Erhöhung des Strafmasses für Menschenhandel

ShortId
18.3527
Id
20183527
Updated
28.07.2023 03:22
Language
de
Title
Erhöhung des Strafmasses für Menschenhandel
AdditionalIndexing
1216;44;1236;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bekämpfung des Menschenhandels stellt für die Strafverfolgungsbehörden eine grosse Herausforderung dar. Es ist ein Anliegen des Bundesrates, die Anstrengungen der Kantone zu unterstützen und die Wirksamkeit der Strafverfolgung zu verbessern.</p><p>1. Die Entwicklung der Anzahl Delikte wegen Menschenhandel wird durch die Angaben des Bundesamtes für Statistik wiedergegeben. Massgebend sind die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die ab dem Jahr 2009 verfügbar sind, und der Statistik für Verurteilungen. Laut PKS schwanken die Zahlen zwischen 53 Beschuldigten im Jahr 2009 und 97 Beschuldigten im Jahr 2016. Die Anzahl der Verurteilungen entwickelt sich zunehmend, von fünf Verurteilungen im Jahr 2000 bis zu einem Höchststand von 19 Verurteilungen im Jahr 2015. Dabei ist zu beachten, dass nur rechtskräftige Verurteilungen in der Statistik erfasst werden.</p><p>Menschenhandel findet im Verborgenen statt. Viele Opfer erstatten keine Anzeige, weil sie Angst vor Repressalien gegen ihre Angehörigen im Herkunftsland haben. Die im Auftrag von Fedpol durchgeführte Machbarkeitsstudie des Schweizerischen Forums für Migration von 2015 stellte fest, dass es beim gegenwärtigen Wissensstand unmöglich ist, eine verlässliche Schätzung der allgemeinen Verbreitung des Menschenhandels in seinen drei Formen - Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung der Arbeitskraft und der Organentnahme - vorzunehmen.</p><p>2. In jüngerer Vergangenheit sprechen die Gerichte regelmässig Freiheitsstrafen von 5 bis 6 Jahren für Menschenhandel im Umfeld der Prostitution mit schwerem Verschulden aus. 2018 wurden Freiheitsstrafen von 16 Jahren und - für den Fall im Kanton Bern betreffend die Ausbeutung thailändischer Opfer - 10,5 Jahren ausgesprochen. 2012 wurde eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren ausgesprochen. Diese Fälle zeigen, dass der Strafrahmen von den Gerichten durchaus ausgenutzt wird und schwere Strafen verhängt werden.</p><p>Ausprägungen und Erscheinungsformen sind beim Menschenhandel mannigfaltig. Es gibt verschiedene Tathandlungen, Begehungsformen und Schweregrade von Menschenhandel, der sich keineswegs nur auf moderne Sklaverei beschränken muss. Um dem Täterverschulden hinreichend Rechnung tragen und weniger schwerwiegende Fälle richtig beurteilen zu können, müssen die Gerichte auch geringere Strafen aussprechen können. Deshalb ist die Einführung bzw. Erhöhung der Mindeststrafe nicht angezeigt.</p><p>3. Es ist nicht nur die teilweise unzureichende Priorisierung in den Kantonen, welche die Bekämpfung von Menschenhandel erschwert, es sind auch die Herausforderungen in der Führung der Strafverfahren. Solche Verfahren sind sehr aufwendig, und die Beweisführung ist schwierig, weil die Zeugenaussagen der oft traumatisierten Opfer die wichtigsten, oft einzigen Beweismittel sind. Fedpol arbeitet eng mit den Kantonen zusammen, um die Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern. Der Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel 2017-2020 ist Ausdruck des gemeinsamen Engagements gegen Menschenhandel. Gemäss Aktion 1 des NAP wurde diesen Sommer die Kampagne im Gesundheitswesen zur Erkennung der Opfer, welche die Notfallstationen der Spitäler aufsuchen, lanciert.</p><p>4. Gestützt auf das Bundesgesetz über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes und gemeinsame Zentren für Polizei und Zollzusammenarbeit mit anderen Staaten (ZentG; SR 360) erbringt Fedpol eine Vielzahl von Leistungen zugunsten der Kantone und unterstützt diese in den Strafverfahren gegen Menschenhandel. Im Vordergrund stehen der kriminalpolizeiliche Informationsaustausch und die Koordination der Ermittlungen gegen Täter in der Schweiz. Dies trägt zu einer Entlastung der Kantone bei. Zudem wurde eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Höhe der Gebühren der Überwachungen sowie die Vereinfachung von deren Abrechnung und Abgeltung grundsätzlich prüfen und einen entsprechenden Konsens finden soll. Auch wird die Frage behandelt, wie sichergestellt werden kann, dass die Gebühren nicht sicherheitspolitischen Zielsetzungen der Überwachung entgegenstehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2013 wurden allein in der Europäischen Union 880 000 Menschen unter sklavenähnlichen Bedingungen ausgebeutet, 270 000 davon als Opfer sexueller Ausbeutung. Auch die Schweiz gilt als Ziel- und Transitland. Die Zahl der erfassten und verfolgten Straftaten ist niedrig, die Dunkelziffer gerade im Bereich Arbeitsausbeutung schätzen Fachleute jedoch als hoch ein. Die kantonalen Strafverfolgungsbehörden können vielfach die notwendigen, enorm aufwendigen Ressourcen zur Täteridentifikation und Strafverfolgung kaum bereitstellen.</p><p>Die Anzahl der verurteilten Täter ist im Verhältnis zu Meldungen und Anzeigen gering. Auch das zu erwartende Strafmass für Menschenhändler von im Durchschnitt zwei Jahren ist nicht ausreichend, um glaubwürdig abzuschrecken. Ausbeutung ist in der Schweiz wirtschaftlich lukrativ, da kaum geahndet.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie entwickelte sich zwischen 2000 und 2018 die Anzahl der gemeldeten und angezeigten Delikte, die Zahl der Straftaten, der eingeleiteten Strafverfahren sowie die Zahl der Verurteilungen? Welche Schätzungen liegen dem Bundesrat bezüglich Dunkelziffern vor? </p><p>2. Steht das im Durchschnitt ausgesprochene Strafmass für Menschenhändler (zwei Jahre) aus Sicht des Bundesrates im Verhältnis zur Schwere der Tat eines modernen Sklavenhandels? Ist er bereit, die Einführung eines Strafminimums in Höhe von mindestens zwei Jahren, bei minderjährigen Opfern in Höhe von mindestens fünf Jahren zu prüfen? Wenn nein, weshalb nicht?</p><p>3. Was unternimmt er, um die Priorisierung der Strafverfolgung von Menschenhandel in den Kantonen zu erhöhen und somit die Anzahl eingeleiteter Strafverfahren zu erhöhen?</p><p>4. Welche konkreten Möglichkeiten sieht er, die Kantone bei der Täterüberwachung, Ermittlung und Strafverfolgung finanziell stärker zu unterstützen? Könnten zum Beispiel die enorm hohen Kosten und Gebühren für eine Rufnummernüberwachung (im Minimum 2500 Franken, für ausländische Nummern sogar über 7500 Franken) gesenkt oder ausgesetzt werden, um gerade kleineren Kantonen eine derartige Überwachung überhaupt zu ermöglichen?</p>
  • Erhöhung des Strafmasses für Menschenhandel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bekämpfung des Menschenhandels stellt für die Strafverfolgungsbehörden eine grosse Herausforderung dar. Es ist ein Anliegen des Bundesrates, die Anstrengungen der Kantone zu unterstützen und die Wirksamkeit der Strafverfolgung zu verbessern.</p><p>1. Die Entwicklung der Anzahl Delikte wegen Menschenhandel wird durch die Angaben des Bundesamtes für Statistik wiedergegeben. Massgebend sind die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die ab dem Jahr 2009 verfügbar sind, und der Statistik für Verurteilungen. Laut PKS schwanken die Zahlen zwischen 53 Beschuldigten im Jahr 2009 und 97 Beschuldigten im Jahr 2016. Die Anzahl der Verurteilungen entwickelt sich zunehmend, von fünf Verurteilungen im Jahr 2000 bis zu einem Höchststand von 19 Verurteilungen im Jahr 2015. Dabei ist zu beachten, dass nur rechtskräftige Verurteilungen in der Statistik erfasst werden.</p><p>Menschenhandel findet im Verborgenen statt. Viele Opfer erstatten keine Anzeige, weil sie Angst vor Repressalien gegen ihre Angehörigen im Herkunftsland haben. Die im Auftrag von Fedpol durchgeführte Machbarkeitsstudie des Schweizerischen Forums für Migration von 2015 stellte fest, dass es beim gegenwärtigen Wissensstand unmöglich ist, eine verlässliche Schätzung der allgemeinen Verbreitung des Menschenhandels in seinen drei Formen - Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung der Arbeitskraft und der Organentnahme - vorzunehmen.</p><p>2. In jüngerer Vergangenheit sprechen die Gerichte regelmässig Freiheitsstrafen von 5 bis 6 Jahren für Menschenhandel im Umfeld der Prostitution mit schwerem Verschulden aus. 2018 wurden Freiheitsstrafen von 16 Jahren und - für den Fall im Kanton Bern betreffend die Ausbeutung thailändischer Opfer - 10,5 Jahren ausgesprochen. 2012 wurde eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren ausgesprochen. Diese Fälle zeigen, dass der Strafrahmen von den Gerichten durchaus ausgenutzt wird und schwere Strafen verhängt werden.</p><p>Ausprägungen und Erscheinungsformen sind beim Menschenhandel mannigfaltig. Es gibt verschiedene Tathandlungen, Begehungsformen und Schweregrade von Menschenhandel, der sich keineswegs nur auf moderne Sklaverei beschränken muss. Um dem Täterverschulden hinreichend Rechnung tragen und weniger schwerwiegende Fälle richtig beurteilen zu können, müssen die Gerichte auch geringere Strafen aussprechen können. Deshalb ist die Einführung bzw. Erhöhung der Mindeststrafe nicht angezeigt.</p><p>3. Es ist nicht nur die teilweise unzureichende Priorisierung in den Kantonen, welche die Bekämpfung von Menschenhandel erschwert, es sind auch die Herausforderungen in der Führung der Strafverfahren. Solche Verfahren sind sehr aufwendig, und die Beweisführung ist schwierig, weil die Zeugenaussagen der oft traumatisierten Opfer die wichtigsten, oft einzigen Beweismittel sind. Fedpol arbeitet eng mit den Kantonen zusammen, um die Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern. Der Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel 2017-2020 ist Ausdruck des gemeinsamen Engagements gegen Menschenhandel. Gemäss Aktion 1 des NAP wurde diesen Sommer die Kampagne im Gesundheitswesen zur Erkennung der Opfer, welche die Notfallstationen der Spitäler aufsuchen, lanciert.</p><p>4. Gestützt auf das Bundesgesetz über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes und gemeinsame Zentren für Polizei und Zollzusammenarbeit mit anderen Staaten (ZentG; SR 360) erbringt Fedpol eine Vielzahl von Leistungen zugunsten der Kantone und unterstützt diese in den Strafverfahren gegen Menschenhandel. Im Vordergrund stehen der kriminalpolizeiliche Informationsaustausch und die Koordination der Ermittlungen gegen Täter in der Schweiz. Dies trägt zu einer Entlastung der Kantone bei. Zudem wurde eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Höhe der Gebühren der Überwachungen sowie die Vereinfachung von deren Abrechnung und Abgeltung grundsätzlich prüfen und einen entsprechenden Konsens finden soll. Auch wird die Frage behandelt, wie sichergestellt werden kann, dass die Gebühren nicht sicherheitspolitischen Zielsetzungen der Überwachung entgegenstehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2013 wurden allein in der Europäischen Union 880 000 Menschen unter sklavenähnlichen Bedingungen ausgebeutet, 270 000 davon als Opfer sexueller Ausbeutung. Auch die Schweiz gilt als Ziel- und Transitland. Die Zahl der erfassten und verfolgten Straftaten ist niedrig, die Dunkelziffer gerade im Bereich Arbeitsausbeutung schätzen Fachleute jedoch als hoch ein. Die kantonalen Strafverfolgungsbehörden können vielfach die notwendigen, enorm aufwendigen Ressourcen zur Täteridentifikation und Strafverfolgung kaum bereitstellen.</p><p>Die Anzahl der verurteilten Täter ist im Verhältnis zu Meldungen und Anzeigen gering. Auch das zu erwartende Strafmass für Menschenhändler von im Durchschnitt zwei Jahren ist nicht ausreichend, um glaubwürdig abzuschrecken. Ausbeutung ist in der Schweiz wirtschaftlich lukrativ, da kaum geahndet.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie entwickelte sich zwischen 2000 und 2018 die Anzahl der gemeldeten und angezeigten Delikte, die Zahl der Straftaten, der eingeleiteten Strafverfahren sowie die Zahl der Verurteilungen? Welche Schätzungen liegen dem Bundesrat bezüglich Dunkelziffern vor? </p><p>2. Steht das im Durchschnitt ausgesprochene Strafmass für Menschenhändler (zwei Jahre) aus Sicht des Bundesrates im Verhältnis zur Schwere der Tat eines modernen Sklavenhandels? Ist er bereit, die Einführung eines Strafminimums in Höhe von mindestens zwei Jahren, bei minderjährigen Opfern in Höhe von mindestens fünf Jahren zu prüfen? Wenn nein, weshalb nicht?</p><p>3. Was unternimmt er, um die Priorisierung der Strafverfolgung von Menschenhandel in den Kantonen zu erhöhen und somit die Anzahl eingeleiteter Strafverfahren zu erhöhen?</p><p>4. Welche konkreten Möglichkeiten sieht er, die Kantone bei der Täterüberwachung, Ermittlung und Strafverfolgung finanziell stärker zu unterstützen? Könnten zum Beispiel die enorm hohen Kosten und Gebühren für eine Rufnummernüberwachung (im Minimum 2500 Franken, für ausländische Nummern sogar über 7500 Franken) gesenkt oder ausgesetzt werden, um gerade kleineren Kantonen eine derartige Überwachung überhaupt zu ermöglichen?</p>
    • Erhöhung des Strafmasses für Menschenhandel

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