Statistische Erhebung der Überschuldung privater Haushalte in der Schweiz. Werden bereits erfasste Daten genutzt?

ShortId
18.3546
Id
20183546
Updated
28.07.2023 03:34
Language
de
Title
Statistische Erhebung der Überschuldung privater Haushalte in der Schweiz. Werden bereits erfasste Daten genutzt?
AdditionalIndexing
15;28;1211;34
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die einzigen aussagekräftigen Statistiken, mit welchen derzeit die Überschuldung privater Haushalte in der Schweiz eingeschätzt werden kann, befinden sich im Modul "Verschuldung" der Silc-Erhebung. Zwar erheben auch die Schuldenberatungsstellen, die dem Dachverband Schuldenberatung Schweiz angehören, interessante Daten. Diese beschränken sich aber auf die Angaben der Personen, die sich von solchen Stellen beraten lassen.</p><p>In der Schweiz sind gemäss zwei Panelerhebungen Steuerschulden, Schulden bei der Krankenkasse und Schulden im Rahmen eines Konsumkredits im weiteren Sinne am häufigsten.</p><p>Die Statistiken des Moduls "Verschuldung" der Silc-Erhebung zeichnen ein interessantes Bild, und es lohnt sich, sie regelmässig zu aktualisieren. Doch ist das Bild recht ungenau, und eine Steuerung der politischen Strategien zur Prävention, Früherkennung und Bekämpfung der Überschuldung ist somit ziemlich schwer.</p><p>Viele Daten werden erhoben, aber nicht oder nur ungenügend ausgewertet. Dabei böte die Nutzung dieser Daten die Möglichkeit, die Situation der Überschuldung privater Haushalte besser einzuschätzen und Ansätze aufzuzeigen, um beispielsweise Zahlungsausfälle bei den Steuern oder den Krankenkassenprämien zu begrenzen.</p>
  • <p>1. Das Statistiksystem des Bundes ist darauf ausgerichtet, alle verfügbaren Daten möglichst ressourcenschonend und ausgerichtet auf die Nutzerbedürfnisse auszuwerten und für weitere Analysen zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung von bereits bestehenden Daten für statistische Zwecke setzt voraus, dass die Angaben in der benötigten Form und Detaillierung vorliegen. Zur Verschuldung privater Haushalte sind verschiedene Daten verfügbar, sie eignen sich aber nur begrenzt für die statistische Nutzung. Alle statistischen Daten werden vor Veröffentlichung anonymisiert, und der Datenschutz ist umfassend sichergestellt.</p><p>2. Gegenwärtig werden die Daten der kantonalen Betreibungsämter bezüglich Anzahl Zahlungsbefehle, Pfändungsvollzüge und Verwertungen ausgewertet. Diese Informationen stehen für alle Kantone aggregiert zur Verfügung, was die systematische Auswertung zu statistischen Zwecken erlaubt. Über diesen Rahmen hinaus können jedoch keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise zu den Betroffenen (juristische oder natürliche Personen) oder zur Art der Forderungen (Steuern, Krankenversicherung usw.). Die Kantone erheben die detaillierten Merkmale der Betreibungsverfahren (wer, wann, weshalb) nicht systematisch. Eine weiter gehende Auswertung ist nur mit hohem Aufwand möglich und ist nicht geplant.</p><p>3. Der technische ESchKG-Standard wurde geschaffen für den Austausch von elektronischen Betreibungsdaten im Massenverfahren. Dies erfolgt im ESchKG-Verbund, einer geschlossenen Benutzergruppe, der natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie Betreibungs- und Konkursämter angehören. Die Abfrage von Statistikdaten der Betreibungsämter erfolgt durch die gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1) eingesetzte Oberaufsicht im Bundesamt für Justiz (BJ). Die Abfrage beschränkt sich gemäss den Richtlinien für die eidgenössische Betreibungsstatistik auf die Erhebung der Zahl der ausgestellten Zahlungsbefehle, der Pfändungsvollzüge sowie der Verwertungen. Weder die im jeweiligen Betreibungsverfahren geltend gemachten Forderungen noch deren Höhe, noch die daran beteiligten Personen dürfen gemäss geltendem Recht Gegenstand dieser Statistikabfragen sein. Eine weiter gehende Auswertung ist nicht geplant. Dies wäre nur mit hohem Aufwand möglich und würde unter anderem eine entsprechende kostenintensive Anpassung der von den Betreibungsämtern eingesetzten Software voraussetzen.</p><p>4. Wie in der Antwort auf die Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates 11.3465, "Erhebung von Zahlen zur Privatverschuldung", vom 18. April 2011 festgehalten, führt das Bundesamt für Statistik (BFS) in der Regel alle fünf Jahre eine Erhebung zur Verschuldung der privaten Haushalte durch. Eine Erhöhung der Periodizität des ressourcenintensiven Moduls würde keinen zusätzlichen statistischen Nutzen bringen, jedoch die Belastung der Befragten deutlich erhöhen. Eine häufigere Durchführung des Moduls "Verschuldung" der Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (Silc) ist daher nicht geplant.</p><p>5. Die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) gemäss Artikel 23 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG; SR 221.214.1) veröffentlicht keine statistischen Daten. Dagegen finden sich im öffentlich zugänglichen Jahresbericht des Vereins zur Führung einer Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) regelmässig statistische Angaben (Anzahl Kredite, ausstehende Verpflichtungen, Laufzeit der Kredite usw.). Die Zahlen der IKO und der ZEK unterscheiden sich nicht fundamental. Zudem erhebt auch die Schweizerische Nationalbank eine Statistik zu den Konsumkrediten, die jährlich veröffentlicht wird. Es besteht damit keine Notwendigkeit, zusätzlich die Daten der IKO zu veröffentlichen und statistisch auszuwerten.</p><p>6. Das BFS, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) untersuchen gegenwärtig das statistische Nutzungspotenzial der kantonalen Steuerdaten von Privatpersonen sehr detailliert. Das BFS wird bis Ende 2020 auch prüfen, ob die Verwendung dieser Daten die Statistiken zur Verschuldungssituation verbessern kann. Die Verwendung der kantonalen Steuerdaten muss jedoch von den Kantonen genehmigt werden. Zurzeit sind nur einige Kantone bereit, ihre Daten zu statistischen Zwecken zur Verfügung zu stellen, was das Nutzungspotenzial dieser Daten einschränkt. In Zusammenarbeit mit dem BFS tauscht die ESTV sich regelmässig mit der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) aus, um die Modalitäten der künftigen Lieferungen festzulegen. Im Zusammenhang mit Zahlungsausfällen bei den Krankenkassenprämien erhebt die Silc die Zahlungsrückstände in der Krankengrundversicherung. Das BFS stellt diese wie alle verfügbaren Daten Verwaltung, Wissenschaft und Forschung anonymisiert zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zahlreiche öffentliche und private Stellen speichern in Erfüllung ihres Auftrags zuverlässige und aussagekräftige Daten über die Überschuldung privater Haushalte. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass viele Daten besser genutzt werden könnten, damit die Problematik der Überschuldung privater Haushalte genauer erfasst werden kann?</p><p>2. Inwiefern beabsichtigt der Bundesrat konkret, die Daten von Betreibungsämtern besser auszuwerten?</p><p>3. Mit der Einführung des ESchKG-Verbundes (geschlossene Benutzergruppe, der natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie Betreibungs- und Konkursämter angehören) wurde das System digitalisiert; es sieht heute einen Austausch statistischer Daten zwischen den zuständigen Stellen vor. Können diese Daten ausgewertet werden? Wenn ja, hat der Bundesrat vor, den ESchKG-Standard weiterzuentwickeln, um die Problematik der Überschuldung privater Haushalte genauer einschätzen zu können?</p><p>4. Im Rahmen der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (Silc) wurde 2008 und 2013 das Modul "Verschuldung" publiziert. Die Ergebnisse der Erhebung 2017 stehen noch aus. Beabsichtigt der Bundesrat, die Periodizität dieser Erhebungen zu erhöhen?</p><p>5. Anscheinend werden die Daten der in Artikel 23 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit vorgesehenen Informationsstelle nicht ausreichend ausgewertet. Falls dies stimmt: Hat der Bundesrat vor, dieses Defizit zu beheben?</p><p>6. Inwiefern beabsichtigt der Bundesrat, Steuerdaten von privaten Haushalten und Daten über unbezahlte Krankenkassenprämien vermehrt auszuwerten, um die Situation der Überschuldung besser zu erfassen?</p>
  • Statistische Erhebung der Überschuldung privater Haushalte in der Schweiz. Werden bereits erfasste Daten genutzt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die einzigen aussagekräftigen Statistiken, mit welchen derzeit die Überschuldung privater Haushalte in der Schweiz eingeschätzt werden kann, befinden sich im Modul "Verschuldung" der Silc-Erhebung. Zwar erheben auch die Schuldenberatungsstellen, die dem Dachverband Schuldenberatung Schweiz angehören, interessante Daten. Diese beschränken sich aber auf die Angaben der Personen, die sich von solchen Stellen beraten lassen.</p><p>In der Schweiz sind gemäss zwei Panelerhebungen Steuerschulden, Schulden bei der Krankenkasse und Schulden im Rahmen eines Konsumkredits im weiteren Sinne am häufigsten.</p><p>Die Statistiken des Moduls "Verschuldung" der Silc-Erhebung zeichnen ein interessantes Bild, und es lohnt sich, sie regelmässig zu aktualisieren. Doch ist das Bild recht ungenau, und eine Steuerung der politischen Strategien zur Prävention, Früherkennung und Bekämpfung der Überschuldung ist somit ziemlich schwer.</p><p>Viele Daten werden erhoben, aber nicht oder nur ungenügend ausgewertet. Dabei böte die Nutzung dieser Daten die Möglichkeit, die Situation der Überschuldung privater Haushalte besser einzuschätzen und Ansätze aufzuzeigen, um beispielsweise Zahlungsausfälle bei den Steuern oder den Krankenkassenprämien zu begrenzen.</p>
    • <p>1. Das Statistiksystem des Bundes ist darauf ausgerichtet, alle verfügbaren Daten möglichst ressourcenschonend und ausgerichtet auf die Nutzerbedürfnisse auszuwerten und für weitere Analysen zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung von bereits bestehenden Daten für statistische Zwecke setzt voraus, dass die Angaben in der benötigten Form und Detaillierung vorliegen. Zur Verschuldung privater Haushalte sind verschiedene Daten verfügbar, sie eignen sich aber nur begrenzt für die statistische Nutzung. Alle statistischen Daten werden vor Veröffentlichung anonymisiert, und der Datenschutz ist umfassend sichergestellt.</p><p>2. Gegenwärtig werden die Daten der kantonalen Betreibungsämter bezüglich Anzahl Zahlungsbefehle, Pfändungsvollzüge und Verwertungen ausgewertet. Diese Informationen stehen für alle Kantone aggregiert zur Verfügung, was die systematische Auswertung zu statistischen Zwecken erlaubt. Über diesen Rahmen hinaus können jedoch keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise zu den Betroffenen (juristische oder natürliche Personen) oder zur Art der Forderungen (Steuern, Krankenversicherung usw.). Die Kantone erheben die detaillierten Merkmale der Betreibungsverfahren (wer, wann, weshalb) nicht systematisch. Eine weiter gehende Auswertung ist nur mit hohem Aufwand möglich und ist nicht geplant.</p><p>3. Der technische ESchKG-Standard wurde geschaffen für den Austausch von elektronischen Betreibungsdaten im Massenverfahren. Dies erfolgt im ESchKG-Verbund, einer geschlossenen Benutzergruppe, der natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie Betreibungs- und Konkursämter angehören. Die Abfrage von Statistikdaten der Betreibungsämter erfolgt durch die gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1) eingesetzte Oberaufsicht im Bundesamt für Justiz (BJ). Die Abfrage beschränkt sich gemäss den Richtlinien für die eidgenössische Betreibungsstatistik auf die Erhebung der Zahl der ausgestellten Zahlungsbefehle, der Pfändungsvollzüge sowie der Verwertungen. Weder die im jeweiligen Betreibungsverfahren geltend gemachten Forderungen noch deren Höhe, noch die daran beteiligten Personen dürfen gemäss geltendem Recht Gegenstand dieser Statistikabfragen sein. Eine weiter gehende Auswertung ist nicht geplant. Dies wäre nur mit hohem Aufwand möglich und würde unter anderem eine entsprechende kostenintensive Anpassung der von den Betreibungsämtern eingesetzten Software voraussetzen.</p><p>4. Wie in der Antwort auf die Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates 11.3465, "Erhebung von Zahlen zur Privatverschuldung", vom 18. April 2011 festgehalten, führt das Bundesamt für Statistik (BFS) in der Regel alle fünf Jahre eine Erhebung zur Verschuldung der privaten Haushalte durch. Eine Erhöhung der Periodizität des ressourcenintensiven Moduls würde keinen zusätzlichen statistischen Nutzen bringen, jedoch die Belastung der Befragten deutlich erhöhen. Eine häufigere Durchführung des Moduls "Verschuldung" der Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (Silc) ist daher nicht geplant.</p><p>5. Die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) gemäss Artikel 23 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG; SR 221.214.1) veröffentlicht keine statistischen Daten. Dagegen finden sich im öffentlich zugänglichen Jahresbericht des Vereins zur Führung einer Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) regelmässig statistische Angaben (Anzahl Kredite, ausstehende Verpflichtungen, Laufzeit der Kredite usw.). Die Zahlen der IKO und der ZEK unterscheiden sich nicht fundamental. Zudem erhebt auch die Schweizerische Nationalbank eine Statistik zu den Konsumkrediten, die jährlich veröffentlicht wird. Es besteht damit keine Notwendigkeit, zusätzlich die Daten der IKO zu veröffentlichen und statistisch auszuwerten.</p><p>6. Das BFS, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) untersuchen gegenwärtig das statistische Nutzungspotenzial der kantonalen Steuerdaten von Privatpersonen sehr detailliert. Das BFS wird bis Ende 2020 auch prüfen, ob die Verwendung dieser Daten die Statistiken zur Verschuldungssituation verbessern kann. Die Verwendung der kantonalen Steuerdaten muss jedoch von den Kantonen genehmigt werden. Zurzeit sind nur einige Kantone bereit, ihre Daten zu statistischen Zwecken zur Verfügung zu stellen, was das Nutzungspotenzial dieser Daten einschränkt. In Zusammenarbeit mit dem BFS tauscht die ESTV sich regelmässig mit der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) aus, um die Modalitäten der künftigen Lieferungen festzulegen. Im Zusammenhang mit Zahlungsausfällen bei den Krankenkassenprämien erhebt die Silc die Zahlungsrückstände in der Krankengrundversicherung. Das BFS stellt diese wie alle verfügbaren Daten Verwaltung, Wissenschaft und Forschung anonymisiert zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zahlreiche öffentliche und private Stellen speichern in Erfüllung ihres Auftrags zuverlässige und aussagekräftige Daten über die Überschuldung privater Haushalte. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass viele Daten besser genutzt werden könnten, damit die Problematik der Überschuldung privater Haushalte genauer erfasst werden kann?</p><p>2. Inwiefern beabsichtigt der Bundesrat konkret, die Daten von Betreibungsämtern besser auszuwerten?</p><p>3. Mit der Einführung des ESchKG-Verbundes (geschlossene Benutzergruppe, der natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie Betreibungs- und Konkursämter angehören) wurde das System digitalisiert; es sieht heute einen Austausch statistischer Daten zwischen den zuständigen Stellen vor. Können diese Daten ausgewertet werden? Wenn ja, hat der Bundesrat vor, den ESchKG-Standard weiterzuentwickeln, um die Problematik der Überschuldung privater Haushalte genauer einschätzen zu können?</p><p>4. Im Rahmen der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (Silc) wurde 2008 und 2013 das Modul "Verschuldung" publiziert. Die Ergebnisse der Erhebung 2017 stehen noch aus. Beabsichtigt der Bundesrat, die Periodizität dieser Erhebungen zu erhöhen?</p><p>5. Anscheinend werden die Daten der in Artikel 23 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit vorgesehenen Informationsstelle nicht ausreichend ausgewertet. Falls dies stimmt: Hat der Bundesrat vor, dieses Defizit zu beheben?</p><p>6. Inwiefern beabsichtigt der Bundesrat, Steuerdaten von privaten Haushalten und Daten über unbezahlte Krankenkassenprämien vermehrt auszuwerten, um die Situation der Überschuldung besser zu erfassen?</p>
    • Statistische Erhebung der Überschuldung privater Haushalte in der Schweiz. Werden bereits erfasste Daten genutzt?

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