Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen

ShortId
18.3551
Id
20183551
Updated
10.04.2024 16:36
Language
de
Title
Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen
AdditionalIndexing
1216;28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 2012 steht die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe (Art. 124 StGB). Gemäss Bundesamt für Gesundheit sind in der Schweiz 15 000 Frauen und Mädchen betroffen oder davon bedroht. Immer wieder sind Fachpersonen auch mit frischen Wunden oder Operationen konfrontiert, wie eine Erhebung der Unicef bei über 1000 medizinischen Fachpersonen gezeigt hat. Aus der Studie geht weiter hervor, dass vier von fünf Frauenärzten bereits Kontakt mit beschnittenen Frauen hatten. Bei den Hebammen waren es zwei von drei. Auch 15 Prozent der befragten Kinderärzte gaben an, dass sie schon Mädchen mit amputierten Genitalien in der Praxis hatten. </p><p>Wie die "Sonntags-Zeitung" am 5. Mai 2018 publik gemacht hat, ist bis heute aber noch keine einzige Strafanzeige eingegangen. Ohne Anzeigen sind den Strafverfolgungsbehörden die Hände gebunden. So wird sich nichts ändern, und Kinder und Frauen sind dieser Gewalt weiter ausgesetzt. Und ohne Strafe und Landesverweisung, die für dieses Delikt explizit vorgesehen ist, werden die Täter auch nicht zur Rechenschaft gezogen und weitere Mädchen und Frauen gefährdet.</p><p>Der Gesetzgeber wollte 2012 explizit gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien vorgehen. Die bisherigen Massnahmen und der Gesetzesartikel genügen offensichtlich nicht. Aus diesem Grund ist der Bundesrat gebeten, die Situation zu analysieren und Massnahmen zum Schutz der Kinder und Frauen sowie Möglichkeiten zur besseren Strafverfolgung vorzuschlagen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen Mädchen und Frauen besser vor Genitalverstümmelung geschützt werden können. </p><p>Darin kann er bspw. auch einen Rechtsvergleich mit anderen Ländern anstellen und deren Präventionsmassnahmen analysieren.</p><p>Ebenfalls ist zu prüfen, warum diese Straftaten in der Schweiz nicht angezeigt werden und wie dies verbessert werden könnte.</p>
  • Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 2012 steht die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe (Art. 124 StGB). Gemäss Bundesamt für Gesundheit sind in der Schweiz 15 000 Frauen und Mädchen betroffen oder davon bedroht. Immer wieder sind Fachpersonen auch mit frischen Wunden oder Operationen konfrontiert, wie eine Erhebung der Unicef bei über 1000 medizinischen Fachpersonen gezeigt hat. Aus der Studie geht weiter hervor, dass vier von fünf Frauenärzten bereits Kontakt mit beschnittenen Frauen hatten. Bei den Hebammen waren es zwei von drei. Auch 15 Prozent der befragten Kinderärzte gaben an, dass sie schon Mädchen mit amputierten Genitalien in der Praxis hatten. </p><p>Wie die "Sonntags-Zeitung" am 5. Mai 2018 publik gemacht hat, ist bis heute aber noch keine einzige Strafanzeige eingegangen. Ohne Anzeigen sind den Strafverfolgungsbehörden die Hände gebunden. So wird sich nichts ändern, und Kinder und Frauen sind dieser Gewalt weiter ausgesetzt. Und ohne Strafe und Landesverweisung, die für dieses Delikt explizit vorgesehen ist, werden die Täter auch nicht zur Rechenschaft gezogen und weitere Mädchen und Frauen gefährdet.</p><p>Der Gesetzgeber wollte 2012 explizit gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien vorgehen. Die bisherigen Massnahmen und der Gesetzesartikel genügen offensichtlich nicht. Aus diesem Grund ist der Bundesrat gebeten, die Situation zu analysieren und Massnahmen zum Schutz der Kinder und Frauen sowie Möglichkeiten zur besseren Strafverfolgung vorzuschlagen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen Mädchen und Frauen besser vor Genitalverstümmelung geschützt werden können. </p><p>Darin kann er bspw. auch einen Rechtsvergleich mit anderen Ländern anstellen und deren Präventionsmassnahmen analysieren.</p><p>Ebenfalls ist zu prüfen, warum diese Straftaten in der Schweiz nicht angezeigt werden und wie dies verbessert werden könnte.</p>
    • Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen

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