Arbeit dank Bildung

ShortId
18.3537
Id
20183537
Updated
28.07.2023 03:20
Language
de
Title
Arbeit dank Bildung
AdditionalIndexing
32;24;2836;44;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>50 Prozent der Erwachsenen, die Sozialhilfe benötigen, haben keinen Berufsabschluss. Fast 30 Prozent haben Probleme mit den Grundkompetenzen. Diese Personen verfügen nicht über die Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration in den sich rasch entwickelnden Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt, weil wegen der Digitalisierung und Automatisierung der Wirtschaft die Anforderungen für Stellensuchende stetig steigen. Bleiben die Betroffenen lange arbeitslos, so führt dies zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und zu stetig steigenden Kosten in der Sozialhilfe. </p><p>Mit geeigneten Bildungsmassnahmen können gemäss Schätzungen von Experten aus dem Sozial- und Bildungsbereich 40 Prozent der Sozialhilfebeziehenden ohne Berufsabschluss und/oder mit ungenügenden Grundkompetenzen nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden (Skos/SVEB 2018). Das sind schweizweit rund 70 000 Personen. Es ist aus sozialer und volkswirtschaftlicher Perspektive notwendig, diese Personen im Rahmen einer Weiterbildungsoffensive nachhaltig fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Derzeit besteht ein klarer Nachholbedarf.</p><p>Zur Umsetzung dieser Weiterbildungsoffensive sind die Kantone und Gemeinden auf die finanzielle Unterstützung des Bundes angewiesen. Das WeBiG (Art. 13-16) sowie das BBG (Art. 32) bieten die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Finanzierung des Bundes. Für eine flächendeckende Umsetzung ist die stufenweise Erhöhung vom heutigen Kredit von 15 Millionen Schweizerfranken auf rund 1 Prozent des BFI-Gesamtkredits notwendig. </p><p>Konkret sollen Kurse angeboten werden, wie sie z. B. auf der Plattform <a href="http://www.besser-jetzt.ch">www.besser-jetzt.ch</a> präsentiert werden. Zudem sollen Angebote der beruflichen Qualifizierung mit niederschwelligem Zugang gefördert werden, die sich unterhalb des Niveaus des Eidgenössischen Berufsattests (EBA) ansiedeln. Mit dem Pflegekurs SRK gibt es ein solches Angebot bereits im Gesundheitswesen. Ähnliche Qualifikationen können beispielsweise auch im Gastgewerbe oder im Reinigungswesen entstehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat misst dem Thema Weiterbildung eine hohe Bedeutung zu und begrüsst das Anliegen der Motion, die Grundkompetenzen und die berufliche Qualifizierung für Menschen, die Sozialhilfe benötigen, zu verbessern.</p><p>So teilt er die Ansicht des Motionärs, dass Grundkompetenzen eine Voraussetzung sind, um am lebenslangen Lernen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Der Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen Erwachsener wurde als Fördertatbestand ins Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) aufgenommen, das 2017 in Kraft trat. Die Aufgabe obliegt aber primär den Kantonen. Sie entscheiden über ihre Massnahmen und den Mitteleinsatz. Der Bund unterstützt die Kantone auf Basis des WeBiG im Rahmen von Programmvereinbarungen mit finanziellen Beiträgen.</p><p>Mit dem Förderschwerpunkt "Grundkompetenzen am Arbeitsplatz" fördert der Bund gestützt auf das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) seit Anfang 2018 auch Anstrengungen von Firmen, welche die Grundkompetenzen ihrer Angestellten verbessern. Damit wird der Zugang zu einer beruflichen Qualifikation im Rahmen des Berufsabschlusses für Erwachsene unterstützt. Zudem fördert der Bund Bildungsangebote über die Pauschalbeiträge an die Kantone (Art. 53 BBG), die frei über deren Einsatz entscheiden. Die Kantone und Gemeinden sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an berufsorientierter Weiterbildung (Art. 31 BBG).</p><p>Eine berufliche Qualifizierung (Berufsabschluss) können Erwachsene auf unterschiedlichen Wegen erlangen. Auch individuell angepasste Lösungen sind möglich. Unabhängig vom gewählten Weg sind erwachsenengerechte Rahmenbedingungen zentral. Diese betreffen neben der Finanzierung auch die Beratung, Information und Begleitung der qualifizierungswilligen Erwachsenen sowie die Struktur der Bildungsangebote. Mit dem Projekt "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" hat der Bund insbesondere die Rahmenbedingungen überprüft und verbessert.</p><p>Mit der Unterstützung des Bundes zur Förderung der Grundkompetenzen und dem Berufsabschluss für Erwachsene werden Rahmenbedingungen verbessert, welche auch ein breiteres Angebot an entsprechenden Kursen ermöglichen. Die direkte Finanzierung solcher Kursbesuche durch Mittel des WeBiG für eine spezifische Zielgruppe würde jedoch in die Verantwortung der Kantone eingreifen; sie entspräche weder der grundsätzlichen Ausgestaltung des WeBiG noch den Zuständigkeiten für die Sozialhilfe.</p><p>Die Finanzierung des BFI-Bereichs hat im Rahmen eines ausgeglichenen Bundeshaushalts zu erfolgen, damit der Standort Schweiz nachhaltig attraktiv bleibt. Innerhalb des BFI-Bereichs sind den verschiedenen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die Mittel entsprechend zu verteilen. Der Bundesrat wird die erforderlichen Gewichtungen und Priorisierungen im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 vornehmen und dem Parlament entsprechend Antrag stellen. Die Botschaft wird er bis Anfang 2020 verabschieden.</p><p>Der Bundesrat unterstreicht, wie bereits dargelegt, die Bedeutung nicht nur des Erwerbs von Grundkompetenzen für den Eintritt in den Arbeitsmarkt, sondern auch der beruflichen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens. Der Bundesrat unterstützt dementsprechend Massnahmen im Sinne der Motion und wird dafür auch finanzielle Mittel in der nächsten BFI-Botschaft 2021-2024 beantragen. Er lehnt es aber ab, den Entscheidungen im Rahmen der BFI-Botschaft mit vorzeitigen Mittelzuteilungen für einzelne Massnahmen vorzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der BFI-Botschaft 2021-2024 auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes (WeBiG) sowie des Berufsbildungsgesetzes (BBG) einen Kredit von rund 40 Millionen Franken für die Förderung von Grundkompetenzen und die berufliche Qualifizierung von Sozialhilfebeziehenden einzustellen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die zusätzlichen Mittel nicht zulasten anderer Bereiche in der Bildung gehen.</p>
  • Arbeit dank Bildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>50 Prozent der Erwachsenen, die Sozialhilfe benötigen, haben keinen Berufsabschluss. Fast 30 Prozent haben Probleme mit den Grundkompetenzen. Diese Personen verfügen nicht über die Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration in den sich rasch entwickelnden Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt, weil wegen der Digitalisierung und Automatisierung der Wirtschaft die Anforderungen für Stellensuchende stetig steigen. Bleiben die Betroffenen lange arbeitslos, so führt dies zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und zu stetig steigenden Kosten in der Sozialhilfe. </p><p>Mit geeigneten Bildungsmassnahmen können gemäss Schätzungen von Experten aus dem Sozial- und Bildungsbereich 40 Prozent der Sozialhilfebeziehenden ohne Berufsabschluss und/oder mit ungenügenden Grundkompetenzen nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden (Skos/SVEB 2018). Das sind schweizweit rund 70 000 Personen. Es ist aus sozialer und volkswirtschaftlicher Perspektive notwendig, diese Personen im Rahmen einer Weiterbildungsoffensive nachhaltig fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Derzeit besteht ein klarer Nachholbedarf.</p><p>Zur Umsetzung dieser Weiterbildungsoffensive sind die Kantone und Gemeinden auf die finanzielle Unterstützung des Bundes angewiesen. Das WeBiG (Art. 13-16) sowie das BBG (Art. 32) bieten die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Finanzierung des Bundes. Für eine flächendeckende Umsetzung ist die stufenweise Erhöhung vom heutigen Kredit von 15 Millionen Schweizerfranken auf rund 1 Prozent des BFI-Gesamtkredits notwendig. </p><p>Konkret sollen Kurse angeboten werden, wie sie z. B. auf der Plattform <a href="http://www.besser-jetzt.ch">www.besser-jetzt.ch</a> präsentiert werden. Zudem sollen Angebote der beruflichen Qualifizierung mit niederschwelligem Zugang gefördert werden, die sich unterhalb des Niveaus des Eidgenössischen Berufsattests (EBA) ansiedeln. Mit dem Pflegekurs SRK gibt es ein solches Angebot bereits im Gesundheitswesen. Ähnliche Qualifikationen können beispielsweise auch im Gastgewerbe oder im Reinigungswesen entstehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat misst dem Thema Weiterbildung eine hohe Bedeutung zu und begrüsst das Anliegen der Motion, die Grundkompetenzen und die berufliche Qualifizierung für Menschen, die Sozialhilfe benötigen, zu verbessern.</p><p>So teilt er die Ansicht des Motionärs, dass Grundkompetenzen eine Voraussetzung sind, um am lebenslangen Lernen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Der Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen Erwachsener wurde als Fördertatbestand ins Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) aufgenommen, das 2017 in Kraft trat. Die Aufgabe obliegt aber primär den Kantonen. Sie entscheiden über ihre Massnahmen und den Mitteleinsatz. Der Bund unterstützt die Kantone auf Basis des WeBiG im Rahmen von Programmvereinbarungen mit finanziellen Beiträgen.</p><p>Mit dem Förderschwerpunkt "Grundkompetenzen am Arbeitsplatz" fördert der Bund gestützt auf das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) seit Anfang 2018 auch Anstrengungen von Firmen, welche die Grundkompetenzen ihrer Angestellten verbessern. Damit wird der Zugang zu einer beruflichen Qualifikation im Rahmen des Berufsabschlusses für Erwachsene unterstützt. Zudem fördert der Bund Bildungsangebote über die Pauschalbeiträge an die Kantone (Art. 53 BBG), die frei über deren Einsatz entscheiden. Die Kantone und Gemeinden sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an berufsorientierter Weiterbildung (Art. 31 BBG).</p><p>Eine berufliche Qualifizierung (Berufsabschluss) können Erwachsene auf unterschiedlichen Wegen erlangen. Auch individuell angepasste Lösungen sind möglich. Unabhängig vom gewählten Weg sind erwachsenengerechte Rahmenbedingungen zentral. Diese betreffen neben der Finanzierung auch die Beratung, Information und Begleitung der qualifizierungswilligen Erwachsenen sowie die Struktur der Bildungsangebote. Mit dem Projekt "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" hat der Bund insbesondere die Rahmenbedingungen überprüft und verbessert.</p><p>Mit der Unterstützung des Bundes zur Förderung der Grundkompetenzen und dem Berufsabschluss für Erwachsene werden Rahmenbedingungen verbessert, welche auch ein breiteres Angebot an entsprechenden Kursen ermöglichen. Die direkte Finanzierung solcher Kursbesuche durch Mittel des WeBiG für eine spezifische Zielgruppe würde jedoch in die Verantwortung der Kantone eingreifen; sie entspräche weder der grundsätzlichen Ausgestaltung des WeBiG noch den Zuständigkeiten für die Sozialhilfe.</p><p>Die Finanzierung des BFI-Bereichs hat im Rahmen eines ausgeglichenen Bundeshaushalts zu erfolgen, damit der Standort Schweiz nachhaltig attraktiv bleibt. Innerhalb des BFI-Bereichs sind den verschiedenen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die Mittel entsprechend zu verteilen. Der Bundesrat wird die erforderlichen Gewichtungen und Priorisierungen im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 vornehmen und dem Parlament entsprechend Antrag stellen. Die Botschaft wird er bis Anfang 2020 verabschieden.</p><p>Der Bundesrat unterstreicht, wie bereits dargelegt, die Bedeutung nicht nur des Erwerbs von Grundkompetenzen für den Eintritt in den Arbeitsmarkt, sondern auch der beruflichen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens. Der Bundesrat unterstützt dementsprechend Massnahmen im Sinne der Motion und wird dafür auch finanzielle Mittel in der nächsten BFI-Botschaft 2021-2024 beantragen. Er lehnt es aber ab, den Entscheidungen im Rahmen der BFI-Botschaft mit vorzeitigen Mittelzuteilungen für einzelne Massnahmen vorzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der BFI-Botschaft 2021-2024 auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes (WeBiG) sowie des Berufsbildungsgesetzes (BBG) einen Kredit von rund 40 Millionen Franken für die Förderung von Grundkompetenzen und die berufliche Qualifizierung von Sozialhilfebeziehenden einzustellen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die zusätzlichen Mittel nicht zulasten anderer Bereiche in der Bildung gehen.</p>
    • Arbeit dank Bildung

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