Ursachen der desolaten Bahnlogistik im Holz-Güterverkehr

ShortId
18.3520
Id
20183520
Updated
28.07.2023 03:24
Language
de
Title
Ursachen der desolaten Bahnlogistik im Holz-Güterverkehr
AdditionalIndexing
52;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat teilt diese Auffassung.</p><p>2. Der Bahntransport von Holz ist eine unternehmerische Aufgabe, die eigenwirtschaftlich erbracht werden muss. Die Verantwortung für das Gelingen liegt deshalb in den Händen von Holz- und Transportwirtschaft. Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie Bahnspeditionen halten keine oder nur sehr begrenzt Ressourcen für besondere Situationen vor, wie sie infolge des Sturms Burglind bestehen. Daher ist die Bewältigung von Bahntransporten in Sondersituationen auch für die EVU eine besondere Herausforderung.</p><p>3. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 12.3595 zur Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit der Schliessung von Verladebahnhöfen hat der Bundesrat die Entwicklungen der Rohholztransporte der Holzwirtschaft auf der Schiene erläutert.</p><p>Da der Bahntransport von Holz wie erwähnt eine unternehmerische Aufgabe der SBB ist, nimmt der Bundesrat zu operativen Geschäftsabläufen keine Stellung. Der Bundesrat erwartet als Eigner der SBB, dass SBB Cargo die Strategie eines unternehmerisch und eigenwirtschaftlich geführten Wagenladungsverkehrs gemäss den strategischen Zielen des Bundesrates für die SBB umsetzt.</p><p>4. Zurzeit sind keine Schliessungen von Verladebahnhöfen vorgesehen. SBB Cargo nimmt momentan im Rahmen der Umsetzung ihrer Strategie beim Wagenladungsverkehr eine Überprüfung der Bedienpunkte vor. In diesem Zusammenhang werden von SBB Cargo gemeinsam mit ihren Kunden inklusive der Holzindustrie an verschiedenen Bedienpunkten Alternativen zu einer fixen täglichen Bedienung diskutiert.</p><p>Die Bedienung durch eine EVU ist zu unterscheiden von der Schliessung einer Anlage. Im Falle einer Schliessung einer Verladeanlage müsste das im vom Bundesrat am 20. Dezember 2017 verabschiedeten Konzept für den Gütertransport auf der Schiene festgelegte Verfahren eingehalten werden. In diesem Verfahren kann die Waldwirtschaft ihre Interessen einbringen. Eine Schliessung ist insbesondere erst dann möglich, wenn eine Anlage für das regionale Transportaufkommen längerfristig nicht mehr benötigt wird und wenn für die EVU und Verlader tragbare Alternativen bestehen oder solche geschaffen werden. Der Bundesrat hat entsprechend der strategischen Ausrichtung im Rahmen der Waldpolitik 2020 ein Interesse an einer nachhaltigen und leistungsfähigen Sicherstellung der Waldleistungen. Das im Konzept für den Gütertransport auf der Schiene festgelegte Verfahren gewährleistet die für eine nachhaltige Waldnutzung notwendige Bahninfrastruktur.</p><p>5. Da Holztransporte in der Regel im schweizerischen Wagenladungsverkehr gebündelt werden, kommt für diese Aufgabe fast ausschliesslich SBB Cargo zum Zuge. Im Import- und Exportverkehr bieten mehrere EVU Güterverkehrsleistungen an. EVU mit Sitz in der EU unterliegen den Marktzugangsbedingungen gemäss Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (SR 0.740.72). Sie dürfen damit keine Kabotageleistungen (d. h. innerschweizerische Transporte) erbringen. Eine Lockerung des Kabotageverbots ist nicht vorgesehen. Aufgrund der hohen Kosten beim Bündeln der Holztransporte in der Schweiz ist auch nicht davon auszugehen, dass solche Leistungen von ausländischen Bahnen besser und günstiger erbracht werden könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die aktuelle Marktsituation nach Burglind zeigt, dass die einheimische Holzindustrie nicht in der Lage ist, alles anfallende Nadelholz sowie das zu erwartende Käferholz aufzunehmen. Zahlreiche Waldbesitzer haben deshalb Holzabnahmevereinbarungen mit Holzverarbeitungsbetrieben in Italien, Deutschland und Österreich abgeschlossen. Die Abfuhr dieses Holzes ist wichtig, damit die Waldleistungen bzw. Schäden am Wald durch den Borkenkäfer rechtzeitig gering gehalten werden können, ohne dass grosse Mengen an Chemikalien im Wald eingesetzt werden müssen. Die Holzmärkte sind aufnahmefähig. Die flächendeckende Rückmeldung von Waldbesitzern zeigt, dass die vereinbarten Holzmengen ins Ausland nicht verladen und ausgeliefert werden können, weil die Bahnlogistik versagt. Bahnwaggons werden weder zum angekündigten Zeitpunkt noch in der angekündigten oder benötigten Menge bereitgestellt. Bahnwaggons werden kurzfristig (mit Ankündigungsfristen von 6 Stunden) bereitgestellt oder abgesagt.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass eine rasche Holzabfuhr zur Walderhaltung nach einem Schadenereignis beiträgt?</p><p>2. Was sind die Ursachen für die desolate Bahnlogistik?</p><p>3. Was gedenkt er zu tun, um die unbefriedigende Situation zu beseitigen?</p><p>4. Welche Auswirkung hat die Schliessung der Verladebahnhöfe auf die aktuelle Holzabfuhr und Bahnlogistik unter dem Aspekt der Walderhaltung (insbesondere im Schutzwald)?</p><p>5. Welche Schritte wären nötig, damit (internationale) Bahnlogistikanbieter, die den Holz-Gütertransport im Griff haben, auf dem Schweizer Schienennetz ohne technische, administrative und wirtschaftliche Behinderungen den Holzverlad übernehmen könnten?</p>
  • Ursachen der desolaten Bahnlogistik im Holz-Güterverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat teilt diese Auffassung.</p><p>2. Der Bahntransport von Holz ist eine unternehmerische Aufgabe, die eigenwirtschaftlich erbracht werden muss. Die Verantwortung für das Gelingen liegt deshalb in den Händen von Holz- und Transportwirtschaft. Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie Bahnspeditionen halten keine oder nur sehr begrenzt Ressourcen für besondere Situationen vor, wie sie infolge des Sturms Burglind bestehen. Daher ist die Bewältigung von Bahntransporten in Sondersituationen auch für die EVU eine besondere Herausforderung.</p><p>3. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 12.3595 zur Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit der Schliessung von Verladebahnhöfen hat der Bundesrat die Entwicklungen der Rohholztransporte der Holzwirtschaft auf der Schiene erläutert.</p><p>Da der Bahntransport von Holz wie erwähnt eine unternehmerische Aufgabe der SBB ist, nimmt der Bundesrat zu operativen Geschäftsabläufen keine Stellung. Der Bundesrat erwartet als Eigner der SBB, dass SBB Cargo die Strategie eines unternehmerisch und eigenwirtschaftlich geführten Wagenladungsverkehrs gemäss den strategischen Zielen des Bundesrates für die SBB umsetzt.</p><p>4. Zurzeit sind keine Schliessungen von Verladebahnhöfen vorgesehen. SBB Cargo nimmt momentan im Rahmen der Umsetzung ihrer Strategie beim Wagenladungsverkehr eine Überprüfung der Bedienpunkte vor. In diesem Zusammenhang werden von SBB Cargo gemeinsam mit ihren Kunden inklusive der Holzindustrie an verschiedenen Bedienpunkten Alternativen zu einer fixen täglichen Bedienung diskutiert.</p><p>Die Bedienung durch eine EVU ist zu unterscheiden von der Schliessung einer Anlage. Im Falle einer Schliessung einer Verladeanlage müsste das im vom Bundesrat am 20. Dezember 2017 verabschiedeten Konzept für den Gütertransport auf der Schiene festgelegte Verfahren eingehalten werden. In diesem Verfahren kann die Waldwirtschaft ihre Interessen einbringen. Eine Schliessung ist insbesondere erst dann möglich, wenn eine Anlage für das regionale Transportaufkommen längerfristig nicht mehr benötigt wird und wenn für die EVU und Verlader tragbare Alternativen bestehen oder solche geschaffen werden. Der Bundesrat hat entsprechend der strategischen Ausrichtung im Rahmen der Waldpolitik 2020 ein Interesse an einer nachhaltigen und leistungsfähigen Sicherstellung der Waldleistungen. Das im Konzept für den Gütertransport auf der Schiene festgelegte Verfahren gewährleistet die für eine nachhaltige Waldnutzung notwendige Bahninfrastruktur.</p><p>5. Da Holztransporte in der Regel im schweizerischen Wagenladungsverkehr gebündelt werden, kommt für diese Aufgabe fast ausschliesslich SBB Cargo zum Zuge. Im Import- und Exportverkehr bieten mehrere EVU Güterverkehrsleistungen an. EVU mit Sitz in der EU unterliegen den Marktzugangsbedingungen gemäss Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (SR 0.740.72). Sie dürfen damit keine Kabotageleistungen (d. h. innerschweizerische Transporte) erbringen. Eine Lockerung des Kabotageverbots ist nicht vorgesehen. Aufgrund der hohen Kosten beim Bündeln der Holztransporte in der Schweiz ist auch nicht davon auszugehen, dass solche Leistungen von ausländischen Bahnen besser und günstiger erbracht werden könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die aktuelle Marktsituation nach Burglind zeigt, dass die einheimische Holzindustrie nicht in der Lage ist, alles anfallende Nadelholz sowie das zu erwartende Käferholz aufzunehmen. Zahlreiche Waldbesitzer haben deshalb Holzabnahmevereinbarungen mit Holzverarbeitungsbetrieben in Italien, Deutschland und Österreich abgeschlossen. Die Abfuhr dieses Holzes ist wichtig, damit die Waldleistungen bzw. Schäden am Wald durch den Borkenkäfer rechtzeitig gering gehalten werden können, ohne dass grosse Mengen an Chemikalien im Wald eingesetzt werden müssen. Die Holzmärkte sind aufnahmefähig. Die flächendeckende Rückmeldung von Waldbesitzern zeigt, dass die vereinbarten Holzmengen ins Ausland nicht verladen und ausgeliefert werden können, weil die Bahnlogistik versagt. Bahnwaggons werden weder zum angekündigten Zeitpunkt noch in der angekündigten oder benötigten Menge bereitgestellt. Bahnwaggons werden kurzfristig (mit Ankündigungsfristen von 6 Stunden) bereitgestellt oder abgesagt.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass eine rasche Holzabfuhr zur Walderhaltung nach einem Schadenereignis beiträgt?</p><p>2. Was sind die Ursachen für die desolate Bahnlogistik?</p><p>3. Was gedenkt er zu tun, um die unbefriedigende Situation zu beseitigen?</p><p>4. Welche Auswirkung hat die Schliessung der Verladebahnhöfe auf die aktuelle Holzabfuhr und Bahnlogistik unter dem Aspekt der Walderhaltung (insbesondere im Schutzwald)?</p><p>5. Welche Schritte wären nötig, damit (internationale) Bahnlogistikanbieter, die den Holz-Gütertransport im Griff haben, auf dem Schweizer Schienennetz ohne technische, administrative und wirtschaftliche Behinderungen den Holzverlad übernehmen könnten?</p>
    • Ursachen der desolaten Bahnlogistik im Holz-Güterverkehr

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