Lehrmittelsponsoring und Wettbewerbsverzerrung durch den Bund

ShortId
18.3547
Id
20183547
Updated
28.07.2023 03:32
Language
de
Title
Lehrmittelsponsoring und Wettbewerbsverzerrung durch den Bund
AdditionalIndexing
04;15;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) hielt schon vor Jahren fest, dass in Lehrmitteln keine Produktewerbung enthalten sein sollte. Mindestens beim Lehrmittel "Recht, Staat, Wirtschaft" des Schatz-Verlags ist das in gewissen Inhalten und Kapiteln nicht auszuschliessen. Das entsprechende Lehrmittel wurde zudem gratis abgegeben. Neben den Logos von privaten Unternehmen ist das des Bundesamtes für Energie zu finden. Ein Vorwort des Vorstehers WBF gibt dem Lehrmittel einen offiziellen Charakter. </p><p>Dass ein von der Privatwirtschaft gesponsertes Lehrmittel auch noch Sponsorgelder des Staates erhalten kann, verschafft dem Verleger gegenüber Konkurrenten einen massiven Wettbewerbsvorteil, denn er kann das Lehrmittel den Schulen umsonst oder zu weitaus tieferen Kosten anbieten. Damit haben es alternative Lehrmittel gleicher Qualität anderer Verlage weitaus schwerer, ihre Produkte auf dem Markt zu verkaufen. Lehrmittel sollten den Bildungszielen verpflichtet sein und nicht der Privatwirtschaft. Genauso wenig sollte der Staat Lehrmittel noch zusätzlich sponsern, wo die Sponsoren der Privatwirtschaft teilweise auch den Inhalt der Lehrmittel mitbestimmen. Weder bildungs- noch ordnungspolitisch ist das ein gesunder Zustand.</p>
  • <p>Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig. Jeder Kanton entscheidet selbstständig, welche Lehrmittel während der obligatorischen Schule eingesetzt werden, und stellt den Gemeinden und Schulen Listen für obligatorische und/oder empfohlene Lehrmittel zur Verfügung. Auf der Sekundarstufe II, wo Bund, Kantone und teilweise auch Organisationen der Arbeitswelt (OdA) gemeinsam Verantwortung tragen, sind die Schulen in der Wahl der Lehrmittel frei. Im Bereich der Berufsbildung sind die Unternehmen für Lehrmittel in Betrieben zuständig. Meist stellen hier OdA als Träger von beruflichen Grundbildungen berufsspezifische Instrumente bereit. Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsfachschulen und Lehrmitteln sind die Kantone, die weiter gehende Bestimmungen im Rahmen des kantonalen Rechts erlassen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt:</p><p>1. Der Bund betreibt kein Lehrmittelsponsoring. Entsprechende Richtlinien bestehen somit keine. Im Rahmen der Förderung von Projekten kann der Bund gezielt Vorhaben im Bereich des schulischen Unterrichtes unterstützen und zu diesem Zweck Verträge mit Verlagen abschliessen oder mit Partnern im Hinblick auf die Erstellung von Lehrmitteln kooperieren.</p><p>2. Informationen, dass es durch Lehrmittelsponsoring zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Lehrmittelverlagen kommt, liegen dem Bundesrat keine vor. Allfällige konkrete Hinweise wären fallweise zu prüfen.</p><p>Privates Sponsoring liegt, wie auch das konkrete Lehrmittelangebot, nicht im Einflussbereich des Bundes. Die Koordination der Lehrmittel für die obligatorische Schule wird auf Ebene der Sprachregionen sichergestellt. Die kantonalen Verantwortlichen sind sich der Thematik bewusst und versuchen, jegliche Art von Werbung oder Sponsoring in Lehrmitteln zu vermeiden. Für die Deutschschweiz hat die interkantonale Lehrmittelzentrale (ILZ) ein Dossier herausgegeben, das Rahmenbedingungen und Grenzen aufzeigt.</p><p>3. Anlass für das Ergreifen von Massnahmen durch den Bund besteht entsprechend den Ausführungen des Bundesrates zu den Fragen 1 und 2 des Interpellanten nicht.</p><p>4. Das Lehrmittel "Recht, Staat, Wirtschaft" erscheint 2018 in 15. Auflage und ist an mehr als der Hälfte der Schweizer Gymnasien, Kantonsschulen und Berufsschulen präsent. Aufgrund der Breite der Themen wird das Lehrmittel durch verschiedenste Organisationen mitfinanziert, wie dies auch bei anderen Public-Private-Partnership-Projekten (PPP) der Fall ist.</p><p>Das Bundesamt für Energie (BFE) hat mit dem Schatz-Verlag, Rorschach einen Vertrag für die Jahre 2017 bis 2019 abgeschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte bilden Informationen über die Ziele der Energiestrategie 2050 sowie Beiträge zur Versorgungssicherheit, zur Bereitstellung von Nutzenergie und zur rationellen Energienutzung. Auf den Umstand, dass das Lehrmittel gratis abgegeben wird, hatte das BFE keinen Einfluss.</p><p>Die staatliche Unterstützung von Lehrmitteln zu Energiethemen erfolgt im Rahmen des Programms Energie Schweiz, Schwerpunkt 9, "Aus- und Weiterbildung", Massnahmen 7.7 und 7.10 des Detailkonzepts Energie Schweiz 2017-2020 von Juli 2017 (<a href="http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&amp;name=de_623460501.pdf">http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&amp;name=de_623460501.pdf</a>).</p><p>Das VBS arbeitet bei der Aufbereitung von Inhalten zu Armee und Sicherheitspolitik für die Verwendung in Lehrmitteln mit dem Schatz-Verlag zusammen. Der an den Schatz-Verlag entrichtete Beitrag deckt lediglich die Kosten, die dem Verlag durch die Aufarbeitung der von der Verteidigung gelieferten Inhalte nach didaktischen Grundlagen für die Verwendung in den Lehrmitteln und auf der Lernplattform des Verlags sowie den Betrieb einer Sub-Webseite für die Verteidigung entstehen. Das VBS überarbeitet zurzeit die Aktivitäten im Bereich der Zusammenarbeit mit Lehrmittelverlagen bzw. der Verfügbarmachung von Inhalten zu Armee und Sicherheitspolitik für Lehrpersonen. Dabei wird auch die Kooperation mit dem Schatz-Verlag überprüft.</p><p>5. Neben den in 4. erwähnten Aktivitäten steht der Bund mit zwei Unternehmungen in direkten Vertragsverhältnissen. Die Bundeskanzlei arbeitet mit der Hep Verlag AG zusammen für die Produktion von didaktischen Unterlagen zur Broschüre "Der Bund kurz erklärt". Diese stehen kostenlos zum Download zur Verfügung, auf Deutsch, Französisch und Englisch. Beim gleichen Verlag fördert das VBS Unterrichtsmaterial zum Thema Sicherheit. Das BFE arbeitet mit der Kik AG zusammen zur Komplettierung der Unterrichtsmaterialien zum Thema Energie auf der bestehenden Schulplattform kiknet.ch. Das VBS unterstützt die Kik AG im Hinblick auf die Erstellung und Weiterführung von Unterrichtsmaterialien zum Thema Sicherheit und Armee auf der Schulplattform kiknet.ch. Ausserdem unterstützt der Bund verschiedene Massnahmen und Projekte indirekt über Verbände, Fachstellen, Branchen- oder Bildungsorganisationen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Richtlinien bestehen beim Bund, die das Sponsoring von Lehrmitteln durch Departemente oder Bundesämter regeln?</p><p>2. Sieht er kein Problem darin, dass durch Lehrmittelsponsoring durch private Unternehmen oder durch den Staat eine Wettbewerbsverzerrung zwischen den Lehrmittelverlagen gefördert wird, wenn einzelne gesponserte Lehrmittel gratis abgegeben werden können?</p><p>3. Ist er gewillt, diese Problematik anzugehen und mindestens das staatliche Sponsoring von Lehrmitteln zu beenden?</p><p>4. Welche Verträge oder konkreten Sponsoringzusagen haben das Bundesamt für Energie und das VBS mit dem Schatz-Verlag, Rorschach betreffend dessen Lehrmittel "Recht, Staat, Wirtschaft"?</p><p>5. Welche Verträge oder welche Sponsoringprojekte hat der Bund mit weiteren Lehrmittelverlagen?</p>
  • Lehrmittelsponsoring und Wettbewerbsverzerrung durch den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) hielt schon vor Jahren fest, dass in Lehrmitteln keine Produktewerbung enthalten sein sollte. Mindestens beim Lehrmittel "Recht, Staat, Wirtschaft" des Schatz-Verlags ist das in gewissen Inhalten und Kapiteln nicht auszuschliessen. Das entsprechende Lehrmittel wurde zudem gratis abgegeben. Neben den Logos von privaten Unternehmen ist das des Bundesamtes für Energie zu finden. Ein Vorwort des Vorstehers WBF gibt dem Lehrmittel einen offiziellen Charakter. </p><p>Dass ein von der Privatwirtschaft gesponsertes Lehrmittel auch noch Sponsorgelder des Staates erhalten kann, verschafft dem Verleger gegenüber Konkurrenten einen massiven Wettbewerbsvorteil, denn er kann das Lehrmittel den Schulen umsonst oder zu weitaus tieferen Kosten anbieten. Damit haben es alternative Lehrmittel gleicher Qualität anderer Verlage weitaus schwerer, ihre Produkte auf dem Markt zu verkaufen. Lehrmittel sollten den Bildungszielen verpflichtet sein und nicht der Privatwirtschaft. Genauso wenig sollte der Staat Lehrmittel noch zusätzlich sponsern, wo die Sponsoren der Privatwirtschaft teilweise auch den Inhalt der Lehrmittel mitbestimmen. Weder bildungs- noch ordnungspolitisch ist das ein gesunder Zustand.</p>
    • <p>Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig. Jeder Kanton entscheidet selbstständig, welche Lehrmittel während der obligatorischen Schule eingesetzt werden, und stellt den Gemeinden und Schulen Listen für obligatorische und/oder empfohlene Lehrmittel zur Verfügung. Auf der Sekundarstufe II, wo Bund, Kantone und teilweise auch Organisationen der Arbeitswelt (OdA) gemeinsam Verantwortung tragen, sind die Schulen in der Wahl der Lehrmittel frei. Im Bereich der Berufsbildung sind die Unternehmen für Lehrmittel in Betrieben zuständig. Meist stellen hier OdA als Träger von beruflichen Grundbildungen berufsspezifische Instrumente bereit. Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsfachschulen und Lehrmitteln sind die Kantone, die weiter gehende Bestimmungen im Rahmen des kantonalen Rechts erlassen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt:</p><p>1. Der Bund betreibt kein Lehrmittelsponsoring. Entsprechende Richtlinien bestehen somit keine. Im Rahmen der Förderung von Projekten kann der Bund gezielt Vorhaben im Bereich des schulischen Unterrichtes unterstützen und zu diesem Zweck Verträge mit Verlagen abschliessen oder mit Partnern im Hinblick auf die Erstellung von Lehrmitteln kooperieren.</p><p>2. Informationen, dass es durch Lehrmittelsponsoring zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Lehrmittelverlagen kommt, liegen dem Bundesrat keine vor. Allfällige konkrete Hinweise wären fallweise zu prüfen.</p><p>Privates Sponsoring liegt, wie auch das konkrete Lehrmittelangebot, nicht im Einflussbereich des Bundes. Die Koordination der Lehrmittel für die obligatorische Schule wird auf Ebene der Sprachregionen sichergestellt. Die kantonalen Verantwortlichen sind sich der Thematik bewusst und versuchen, jegliche Art von Werbung oder Sponsoring in Lehrmitteln zu vermeiden. Für die Deutschschweiz hat die interkantonale Lehrmittelzentrale (ILZ) ein Dossier herausgegeben, das Rahmenbedingungen und Grenzen aufzeigt.</p><p>3. Anlass für das Ergreifen von Massnahmen durch den Bund besteht entsprechend den Ausführungen des Bundesrates zu den Fragen 1 und 2 des Interpellanten nicht.</p><p>4. Das Lehrmittel "Recht, Staat, Wirtschaft" erscheint 2018 in 15. Auflage und ist an mehr als der Hälfte der Schweizer Gymnasien, Kantonsschulen und Berufsschulen präsent. Aufgrund der Breite der Themen wird das Lehrmittel durch verschiedenste Organisationen mitfinanziert, wie dies auch bei anderen Public-Private-Partnership-Projekten (PPP) der Fall ist.</p><p>Das Bundesamt für Energie (BFE) hat mit dem Schatz-Verlag, Rorschach einen Vertrag für die Jahre 2017 bis 2019 abgeschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte bilden Informationen über die Ziele der Energiestrategie 2050 sowie Beiträge zur Versorgungssicherheit, zur Bereitstellung von Nutzenergie und zur rationellen Energienutzung. Auf den Umstand, dass das Lehrmittel gratis abgegeben wird, hatte das BFE keinen Einfluss.</p><p>Die staatliche Unterstützung von Lehrmitteln zu Energiethemen erfolgt im Rahmen des Programms Energie Schweiz, Schwerpunkt 9, "Aus- und Weiterbildung", Massnahmen 7.7 und 7.10 des Detailkonzepts Energie Schweiz 2017-2020 von Juli 2017 (<a href="http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&amp;name=de_623460501.pdf">http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&amp;name=de_623460501.pdf</a>).</p><p>Das VBS arbeitet bei der Aufbereitung von Inhalten zu Armee und Sicherheitspolitik für die Verwendung in Lehrmitteln mit dem Schatz-Verlag zusammen. Der an den Schatz-Verlag entrichtete Beitrag deckt lediglich die Kosten, die dem Verlag durch die Aufarbeitung der von der Verteidigung gelieferten Inhalte nach didaktischen Grundlagen für die Verwendung in den Lehrmitteln und auf der Lernplattform des Verlags sowie den Betrieb einer Sub-Webseite für die Verteidigung entstehen. Das VBS überarbeitet zurzeit die Aktivitäten im Bereich der Zusammenarbeit mit Lehrmittelverlagen bzw. der Verfügbarmachung von Inhalten zu Armee und Sicherheitspolitik für Lehrpersonen. Dabei wird auch die Kooperation mit dem Schatz-Verlag überprüft.</p><p>5. Neben den in 4. erwähnten Aktivitäten steht der Bund mit zwei Unternehmungen in direkten Vertragsverhältnissen. Die Bundeskanzlei arbeitet mit der Hep Verlag AG zusammen für die Produktion von didaktischen Unterlagen zur Broschüre "Der Bund kurz erklärt". Diese stehen kostenlos zum Download zur Verfügung, auf Deutsch, Französisch und Englisch. Beim gleichen Verlag fördert das VBS Unterrichtsmaterial zum Thema Sicherheit. Das BFE arbeitet mit der Kik AG zusammen zur Komplettierung der Unterrichtsmaterialien zum Thema Energie auf der bestehenden Schulplattform kiknet.ch. Das VBS unterstützt die Kik AG im Hinblick auf die Erstellung und Weiterführung von Unterrichtsmaterialien zum Thema Sicherheit und Armee auf der Schulplattform kiknet.ch. Ausserdem unterstützt der Bund verschiedene Massnahmen und Projekte indirekt über Verbände, Fachstellen, Branchen- oder Bildungsorganisationen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Richtlinien bestehen beim Bund, die das Sponsoring von Lehrmitteln durch Departemente oder Bundesämter regeln?</p><p>2. Sieht er kein Problem darin, dass durch Lehrmittelsponsoring durch private Unternehmen oder durch den Staat eine Wettbewerbsverzerrung zwischen den Lehrmittelverlagen gefördert wird, wenn einzelne gesponserte Lehrmittel gratis abgegeben werden können?</p><p>3. Ist er gewillt, diese Problematik anzugehen und mindestens das staatliche Sponsoring von Lehrmitteln zu beenden?</p><p>4. Welche Verträge oder konkreten Sponsoringzusagen haben das Bundesamt für Energie und das VBS mit dem Schatz-Verlag, Rorschach betreffend dessen Lehrmittel "Recht, Staat, Wirtschaft"?</p><p>5. Welche Verträge oder welche Sponsoringprojekte hat der Bund mit weiteren Lehrmittelverlagen?</p>
    • Lehrmittelsponsoring und Wettbewerbsverzerrung durch den Bund

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