Ergänzung der Beratenden Expertengruppe NIS im UVEK durch einen Experten oder eine Expertin aus dem Fachbereich Elektrosmog

ShortId
18.3536
Id
20183536
Updated
28.07.2023 03:37
Language
de
Title
Ergänzung der Beratenden Expertengruppe NIS im UVEK durch einen Experten oder eine Expertin aus dem Fachbereich Elektrosmog
AdditionalIndexing
04;52;2841;34;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die gesundheitlichen Risiken von elektromagnetischen Feldern bei Funkdiensten und Stromanwendungen werden nachweislich grösser und grösser. Immer mehr Menschen leiden darunter, in der Anfangsphase überhaupt ohne zu wissen, was die Ursachen dafür sind. Auch im Nutztierbereich, vom Grossvieh bis hin zu Bienen, werden die negativen Auswirkungen dieses sogenannten Elektrosmogs immer deutlicher.</p><p>In Erkenntnis dieser leidigen Nebenwirkungen in der dynamischen technologischen Entwicklung der Mobilfunkindustrie hat der Bund im Jahre 2014 die Expertengruppe Berenis geschaffen und diese im Bundesamt für Umwelt angesiedelt. Sie ist personell bestückt mit qualifizierten Leuten aus verschiedenen Fachbereichen. Allerdings fehlt darin eine spezialisierte und praxiserprobte Fachkraft aus dem Bereich Elektrosmog. </p><p>Der Bundesrat wird entsprechend ersucht, diese personelle Lücke raschestmöglich zu schliessen. Dieses Anliegen des Motionärs liegt auf der Ebene seiner Motion 17.3213, "Runder Tisch zu den Auswirkungen der Niederfrequenzstrahlung auf die Gesundheit von Mensch und Tier", die im Rat noch pendent ist. Der Bundesrat hatte sie am 26. April 2017 zwar abgelehnt, in seiner Stellungnahme immerhin aber anerkannt (vgl. letzter Satz): "Sollten sich aus der Forschung oder der konsolidierten Erfahrung neue Hinweise auf eine schädliche Wirkung niederfrequenter elektrischer Felder ergeben, würde der Bundesrat die Situation neu beurteilen." Diese Situation ist nach Meinung des Motionärs und seiner Mitunterzeichnenden als Folge der rasanten Entwicklung insbesondere im Bereich der Mobilfunkindustrie nun gegeben. Die vom Bundesrat angeführten "neuen Hinweise" könnten zweifellos von einem Experten oder einer Expertin des Elektrosmogsektors eingebracht werden, am zweckmässigsten mittels Einsitznahme im Expertengremium Berenis.</p>
  • <p>Nach Artikel 13 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen fest. Die Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen und nichtionisierende Strahlung (NIS), umgangssprachlich auch als Elektrosmog bezeichnet, sind nach Artikel 14 USG so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume nicht gefährden und die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören. Für NIS hat der Bundesrat Immissionsgrenzwerte in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) vom 23. Dezember 1999 nach dem damaligen Stand der Wissenschaft und Erfahrung festgelegt. Um allfälligen neuen Erkenntnissen Rechnung tragen zu können, lässt der Bundesrat die Ergebnisse der weltweiten Forschung zu diesem Thema seither systematisch sammeln und bewerten. Zuständig für diese Arbeit ist das Bundesamt für Umwelt (Bafu), welches sich durch die Beratende Expertengruppe NIS (Berenis) unterstützen lässt. Dieser Expertengruppe gehören derzeit sieben Personen an, die sich entweder in ihrer Forschung oder in der ärztlichen Praxis aktiv mit biologischen oder gesundheitlichen Auswirkungen von NIS befassen. Sie decken mit ihren Spezialdisziplinen die wesentlichen Bereiche ab, in denen wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt werden. Erwähnenswert ist insbesondere, dass eine Expertin die umweltmedizinische Beratungsstelle der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz leitet und eine andere an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Bern in Forschung und Lehre tätig ist. Die vom Motionär verlangte Fachkompetenz in Bezug auf Auswirkungen von NIS auf den Menschen und Nutztiere ist bei den Mitgliedern von Berenis deshalb bereits vorhanden. Die Expertengruppe Berenis wird zudem durch ein wissenschaftliches Sekretariat unterstützt, welches die neupublizierte wissenschaftliche Literatur vollständig erfasst und den Experten vierteljährlich zur Bewertung vorlegt. </p><p>Ein Mehrwert durch zusätzliche Experten ist nicht erkennbar. Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion deshalb als erfüllt und sieht keinen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die im Bafu/UVEK tätige Beratende Expertengruppe NIS (Berenis), die im Auftrag des Bundes die Forschung über die gesundheitlichen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung (NIS) verfolgt, durch einen von der Mobilfunkbranche unabhängigen Experten oder eine Expertin mit Praxiserfahrung in der Beurteilung der Elektrosmogbelastung von Personen und Nutztieren zu ergänzen.</p>
  • Ergänzung der Beratenden Expertengruppe NIS im UVEK durch einen Experten oder eine Expertin aus dem Fachbereich Elektrosmog
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die gesundheitlichen Risiken von elektromagnetischen Feldern bei Funkdiensten und Stromanwendungen werden nachweislich grösser und grösser. Immer mehr Menschen leiden darunter, in der Anfangsphase überhaupt ohne zu wissen, was die Ursachen dafür sind. Auch im Nutztierbereich, vom Grossvieh bis hin zu Bienen, werden die negativen Auswirkungen dieses sogenannten Elektrosmogs immer deutlicher.</p><p>In Erkenntnis dieser leidigen Nebenwirkungen in der dynamischen technologischen Entwicklung der Mobilfunkindustrie hat der Bund im Jahre 2014 die Expertengruppe Berenis geschaffen und diese im Bundesamt für Umwelt angesiedelt. Sie ist personell bestückt mit qualifizierten Leuten aus verschiedenen Fachbereichen. Allerdings fehlt darin eine spezialisierte und praxiserprobte Fachkraft aus dem Bereich Elektrosmog. </p><p>Der Bundesrat wird entsprechend ersucht, diese personelle Lücke raschestmöglich zu schliessen. Dieses Anliegen des Motionärs liegt auf der Ebene seiner Motion 17.3213, "Runder Tisch zu den Auswirkungen der Niederfrequenzstrahlung auf die Gesundheit von Mensch und Tier", die im Rat noch pendent ist. Der Bundesrat hatte sie am 26. April 2017 zwar abgelehnt, in seiner Stellungnahme immerhin aber anerkannt (vgl. letzter Satz): "Sollten sich aus der Forschung oder der konsolidierten Erfahrung neue Hinweise auf eine schädliche Wirkung niederfrequenter elektrischer Felder ergeben, würde der Bundesrat die Situation neu beurteilen." Diese Situation ist nach Meinung des Motionärs und seiner Mitunterzeichnenden als Folge der rasanten Entwicklung insbesondere im Bereich der Mobilfunkindustrie nun gegeben. Die vom Bundesrat angeführten "neuen Hinweise" könnten zweifellos von einem Experten oder einer Expertin des Elektrosmogsektors eingebracht werden, am zweckmässigsten mittels Einsitznahme im Expertengremium Berenis.</p>
    • <p>Nach Artikel 13 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen fest. Die Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen und nichtionisierende Strahlung (NIS), umgangssprachlich auch als Elektrosmog bezeichnet, sind nach Artikel 14 USG so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume nicht gefährden und die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören. Für NIS hat der Bundesrat Immissionsgrenzwerte in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) vom 23. Dezember 1999 nach dem damaligen Stand der Wissenschaft und Erfahrung festgelegt. Um allfälligen neuen Erkenntnissen Rechnung tragen zu können, lässt der Bundesrat die Ergebnisse der weltweiten Forschung zu diesem Thema seither systematisch sammeln und bewerten. Zuständig für diese Arbeit ist das Bundesamt für Umwelt (Bafu), welches sich durch die Beratende Expertengruppe NIS (Berenis) unterstützen lässt. Dieser Expertengruppe gehören derzeit sieben Personen an, die sich entweder in ihrer Forschung oder in der ärztlichen Praxis aktiv mit biologischen oder gesundheitlichen Auswirkungen von NIS befassen. Sie decken mit ihren Spezialdisziplinen die wesentlichen Bereiche ab, in denen wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt werden. Erwähnenswert ist insbesondere, dass eine Expertin die umweltmedizinische Beratungsstelle der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz leitet und eine andere an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Bern in Forschung und Lehre tätig ist. Die vom Motionär verlangte Fachkompetenz in Bezug auf Auswirkungen von NIS auf den Menschen und Nutztiere ist bei den Mitgliedern von Berenis deshalb bereits vorhanden. Die Expertengruppe Berenis wird zudem durch ein wissenschaftliches Sekretariat unterstützt, welches die neupublizierte wissenschaftliche Literatur vollständig erfasst und den Experten vierteljährlich zur Bewertung vorlegt. </p><p>Ein Mehrwert durch zusätzliche Experten ist nicht erkennbar. Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion deshalb als erfüllt und sieht keinen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die im Bafu/UVEK tätige Beratende Expertengruppe NIS (Berenis), die im Auftrag des Bundes die Forschung über die gesundheitlichen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung (NIS) verfolgt, durch einen von der Mobilfunkbranche unabhängigen Experten oder eine Expertin mit Praxiserfahrung in der Beurteilung der Elektrosmogbelastung von Personen und Nutztieren zu ergänzen.</p>
    • Ergänzung der Beratenden Expertengruppe NIS im UVEK durch einen Experten oder eine Expertin aus dem Fachbereich Elektrosmog

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