Triclosan. Wie steht es um dieses Produkt?

ShortId
18.3550
Id
20183550
Updated
28.07.2023 03:33
Language
de
Title
Triclosan. Wie steht es um dieses Produkt?
AdditionalIndexing
2841;52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Triclosan war bereits Gegenstand verschiedener parlamentarischer Vorstösse, darunter die Interpellationen Recordon 14.4047, "Grosse Risiken bei der Verwendung von Triclosan", und Heim 17.3836, "Antibiotikaresistenzen und Gesundheitsrisiken mit der Verwendung von Triclosan in alltäglichen Produkten".</p><p>Die für die Verwendung von Triclosan in Kosmetika geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind in der Schweiz und in der EU identisch. Es darf als Konservierungsmittel in bestimmten Kosmetika verwendet werden (z. B. Seifen, Duschmittel, Deodorants) mit einer zulässigen Höchstkonzentration, die die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet.</p><p>Die Verwendung von Triclosan in Kosmetika wird durch das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), dem unabhängigen Organ, welches für die Bewertung der in der EU verwendeten Stoffe in Kosmetika zuständig ist, regelmässig überprüft. Die Schweiz stützt sich bei der Anpassung ihrer Gesetzgebung namentlich auf diese Überprüfungen, die eine hohe Sicherheitsmarge in Bezug auf gesundheitsgefährdende Dosen berücksichtigen.</p><p>Die zuständigen Bundesämter verfolgen die Entwicklung der EU-Gesetzgebung über die Verwendung von Triclosan in Kosmetika und in anderen Produkten sowie die Publikation neuer internationaler wissenschaftlich fundierter Studien aufmerksam. Gestützt auf Artikel 45 Absatz 1 des Lebensmittelgesetzes (SR 817.0) arbeitet die Schweiz in einer Expertengruppe der Europäischen Kommission über kosmetische Mittel mit, die sich mit künftigen Anpassungen der europäischen Gesetzgebung befasst.</p><p>Die im Postulat erwähnte Studie, die am 30. Mai 2018 in der Zeitschrift "Science Transnational Medicine" publiziert wurde, ist eine akademische Forschungsstudie, worin die Autorinnen und Autoren aufzeigen, dass bei Mäusen, die Triclosan ausgesetzt werden, ein gewisses Risiko für Dickdarmentzündungen und -krebs auftritt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen arbeitet derzeit an einer vertieften Auswertung der Studie in Verbindung mit anderen verfügbaren wissenschaftlichen Analysen.</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verwendung von Triclosan in Kosmetika und die Analyse der jüngsten wissenschaftlichen Studien genügen derzeit, um die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten. Neben den bereits geplanten sind daher keine weiteren Analysen erforderlich. Würden sich allerdings negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit nachweisen lassen, würden neue Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten ergriffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>2017 haben 206 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 29 Staaten die Erklärung von Florenz unterzeichnet, die das Verbot von Triclosan verlangt. Diese Substanz soll in Verbindung stehen mit Störungen bei der Fortpflanzung und der Entwicklung. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 17.3836 gesagt, "dass die derzeit in der Schweizer Gesetzgebung geltenden Verwendungsbeschränkungen die Nutzung von Triclosan ausreichend einschränken". Gleichzeitig sagte er auch: "Die betroffenen Bundesämter verfolgen jedoch die Beurteilung von Triclosan in Europa und die neuen internationalen wissenschaftlichen Studien zum Thema aufmerksam", und: "Sollten in Zukunft neue Daten negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt zeigen, wird die Schweiz die Verwendung von Triclosan weiter beschränken, um den Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt zu gewährleisten."</p><p>Vergangenen 30. Mai erschien in der Zeitschrift "Science Transnational Medicine" eine neue Studie. Darin wird ein neuer Verdacht zur Schädlichkeit dieser in zahlreichen Kosmetikprodukten wie Zahnpasta, Shampoo, Seife, Desinfektantien und Reinigungsmitteln vorhandenen antibakteriellen Substanz geäussert: Triclosan begünstige Entzündungen im Verdauungstrakt und beschleunige die Entwicklung von Darmkrebs. </p><p>Zu den zahlreichen bereits wissenschaftlich nachgewiesenen Erkenntnissen über die schädliche Wirkung dieser Substanz sind also neue hinzugekommen. Der Bundesrat wird beauftragt, sich aufgrund dieser neuen Erkenntnisse mit dieser Problematik zu befassen und zu prüfen, ob Massnahmen getroffen werden müssen.</p><p>Insbesondere soll er: </p><p>1. die international veröffentlichten Studien über die Wirkungen dieses Stoffes auf die Konsumentinnen und Konsumenten analysieren;</p><p>2. die Empfehlungen, die in Europa zum Einsatz von Triclosan in üblichen Konsumgütern abgegeben werden, und allfällige entsprechende Massnahmen analysieren;</p><p>3. auf dieser Grundlage prüfen, welche Massnahmen getroffen werden können, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz zu schützen; insbesondere soll er ein umfassendes Verbot von Triclosan oder ein Verbot, diese Substanz als Konservierungsmittel in Kosmetika zu verwenden, prüfen.</p>
  • Triclosan. Wie steht es um dieses Produkt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Triclosan war bereits Gegenstand verschiedener parlamentarischer Vorstösse, darunter die Interpellationen Recordon 14.4047, "Grosse Risiken bei der Verwendung von Triclosan", und Heim 17.3836, "Antibiotikaresistenzen und Gesundheitsrisiken mit der Verwendung von Triclosan in alltäglichen Produkten".</p><p>Die für die Verwendung von Triclosan in Kosmetika geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind in der Schweiz und in der EU identisch. Es darf als Konservierungsmittel in bestimmten Kosmetika verwendet werden (z. B. Seifen, Duschmittel, Deodorants) mit einer zulässigen Höchstkonzentration, die die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet.</p><p>Die Verwendung von Triclosan in Kosmetika wird durch das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), dem unabhängigen Organ, welches für die Bewertung der in der EU verwendeten Stoffe in Kosmetika zuständig ist, regelmässig überprüft. Die Schweiz stützt sich bei der Anpassung ihrer Gesetzgebung namentlich auf diese Überprüfungen, die eine hohe Sicherheitsmarge in Bezug auf gesundheitsgefährdende Dosen berücksichtigen.</p><p>Die zuständigen Bundesämter verfolgen die Entwicklung der EU-Gesetzgebung über die Verwendung von Triclosan in Kosmetika und in anderen Produkten sowie die Publikation neuer internationaler wissenschaftlich fundierter Studien aufmerksam. Gestützt auf Artikel 45 Absatz 1 des Lebensmittelgesetzes (SR 817.0) arbeitet die Schweiz in einer Expertengruppe der Europäischen Kommission über kosmetische Mittel mit, die sich mit künftigen Anpassungen der europäischen Gesetzgebung befasst.</p><p>Die im Postulat erwähnte Studie, die am 30. Mai 2018 in der Zeitschrift "Science Transnational Medicine" publiziert wurde, ist eine akademische Forschungsstudie, worin die Autorinnen und Autoren aufzeigen, dass bei Mäusen, die Triclosan ausgesetzt werden, ein gewisses Risiko für Dickdarmentzündungen und -krebs auftritt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen arbeitet derzeit an einer vertieften Auswertung der Studie in Verbindung mit anderen verfügbaren wissenschaftlichen Analysen.</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verwendung von Triclosan in Kosmetika und die Analyse der jüngsten wissenschaftlichen Studien genügen derzeit, um die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten. Neben den bereits geplanten sind daher keine weiteren Analysen erforderlich. Würden sich allerdings negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit nachweisen lassen, würden neue Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten ergriffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>2017 haben 206 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 29 Staaten die Erklärung von Florenz unterzeichnet, die das Verbot von Triclosan verlangt. Diese Substanz soll in Verbindung stehen mit Störungen bei der Fortpflanzung und der Entwicklung. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 17.3836 gesagt, "dass die derzeit in der Schweizer Gesetzgebung geltenden Verwendungsbeschränkungen die Nutzung von Triclosan ausreichend einschränken". Gleichzeitig sagte er auch: "Die betroffenen Bundesämter verfolgen jedoch die Beurteilung von Triclosan in Europa und die neuen internationalen wissenschaftlichen Studien zum Thema aufmerksam", und: "Sollten in Zukunft neue Daten negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt zeigen, wird die Schweiz die Verwendung von Triclosan weiter beschränken, um den Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt zu gewährleisten."</p><p>Vergangenen 30. Mai erschien in der Zeitschrift "Science Transnational Medicine" eine neue Studie. Darin wird ein neuer Verdacht zur Schädlichkeit dieser in zahlreichen Kosmetikprodukten wie Zahnpasta, Shampoo, Seife, Desinfektantien und Reinigungsmitteln vorhandenen antibakteriellen Substanz geäussert: Triclosan begünstige Entzündungen im Verdauungstrakt und beschleunige die Entwicklung von Darmkrebs. </p><p>Zu den zahlreichen bereits wissenschaftlich nachgewiesenen Erkenntnissen über die schädliche Wirkung dieser Substanz sind also neue hinzugekommen. Der Bundesrat wird beauftragt, sich aufgrund dieser neuen Erkenntnisse mit dieser Problematik zu befassen und zu prüfen, ob Massnahmen getroffen werden müssen.</p><p>Insbesondere soll er: </p><p>1. die international veröffentlichten Studien über die Wirkungen dieses Stoffes auf die Konsumentinnen und Konsumenten analysieren;</p><p>2. die Empfehlungen, die in Europa zum Einsatz von Triclosan in üblichen Konsumgütern abgegeben werden, und allfällige entsprechende Massnahmen analysieren;</p><p>3. auf dieser Grundlage prüfen, welche Massnahmen getroffen werden können, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz zu schützen; insbesondere soll er ein umfassendes Verbot von Triclosan oder ein Verbot, diese Substanz als Konservierungsmittel in Kosmetika zu verwenden, prüfen.</p>
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