Fluglärm macht krank

ShortId
18.3525
Id
20183525
Updated
28.07.2023 03:24
Language
de
Title
Fluglärm macht krank
AdditionalIndexing
52;48;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zahlreiche wissenschaftliche Studien weisen in ihren Resultaten darauf hin, dass Fluglärm krank macht und sogar zu vorzeitigen Todesfällen führen kann (Nationalfonds-Studien Sirene und Sapaldia von 2017, Herzinfarktstudie von 2010 von Martin Röösli).</p><p>Personen, die regelmässig Fluglärm ausgesetzt sind, haben gemäss diesen Studien ein höheres Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Diabetes. Diese andauernden Lärmimmissionen können auch Stress und Schlafstörungen auslösen und damit das psychische Wohlbefinden der Bevölkerung beeinträchtigen. Die betroffenen Personen können unter Schlafstörungen leiden, ohne dass sie aufwachen und es damit selbst feststellen. Besonders betroffen vom Fluglärm sind Kinder. Die Schlafstörungen hemmen ihre kognitive Entwicklung und schlagen sich deutlich in ihrer Lernfähigkeit nieder, was grosse Auswirkungen auf ihre Schullaufbahn haben kann. Zudem erhöht Lärm den Stress und begünstigt die Gewichtszunahme. Diese Erkenntnisse werden auch im Bericht in Erfüllung des Postulates Barazzone 15.3840, "Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung", wiedergegeben. </p><p>In Anbetracht dessen, dass laut der Intraplan-Studie "Entwicklung des Luftverkehrs in der Schweiz bis 2030" von 2015 die Flugbewegungen weiter zunehmen werden, ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Es braucht nun einen griffigen Massnahmenplan, welcher aufzeigt, wie die betroffene Bevölkerung besser geschützt werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Lärm Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Um die Lärmbelastung der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, werden zahlreiche Vorkehrungen getroffen. So hat der Bundesrat den erwähnten Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung in Erfüllung des Postulates Barazzone 15.3840 im Juni 2017 verabschiedet. Dieser beinhaltet auch Massnahmen für den Luftverkehr. Das Hauptmerkmal des Massnahmenplans liegt dabei in der vermehrten Bekämpfung von Lärm an der Quelle. Für den Luftverkehr bedeutet dies, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf die Senkung der Lärmemissionen von Flugzeugen hinzuwirken.</p><p>Die Massnahmen zur Reduktion der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Bevölkerung stützen sich auf das Umweltschutzgesetz und die darauf basierende Lärmschutzverordnung. Daneben gelten auch die Anforderungen des für die Schweiz verbindlichen sogenannten "balanced approach", des ausgewogenen Ansatzes zum Umgang mit Fluglärm der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao). Zur Lärmreduzierung an der Quelle, d. h. im Bereich Entwicklung und Einsatz lärmarmer Flugzeuge, arbeitet das Bundesamt für Zivilluftfahrt unter anderem in den massgebenden internationalen Gremien mit.</p><p>Über die lärmabhängige Ausgestaltung der Landegebühren wird zudem der Einsatz lärmarmer Flugzeuge gefördert. Auch bei Flugverfahren werden die An- und Abflugverfahren soweit betrieblich möglich auf die Bedürfnisse des Lärmschutzes ausgerichtet, selbst wenn dadurch längere Flugwege in Kauf genommen werden müssen.</p><p>Als weiteres Mittel kommen in der Schweiz lärmbedingte Betriebsbeschränkungen zum Einsatz, wie die seit vielen Jahren geltenden und im internationalen Vergleich strengen Nachtflugsperren. Diese erhalten der betroffenen Bevölkerung eine fluglärmfreie Kernnacht. Neben den bestehenden Nachtflugsperren kommen für den Luftverkehr zusätzlich Lärmbelastungsgrenzwerte für den Tag und die Nacht zum Tragen. Als konkrete Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung werden zudem im Umfeld der Flughäfen grossflächig Schallschutzmassnahmen ergriffen. Weiter kann der Bund aus zweckgebundenen Mineralölsteuermitteln über die Spezialfinanzierung Luftverkehr zusätzliche Massnahmen im Bereich Umweltschutz mitfinanzieren, unter anderem zum Schutz vor Lärmeinwirkungen und zu deren Reduktion.</p><p>Die aufgeführten und bereits umgesetzten Massnahmen haben dazu geführt, dass die lärmbelastete Fläche beispielsweise um den Flughafen Zürich in den letzten 30 Jahren um mehr als zwei Drittel reduziert werden konnte - und dies bei mehr als doppelt so grosser Transportkapazität. Gleichzeitig hat die Anzahl betroffener Personen trotz Rückgangs der fluglärmbelasteten Fläche in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dieser scheinbare Widerspruch ist darauf zurückzuführen, dass die Bevölkerung in den betroffenen flughafennahen Gebieten durch Erstellung neuen Wohnraumes zugenommen hat.</p><p>Aufgrund der beschriebenen Situation und der bestehenden Instrumente zur Lärmbekämpfung erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulates bereits als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Massnahmenplan zu erstellen, welcher aufzeigt, wie die von Fluglärm betroffene Bevölkerung besser vor gesundheitsschädigendem Flugverkehr geschützt werden kann.</p>
  • Fluglärm macht krank
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zahlreiche wissenschaftliche Studien weisen in ihren Resultaten darauf hin, dass Fluglärm krank macht und sogar zu vorzeitigen Todesfällen führen kann (Nationalfonds-Studien Sirene und Sapaldia von 2017, Herzinfarktstudie von 2010 von Martin Röösli).</p><p>Personen, die regelmässig Fluglärm ausgesetzt sind, haben gemäss diesen Studien ein höheres Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Diabetes. Diese andauernden Lärmimmissionen können auch Stress und Schlafstörungen auslösen und damit das psychische Wohlbefinden der Bevölkerung beeinträchtigen. Die betroffenen Personen können unter Schlafstörungen leiden, ohne dass sie aufwachen und es damit selbst feststellen. Besonders betroffen vom Fluglärm sind Kinder. Die Schlafstörungen hemmen ihre kognitive Entwicklung und schlagen sich deutlich in ihrer Lernfähigkeit nieder, was grosse Auswirkungen auf ihre Schullaufbahn haben kann. Zudem erhöht Lärm den Stress und begünstigt die Gewichtszunahme. Diese Erkenntnisse werden auch im Bericht in Erfüllung des Postulates Barazzone 15.3840, "Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung", wiedergegeben. </p><p>In Anbetracht dessen, dass laut der Intraplan-Studie "Entwicklung des Luftverkehrs in der Schweiz bis 2030" von 2015 die Flugbewegungen weiter zunehmen werden, ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Es braucht nun einen griffigen Massnahmenplan, welcher aufzeigt, wie die betroffene Bevölkerung besser geschützt werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Lärm Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Um die Lärmbelastung der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, werden zahlreiche Vorkehrungen getroffen. So hat der Bundesrat den erwähnten Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung in Erfüllung des Postulates Barazzone 15.3840 im Juni 2017 verabschiedet. Dieser beinhaltet auch Massnahmen für den Luftverkehr. Das Hauptmerkmal des Massnahmenplans liegt dabei in der vermehrten Bekämpfung von Lärm an der Quelle. Für den Luftverkehr bedeutet dies, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf die Senkung der Lärmemissionen von Flugzeugen hinzuwirken.</p><p>Die Massnahmen zur Reduktion der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Bevölkerung stützen sich auf das Umweltschutzgesetz und die darauf basierende Lärmschutzverordnung. Daneben gelten auch die Anforderungen des für die Schweiz verbindlichen sogenannten "balanced approach", des ausgewogenen Ansatzes zum Umgang mit Fluglärm der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao). Zur Lärmreduzierung an der Quelle, d. h. im Bereich Entwicklung und Einsatz lärmarmer Flugzeuge, arbeitet das Bundesamt für Zivilluftfahrt unter anderem in den massgebenden internationalen Gremien mit.</p><p>Über die lärmabhängige Ausgestaltung der Landegebühren wird zudem der Einsatz lärmarmer Flugzeuge gefördert. Auch bei Flugverfahren werden die An- und Abflugverfahren soweit betrieblich möglich auf die Bedürfnisse des Lärmschutzes ausgerichtet, selbst wenn dadurch längere Flugwege in Kauf genommen werden müssen.</p><p>Als weiteres Mittel kommen in der Schweiz lärmbedingte Betriebsbeschränkungen zum Einsatz, wie die seit vielen Jahren geltenden und im internationalen Vergleich strengen Nachtflugsperren. Diese erhalten der betroffenen Bevölkerung eine fluglärmfreie Kernnacht. Neben den bestehenden Nachtflugsperren kommen für den Luftverkehr zusätzlich Lärmbelastungsgrenzwerte für den Tag und die Nacht zum Tragen. Als konkrete Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung werden zudem im Umfeld der Flughäfen grossflächig Schallschutzmassnahmen ergriffen. Weiter kann der Bund aus zweckgebundenen Mineralölsteuermitteln über die Spezialfinanzierung Luftverkehr zusätzliche Massnahmen im Bereich Umweltschutz mitfinanzieren, unter anderem zum Schutz vor Lärmeinwirkungen und zu deren Reduktion.</p><p>Die aufgeführten und bereits umgesetzten Massnahmen haben dazu geführt, dass die lärmbelastete Fläche beispielsweise um den Flughafen Zürich in den letzten 30 Jahren um mehr als zwei Drittel reduziert werden konnte - und dies bei mehr als doppelt so grosser Transportkapazität. Gleichzeitig hat die Anzahl betroffener Personen trotz Rückgangs der fluglärmbelasteten Fläche in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dieser scheinbare Widerspruch ist darauf zurückzuführen, dass die Bevölkerung in den betroffenen flughafennahen Gebieten durch Erstellung neuen Wohnraumes zugenommen hat.</p><p>Aufgrund der beschriebenen Situation und der bestehenden Instrumente zur Lärmbekämpfung erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulates bereits als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Massnahmenplan zu erstellen, welcher aufzeigt, wie die von Fluglärm betroffene Bevölkerung besser vor gesundheitsschädigendem Flugverkehr geschützt werden kann.</p>
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