Bedingungen bei der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit von Angestellten des Bundes nach schwerer Krankheit

ShortId
18.3495
Id
20183495
Updated
28.07.2023 03:32
Language
de
Title
Bedingungen bei der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit von Angestellten des Bundes nach schwerer Krankheit
AdditionalIndexing
2841;04;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Nach einer schweren Krankheit ist die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nicht immer einfach. Die Betroffenen brauchen mitunter Zeit, um ihre volle Leistungsfähigkeit wieder zu erreichen, falls dies überhaupt möglich ist. Oft lassen gewisse Tätigkeiten sie rascher ermüden oder verursachen ihnen Schmerzen, z. B. nach einer Brustentfernung wegen Krebs. </p><p>Es zeigt sich, dass in gewissen Fällen - ich hoffe, nur sehr wenigen - Arbeitgeber in der Privatwirtschaft gegenüber den Angestellten mit schweren Krankheiten nur wenig Offenheit und Verständnis zeigen; dies kann zu persönlichen oder psychischen Problemen führen oder diese Personen gar veranlassen zu kündigen. </p><p>Ich bin der Ansicht, dass der Bund hier mit gutem Beispiel vorangehen sollte.</p>
  • <p>Mit dem Ziel, die Gesundheit der betroffenen Mitarbeitenden zu erhalten und erkrankte und verunfallte Personen möglichst rasch und nachhaltig in den Arbeitsprozess zu reintegrieren, setzt die Bundesverwaltung mit dem Betrieblichen Case Management Bund auf die Früherkennung, Frühintervention sowie auf das Case Management, das durch die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSB) durchgeführt wird.</p><p>Die Vorgesetzten arbeiten dabei eng mit den HR-Fachpersonen zusammen und werden je nach Komplexität der Situation durch Fachstellen wie die PSB und den Ärztlichen Dienst der Bundesverwaltung unterstützt.</p><p>Während der ersten zwei Jahre der Arbeitsverhinderung werden alle für die Reintegration sinnvollen und zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft, um die betroffene Person wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern (Art. 11a Abs. 1 der Bundespersonalverordnung, BPV). Im Weiteren werden Anpassungen des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverhältnisses (z. B. in Bezug auf das Aufgabengebiet oder den Beschäftigungsgrad) geprüft.</p><p>Ist die Leistungsfähigkeit der angestellten Person infolge gesundheitlicher Probleme eingeschränkt und ist sie nicht in der Lage, die Aufgaben gemäss Arbeitsvertrag in der verlangten Zeit zu erfüllen, kann (bei unverändertem Lohn) ein höherer Beschäftigungsgrad resp. bei gleichbleibendem Beschäftigungsgrad ein tieferer Lohn vereinbart werden (Art. 38a BPV). Der Arbeitgeber ist gehalten, eine solche Vertragsänderung regelmässig zu überprüfen. Sobald die angestellte Person die für die Erfüllung der Aufgaben erforderliche Leistungsfähigkeit wieder erreicht hat, ist die Vertragsänderung rückgängig zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat aufzuzeigen, welche Personalpolitik er in Bezug auf die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit von Angestellten des Bundes nach einer schweren Krankheit, z. B. Krebs, verfolgt.</p><p>Insbesondere wissen möchte ich, ob die Personalpolitik des Bundes bei der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit ein Teilzeitpensum, erleichterte Arbeitsbedingungen oder eine flexiblere Zeiteinteilung erlaubt.</p>
  • Bedingungen bei der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit von Angestellten des Bundes nach schwerer Krankheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach einer schweren Krankheit ist die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nicht immer einfach. Die Betroffenen brauchen mitunter Zeit, um ihre volle Leistungsfähigkeit wieder zu erreichen, falls dies überhaupt möglich ist. Oft lassen gewisse Tätigkeiten sie rascher ermüden oder verursachen ihnen Schmerzen, z. B. nach einer Brustentfernung wegen Krebs. </p><p>Es zeigt sich, dass in gewissen Fällen - ich hoffe, nur sehr wenigen - Arbeitgeber in der Privatwirtschaft gegenüber den Angestellten mit schweren Krankheiten nur wenig Offenheit und Verständnis zeigen; dies kann zu persönlichen oder psychischen Problemen führen oder diese Personen gar veranlassen zu kündigen. </p><p>Ich bin der Ansicht, dass der Bund hier mit gutem Beispiel vorangehen sollte.</p>
    • <p>Mit dem Ziel, die Gesundheit der betroffenen Mitarbeitenden zu erhalten und erkrankte und verunfallte Personen möglichst rasch und nachhaltig in den Arbeitsprozess zu reintegrieren, setzt die Bundesverwaltung mit dem Betrieblichen Case Management Bund auf die Früherkennung, Frühintervention sowie auf das Case Management, das durch die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSB) durchgeführt wird.</p><p>Die Vorgesetzten arbeiten dabei eng mit den HR-Fachpersonen zusammen und werden je nach Komplexität der Situation durch Fachstellen wie die PSB und den Ärztlichen Dienst der Bundesverwaltung unterstützt.</p><p>Während der ersten zwei Jahre der Arbeitsverhinderung werden alle für die Reintegration sinnvollen und zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft, um die betroffene Person wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern (Art. 11a Abs. 1 der Bundespersonalverordnung, BPV). Im Weiteren werden Anpassungen des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverhältnisses (z. B. in Bezug auf das Aufgabengebiet oder den Beschäftigungsgrad) geprüft.</p><p>Ist die Leistungsfähigkeit der angestellten Person infolge gesundheitlicher Probleme eingeschränkt und ist sie nicht in der Lage, die Aufgaben gemäss Arbeitsvertrag in der verlangten Zeit zu erfüllen, kann (bei unverändertem Lohn) ein höherer Beschäftigungsgrad resp. bei gleichbleibendem Beschäftigungsgrad ein tieferer Lohn vereinbart werden (Art. 38a BPV). Der Arbeitgeber ist gehalten, eine solche Vertragsänderung regelmässig zu überprüfen. Sobald die angestellte Person die für die Erfüllung der Aufgaben erforderliche Leistungsfähigkeit wieder erreicht hat, ist die Vertragsänderung rückgängig zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat aufzuzeigen, welche Personalpolitik er in Bezug auf die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit von Angestellten des Bundes nach einer schweren Krankheit, z. B. Krebs, verfolgt.</p><p>Insbesondere wissen möchte ich, ob die Personalpolitik des Bundes bei der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit ein Teilzeitpensum, erleichterte Arbeitsbedingungen oder eine flexiblere Zeiteinteilung erlaubt.</p>
    • Bedingungen bei der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit von Angestellten des Bundes nach schwerer Krankheit

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