Ein richtiger Schutz der Medienvielfalt. Ein Teil der SRG-Gebühren soll an die Presse fliessen

ShortId
18.3514
Id
20183514
Updated
28.07.2023 03:25
Language
de
Title
Ein richtiger Schutz der Medienvielfalt. Ein Teil der SRG-Gebühren soll an die Presse fliessen
AdditionalIndexing
04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist kein Geheimnis, dass in der Schweiz - wie auch anderswo - die Presse mit beträchtlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. In allen Sprachregionen des Landes schliessen Zeitungen (im Tessin beispielsweise wurde vor Kurzem das Konkursverfahren gegen den "Giornale del Popolo" eröffnet).</p><p>Im Vorfeld der Volksabstimmung über die No-Billag-Initiative wurde von den Gegnerinnen und Gegnern die Medienvielfalt als eines der zentralen Themen - wenn auch in diesem Zusammenhang zu Unrecht - angeführt. Diese Vielfalt ist gefährdet: Die Monopolistin SRG profitiert weiterhin von den Gebühren, die de facto in eine Abgabe umgewandelt wurden, und die Privatsender erhalten, um den notwendigen Gebührenkonsens zu wahren, die Krümel aus dem Gebührentopf. Dagegen überlässt man die Presse sich selbst. Sie sieht sich in einem immer enger werdenden Werbemarkt unlauterem Wettbewerb vonseiten der gebührenfinanzierten SRG gegenüber. </p><p>Da die Schweizer Bevölkerung am vergangenen 4. März grossmehrheitlich für die Beibehaltung der Radio- und Fernsehgebühren gestimmt hat und damit auch - und vor allem - dem Argument, die Medienvielfalt sei für die Demokratie notwendig, gefolgt ist, wäre es sinnvoll, einen (noch zu definierenden Teil) der SRG-Gebühren der Presse zukommen zu lassen (die naturgemäss hohe Fixkosten zu berappen hat); dies im Interesse der für die Demokratie notwendigen Medienvielfalt unabhängig davon, welche politische Haltung die einzelne Zeitung transportiert.</p><p>Mit dieser Motion wird darum der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf zu unterbreiten: für einen tatsächlichen Schutz der Vielfalt der Medienlandschaft.</p>
  • <p>Der Motionär möchte die Medienvielfalt unterstützen, indem ein Teil der Radio- und Fernsehabgabe für die Presseförderung eingesetzt wird. Der Anteil für die SRG wäre entsprechend zu kürzen. Er lässt aber offen, ob es sich um direkte oder indirekte Presseförderung handeln soll.</p><p>Für eine direkte Presseförderung fehlt eine Verfassungsgrundlage. Es ist deshalb nicht möglich, aus der Radio- und Fernsehabgabe Presseerzeugnisse direkt zu unterstützen.</p><p>Die Stärkung der indirekten Presseförderung über die Radio- und Fernsehabgabe wurde bereits in der Motion Vonlanthen 18.3070, "Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik", verlangt. Der Bundesrat hat sich aus den folgenden Gründen dagegen ausgesprochen:</p><p>Die indirekte Presseförderung und die Radio- und Fernsehabgabe haben ganz unterschiedliche Ausrichtungen: Die indirekte Presseförderung kommt der gedruckten Presse zugute und basiert auf Artikel 92 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101), die Radio- und Fernsehabgabe gewährleistet den Service public in elektronischen Medien, gestützt auf Artikel 93 BV. Gemäss Artikel 16 Absatz 7 des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG; SR 783.0) stehen für die indirekte Presseförderung 50 Millionen Franken zur Verfügung (30 Millionen für die Regional- und Lokalpresse, 20 Millionen für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Ein weiterer Ausbau der indirekten Presseförderung oder eine Mittelverschiebung von einer Kategorie zur anderen müsste über eine Anpassung des Postgesetzes erfolgen. Eine Verknüpfung der indirekten Presseförderung mit den Mitteln der Radio- und Fernsehabgabe fällt mangels entsprechender Verfassungsgrundlage ausser Betracht. Obwohl die Wirkung der indirekten Presseförderung umstritten ist, wurde diese mit der Annahme der Motion Bulliard-Marbach 13.3048, "Gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung ohne glaubwürdige Alternative", gesichert, solange es keine glaubwürdige Alternative gibt. Die Radio- und Fernsehabgabe stellt keine solche dar.</p><p>Im Ständerat wurde die Motion 18.3070 am 14. Juni 2018 diskutiert. Das Anliegen, die indirekte Presseförderung über die Radio- und Fernsehabgabe zu erhöhen, wurde in der Diskussion nicht befürwortet. Der Motionär zog in der Folge den Vorstoss zurück, mit Blick auf die kommende Diskussion zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit der der SRG ein (zu definierender) Teil der Gebühren entzogen und dafür der Presse zugesprochen wird (unabhängig von deren allfälliger politischer Haltung).</p>
  • Ein richtiger Schutz der Medienvielfalt. Ein Teil der SRG-Gebühren soll an die Presse fliessen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist kein Geheimnis, dass in der Schweiz - wie auch anderswo - die Presse mit beträchtlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. In allen Sprachregionen des Landes schliessen Zeitungen (im Tessin beispielsweise wurde vor Kurzem das Konkursverfahren gegen den "Giornale del Popolo" eröffnet).</p><p>Im Vorfeld der Volksabstimmung über die No-Billag-Initiative wurde von den Gegnerinnen und Gegnern die Medienvielfalt als eines der zentralen Themen - wenn auch in diesem Zusammenhang zu Unrecht - angeführt. Diese Vielfalt ist gefährdet: Die Monopolistin SRG profitiert weiterhin von den Gebühren, die de facto in eine Abgabe umgewandelt wurden, und die Privatsender erhalten, um den notwendigen Gebührenkonsens zu wahren, die Krümel aus dem Gebührentopf. Dagegen überlässt man die Presse sich selbst. Sie sieht sich in einem immer enger werdenden Werbemarkt unlauterem Wettbewerb vonseiten der gebührenfinanzierten SRG gegenüber. </p><p>Da die Schweizer Bevölkerung am vergangenen 4. März grossmehrheitlich für die Beibehaltung der Radio- und Fernsehgebühren gestimmt hat und damit auch - und vor allem - dem Argument, die Medienvielfalt sei für die Demokratie notwendig, gefolgt ist, wäre es sinnvoll, einen (noch zu definierenden Teil) der SRG-Gebühren der Presse zukommen zu lassen (die naturgemäss hohe Fixkosten zu berappen hat); dies im Interesse der für die Demokratie notwendigen Medienvielfalt unabhängig davon, welche politische Haltung die einzelne Zeitung transportiert.</p><p>Mit dieser Motion wird darum der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf zu unterbreiten: für einen tatsächlichen Schutz der Vielfalt der Medienlandschaft.</p>
    • <p>Der Motionär möchte die Medienvielfalt unterstützen, indem ein Teil der Radio- und Fernsehabgabe für die Presseförderung eingesetzt wird. Der Anteil für die SRG wäre entsprechend zu kürzen. Er lässt aber offen, ob es sich um direkte oder indirekte Presseförderung handeln soll.</p><p>Für eine direkte Presseförderung fehlt eine Verfassungsgrundlage. Es ist deshalb nicht möglich, aus der Radio- und Fernsehabgabe Presseerzeugnisse direkt zu unterstützen.</p><p>Die Stärkung der indirekten Presseförderung über die Radio- und Fernsehabgabe wurde bereits in der Motion Vonlanthen 18.3070, "Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik", verlangt. Der Bundesrat hat sich aus den folgenden Gründen dagegen ausgesprochen:</p><p>Die indirekte Presseförderung und die Radio- und Fernsehabgabe haben ganz unterschiedliche Ausrichtungen: Die indirekte Presseförderung kommt der gedruckten Presse zugute und basiert auf Artikel 92 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101), die Radio- und Fernsehabgabe gewährleistet den Service public in elektronischen Medien, gestützt auf Artikel 93 BV. Gemäss Artikel 16 Absatz 7 des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG; SR 783.0) stehen für die indirekte Presseförderung 50 Millionen Franken zur Verfügung (30 Millionen für die Regional- und Lokalpresse, 20 Millionen für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Ein weiterer Ausbau der indirekten Presseförderung oder eine Mittelverschiebung von einer Kategorie zur anderen müsste über eine Anpassung des Postgesetzes erfolgen. Eine Verknüpfung der indirekten Presseförderung mit den Mitteln der Radio- und Fernsehabgabe fällt mangels entsprechender Verfassungsgrundlage ausser Betracht. Obwohl die Wirkung der indirekten Presseförderung umstritten ist, wurde diese mit der Annahme der Motion Bulliard-Marbach 13.3048, "Gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung ohne glaubwürdige Alternative", gesichert, solange es keine glaubwürdige Alternative gibt. Die Radio- und Fernsehabgabe stellt keine solche dar.</p><p>Im Ständerat wurde die Motion 18.3070 am 14. Juni 2018 diskutiert. Das Anliegen, die indirekte Presseförderung über die Radio- und Fernsehabgabe zu erhöhen, wurde in der Diskussion nicht befürwortet. Der Motionär zog in der Folge den Vorstoss zurück, mit Blick auf die kommende Diskussion zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit der der SRG ein (zu definierender) Teil der Gebühren entzogen und dafür der Presse zugesprochen wird (unabhängig von deren allfälliger politischer Haltung).</p>
    • Ein richtiger Schutz der Medienvielfalt. Ein Teil der SRG-Gebühren soll an die Presse fliessen

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