieten vor. Damit diese Programme in Kraft treten können, müssen sie noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden. Erst danach können seitens EU die Vorbereitungen für Verhandlungen betreffend eine Beteiligung von Drittstaaten wie der Schweiz an einzelnen Programmen erfolgen. Aufgrund der Wahlen des Europäischen Parlamentes und der Europäischen Kommission werden die Beratungen zwischen März und November 2019 ruhen. Sofern die Genehmigung seitens EU bis Ende 2019 erfolgt, wären offizielle Verhandlungen frühestens im Verlauf des Jahres 2020 realistisch.</p><p>Die Ausgangslage für die Beteiligung der Schweiz ist je nach Programm sehr unterschiedlich:</p><p>- Etablierte Programme, die weitergeführt werden sollen, sind betreffend Inhalt und Instrumenten zumeist bekannt. Auch bei fortbestehendem Teilnahmeinteresse muss die Schweizer Beteiligung für jede Programmgeneration individuell neu verhandelt werden.</p><p>- Andere Programme sind neu und werden ab 2021 aufgebaut. Die Interessen der Schweiz sind erst zu prüfen, und gegebenenfalls ist die Umsetzung der neuen Instrumente in der Schweiz vorzubereiten, was entsprechend Zeit in Anspruch nehmen wird.</p><p>- Die Beteiligungsmodalitäten in den einzelnen - auch etablierten - Programmen sind für die Schweiz noch nicht geklärt. Aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten für die Programme treten sowohl auf EU-Seite wie auf Schweizer Seite verschiedene Ansprech- und Verhandlungspartner auf, was die zeitliche Abstimmung erschwert.</p><p>- Je nach Programm ist der Gegenstand, welchen der Bundesrat dem Parlament unterbreiten wird, unterschiedlich: Finanzierungsbeschluss, Gesetzesänderung, Abkommen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Zeitpläne für die Verhandlungen mit der EU sowie den parlamentarischen Prozess in der Schweiz.</p><p>Die Abwägung von Vor- und Nachteilen einer Schweizer Beteiligung an den einzelnen Programmen soll pro Programm im jeweiligen sachpolitischen Kontext sowie mit Blick auf den europapolitischen Gesamtkontext erfolgen. Der Bundesrat rechnet gegenwärtig nicht damit, dass die notwendigen Entscheidungsgrundlagen gleichzeitig und rechtzeitig vorliegen werden, damit diese in einer einzigen Botschaft zusammengefasst werden können. Allfällige Verzögerungen in Bezug auf ein spezifisches Programm sollen das Assoziierungsverfahren bei den übrigen Programmen nicht beeinträchtigen. Zudem ist beispielsweise bei den erwähnten Programmen für Forschung (Horizont Europa) und Bildung (Erasmus), welche von 2021 bis 2027 laufen werden, auch eine enge Abstimmung mit der BFI-Botschaft 2021-2024 erforderlich.</p><p>Nichtsdestotrotz wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der bestehenden Berichterstattung zu den Beziehungen Schweiz-EU den gewünschten Überblick zukommen lassen und über den Status der Arbeiten in geeigneter Form berichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Rahmenkredite und entsprechende Bundesbeschlüsse zu den Kooperationsprogrammen/Finanzierungsprogrammen Schweiz-EU für den gesamten mehrjährigen EU-Finanzierungsrahmen 2021-2027 in einer Botschaft "Kooperations- und gemeinsame Finanzierungsprogramme Schweiz-EU 2021-2027" zu unterbreiten.</p>
  • Eine Botschaft für die Teilnahme der Schweiz an den EU-Kooperationsprogrammen 2021-2027
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Europäische Union erarbeitet zurzeit den mehrjährigen Finanzierungsrahmen (MFR) für die Zeit von 2021 bis 2027. Im Rahmen dieser Arbeiten werden auch die wichtigsten Finanzierungsprogramme und die mögliche Teilnahme der Efta-/EWR-Staaten finanziell und inhaltlich konzipiert. Die Schweiz wird die Teilnahme an diesen Programmen voraussichtlich im Jahre 2019 verhandeln. Zu den wichtigsten Programmen für die Schweiz zählen sicher die Teilnahme an den EU-Bildungs- und -Forschungsrahmenprogrammen wie Horizon Europe, Erasmus plus oder Creative Europe. Weitere Kooperations- bzw. Finanzierungsprogramme ausserhalb der Marktzugangsabkommen liegen im gegenseitigen Interesse und sind im Hinblick auf den Programmstart bzw. die Programmweiterführung ab dem 1. Januar 2021 ebenfalls in die Botschaft über die mehrjährigen Kooperations- und Finanzierungsprogramme Schweiz-EU 2021-2027 zu integrieren. Dem Parlament wird mit der Botschaft ein zweckmässiger Überblick über die Kooperation und Beteiligung an den Förderprogrammen zur Verfügung gestellt und eine umfassende Beurteilung ermöglicht. </p>
    • <p>Die Europäische Kommission hat am 2. Mai 2018 ihren Entwurf für den EU-Haushalt 2021-2027 präsentiert. Zur Umsetzung der politischen Prioritäten schlägt die Kommission unter anderem die Durchführung von 37 Programmen in unterschiedlichen Aufgabengebieten vor. Damit diese Programme in Kraft treten können, müssen sie noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden. Erst danach können seitens EU die Vorbereitungen für Verhandlungen betreffend eine Beteiligung von Drittstaaten wie der Schweiz an einzelnen Programmen erfolgen. Aufgrund der Wahlen des Europäischen Parlamentes und der Europäischen Kommission werden die Beratungen zwischen März und November 2019 ruhen. Sofern die Genehmigung seitens EU bis Ende 2019 erfolgt, wären offizielle Verhandlungen frühestens im Verlauf des Jahres 2020 realistisch.</p><p>Die Ausgangslage für die Beteiligung der Schweiz ist je nach Programm sehr unterschiedlich:</p><p>- Etablierte Programme, die weitergeführt werden sollen, sind betreffend Inhalt und Instrumenten zumeist bekannt. Auch bei fortbestehendem Teilnahmeinteresse muss die Schweizer Beteiligung für jede Programmgeneration individuell neu verhandelt werden.</p><p>- Andere Programme sind neu und werden ab 2021 aufgebaut. Die Interessen der Schweiz sind erst zu prüfen, und gegebenenfalls ist die Umsetzung der neuen Instrumente in der Schweiz vorzubereiten, was entsprechend Zeit in Anspruch nehmen wird.</p><p>- Die Beteiligungsmodalitäten in den einzelnen - auch etablierten - Programmen sind für die Schweiz noch nicht geklärt. Aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten für die Programme treten sowohl auf EU-Seite wie auf Schweizer Seite verschiedene Ansprech- und Verhandlungspartner auf, was die zeitliche Abstimmung erschwert.</p><p>- Je nach Programm ist der Gegenstand, welchen der Bundesrat dem Parlament unterbreiten wird, unterschiedlich: Finanzierungsbeschluss, Gesetzesänderung, Abkommen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Zeitpläne für die Verhandlungen mit der EU sowie den parlamentarischen Prozess in der Schweiz.</p><p>Die Abwägung von Vor- und Nachteilen einer Schweizer Beteiligung an den einzelnen Programmen soll pro Programm im jeweiligen sachpolitischen Kontext sowie mit Blick auf den europapolitischen Gesamtkontext erfolgen. Der Bundesrat rechnet gegenwärtig nicht damit, dass die notwendigen Entscheidungsgrundlagen gleichzeitig und rechtzeitig vorliegen werden, damit diese in einer einzigen Botschaft zusammengefasst werden können. Allfällige Verzögerungen in Bezug auf ein spezifisches Programm sollen das Assoziierungsverfahren bei den übrigen Programmen nicht beeinträchtigen. Zudem ist beispielsweise bei den erwähnten Programmen für Forschung (Horizont Europa) und Bildung (Erasmus), welche von 2021 bis 2027 laufen werden, auch eine enge Abstimmung mit der BFI-Botschaft 2021-2024 erforderlich.</p><p>Nichtsdestotrotz wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der bestehenden Berichterstattung zu den Beziehungen Schweiz-EU den gewünschten Überblick zukommen lassen und über den Status der Arbeiten in geeigneter Form berichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Rahmenkredite und entsprechende Bundesbeschlüsse zu den Kooperationsprogrammen/Finanzierungsprogrammen Schweiz-EU für den gesamten mehrjährigen EU-Finanzierungsrahmen 2021-2027 in einer Botschaft "Kooperations- und gemeinsame Finanzierungsprogramme Schweiz-EU 2021-2027" zu unterbreiten.</p>
    • Eine Botschaft für die Teilnahme der Schweiz an den EU-Kooperationsprogrammen 2021-2027

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