Senkung der Gesundheitskosten durch Fortsetzung bzw. gesamtschweizerische Generalisierung des Freiburger Modells einer pauschalen Abrechnung der Medikamentenkosten in Pflegeheimen

ShortId
18.3542
Id
20183542
Updated
28.07.2023 03:36
Language
de
Title
Senkung der Gesundheitskosten durch Fortsetzung bzw. gesamtschweizerische Generalisierung des Freiburger Modells einer pauschalen Abrechnung der Medikamentenkosten in Pflegeheimen
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Ab dem Jahr 2020 werden im Risikoausgleich pharmazeutische Kostengruppen (PCG) als weiterer Morbiditätsindikator berücksichtigt. Anhand des Arzneimittelkonsums werden Versicherte mit hohem Leistungsbedarf im ambulanten Bereich identifiziert und Versicherer mit solchen Versicherten in ihrem Bestand für das zusätzliche Risiko, das diese Versicherten darstellen, mittels der sogenannten PCG-Zuschläge differenzierter entschädigt.</p><p>Damit der Risikoausgleich korrekt berechnet werden kann, müssen die Versicherer der Gemeinsamen Einrichtung (GE KVG) detaillierte Daten zu den Arzneimitteln der Spezialitätenliste, die den Versicherten ab dem 1. Januar 2018 abgegeben und zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, zustellen. Aufgrund dieser Vorgabe der neuen Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (Vora; SR 832.112.1) ist ein Teil der Versicherer der Ansicht, dass das "Freiburger Modell" mit der pauschalen Abrechnung der Arzneimittelkosten durch die Pflegeheime nicht mehr weitergeführt werden könne. Sie haben deshalb den betreffenden Vertrag mit den Freiburger Heimen per Ende 2017 gekündigt. In dieser Situation wandten sich zunächst Vertreter der Freiburger Heime und des Kantons Freiburg, später auch noch die Versicherer an das Bundesamt für Gesundheit (BAG).</p><p>Wie oben ausgeführt ist das Ziel der PCG als Morbiditätsindikator im Risikoausgleich, Versicherte mit hohem Leistungsbedarf im ambulanten Bereich anhand ihres Arzneimittelkonsums zu identifizieren und Versicherer mit solchen Versicherten in ihrem Bestand differenzierter zu entlasten. Die Versicherer erhalten PCG-Zuschläge für Versicherte mit einem erhöhten Krankheitsrisiko nur, wenn diese anhand ihres Arzneimittelkonsums als solche Risiken erkannt werden. Dazu müssen die Versicherer die Arzneimitteldaten der GE KVG liefern. Das BAG äusserte deshalb mündlich wie schriftlich mehrmals, dass der Risikoausgleich das "Freiburger Modell" mit der pauschalen Abgeltung der Medikamentenkosten nicht verhindere, wenn die Heime den Versicherern zudem die in der Vora aufgeführten Daten zustellen. Der Bundesrat bedauert, wenn auf dieser Basis bis jetzt keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte.</p><p>2. Für den neuen Risikoausgleich, der ab dem Jahr 2020 gilt, sind Arzneimitteldaten ab dem 1. Januar 2018 erforderlich. Die Leistungserbringer müssen somit die relevanten Daten seit dem 1. Januar 2018 erfassen und den Versicherern übermitteln, und die Versicherer müssen diese Daten der GE KVG bis Ende April 2020 zustellen. Aus Sicht der Vora und für die Berechnung des Risikoausgleichs 2020 spricht nichts dagegen, wenn diese Daten erst Ende 2018 oder Anfang 2019 an die Versicherer und von diesen an die GE KVG weitergeleitet werden. Eine Fristerstreckung durch den Bundesrat ist weder nötig noch möglich.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Risikoausgleich eine Pauschalvergütung von Arzneimitteln nicht ausschliesst. Die Tarifpartner (Heime und Versicherer) sollten im Rahmen der gesetzlichen Lage eine Lösung finden können, die weiterhin eine pauschale Abgeltung der Arzneimittel erlaubt und zusätzlich die Übermittlung der Daten der bezogenen Arzneimittel der Pflegeheimbewohner vorsieht. Das Eidgenössische Departement des Innern wird im Spätsommer 2018 einen runden Tisch einberufen, um gemeinsam mit den betroffenen Parteien eine Lösung zu finden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Kanton Freiburg können seit der Einführung der pharmazeutischen Betreuung durch Konsiliarapotheker in Alters- und Pflegeheimen die Medikamentenkosten für die derzeit 2600 in solchen Heimen betreuten Patientinnen und Patienten um mehr als 2 Millionen Schweizerfranken pro Jahr gesenkt werden (Freiburger Modell). Die Abgeltung für die pharmazeutischen Leistungen erfolgt pauschal und wird indirekt finanziert; sie wird in die pauschale Abgeltung für Medikamentenkosten der Alters- und Pflegeheime integriert. Die Freiburger Heime arbeiten also mit einem Gesamtbudget für den verantwortungsbewussten Einsatz von Arzneimitteln. </p><p>Seit Kurzem ist dieses Modell, das sowohl verschreibende Ärztinnen und Ärzte als auch Apothekerinnen und Apotheker, Pflegepersonal und Heimleitungen einbindet, durch einen absolut widersinnigen Beweggrund gefährdet: Um detaillierte Daten pro Patient zu erhalten und somit der neuen Norm im Bereich des Risikoausgleichs zu entsprechen, sind einige Versicherer gewillt, dieses hinsichtlich Qualität, erfolgreicher Interprofessionalität, erreichter Kosteneinsparungen und des allgemeinen Interesses exemplarische Modell zunichtezumachen.</p><p>Diese von den Versicherern mit Hinweis auf die gesetzliche Grundlage (geforderter Risikoausgleich in der Verordnung) provozierte Torpedierung dieses Freiburger Modells, das nicht nur qualitativ hervorragende Leistungen ermöglichte, sondern eine beeindruckende Kostenersparnis mit sich brachte, löste ein grosses und verständnisloses Kopfschütteln bei den betroffenen Heimleitern, den involvierten Apothekern und Ärzten und bei der ganzen Bevölkerung aus.</p><p>Aufgrund dieser unbefriedigenden Situation erlaube ich mir, dem Bundesrat die folgenden Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Vernichtung dieses Freiburger Modells, eines gut eingespielten und sehr kostengünstigen Systems, aufgrund rein formalistischer Überlegungen der Versicherungen?</p><p>2. Die Partner waren bis zur abrupten Unterbrechung des Prozesses durch gewisse Versicherer bereit, nach Lösungen zu suchen, welche alle Beteiligten befriedigten. Ist er bereit, eine weitere Karenzfrist bis Ende Jahr 2018 zu gewähren, damit die konstruktive Lösungsfindung fortgesetzt werden kann?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er, um das Freiburger Pauschalsystem, das zu massiven Einsparungen im Gesundheitswesen führt, auf eine Grundlage zu stellen, welche eine gesamtschweizerische Umsetzung zulässt? Welche Gesetzesanpassungen müssten in diesem Falle vorgenommen werden?</p>
  • Senkung der Gesundheitskosten durch Fortsetzung bzw. gesamtschweizerische Generalisierung des Freiburger Modells einer pauschalen Abrechnung der Medikamentenkosten in Pflegeheimen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ab dem Jahr 2020 werden im Risikoausgleich pharmazeutische Kostengruppen (PCG) als weiterer Morbiditätsindikator berücksichtigt. Anhand des Arzneimittelkonsums werden Versicherte mit hohem Leistungsbedarf im ambulanten Bereich identifiziert und Versicherer mit solchen Versicherten in ihrem Bestand für das zusätzliche Risiko, das diese Versicherten darstellen, mittels der sogenannten PCG-Zuschläge differenzierter entschädigt.</p><p>Damit der Risikoausgleich korrekt berechnet werden kann, müssen die Versicherer der Gemeinsamen Einrichtung (GE KVG) detaillierte Daten zu den Arzneimitteln der Spezialitätenliste, die den Versicherten ab dem 1. Januar 2018 abgegeben und zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, zustellen. Aufgrund dieser Vorgabe der neuen Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (Vora; SR 832.112.1) ist ein Teil der Versicherer der Ansicht, dass das "Freiburger Modell" mit der pauschalen Abrechnung der Arzneimittelkosten durch die Pflegeheime nicht mehr weitergeführt werden könne. Sie haben deshalb den betreffenden Vertrag mit den Freiburger Heimen per Ende 2017 gekündigt. In dieser Situation wandten sich zunächst Vertreter der Freiburger Heime und des Kantons Freiburg, später auch noch die Versicherer an das Bundesamt für Gesundheit (BAG).</p><p>Wie oben ausgeführt ist das Ziel der PCG als Morbiditätsindikator im Risikoausgleich, Versicherte mit hohem Leistungsbedarf im ambulanten Bereich anhand ihres Arzneimittelkonsums zu identifizieren und Versicherer mit solchen Versicherten in ihrem Bestand differenzierter zu entlasten. Die Versicherer erhalten PCG-Zuschläge für Versicherte mit einem erhöhten Krankheitsrisiko nur, wenn diese anhand ihres Arzneimittelkonsums als solche Risiken erkannt werden. Dazu müssen die Versicherer die Arzneimitteldaten der GE KVG liefern. Das BAG äusserte deshalb mündlich wie schriftlich mehrmals, dass der Risikoausgleich das "Freiburger Modell" mit der pauschalen Abgeltung der Medikamentenkosten nicht verhindere, wenn die Heime den Versicherern zudem die in der Vora aufgeführten Daten zustellen. Der Bundesrat bedauert, wenn auf dieser Basis bis jetzt keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte.</p><p>2. Für den neuen Risikoausgleich, der ab dem Jahr 2020 gilt, sind Arzneimitteldaten ab dem 1. Januar 2018 erforderlich. Die Leistungserbringer müssen somit die relevanten Daten seit dem 1. Januar 2018 erfassen und den Versicherern übermitteln, und die Versicherer müssen diese Daten der GE KVG bis Ende April 2020 zustellen. Aus Sicht der Vora und für die Berechnung des Risikoausgleichs 2020 spricht nichts dagegen, wenn diese Daten erst Ende 2018 oder Anfang 2019 an die Versicherer und von diesen an die GE KVG weitergeleitet werden. Eine Fristerstreckung durch den Bundesrat ist weder nötig noch möglich.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Risikoausgleich eine Pauschalvergütung von Arzneimitteln nicht ausschliesst. Die Tarifpartner (Heime und Versicherer) sollten im Rahmen der gesetzlichen Lage eine Lösung finden können, die weiterhin eine pauschale Abgeltung der Arzneimittel erlaubt und zusätzlich die Übermittlung der Daten der bezogenen Arzneimittel der Pflegeheimbewohner vorsieht. Das Eidgenössische Departement des Innern wird im Spätsommer 2018 einen runden Tisch einberufen, um gemeinsam mit den betroffenen Parteien eine Lösung zu finden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Kanton Freiburg können seit der Einführung der pharmazeutischen Betreuung durch Konsiliarapotheker in Alters- und Pflegeheimen die Medikamentenkosten für die derzeit 2600 in solchen Heimen betreuten Patientinnen und Patienten um mehr als 2 Millionen Schweizerfranken pro Jahr gesenkt werden (Freiburger Modell). Die Abgeltung für die pharmazeutischen Leistungen erfolgt pauschal und wird indirekt finanziert; sie wird in die pauschale Abgeltung für Medikamentenkosten der Alters- und Pflegeheime integriert. Die Freiburger Heime arbeiten also mit einem Gesamtbudget für den verantwortungsbewussten Einsatz von Arzneimitteln. </p><p>Seit Kurzem ist dieses Modell, das sowohl verschreibende Ärztinnen und Ärzte als auch Apothekerinnen und Apotheker, Pflegepersonal und Heimleitungen einbindet, durch einen absolut widersinnigen Beweggrund gefährdet: Um detaillierte Daten pro Patient zu erhalten und somit der neuen Norm im Bereich des Risikoausgleichs zu entsprechen, sind einige Versicherer gewillt, dieses hinsichtlich Qualität, erfolgreicher Interprofessionalität, erreichter Kosteneinsparungen und des allgemeinen Interesses exemplarische Modell zunichtezumachen.</p><p>Diese von den Versicherern mit Hinweis auf die gesetzliche Grundlage (geforderter Risikoausgleich in der Verordnung) provozierte Torpedierung dieses Freiburger Modells, das nicht nur qualitativ hervorragende Leistungen ermöglichte, sondern eine beeindruckende Kostenersparnis mit sich brachte, löste ein grosses und verständnisloses Kopfschütteln bei den betroffenen Heimleitern, den involvierten Apothekern und Ärzten und bei der ganzen Bevölkerung aus.</p><p>Aufgrund dieser unbefriedigenden Situation erlaube ich mir, dem Bundesrat die folgenden Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Vernichtung dieses Freiburger Modells, eines gut eingespielten und sehr kostengünstigen Systems, aufgrund rein formalistischer Überlegungen der Versicherungen?</p><p>2. Die Partner waren bis zur abrupten Unterbrechung des Prozesses durch gewisse Versicherer bereit, nach Lösungen zu suchen, welche alle Beteiligten befriedigten. Ist er bereit, eine weitere Karenzfrist bis Ende Jahr 2018 zu gewähren, damit die konstruktive Lösungsfindung fortgesetzt werden kann?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er, um das Freiburger Pauschalsystem, das zu massiven Einsparungen im Gesundheitswesen führt, auf eine Grundlage zu stellen, welche eine gesamtschweizerische Umsetzung zulässt? Welche Gesetzesanpassungen müssten in diesem Falle vorgenommen werden?</p>
    • Senkung der Gesundheitskosten durch Fortsetzung bzw. gesamtschweizerische Generalisierung des Freiburger Modells einer pauschalen Abrechnung der Medikamentenkosten in Pflegeheimen

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