Die Post - eine Wagenburg? Jahrelanges juristisches Seilziehen ohne absehbares Ende um Preise in der Tageszustellung von abonnierten Zeitschriften und Zeitungen. Risiken für Eigner und Steuerzahlende

ShortId
18.3535
Id
20183535
Updated
28.07.2023 03:20
Language
de
Title
Die Post - eine Wagenburg? Jahrelanges juristisches Seilziehen ohne absehbares Ende um Preise in der Tageszustellung von abonnierten Zeitschriften und Zeitungen. Risiken für Eigner und Steuerzahlende
AdditionalIndexing
04;34;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Auseinandersetzung um die Preiserhöhung praktiziert die Post eine Filibustertaktik möglicherweise zulasten der Steuerzahlenden. Nach fünf Jahren Tauziehen nur schon um die Fragen, ob das Bakom oder die Postcom zuständig seien und der Verband Schweizer Medien überhaupt Parteistellung habe, die erst im Juli 2017 vom Bundesgericht gegen die Post entschieden wurden, führt man jetzt Prozesse um die Preiserhöhung. Verliert die Post in diesem Verfahren, zudem nach jahrelangen Verzögerungen durch die Post, muss sie die Preiserhöhung rückgängig machen. Das bringt neben den Prozesskosten weitere finanzielle Risiken zulasten der Steuerzahlenden. Der Bund als Eigner der Post muss diese Risiken mit dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung der Post quantifizieren, abschätzen und allenfalls reduzieren. Sonst wird man in ein paar Jahren bloss wiederum folgenlos den Verwaltungsratspräsidenten der Post bekennen hören, er sei "erschüttert", dass zulasten der Steuerzahlenden die Post jahrelang verzögerte, vertuschte und in einer Wagenburg sich gegen den Willen des Gesetzgebers verschanzt hatte, zulasten der Steuerzahlenden. Dieses Mal aber mit dem vollen Wissen und dem ausdrücklichen Willen des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung und der passiven Duldung durch den Eigner und den Gesetzgeber.</p>
  • <p>1./4. Der Bundesrat führt die Schweizerische Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Diese beschränken sich auf die grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens, auf allgemeine finanzielle und personelle Vorgaben sowie auf Leitlinien für Kooperationen und Beteiligungen. Die Umsetzung der Ziele liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Dienstleistungen und damit auch die Preisgestaltung ist eine operative Angelegenheit der Post. In diesem Bereich verfügt die Post innerhalb der rechtlichen Vorgaben wie jedes andere Unternehmen über unternehmerischen Handlungsspielraum. Entsprechend ist es auch nicht Aufgabe des Bundes als Eigner, die Post bzw. den Verwaltungsrat im laufenden Aufsichtsverfahren betreffend die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Zustellpreise für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften zu begleiten.</p><p>2. Der Regelungsgehalt der Agglomerationsvorgabe ist im Rahmen des laufenden Aufsichtsverfahrens zu klären. An einer schnellen Klärung sollten alle Beteiligten ein Interesse haben. Im aktuellen Verfahrensstadium klärt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zunächst den für die Beurteilung dieser materiell-rechtlichen Frage massgeblichen Sachverhalt ab.</p><p>Die Post hat dem Bakom darzulegen, wie sie die seit dem 1. Oktober 2012 geltende Agglomerationsvorgabe bislang ausgelegt und umgesetzt hat. Das Bakom hat dazu bei der Post die entsprechenden Unterlagen eingefordert. Nach Erhalt der Unterlagen wird es prüfen, ob die Umsetzung der Agglomerationsvorgabe durch die Post im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt. Im Übrigen handelt es sich jedoch um ein laufendes Verfahren, weshalb keine konkreten Auskünfte zu materiell-rechtlichen Fragen erteilt werden können.</p><p>3. Da sich das Verfahren noch im Instruktionsstadium befindet, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, welcher Aufwand den Behörden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens entstehen wird. Sowohl die Klärung des massgeblichen Sachverhalts als auch die anschliessende materielle Prüfung sind jedoch - unabhängig vom Verhalten der Verfahrensparteien - aufwendig und nehmen eine gewisse Zeit in Anspruch. Folglich können auch keine Aussagen zu den voraussichtlichen Verfahrenskosten gemacht werden. Da die Verleger, die das Aufsichtsverfahren eingeleitet haben, als Partei am Verfahren teilnehmen, wird am Schluss des Verfahrens zu prüfen sein, wie die Verfahrenskosten im Einzelnen zu verlegen sind. Die Frage der finanziellen Folgen allfälliger nichtgesetzeskonformer Preise für die Post kann erst nach Vorliegen des materiell-rechtlichen Ergebnisses beantwortet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Mit welcher Eignerstrategie begleitet der Bund den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung der Post bei der Auseinandersetzung seit 2013 mit den Verlagen um die Preiserhöhungen bei der Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass der Gesetzgeber ausdrücklich die Orientierung an der kostengünstigsten Adressatengruppe wollte, um die Zustellung in den Randregionen zu sichern? Und dass der Gesetzgeber damit ganz klar höhere Defizite in diesem Bereich bei der Post erwartete und in Kauf nehmen wollte?</p><p>3. Kennt er als Eigner die mutmasslichen finanziellen Risiken, wenn die Post ihre obstruktive Wagenburgmentalität jahrelang weitertreibt, die bereits im Fall Postauto AG mit ursächlich war, dass der Eigner geschädigt wurde? </p><p>4. Ist er gewillt, bei der Auseinandersetzung um die Preiserhöhung genauer hinzuschauen, welche Strategie die Postführung in diesem Konflikt hat, um gegebenenfalls früher zu intervenieren und eine Lösung zu ermöglichen?</p>
  • Die Post - eine Wagenburg? Jahrelanges juristisches Seilziehen ohne absehbares Ende um Preise in der Tageszustellung von abonnierten Zeitschriften und Zeitungen. Risiken für Eigner und Steuerzahlende
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Auseinandersetzung um die Preiserhöhung praktiziert die Post eine Filibustertaktik möglicherweise zulasten der Steuerzahlenden. Nach fünf Jahren Tauziehen nur schon um die Fragen, ob das Bakom oder die Postcom zuständig seien und der Verband Schweizer Medien überhaupt Parteistellung habe, die erst im Juli 2017 vom Bundesgericht gegen die Post entschieden wurden, führt man jetzt Prozesse um die Preiserhöhung. Verliert die Post in diesem Verfahren, zudem nach jahrelangen Verzögerungen durch die Post, muss sie die Preiserhöhung rückgängig machen. Das bringt neben den Prozesskosten weitere finanzielle Risiken zulasten der Steuerzahlenden. Der Bund als Eigner der Post muss diese Risiken mit dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung der Post quantifizieren, abschätzen und allenfalls reduzieren. Sonst wird man in ein paar Jahren bloss wiederum folgenlos den Verwaltungsratspräsidenten der Post bekennen hören, er sei "erschüttert", dass zulasten der Steuerzahlenden die Post jahrelang verzögerte, vertuschte und in einer Wagenburg sich gegen den Willen des Gesetzgebers verschanzt hatte, zulasten der Steuerzahlenden. Dieses Mal aber mit dem vollen Wissen und dem ausdrücklichen Willen des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung und der passiven Duldung durch den Eigner und den Gesetzgeber.</p>
    • <p>1./4. Der Bundesrat führt die Schweizerische Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Diese beschränken sich auf die grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens, auf allgemeine finanzielle und personelle Vorgaben sowie auf Leitlinien für Kooperationen und Beteiligungen. Die Umsetzung der Ziele liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Dienstleistungen und damit auch die Preisgestaltung ist eine operative Angelegenheit der Post. In diesem Bereich verfügt die Post innerhalb der rechtlichen Vorgaben wie jedes andere Unternehmen über unternehmerischen Handlungsspielraum. Entsprechend ist es auch nicht Aufgabe des Bundes als Eigner, die Post bzw. den Verwaltungsrat im laufenden Aufsichtsverfahren betreffend die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Zustellpreise für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften zu begleiten.</p><p>2. Der Regelungsgehalt der Agglomerationsvorgabe ist im Rahmen des laufenden Aufsichtsverfahrens zu klären. An einer schnellen Klärung sollten alle Beteiligten ein Interesse haben. Im aktuellen Verfahrensstadium klärt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zunächst den für die Beurteilung dieser materiell-rechtlichen Frage massgeblichen Sachverhalt ab.</p><p>Die Post hat dem Bakom darzulegen, wie sie die seit dem 1. Oktober 2012 geltende Agglomerationsvorgabe bislang ausgelegt und umgesetzt hat. Das Bakom hat dazu bei der Post die entsprechenden Unterlagen eingefordert. Nach Erhalt der Unterlagen wird es prüfen, ob die Umsetzung der Agglomerationsvorgabe durch die Post im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt. Im Übrigen handelt es sich jedoch um ein laufendes Verfahren, weshalb keine konkreten Auskünfte zu materiell-rechtlichen Fragen erteilt werden können.</p><p>3. Da sich das Verfahren noch im Instruktionsstadium befindet, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, welcher Aufwand den Behörden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens entstehen wird. Sowohl die Klärung des massgeblichen Sachverhalts als auch die anschliessende materielle Prüfung sind jedoch - unabhängig vom Verhalten der Verfahrensparteien - aufwendig und nehmen eine gewisse Zeit in Anspruch. Folglich können auch keine Aussagen zu den voraussichtlichen Verfahrenskosten gemacht werden. Da die Verleger, die das Aufsichtsverfahren eingeleitet haben, als Partei am Verfahren teilnehmen, wird am Schluss des Verfahrens zu prüfen sein, wie die Verfahrenskosten im Einzelnen zu verlegen sind. Die Frage der finanziellen Folgen allfälliger nichtgesetzeskonformer Preise für die Post kann erst nach Vorliegen des materiell-rechtlichen Ergebnisses beantwortet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Mit welcher Eignerstrategie begleitet der Bund den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung der Post bei der Auseinandersetzung seit 2013 mit den Verlagen um die Preiserhöhungen bei der Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass der Gesetzgeber ausdrücklich die Orientierung an der kostengünstigsten Adressatengruppe wollte, um die Zustellung in den Randregionen zu sichern? Und dass der Gesetzgeber damit ganz klar höhere Defizite in diesem Bereich bei der Post erwartete und in Kauf nehmen wollte?</p><p>3. Kennt er als Eigner die mutmasslichen finanziellen Risiken, wenn die Post ihre obstruktive Wagenburgmentalität jahrelang weitertreibt, die bereits im Fall Postauto AG mit ursächlich war, dass der Eigner geschädigt wurde? </p><p>4. Ist er gewillt, bei der Auseinandersetzung um die Preiserhöhung genauer hinzuschauen, welche Strategie die Postführung in diesem Konflikt hat, um gegebenenfalls früher zu intervenieren und eine Lösung zu ermöglichen?</p>
    • Die Post - eine Wagenburg? Jahrelanges juristisches Seilziehen ohne absehbares Ende um Preise in der Tageszustellung von abonnierten Zeitschriften und Zeitungen. Risiken für Eigner und Steuerzahlende

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