Wie kann man Ursprungsbezeichnungen schützen?

ShortId
18.3528
Id
20183528
Updated
28.07.2023 03:22
Language
de
Title
Wie kann man Ursprungsbezeichnungen schützen?
AdditionalIndexing
15;12
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat möchte das Freihandelsabkommen mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (Mercosur) rasch unterzeichnen. Der Mercosur ist ein Markt mit 275 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Für den Bund hat der Abschluss des Freihandelsabkommens Priorität - umso mehr, als die EU kurz vor der Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommens mit diesen Ländern steht. Für die Landwirtschaft und den industriellen Sektor könnte diese Art Abkommen eine Chance sein. Insbesondere für Produkte mit einer Ursprungsbezeichnung wie Produkte mit einer Herkunftsangabe oder für Produkte der Uhren- oder Maschinenindustrie, die den Swissness-Bestimmungen unterliegen, stellt es jedoch ein Risiko dar. Fälschungen aufgrund der Nichtanerkennung von Labels und Ursprungsbezeichnungen könnten die bedrohliche Folge sein.</p>
  • <p>1. Seit 2008 führt die Schweiz den European Innovation Scoreboard an, seit 2009 den Global Competitiveness Report und seit 2011 den Global Innovation Index. Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein wichtiger Faktor für den Erhalt von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der exportierenden Schweizer Wirtschaft. Entsprechend strebt die Schweiz in ihren Freihandelsverhandlungen ein angemessenes Schutzniveau beim geistigen Eigentum an. Dabei muss die Schweiz aber jeweils auch die Positionen und Interessen der Verhandlungspartner berücksichtigen. Auch die Anliegen der anderen Efta-Mitgliedstaaten sind einzubeziehen, da die Schweiz die meisten Freihandelsabkommen im Verbund der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) verhandelt.</p><p>Den Bestimmungen zum Schutz von Ländernamen, Herkunftsangaben und geografischen Angaben (geschützte Ursprungsbezeichnungen, GUB, und geschützte geografische Angaben, GGA) misst die Schweiz eine grosse Bedeutung bei (s. auch die Antwort des Bundesrates auf die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates 12.3642, welche den Bundesrat beauftragt, beim Abschluss von Freihandelsabkommen und bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträgen die Verwendung von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu regeln). Die am 1. Januar 2017 in Kraft gesetzte Swissness-Gesetzgebung (Änderungen im Markenschutzgesetz, SR 232.11, sowie im Wappenschutzgesetz, SR 232.21) erleichtert dabei den Schutz von schweizerischen Herkunftsangaben und des Schweizerkreuzes auch im Ausland, legt sie doch in der Schweiz klare Regeln für deren Gebrauch fest.</p><p>Darüber hinaus ist die Schweiz bestrebt, mit interessierten Ländern separate Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und zum Schutz von geografischen Angaben und Herkunftsangaben auszuhandeln wie jüngst mit Georgien: Die Schweiz hat nach Abschluss der Efta-Freihandelsverhandlungen mit Georgien (SR 0.632.313.601) zusätzlich ein entsprechendes bilaterales Abkommen verhandelt und am 31. Mai 2018 unterzeichnet.</p><p>2. Der Bundesrat prüft die Möglichkeit, die gegenseitige Anerkennung und den Schutz von spezifischen geografischen Angaben in das Abkommen zwischen der Efta und Mercosur einzuschliessen. Dabei ist er bestrebt, den Schutz der allenfalls in Listen aufgeführten geografischen Angaben in den Verhandlungen auf einem vergleichbaren Niveau zu vereinbaren, wie es die Efta in den meisten ihrer jüngeren Freihandelsabkommen (z. B. mit Ecuador oder den zentralamerikanischen Staaten Costa Rica, Guatemala und Panama) verankert hat. Aktualität bekommt dieses Thema auch im Lichte der allfälligen Ergebnisse zum Schutz von geografischen Angaben im Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Bundesrat die laufenden Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten aufmerksam.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Geistiges Eigentum ist eine der wichtigsten Stärken der Schweiz im internationalen Handel. Ist vorgesehen, diesen Bereich im Rahmen der laufenden Verhandlungen betreffend Handelsabkommen, namentlich mit den Staaten des Mercosur, spezifisch zu regeln, um ein hohes Schutzniveau zu erreichen, insbesondere bezüglich Herkunftsangaben im Zusammenhang mit Swissness oder geografischer Angaben wie GUP oder GGA? </p><p>2. Könnte man das hohe Schutzniveau konkretisieren, indem gegenseitig anerkannte Listen mit den entsprechenden Bezeichnungen erstellt werden?</p>
  • Wie kann man Ursprungsbezeichnungen schützen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat möchte das Freihandelsabkommen mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (Mercosur) rasch unterzeichnen. Der Mercosur ist ein Markt mit 275 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Für den Bund hat der Abschluss des Freihandelsabkommens Priorität - umso mehr, als die EU kurz vor der Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommens mit diesen Ländern steht. Für die Landwirtschaft und den industriellen Sektor könnte diese Art Abkommen eine Chance sein. Insbesondere für Produkte mit einer Ursprungsbezeichnung wie Produkte mit einer Herkunftsangabe oder für Produkte der Uhren- oder Maschinenindustrie, die den Swissness-Bestimmungen unterliegen, stellt es jedoch ein Risiko dar. Fälschungen aufgrund der Nichtanerkennung von Labels und Ursprungsbezeichnungen könnten die bedrohliche Folge sein.</p>
    • <p>1. Seit 2008 führt die Schweiz den European Innovation Scoreboard an, seit 2009 den Global Competitiveness Report und seit 2011 den Global Innovation Index. Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein wichtiger Faktor für den Erhalt von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der exportierenden Schweizer Wirtschaft. Entsprechend strebt die Schweiz in ihren Freihandelsverhandlungen ein angemessenes Schutzniveau beim geistigen Eigentum an. Dabei muss die Schweiz aber jeweils auch die Positionen und Interessen der Verhandlungspartner berücksichtigen. Auch die Anliegen der anderen Efta-Mitgliedstaaten sind einzubeziehen, da die Schweiz die meisten Freihandelsabkommen im Verbund der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) verhandelt.</p><p>Den Bestimmungen zum Schutz von Ländernamen, Herkunftsangaben und geografischen Angaben (geschützte Ursprungsbezeichnungen, GUB, und geschützte geografische Angaben, GGA) misst die Schweiz eine grosse Bedeutung bei (s. auch die Antwort des Bundesrates auf die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates 12.3642, welche den Bundesrat beauftragt, beim Abschluss von Freihandelsabkommen und bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträgen die Verwendung von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu regeln). Die am 1. Januar 2017 in Kraft gesetzte Swissness-Gesetzgebung (Änderungen im Markenschutzgesetz, SR 232.11, sowie im Wappenschutzgesetz, SR 232.21) erleichtert dabei den Schutz von schweizerischen Herkunftsangaben und des Schweizerkreuzes auch im Ausland, legt sie doch in der Schweiz klare Regeln für deren Gebrauch fest.</p><p>Darüber hinaus ist die Schweiz bestrebt, mit interessierten Ländern separate Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und zum Schutz von geografischen Angaben und Herkunftsangaben auszuhandeln wie jüngst mit Georgien: Die Schweiz hat nach Abschluss der Efta-Freihandelsverhandlungen mit Georgien (SR 0.632.313.601) zusätzlich ein entsprechendes bilaterales Abkommen verhandelt und am 31. Mai 2018 unterzeichnet.</p><p>2. Der Bundesrat prüft die Möglichkeit, die gegenseitige Anerkennung und den Schutz von spezifischen geografischen Angaben in das Abkommen zwischen der Efta und Mercosur einzuschliessen. Dabei ist er bestrebt, den Schutz der allenfalls in Listen aufgeführten geografischen Angaben in den Verhandlungen auf einem vergleichbaren Niveau zu vereinbaren, wie es die Efta in den meisten ihrer jüngeren Freihandelsabkommen (z. B. mit Ecuador oder den zentralamerikanischen Staaten Costa Rica, Guatemala und Panama) verankert hat. Aktualität bekommt dieses Thema auch im Lichte der allfälligen Ergebnisse zum Schutz von geografischen Angaben im Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Bundesrat die laufenden Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten aufmerksam.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Geistiges Eigentum ist eine der wichtigsten Stärken der Schweiz im internationalen Handel. Ist vorgesehen, diesen Bereich im Rahmen der laufenden Verhandlungen betreffend Handelsabkommen, namentlich mit den Staaten des Mercosur, spezifisch zu regeln, um ein hohes Schutzniveau zu erreichen, insbesondere bezüglich Herkunftsangaben im Zusammenhang mit Swissness oder geografischer Angaben wie GUP oder GGA? </p><p>2. Könnte man das hohe Schutzniveau konkretisieren, indem gegenseitig anerkannte Listen mit den entsprechenden Bezeichnungen erstellt werden?</p>
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