Betrug und Verantwortungslosigkeit bei der Post bedingen Boni- und Lohnrückzahlungen

ShortId
18.3538
Id
20183538
Updated
28.07.2023 03:20
Language
de
Title
Betrug und Verantwortungslosigkeit bei der Post bedingen Boni- und Lohnrückzahlungen
AdditionalIndexing
34;04;48;44;24;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Geschäftsleitungsmitglieder beanspruchen insbesondere einen höheren Lohn, weil sie eine grosse Verantwortung tragen sollten. Die Betrügereien bei der Postauto AG wurden damit begründet, dass die bisher freigestellten Personen ihre Verantwortung nicht erfüllt haben. Somit muss das Versagen zu Rückzahlungen von Boni und Gehaltsanteilen führen.</p>
  • <p>Der Bundesrat steuert die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er hingegen keinen Einfluss. Die Festlegung der Entlöhnung der Mitglieder der Konzernleitung - wie auch der Geschäftsleitungsmitglieder der Tochtergesellschaften - liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates der Post. Dem Bundesrat würde es damit grundsätzlich auch nicht zustehen, von Konzernleitungsmitgliedern resp. Geschäftsleitungsmitgliedern von Tochtergesellschaften bereits ausbezahlte Lohnanteile zurückzufordern.</p><p>Der Verwaltungsrat der Post erhielt von der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2017 keine vollumfängliche Decharge. Damit hält sich der Bund die Möglichkeit offen, gestützt auf die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen Verantwortlichkeitsklagen einzureichen.</p><p>Der Verwaltungsrat der Post hat bekanntgegeben, dass er Fragen der Organhaftung und der Schadenersatzpflicht prüfen wird. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung von Postauto hat er den variablen Lohnanteil für das Jahr 2017 aufgeschoben. Die ehemalige Konzernleiterin der Post hat selbst entschieden, dass eine Ausrichtung ihres variablen Lohnanteils für das Jahr 2017 ebenfalls aufgeschoben wird. Ob den Mitgliedern der Geschäftsleitung von Postauto sowie der ehemaligen Konzernleiterin der Post für das Geschäftsjahr 2017 ein Bonus ausbezahlt wird, hängt ebenfalls von den Ergebnissen der laufenden Untersuchungen ab. Die freigestellten Mitglieder der Geschäftsleitung von Postauto wie auch die ehemalige Konzernleiterin der Post erhalten ihren Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Abgangsentschädigungen werden von der Post keine bezahlt.</p><p>Der Bundesrat sah zudem generellen Handlungsbedarf bei den Kaderlöhnen der bundesnahen Unternehmen. Er hat daher am 23. November 2016 neue Vorgaben für die Honorare und Löhne des obersten Kaders in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten beschlossen. So dürfen die Nebenleistungen der Geschäftsleitungsmitglieder nicht mehr als 10 Prozent des fixen Lohnes ausmachen, und die variablen Lohnanteile müssen auf höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils begrenzt werden. Im Übrigen erhält die Generalversammlung die Kompetenz, jährlich prospektiv eine Obergrenze für den Gesamtbetrag der Honorare des Verwaltungsrates sowie des Verwaltungsratspräsidiums (gesondert) und für den Gesamtbetrag der Entlöhnung der Geschäftsleitung festzulegen. Diese neuen Regelungen wurden in den Statuten der bundesnahen Unternehmen SBB, Post, Skyguide und Ruag verankert. Sie sind an deren Generalversammlungen 2018 im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2019 erstmals zum Tragen gekommen.</p><p>Im Übrigen hat der Bundesrat vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in den letzten Monaten (Fall Postauto, Cyberattacke bei Ruag, Datendiebstahl bei Swisscom) beschlossen, die Steuerung der bundesnahen Unternehmen (Corporate Governance) bis Ende 2018 extern überprüfen zu lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die freigestellten Geschäftsleitungsmitglieder der Postauto AG sowie die abgetretene Chefin der Post finanziell zur Verantwortung zu ziehen. Sie sollen dazu aufgefordert werden, einen Teil ihres Gehalts zurückzuzahlen. Von allen freigestellten Geschäftsleitungsmitgliedern der Postauto AG ist der gesamte Betrag über 200 000 Franken Jahreseinkommen, für jedes Jahr mit Verfehlungen, zurückzufordern. Das Gleiche gilt für die Post-Chefin. Allfällige Bonuszahlungen an diese Personen sowie an die Post-Chefin sind für jedes betroffene Geschäftsjahr zurückzufordern. Die Post-Chefin erhielt fast eine Million Franken im Jahr (rund 610 000 Franken Gehalt plus 316 800 Franken Boni). Allfällige Lohnfortzahlungen an alle betroffenen Personen sind sofort einzustellen (keine goldenen Fallschirme). Dasselbe gilt für alle heute noch nicht bekannten betroffenen Personen in Betrieb und Verwaltungsrat von Post und Postauto AG. Der CVP-Filz bei Post und Postauto AG ist von der zuständigen Bundesrätin unverzüglich aufzulösen.</p>
  • Betrug und Verantwortungslosigkeit bei der Post bedingen Boni- und Lohnrückzahlungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Geschäftsleitungsmitglieder beanspruchen insbesondere einen höheren Lohn, weil sie eine grosse Verantwortung tragen sollten. Die Betrügereien bei der Postauto AG wurden damit begründet, dass die bisher freigestellten Personen ihre Verantwortung nicht erfüllt haben. Somit muss das Versagen zu Rückzahlungen von Boni und Gehaltsanteilen führen.</p>
    • <p>Der Bundesrat steuert die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er hingegen keinen Einfluss. Die Festlegung der Entlöhnung der Mitglieder der Konzernleitung - wie auch der Geschäftsleitungsmitglieder der Tochtergesellschaften - liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates der Post. Dem Bundesrat würde es damit grundsätzlich auch nicht zustehen, von Konzernleitungsmitgliedern resp. Geschäftsleitungsmitgliedern von Tochtergesellschaften bereits ausbezahlte Lohnanteile zurückzufordern.</p><p>Der Verwaltungsrat der Post erhielt von der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2017 keine vollumfängliche Decharge. Damit hält sich der Bund die Möglichkeit offen, gestützt auf die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen Verantwortlichkeitsklagen einzureichen.</p><p>Der Verwaltungsrat der Post hat bekanntgegeben, dass er Fragen der Organhaftung und der Schadenersatzpflicht prüfen wird. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung von Postauto hat er den variablen Lohnanteil für das Jahr 2017 aufgeschoben. Die ehemalige Konzernleiterin der Post hat selbst entschieden, dass eine Ausrichtung ihres variablen Lohnanteils für das Jahr 2017 ebenfalls aufgeschoben wird. Ob den Mitgliedern der Geschäftsleitung von Postauto sowie der ehemaligen Konzernleiterin der Post für das Geschäftsjahr 2017 ein Bonus ausbezahlt wird, hängt ebenfalls von den Ergebnissen der laufenden Untersuchungen ab. Die freigestellten Mitglieder der Geschäftsleitung von Postauto wie auch die ehemalige Konzernleiterin der Post erhalten ihren Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Abgangsentschädigungen werden von der Post keine bezahlt.</p><p>Der Bundesrat sah zudem generellen Handlungsbedarf bei den Kaderlöhnen der bundesnahen Unternehmen. Er hat daher am 23. November 2016 neue Vorgaben für die Honorare und Löhne des obersten Kaders in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten beschlossen. So dürfen die Nebenleistungen der Geschäftsleitungsmitglieder nicht mehr als 10 Prozent des fixen Lohnes ausmachen, und die variablen Lohnanteile müssen auf höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils begrenzt werden. Im Übrigen erhält die Generalversammlung die Kompetenz, jährlich prospektiv eine Obergrenze für den Gesamtbetrag der Honorare des Verwaltungsrates sowie des Verwaltungsratspräsidiums (gesondert) und für den Gesamtbetrag der Entlöhnung der Geschäftsleitung festzulegen. Diese neuen Regelungen wurden in den Statuten der bundesnahen Unternehmen SBB, Post, Skyguide und Ruag verankert. Sie sind an deren Generalversammlungen 2018 im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2019 erstmals zum Tragen gekommen.</p><p>Im Übrigen hat der Bundesrat vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in den letzten Monaten (Fall Postauto, Cyberattacke bei Ruag, Datendiebstahl bei Swisscom) beschlossen, die Steuerung der bundesnahen Unternehmen (Corporate Governance) bis Ende 2018 extern überprüfen zu lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die freigestellten Geschäftsleitungsmitglieder der Postauto AG sowie die abgetretene Chefin der Post finanziell zur Verantwortung zu ziehen. Sie sollen dazu aufgefordert werden, einen Teil ihres Gehalts zurückzuzahlen. Von allen freigestellten Geschäftsleitungsmitgliedern der Postauto AG ist der gesamte Betrag über 200 000 Franken Jahreseinkommen, für jedes Jahr mit Verfehlungen, zurückzufordern. Das Gleiche gilt für die Post-Chefin. Allfällige Bonuszahlungen an diese Personen sowie an die Post-Chefin sind für jedes betroffene Geschäftsjahr zurückzufordern. Die Post-Chefin erhielt fast eine Million Franken im Jahr (rund 610 000 Franken Gehalt plus 316 800 Franken Boni). Allfällige Lohnfortzahlungen an alle betroffenen Personen sind sofort einzustellen (keine goldenen Fallschirme). Dasselbe gilt für alle heute noch nicht bekannten betroffenen Personen in Betrieb und Verwaltungsrat von Post und Postauto AG. Der CVP-Filz bei Post und Postauto AG ist von der zuständigen Bundesrätin unverzüglich aufzulösen.</p>
    • Betrug und Verantwortungslosigkeit bei der Post bedingen Boni- und Lohnrückzahlungen

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