Was sind die Erkenntnisse aus dem Zusatzbericht 2016–2018 über die Verantwortung des Verwaltungsrates der Post in der Postauto-Affäre?

ShortId
18.3539
Id
20183539
Updated
28.07.2023 03:37
Language
de
Title
Was sind die Erkenntnisse aus dem Zusatzbericht 2016–2018 über die Verantwortung des Verwaltungsrates der Post in der Postauto-Affäre?
AdditionalIndexing
04;24;34;12;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Jahr 2016 hat die interne Revision der Post den Bestellprozess im Regionalverkehr geprüft. Im Berichtsentwurf vom 25. Juli 2016 wurde unter dem Titel "Tone at the top" auf den Zielkonflikt zwischen den regulatorischen Vorgaben des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und den Ebit-Vorgaben des Postkonzerns hingewiesen. Die fraglichen Passagen enthielten jedoch keine Hinweise auf ein widerrechtliches Verhalten resp. die unrechtmässige Buchungspraxis bis 2015. Es wurde vielmehr dargelegt, dass mit dem per 2016 eingeführten Projekt Impresa eine langfristige Lösung gefunden werden konnte. Handlungsbedarf wurde im Berichtsentwurf einzig für den Bereich Postauto ausgewiesen.</p><p>Am 23. August 2016 wurde anlässlich der Sitzung des Verwaltungsratsausschusses Audit, Risk &amp; Compliance festgehalten, dass aufgrund des Berichtsentwurfes kein Handlungsbedarf für den Verwaltungsrat bestehe.</p><p>Der Verwaltungsratspräsident der Post hat an seiner Medienkonferenz vom 11. Juni 2018 aktiv auf diesen Bericht hingewiesen und in seiner publizierten Rede selbstkritisch festgehalten: "Allerdings wurde mir kürzlich auch ein Bericht der internen Revision an die Adresse der Leitung Postauto zur Kenntnis gebracht. Ich war mit verschiedenen Stellen im Verteiler. Daraus wären die wahren Ziele von Impresa erkennbar gewesen. Der Bericht datiert vom 25. Juli 2016, also gut einen Monat nach meiner Amtsübernahme. Mit dem heutigen Wissen aus den nun vorliegenden Untersuchungen beurteile ich die entsprechenden Passagen im erwähnten Bericht anders. Für meine, aus heutiger Sicht zu wenig kritische Haltung übernehme ich die Verantwortung ..."</p><p>2. Gemäss den Corporate-Governance-Vorgaben des Bundes führt der Bundesrat die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er keinen Einfluss. Gemäss Aktienrecht obliegt die Oberleitung der Post als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft dem Verwaltungsrat.</p><p>Wie unter Frage 1 dargelegt, ist der Verwaltungsrat der Post aufgrund des Berichtsentwurfes der internen Revision vom 25. Juli 2016 davon ausgegangen, dass sich der dargelegte Zielkonflikt mit dem Projekt Impresa beseitigen liess.</p><p>3. Nachdem der Verwaltungsrat aufgrund des Berichtes der internen Revision keinen weiteren Handlungsbedarf erkannte, sah er auch keine Notwendigkeit einer Information an das BAV oder den Eigner. Die Post stand bereits 2014 im Zusammenhang mit dem Projekt Impresa in Kontakt mit dem BAV. Nach Ansicht der Post bestand damit zu diesem Zeitpunkt kein Anlass einer weiteren Information der Aufsichtsbehörden.</p><p>4. Der publizierte Teil des vom Anwaltsbüro Kellerhals Carrard erstellten Zusatzberichtes für den Eigner enthält alle relevanten Passagen des Protokolls zum Traktandum "Bestellprozess im Regionalverkehr". Die als Geschäftsgeheimnis ausgewiesenen Passagen enthalten lediglich Informationen über anderweitige Geschäftsbereiche des Postkonzerns ausserhalb von Postauto.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 11. Juni 2018 veröffentlichte das UVEK auf seiner Internetseite den "Zusatzbericht Kellerhals Carrard (2016-2018)" zu den illegalen Umbuchungen bei Postauto seit 2016. Im Bericht, der nur auf Deutsch verfügbar ist, werden interessanterweise keine Schlussfolgerungen gezogen.</p><p>Den Seiten 33 und 34 des Zusatzberichtes lässt sich entnehmen, dass ein Entwurf des Berichtes der Konzernrevision vom 25. Juli 2016 namentlich den folgenden acht Personen zugestellt wurde:</p><p>Daniel Landolf, damaliger Postauto-CEO</p><p>Urs Schwaller, Präsident des Verwaltungsrates (VR) der Post</p><p>Adriano P. Vassalli, damaliger Vizepräsident des VR der Post</p><p>Philippe Milliet und Myriam Meyer, Mitglieder des VR der Post</p><p>Kerstin Büchel, damalige Generalsekretärin der Post</p><p>Susanne Ruoff, damalige Konzernchefin der Post</p><p>Alex Glanzmann, Leiter Finanzen der Post</p><p>Der Entwurf des Berichtes der Konzernrevision hält Folgendes fest:</p><p>a. "Gemäss regulatorischen Vorgaben sollen öffentlich bestellte und über Abgeltungen finanzierte Verkehrsangebote ... keine Gewinne aufweisen."</p><p>b. "Die vom Post-Konzern an Postauto vorgegebenen ... finanziellen Ebit-Ziele widersprechen jedoch dieser externen Vorgabe."</p><p>c. "Sofern die Leistungen im regionalen Personenverkehr ... nur kostendeckend offeriert würden, könnten die Postauto-Regionen ihre Ebit-Ziele nicht erreichen."</p><p>Dieser Entwurf wurde an der Sitzung des Verwaltungsratsausschusses "Audit, Risk &amp; Compliance" (VRA ARC) vom 23. August 2016 behandelt. An dieser Sitzung nahmen Urs Schwaller, Adriano P. Vassalli, Philippe Milliet und Myriam Meyer teil, die alle Mitglieder dieses Ausschusses sind.</p><p>1. Welche Korrekturmassnahmen hat der VR der Post 2016 ergriffen, um die Postauto auferlegten finanziellen Ziele den geltenden regulatorischen Vorgaben anzupassen?</p><p>2. Falls keine Korrekturmassnahmen getroffen wurden: Ist es nach Auffassung des Bundesrates zulässig, dass der VR des Postkonzerns die der Post-Tochter Postauto auferlegten finanziellen Ziele, die gegen die geltenden regulatorischen Vorgaben verstossen, bewusst tolerierte?</p><p>3. Hat der VR das für die Subventionierung zuständige Bundesamt für Verkehr über die im Entwurf des Berichtes der Konzernrevision vom 25. Juli 2016 gewonnenen Erkenntnisse informiert?</p><p>4. Sollte das Protokoll der Sitzung des VRA ARC vom 23. August 2016 nicht vollständig veröffentlicht werden?</p>
  • Was sind die Erkenntnisse aus dem Zusatzbericht 2016–2018 über die Verantwortung des Verwaltungsrates der Post in der Postauto-Affäre?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Jahr 2016 hat die interne Revision der Post den Bestellprozess im Regionalverkehr geprüft. Im Berichtsentwurf vom 25. Juli 2016 wurde unter dem Titel "Tone at the top" auf den Zielkonflikt zwischen den regulatorischen Vorgaben des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und den Ebit-Vorgaben des Postkonzerns hingewiesen. Die fraglichen Passagen enthielten jedoch keine Hinweise auf ein widerrechtliches Verhalten resp. die unrechtmässige Buchungspraxis bis 2015. Es wurde vielmehr dargelegt, dass mit dem per 2016 eingeführten Projekt Impresa eine langfristige Lösung gefunden werden konnte. Handlungsbedarf wurde im Berichtsentwurf einzig für den Bereich Postauto ausgewiesen.</p><p>Am 23. August 2016 wurde anlässlich der Sitzung des Verwaltungsratsausschusses Audit, Risk &amp; Compliance festgehalten, dass aufgrund des Berichtsentwurfes kein Handlungsbedarf für den Verwaltungsrat bestehe.</p><p>Der Verwaltungsratspräsident der Post hat an seiner Medienkonferenz vom 11. Juni 2018 aktiv auf diesen Bericht hingewiesen und in seiner publizierten Rede selbstkritisch festgehalten: "Allerdings wurde mir kürzlich auch ein Bericht der internen Revision an die Adresse der Leitung Postauto zur Kenntnis gebracht. Ich war mit verschiedenen Stellen im Verteiler. Daraus wären die wahren Ziele von Impresa erkennbar gewesen. Der Bericht datiert vom 25. Juli 2016, also gut einen Monat nach meiner Amtsübernahme. Mit dem heutigen Wissen aus den nun vorliegenden Untersuchungen beurteile ich die entsprechenden Passagen im erwähnten Bericht anders. Für meine, aus heutiger Sicht zu wenig kritische Haltung übernehme ich die Verantwortung ..."</p><p>2. Gemäss den Corporate-Governance-Vorgaben des Bundes führt der Bundesrat die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er keinen Einfluss. Gemäss Aktienrecht obliegt die Oberleitung der Post als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft dem Verwaltungsrat.</p><p>Wie unter Frage 1 dargelegt, ist der Verwaltungsrat der Post aufgrund des Berichtsentwurfes der internen Revision vom 25. Juli 2016 davon ausgegangen, dass sich der dargelegte Zielkonflikt mit dem Projekt Impresa beseitigen liess.</p><p>3. Nachdem der Verwaltungsrat aufgrund des Berichtes der internen Revision keinen weiteren Handlungsbedarf erkannte, sah er auch keine Notwendigkeit einer Information an das BAV oder den Eigner. Die Post stand bereits 2014 im Zusammenhang mit dem Projekt Impresa in Kontakt mit dem BAV. Nach Ansicht der Post bestand damit zu diesem Zeitpunkt kein Anlass einer weiteren Information der Aufsichtsbehörden.</p><p>4. Der publizierte Teil des vom Anwaltsbüro Kellerhals Carrard erstellten Zusatzberichtes für den Eigner enthält alle relevanten Passagen des Protokolls zum Traktandum "Bestellprozess im Regionalverkehr". Die als Geschäftsgeheimnis ausgewiesenen Passagen enthalten lediglich Informationen über anderweitige Geschäftsbereiche des Postkonzerns ausserhalb von Postauto.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 11. Juni 2018 veröffentlichte das UVEK auf seiner Internetseite den "Zusatzbericht Kellerhals Carrard (2016-2018)" zu den illegalen Umbuchungen bei Postauto seit 2016. Im Bericht, der nur auf Deutsch verfügbar ist, werden interessanterweise keine Schlussfolgerungen gezogen.</p><p>Den Seiten 33 und 34 des Zusatzberichtes lässt sich entnehmen, dass ein Entwurf des Berichtes der Konzernrevision vom 25. Juli 2016 namentlich den folgenden acht Personen zugestellt wurde:</p><p>Daniel Landolf, damaliger Postauto-CEO</p><p>Urs Schwaller, Präsident des Verwaltungsrates (VR) der Post</p><p>Adriano P. Vassalli, damaliger Vizepräsident des VR der Post</p><p>Philippe Milliet und Myriam Meyer, Mitglieder des VR der Post</p><p>Kerstin Büchel, damalige Generalsekretärin der Post</p><p>Susanne Ruoff, damalige Konzernchefin der Post</p><p>Alex Glanzmann, Leiter Finanzen der Post</p><p>Der Entwurf des Berichtes der Konzernrevision hält Folgendes fest:</p><p>a. "Gemäss regulatorischen Vorgaben sollen öffentlich bestellte und über Abgeltungen finanzierte Verkehrsangebote ... keine Gewinne aufweisen."</p><p>b. "Die vom Post-Konzern an Postauto vorgegebenen ... finanziellen Ebit-Ziele widersprechen jedoch dieser externen Vorgabe."</p><p>c. "Sofern die Leistungen im regionalen Personenverkehr ... nur kostendeckend offeriert würden, könnten die Postauto-Regionen ihre Ebit-Ziele nicht erreichen."</p><p>Dieser Entwurf wurde an der Sitzung des Verwaltungsratsausschusses "Audit, Risk &amp; Compliance" (VRA ARC) vom 23. August 2016 behandelt. An dieser Sitzung nahmen Urs Schwaller, Adriano P. Vassalli, Philippe Milliet und Myriam Meyer teil, die alle Mitglieder dieses Ausschusses sind.</p><p>1. Welche Korrekturmassnahmen hat der VR der Post 2016 ergriffen, um die Postauto auferlegten finanziellen Ziele den geltenden regulatorischen Vorgaben anzupassen?</p><p>2. Falls keine Korrekturmassnahmen getroffen wurden: Ist es nach Auffassung des Bundesrates zulässig, dass der VR des Postkonzerns die der Post-Tochter Postauto auferlegten finanziellen Ziele, die gegen die geltenden regulatorischen Vorgaben verstossen, bewusst tolerierte?</p><p>3. Hat der VR das für die Subventionierung zuständige Bundesamt für Verkehr über die im Entwurf des Berichtes der Konzernrevision vom 25. Juli 2016 gewonnenen Erkenntnisse informiert?</p><p>4. Sollte das Protokoll der Sitzung des VRA ARC vom 23. August 2016 nicht vollständig veröffentlicht werden?</p>
    • Was sind die Erkenntnisse aus dem Zusatzbericht 2016–2018 über die Verantwortung des Verwaltungsrates der Post in der Postauto-Affäre?

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