Reform des Finanzausgleichs. Tatkräftiges Engagement des Bundes zur Gewährleistung des nationalen Zusammenhalts

ShortId
18.3545
Id
20183545
Updated
28.07.2023 03:37
Language
de
Title
Reform des Finanzausgleichs. Tatkräftiges Engagement des Bundes zur Gewährleistung des nationalen Zusammenhalts
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Infolge der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 17.4077 und auf der Grundlage der von der Konferenz der Kantonsregierungen organisierten Informationssitzung vom 4. Juni 2018 muss der Bund Wege ausloten, um allzu grosse finanzielle Ungleichgewichte zwischen den Kantonen zu vermeiden. Denn es gilt, die Grundsätze des Föderalismus und des nationalen Zusammenhalts weiterhin hochzuhalten. Dann geht es auch darum, die Zielsetzungen des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) aufrechtzuerhalten. Nach Artikel 2 Filag soll der Finanzausgleich die kantonale Finanzautonomie stärken sowie die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringern. Der von der Mehrheit der Kantone getragene Kompromiss verschlechtert die Situation der ressourcenschwachen Kantone - und besonders der schwächsten unter ihnen - überaus deutlich und verbessert im Gegenzug die Lage der Geberkantone. Der Bundesrat soll verschiedene Wege prüfen, um den schwächsten Kantonen wirklich Rechnung zu tragen, und er soll diese Möglichkeiten in der Botschaft darlegen, die er gegenwärtig ausarbeitet. Dies soll indes nicht zu einer Schwächung des Willens führen, die finanzstarken Kantone beitragsmässig zu entlasten, wie dies von der Mehrheit der Kantone deutlich akzeptiert wird.</p><p>Die von Bund und Kantonen gebildete Arbeitsgruppe "Aufgaben und Finanzen" schlägt vor, dass der Bund die 280 Millionen Franken, die er mit der Reform einspart, den Kantonen zur Verfügung stellt. Ihr Projekt sieht vor, dass die Hälfte dieses Betrags den ressourcenschwachen Kantonen im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl ausgeschüttet wird. Nun haben jedoch diejenigen dieser Kantone, die bezüglich des Ressourcenindexes nahe am schweizerischen Mittelwert sind, keine oder fast keine Einbussen zu gewärtigen. Die ressourcenschwächsten Kantone hingegen haben die grössten Einbussen zu verzeichnen und können aus der vorgeschlagenen Entlastung durch den Bund nur eine sehr bescheidene Kompensation erwarten. Von 2008 bis 2018 haben sich die Ressourcenindizes des stärksten und des schwächsten Kantons auseinanderentwickelt, was dem nationalen Zusammenhalt abträglich ist. Dasselbe gilt für den Index zur Ausschöpfbarkeit des Steuerpotenzials. Die Forderung nach einer Wiederherstellung des Gleichgewichts ermöglicht eine Stärkung des nationalen Zusammenhalts, der zusammen mit dem Bundesfrieden eine der wichtigsten Grundlagen für die Gewährleistung des Erfolgs und der Chancengleichheit in unserem Land bildet.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat im Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs dargelegt, dass sein Vorschlag für die Anpassung des Ressourcenausgleichs auch für die ressourcenschwächsten Kantone Verbesserungen bringt. Diese Vorteile ergeben sich aufgrund von zwei Neuerungen: der Erhöhung der Mindestausstattung von 85 auf 86,5 Indexpunkte und deren Garantie.</p><p>Seit der Einführung des Finanzausgleichs im Jahr 2008 haben in 35 Fällen Kantone auch nach Finanzausgleich die 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels nicht erreicht. In 8 Fällen erreichten sie nicht einmal das heutige Ziel von 85 Prozent. Dies will der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Anpassung in Zukunft verhindern. Alle diese Kantone würden nach Ausgleich finanzielle Mittel in der Höhe von mindestens 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts besitzen. Alleine im Jahr 2011 hätten so die ressourcenschwachen Kantone rund eine halbe Milliarde Franken mehr erhalten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Einführung einer garantierten Mindestausstattung von 86,5 Prozent die Situation der ressourcenschwächsten Kantone längerfristig stärkt und damit auch den nationalen Zusammenhalt fördert.</p><p>In den vergangenen Jahren hat sich die Dotation des Ressourcenausgleichs stark erhöht, und alle Kantone erreichen seit einigen Jahren auch mit dem aktuellen System einen Index von mindestens 86,5 Punkten. Aktuell liegen sie sogar deutlich über diesem Wert. Der Hauptgrund dafür ist, dass bei der Berechnung der Dotation die Entwicklung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone zu wenig berücksichtigt wird. Aus diesem Grund werden die Beiträge an den Finanzausgleich für die ressourcenstarken Kantone immer mehr zu einer Belastung. Die Kantone haben daher mit grosser Mehrheit einer Anpassung des Ressourcenausgleichs zugestimmt. Diese wird, mit kleinen technischen Anpassungen, auch vom Bundesrat unterstützt.</p><p>Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, die Mindestausstattung von 85 auf 86,5 Prozent zu erhöhen. Damit wird der Ressourcenausgleich zugunsten der ressourcenschwachen Kantone ausgebaut. Dies stellt sicher, dass auch in Zukunft alle Kantone in der Lage sein werden, ihre Grundaufgaben zu erfüllen.</p><p>Wie die ressourcenstarken Kantone wird durch die Reduktion der Dotation auch der Bund, im Vergleich zur heutigen Überdotation, um 280 Millionen Franken entlastet. Ob diese Mittel den Kantonen zukommen werden, dazu hat sich der Bundesrat noch nicht geäussert. Er wird dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich seinen Vorschlag zur Verwendung dieser freiwerdenden Mittel unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der laufenden Reform des Finanzausgleichs wird der Bundesrat aufgefordert, über die verschiedenen Wege zu informieren, die er prüft, um namentlich ein Ungleichgewicht in der Finanzkraft der verschiedenen Kantone und insbesondere eine Verschlechterung der Lage der ressourcenschwächsten Kantone zu vermeiden.</p><p>1. Die Arbeitsgruppe "Aufgaben und Finanzen Bund-Kantone" schlägt vor, dass von der Entlastung des vertikalen Ressourcenausgleichs des Bundes um 280 Millionen Franken die eine Hälfte in den Ausgleich der soziodemografischen Belastungen fliesst und die andere Hälfte den ressourcenschwachen Kantonen zugutekommt, dies über einen Zeitraum von sechs Jahren.</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die jährlich eingesparten 280 Millionen Franken einzusetzen, um die finanzschwächsten Kantone aufgrund ihres Ressourcenpotenzials zu unterstützen und so die von der laufenden Reform hervorgerufenen Ungleichgewichte auszugleichen?</p><p>3. Fasst der Bundesrat andere Wege ins Auge, um die Auswirkungen der Reform auf die ressourcenschwachen Kantone zu mildern?</p>
  • Reform des Finanzausgleichs. Tatkräftiges Engagement des Bundes zur Gewährleistung des nationalen Zusammenhalts
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Infolge der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 17.4077 und auf der Grundlage der von der Konferenz der Kantonsregierungen organisierten Informationssitzung vom 4. Juni 2018 muss der Bund Wege ausloten, um allzu grosse finanzielle Ungleichgewichte zwischen den Kantonen zu vermeiden. Denn es gilt, die Grundsätze des Föderalismus und des nationalen Zusammenhalts weiterhin hochzuhalten. Dann geht es auch darum, die Zielsetzungen des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) aufrechtzuerhalten. Nach Artikel 2 Filag soll der Finanzausgleich die kantonale Finanzautonomie stärken sowie die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringern. Der von der Mehrheit der Kantone getragene Kompromiss verschlechtert die Situation der ressourcenschwachen Kantone - und besonders der schwächsten unter ihnen - überaus deutlich und verbessert im Gegenzug die Lage der Geberkantone. Der Bundesrat soll verschiedene Wege prüfen, um den schwächsten Kantonen wirklich Rechnung zu tragen, und er soll diese Möglichkeiten in der Botschaft darlegen, die er gegenwärtig ausarbeitet. Dies soll indes nicht zu einer Schwächung des Willens führen, die finanzstarken Kantone beitragsmässig zu entlasten, wie dies von der Mehrheit der Kantone deutlich akzeptiert wird.</p><p>Die von Bund und Kantonen gebildete Arbeitsgruppe "Aufgaben und Finanzen" schlägt vor, dass der Bund die 280 Millionen Franken, die er mit der Reform einspart, den Kantonen zur Verfügung stellt. Ihr Projekt sieht vor, dass die Hälfte dieses Betrags den ressourcenschwachen Kantonen im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl ausgeschüttet wird. Nun haben jedoch diejenigen dieser Kantone, die bezüglich des Ressourcenindexes nahe am schweizerischen Mittelwert sind, keine oder fast keine Einbussen zu gewärtigen. Die ressourcenschwächsten Kantone hingegen haben die grössten Einbussen zu verzeichnen und können aus der vorgeschlagenen Entlastung durch den Bund nur eine sehr bescheidene Kompensation erwarten. Von 2008 bis 2018 haben sich die Ressourcenindizes des stärksten und des schwächsten Kantons auseinanderentwickelt, was dem nationalen Zusammenhalt abträglich ist. Dasselbe gilt für den Index zur Ausschöpfbarkeit des Steuerpotenzials. Die Forderung nach einer Wiederherstellung des Gleichgewichts ermöglicht eine Stärkung des nationalen Zusammenhalts, der zusammen mit dem Bundesfrieden eine der wichtigsten Grundlagen für die Gewährleistung des Erfolgs und der Chancengleichheit in unserem Land bildet.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat im Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs dargelegt, dass sein Vorschlag für die Anpassung des Ressourcenausgleichs auch für die ressourcenschwächsten Kantone Verbesserungen bringt. Diese Vorteile ergeben sich aufgrund von zwei Neuerungen: der Erhöhung der Mindestausstattung von 85 auf 86,5 Indexpunkte und deren Garantie.</p><p>Seit der Einführung des Finanzausgleichs im Jahr 2008 haben in 35 Fällen Kantone auch nach Finanzausgleich die 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels nicht erreicht. In 8 Fällen erreichten sie nicht einmal das heutige Ziel von 85 Prozent. Dies will der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Anpassung in Zukunft verhindern. Alle diese Kantone würden nach Ausgleich finanzielle Mittel in der Höhe von mindestens 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts besitzen. Alleine im Jahr 2011 hätten so die ressourcenschwachen Kantone rund eine halbe Milliarde Franken mehr erhalten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Einführung einer garantierten Mindestausstattung von 86,5 Prozent die Situation der ressourcenschwächsten Kantone längerfristig stärkt und damit auch den nationalen Zusammenhalt fördert.</p><p>In den vergangenen Jahren hat sich die Dotation des Ressourcenausgleichs stark erhöht, und alle Kantone erreichen seit einigen Jahren auch mit dem aktuellen System einen Index von mindestens 86,5 Punkten. Aktuell liegen sie sogar deutlich über diesem Wert. Der Hauptgrund dafür ist, dass bei der Berechnung der Dotation die Entwicklung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone zu wenig berücksichtigt wird. Aus diesem Grund werden die Beiträge an den Finanzausgleich für die ressourcenstarken Kantone immer mehr zu einer Belastung. Die Kantone haben daher mit grosser Mehrheit einer Anpassung des Ressourcenausgleichs zugestimmt. Diese wird, mit kleinen technischen Anpassungen, auch vom Bundesrat unterstützt.</p><p>Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, die Mindestausstattung von 85 auf 86,5 Prozent zu erhöhen. Damit wird der Ressourcenausgleich zugunsten der ressourcenschwachen Kantone ausgebaut. Dies stellt sicher, dass auch in Zukunft alle Kantone in der Lage sein werden, ihre Grundaufgaben zu erfüllen.</p><p>Wie die ressourcenstarken Kantone wird durch die Reduktion der Dotation auch der Bund, im Vergleich zur heutigen Überdotation, um 280 Millionen Franken entlastet. Ob diese Mittel den Kantonen zukommen werden, dazu hat sich der Bundesrat noch nicht geäussert. Er wird dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich seinen Vorschlag zur Verwendung dieser freiwerdenden Mittel unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der laufenden Reform des Finanzausgleichs wird der Bundesrat aufgefordert, über die verschiedenen Wege zu informieren, die er prüft, um namentlich ein Ungleichgewicht in der Finanzkraft der verschiedenen Kantone und insbesondere eine Verschlechterung der Lage der ressourcenschwächsten Kantone zu vermeiden.</p><p>1. Die Arbeitsgruppe "Aufgaben und Finanzen Bund-Kantone" schlägt vor, dass von der Entlastung des vertikalen Ressourcenausgleichs des Bundes um 280 Millionen Franken die eine Hälfte in den Ausgleich der soziodemografischen Belastungen fliesst und die andere Hälfte den ressourcenschwachen Kantonen zugutekommt, dies über einen Zeitraum von sechs Jahren.</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die jährlich eingesparten 280 Millionen Franken einzusetzen, um die finanzschwächsten Kantone aufgrund ihres Ressourcenpotenzials zu unterstützen und so die von der laufenden Reform hervorgerufenen Ungleichgewichte auszugleichen?</p><p>3. Fasst der Bundesrat andere Wege ins Auge, um die Auswirkungen der Reform auf die ressourcenschwachen Kantone zu mildern?</p>
    • Reform des Finanzausgleichs. Tatkräftiges Engagement des Bundes zur Gewährleistung des nationalen Zusammenhalts

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