Das Alpine Museum der Schweiz als Symbol und Kompetenzzentrum für das alpine Kulturerbe erhalten

ShortId
18.3543
Id
20183543
Updated
28.07.2023 03:36
Language
de
Title
Das Alpine Museum der Schweiz als Symbol und Kompetenzzentrum für das alpine Kulturerbe erhalten
AdditionalIndexing
52;2831;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat verweist einleitend auf seine Antworten zu den Motionen Joder 09.3110 und 10.3998 sowie zur Interpellation Fetz 17.3865, welche zu verschiedenen Fragen des Interpellanten Stellung nehmen.</p><p>1.-3. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Joder 10.3998 festhielt, anerkennt er das Schweizerische Alpine Museum (Alps) "als Institution, welche das für unser Land wichtige Thema der Berg- und Alpenwelt darstellt". Der Bund unterstützt das Alps grundsätzlich seit der Stiftungsgründung im Jahr 1933. Während den Jahren 1948 bis 1961 sowie 1963 bis 1974 erhielt das Alps allerdings keine Bundessubventionen.</p><p>Bis 2010 wurde das Alps durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) unterstützt, wobei sich die Finanzhilfe in den letzten Jahren auf jeweils 231 000 Franken belief. Das entsprach dem gleichen Beitrag, den auch Kanton und Stadt Bern für den Betrieb des Alps aufwendeten. Per 2011 wurde die Zuständigkeit zur Ausrichtung von Finanzhilfen des Bundes an Museen beim Bundesamt für Kultur (BAK) zentralisiert. In den Jahren 2011 bis 2013 entrichtete das BAK dem Alps jeweils 520 000 Franken mit dem Ziel, dem Alps eine Neupositionierung zu ermöglichen, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Joder 10.3998 ausführte. Schon diese erste Erhöhung war gemäss Botschaft zum Voranschlag 2011 als "Übergangsmassnahme" angekündigt. Die spätere Verdoppelung auf 1 020 000 Franken erfolgte durch das Parlament und stellte, wie in der parlamentarischen Debatte ausgeführt wurde, "keine systematische Aufstockung" dar, sondern war als vorübergehende, zeitlich befristete Massnahme für die Jahre 2014 und 2015 vorgesehen. Der auf 1 020 000 Franken erhöhte Betriebsbeitrag wurde, wie in der Kulturbotschaft 2016-2020 angekündigt, für die Jahre 2016 und 2017 fortgeschrieben, bis der gemäss Beschluss des Parlamentes auf 2018 vorgezogene Systemwechsel in Bezug auf die Ausrichtung der Betriebsbeiträge an Museen umgesetzt wurde. Demgegenüber hätte der Bundesrat den Systemwechsel erst auf das Jahr 2021 vollziehen wollen, was den betroffenen Museen mehr Zeit für eine allfällige Neuausrichtung gegeben hätte.</p><p>Die Vergabe der Betriebsbeiträge erfolgt neu mit Wirkung ab 2018 über eine öffentliche Ausschreibung mit objektiven inhaltlichen Kriterien. Diese Kriterien finden auf alle Gesuchsteller rechtsgleich Anwendung. Aus diesem Grund kann es bei der Vergabe der Betriebsbeiträge keine Rolle spielen, dass der Bund vor langer Zeit an der Gründung des Alps beteiligt war. Auch die "nationale Bedeutung" des Alps kann keine Bevorzugung rechtfertigen, ist doch das Vorliegen eines "gesamtschweizerischen Interesses" für alle Museen eine Voraussetzung zum Erhalt eines Betriebsbeitrages.</p><p>Der Systemwechsel des Bundes kann eine Überprüfung der aktuellen Tätigkeiten des Alps und der dafür eingesetzten Ressourcen notwendig machen. Über den Umfang der Aktivitäten des Alps und eine allfällige konzeptionelle Neuausrichtung entscheidet der Stiftungsrat.</p><p>4. Der Entscheid des BAK vom 8. September 2017 zur Ausrichtung von Betriebsbeiträgen an das Alps als Museum für die Jahre 2018 bis 2020 wurde nicht angefochten und ist in Rechtskraft erwachsen. Das BAK hat nach Abstimmung mit dem Eidgenössischen Departement des Innern ein Gesuch des Alps gutgeheissen, welches die künftige Unterstützung als "Netzwerk" statt wie bisher als Museum betrifft. Für eine Unterstützung des Alps als Netzwerk stehen dem Bund gemäss Voranschlag und Finanzplan bis 2020 250 000 Franken pro Jahr zur Verfügung. Die Unterstützung des Alps durch das BAK bleibt somit unverändert.</p><p>5. Das Museums- und Sammlungsgesetz (MSG; SR 432.30) regelt die Aufgaben und die Organisation der Museen und Sammlungen des Bundes. Eine Integration des Alps in das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) würde eine Revision des Museums- und Sammlungsgesetzes notwendig machen. Der Bundesrat lehnt eine solche Anpassung ab. Die Zusammensetzung des SNM wurde vor noch nicht langer Zeit überprüft und im Jahr 2009 gesetzlich neu geregelt. Die Museumsgruppe des SNM wurde vom Gesetzgeber redimensioniert und ihr Auftrag präzisiert. Spezialmuseen, die auf einen einzigen thematischen Inhalt fokussieren, wurden dabei aus dem SNM herausgelöst. Die neue Zusammensetzung des SNM hat sich bewährt. Die vom BAK betriebenen Museen und Sammlungen wiederum sind im Wesentlichen als Kunstmuseen positioniert. Eine Integration des Alps würde auf der inhaltlichen Ebene keinen Sinn ergeben und auch keine Synergien freisetzen. Im Übrigen können reine Finanzierungsschwierigkeiten nicht dazu führen, dass der Bund den Kreis seiner Museen erweitert und die für den Betrieb seiner Museen benötigten Finanzmittel erhöht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Besorgt um die Zukunft des Alpinen Museums Schweiz wird der Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass das Alpine Museum der Schweiz kulturpolitisch von nationaler Bedeutung für unser Alpenland ist und dies mitunter der Grund dafür war, dass das eidgenössische Parlament im Jahre 2011 die Betriebsmittel des Alpinen Museums um 50 Prozent von 520 000 auf 1 020 000 Franken erhöhte?</p><p>2. Das Alpine Museum der Schweiz wird heute in nationalen und internationalen Fachkreisen als beispielhaft innovatives Museum wahrgenommen, das aktuelle gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Alpen-Themen aufgreift und verhandelt. Meint er, unser Land dürfe es sich leisten, über kein eigenes nationales Haus der Alpen zu verfügen?</p><p>3. Das Alpenland Schweiz riskiert, ab 2019 sein einziges Museum zu verlieren, das die historische, geografische und politische Bedeutung seiner Berggebiete thematisiert und über Projekte mit regionalen und lokalen Kulturinstitutionen in der Schweiz und im Alpenbogen verbunden ist. Teilt er die Auffassung, dass der Bund als Mitbegründer und Stifter des Alpinen Museums der Schweiz in besonderem Masse in der Verantwortung steht, den Weitererhalt des Hauses als Kompetenzzentrum für das alpine Kulturerbe zu gewährleisten?</p><p>4. Ist er bereit, im Rahmen der geltenden gesetzlichen Ordnung sämtliche Möglichkeiten zur Sicherung des Weiterbestandes des Hauses auszuschöpfen und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen?</p><p>5. Wäre es für ihn längerfristig vorstellbar, das Alpine Museum der Schweiz als Museum des Bundes zu anerkennen und bspw. in das Schweizerische Nationalmuseum zu integrieren?</p>
  • Das Alpine Museum der Schweiz als Symbol und Kompetenzzentrum für das alpine Kulturerbe erhalten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verweist einleitend auf seine Antworten zu den Motionen Joder 09.3110 und 10.3998 sowie zur Interpellation Fetz 17.3865, welche zu verschiedenen Fragen des Interpellanten Stellung nehmen.</p><p>1.-3. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Joder 10.3998 festhielt, anerkennt er das Schweizerische Alpine Museum (Alps) "als Institution, welche das für unser Land wichtige Thema der Berg- und Alpenwelt darstellt". Der Bund unterstützt das Alps grundsätzlich seit der Stiftungsgründung im Jahr 1933. Während den Jahren 1948 bis 1961 sowie 1963 bis 1974 erhielt das Alps allerdings keine Bundessubventionen.</p><p>Bis 2010 wurde das Alps durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) unterstützt, wobei sich die Finanzhilfe in den letzten Jahren auf jeweils 231 000 Franken belief. Das entsprach dem gleichen Beitrag, den auch Kanton und Stadt Bern für den Betrieb des Alps aufwendeten. Per 2011 wurde die Zuständigkeit zur Ausrichtung von Finanzhilfen des Bundes an Museen beim Bundesamt für Kultur (BAK) zentralisiert. In den Jahren 2011 bis 2013 entrichtete das BAK dem Alps jeweils 520 000 Franken mit dem Ziel, dem Alps eine Neupositionierung zu ermöglichen, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Joder 10.3998 ausführte. Schon diese erste Erhöhung war gemäss Botschaft zum Voranschlag 2011 als "Übergangsmassnahme" angekündigt. Die spätere Verdoppelung auf 1 020 000 Franken erfolgte durch das Parlament und stellte, wie in der parlamentarischen Debatte ausgeführt wurde, "keine systematische Aufstockung" dar, sondern war als vorübergehende, zeitlich befristete Massnahme für die Jahre 2014 und 2015 vorgesehen. Der auf 1 020 000 Franken erhöhte Betriebsbeitrag wurde, wie in der Kulturbotschaft 2016-2020 angekündigt, für die Jahre 2016 und 2017 fortgeschrieben, bis der gemäss Beschluss des Parlamentes auf 2018 vorgezogene Systemwechsel in Bezug auf die Ausrichtung der Betriebsbeiträge an Museen umgesetzt wurde. Demgegenüber hätte der Bundesrat den Systemwechsel erst auf das Jahr 2021 vollziehen wollen, was den betroffenen Museen mehr Zeit für eine allfällige Neuausrichtung gegeben hätte.</p><p>Die Vergabe der Betriebsbeiträge erfolgt neu mit Wirkung ab 2018 über eine öffentliche Ausschreibung mit objektiven inhaltlichen Kriterien. Diese Kriterien finden auf alle Gesuchsteller rechtsgleich Anwendung. Aus diesem Grund kann es bei der Vergabe der Betriebsbeiträge keine Rolle spielen, dass der Bund vor langer Zeit an der Gründung des Alps beteiligt war. Auch die "nationale Bedeutung" des Alps kann keine Bevorzugung rechtfertigen, ist doch das Vorliegen eines "gesamtschweizerischen Interesses" für alle Museen eine Voraussetzung zum Erhalt eines Betriebsbeitrages.</p><p>Der Systemwechsel des Bundes kann eine Überprüfung der aktuellen Tätigkeiten des Alps und der dafür eingesetzten Ressourcen notwendig machen. Über den Umfang der Aktivitäten des Alps und eine allfällige konzeptionelle Neuausrichtung entscheidet der Stiftungsrat.</p><p>4. Der Entscheid des BAK vom 8. September 2017 zur Ausrichtung von Betriebsbeiträgen an das Alps als Museum für die Jahre 2018 bis 2020 wurde nicht angefochten und ist in Rechtskraft erwachsen. Das BAK hat nach Abstimmung mit dem Eidgenössischen Departement des Innern ein Gesuch des Alps gutgeheissen, welches die künftige Unterstützung als "Netzwerk" statt wie bisher als Museum betrifft. Für eine Unterstützung des Alps als Netzwerk stehen dem Bund gemäss Voranschlag und Finanzplan bis 2020 250 000 Franken pro Jahr zur Verfügung. Die Unterstützung des Alps durch das BAK bleibt somit unverändert.</p><p>5. Das Museums- und Sammlungsgesetz (MSG; SR 432.30) regelt die Aufgaben und die Organisation der Museen und Sammlungen des Bundes. Eine Integration des Alps in das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) würde eine Revision des Museums- und Sammlungsgesetzes notwendig machen. Der Bundesrat lehnt eine solche Anpassung ab. Die Zusammensetzung des SNM wurde vor noch nicht langer Zeit überprüft und im Jahr 2009 gesetzlich neu geregelt. Die Museumsgruppe des SNM wurde vom Gesetzgeber redimensioniert und ihr Auftrag präzisiert. Spezialmuseen, die auf einen einzigen thematischen Inhalt fokussieren, wurden dabei aus dem SNM herausgelöst. Die neue Zusammensetzung des SNM hat sich bewährt. Die vom BAK betriebenen Museen und Sammlungen wiederum sind im Wesentlichen als Kunstmuseen positioniert. Eine Integration des Alps würde auf der inhaltlichen Ebene keinen Sinn ergeben und auch keine Synergien freisetzen. Im Übrigen können reine Finanzierungsschwierigkeiten nicht dazu führen, dass der Bund den Kreis seiner Museen erweitert und die für den Betrieb seiner Museen benötigten Finanzmittel erhöht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Besorgt um die Zukunft des Alpinen Museums Schweiz wird der Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass das Alpine Museum der Schweiz kulturpolitisch von nationaler Bedeutung für unser Alpenland ist und dies mitunter der Grund dafür war, dass das eidgenössische Parlament im Jahre 2011 die Betriebsmittel des Alpinen Museums um 50 Prozent von 520 000 auf 1 020 000 Franken erhöhte?</p><p>2. Das Alpine Museum der Schweiz wird heute in nationalen und internationalen Fachkreisen als beispielhaft innovatives Museum wahrgenommen, das aktuelle gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Alpen-Themen aufgreift und verhandelt. Meint er, unser Land dürfe es sich leisten, über kein eigenes nationales Haus der Alpen zu verfügen?</p><p>3. Das Alpenland Schweiz riskiert, ab 2019 sein einziges Museum zu verlieren, das die historische, geografische und politische Bedeutung seiner Berggebiete thematisiert und über Projekte mit regionalen und lokalen Kulturinstitutionen in der Schweiz und im Alpenbogen verbunden ist. Teilt er die Auffassung, dass der Bund als Mitbegründer und Stifter des Alpinen Museums der Schweiz in besonderem Masse in der Verantwortung steht, den Weitererhalt des Hauses als Kompetenzzentrum für das alpine Kulturerbe zu gewährleisten?</p><p>4. Ist er bereit, im Rahmen der geltenden gesetzlichen Ordnung sämtliche Möglichkeiten zur Sicherung des Weiterbestandes des Hauses auszuschöpfen und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen?</p><p>5. Wäre es für ihn längerfristig vorstellbar, das Alpine Museum der Schweiz als Museum des Bundes zu anerkennen und bspw. in das Schweizerische Nationalmuseum zu integrieren?</p>
    • Das Alpine Museum der Schweiz als Symbol und Kompetenzzentrum für das alpine Kulturerbe erhalten

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