Mittelstand entlasten. Krankenkassenprämien steuerlich abziehbar

ShortId
18.3560
Id
20183560
Updated
28.07.2023 03:29
Language
de
Title
Mittelstand entlasten. Krankenkassenprämien steuerlich abziehbar
AdditionalIndexing
2841;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Belastung des Mittelstandes durch die Krankenkassenprämien ist enorm. Personen und Familien, welche knapp zu viel verdienen, um eine Prämienverbilligung zu erhalten, sind besonders betroffen. Aber auch besser Verdienende, welche eine Familie haben, werden von der Prämienexplosion hart getroffen. Zudem ist es ungerecht, wenn Personen Prämienverbilligungen erhalten und andere nicht. Diejenigen, die heute keine Verbilligung erhalten, bezahlen zudem mehr Steuern als diejenigen, die von Verbilligungen profitieren. Dieser Ungerechtigkeit kann mit einem Abzug der Prämien bei der direkten Bundessteuer entgegengewirkt werden. Der Bundesrat wird gebeten, eine Vorlage dem Parlament vorzulegen, welche einen solchen Abzug beinhaltet. Dabei überlasse ich dem Bundesrat einen gewissen Spielraum, wie hoch und welcher Personenkreis von einem solchen Abzug profitieren soll. In Anbetracht der Milliardengewinne des Bundes ist es jetzt dringend nötig, den Mittelstand in der Schweiz zu entlasten.</p>
  • <p>Der anhaltende Anstieg der Krankenkassenprämien belastet viele Haushalte, deren Prämien nicht oder nur teilweise verbilligt werden. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Vorstösse eingereicht, die im Wesentlichen eine Erhöhung des geltenden Abzuges der Versicherungsprämien beantragen (Humbel 10.3326, Lumengo 10.4110, Hochreutener 11.3192/11.3193, Grin 12.3297/17.3171, Lehmann 15.4027). Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass eine solche Massnahme nicht zur Entlastung der besonders Betroffenen beiträgt:</p><p>- Der Anstieg der Krankenkassenprämien ist primär auf den anhaltenden Kostenanstieg im Gesundheitswesen im Allgemeinen und in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Speziellen zurückzuführen. In erster Linie gilt es deshalb, diesen Kostenanstieg zu begrenzen. Dazu hat der Bundesrat am 28. März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. In einem ersten Paket von Massnahmen sollen Kostenkontrolle und Tarifregelungen verbessert sowie ein Experimentierartikel und ein Referenzpreissystem bei Arzneimitteln eingeführt werden. Die Vernehmlassung dazu wird im Herbst 2018 eröffnet. 2019 sollen weitere Massnahmen zur Entlastung der OKP folgen. Ziel des Bundesrates ist es, damit die Mengen- und Kostenentwicklung in der OKP und den direkt davon abhängigen Prämienanstieg zu dämpfen. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums erfolgversprechender sind als steuerliche Massnahmen, die mehrheitlich eine Symptombekämpfung darstellen.</p><p>- Von einem erhöhten oder vollumfänglichen Abzug der Krankenkassenprämien würden aufgrund der Steuerprogression hauptsächlich die oberen Einkommensschichten profitieren. Die Umverteilungswirkung wäre also nicht wie gewünscht zugunsten der Mittelschicht:</p><p>-- Würde der pauschale Versicherungsabzug für Einpersonenhaushalte von heute 1700 Franken beispielsweise auf 4200 Franken oder für Verheiratete von heute 3500 Franken beispielsweise auf 8400 Franken erhöht, so würde sich die Steuerlast eines Einpersonenhaushaltes mit einem Bruttoeinkommen von 85 000 Franken um rund 75 Franken pro Jahr reduzieren. Für Verheiratete mit zwei Kindern bei gleichem Bruttoeinkommen hätte die Erhöhung des Abzugs keinen Einfluss, da diese bereits heute keine direkte Bundessteuer bezahlen.</p><p>-- Bei einem Bruttoeinkommen von 130 000 Franken würde die Entlastung für den Einpersonenhaushalt auf 220 Franken und für Verheiratete mit zwei Kindern auf 207 Franken pro Jahr steigen.</p><p>-- Das Maximum der Steuerersparnis würde erst ab einem Haushaltseinkommen von 210 000 Franken erreicht. Verheiratete mit zwei Kindern würden dann 637 Franken direkte Bundessteuer und ein Einpersonenhaushalt würde 330 Franken sparen. Dies beträfe weniger als 5 Prozent aller Steuerpflichtigen.</p><p>- Höhere Abzüge befeuern die Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Je höher der Abzug der Krankenkassenprämien, desto grösser der Anreiz, Versicherungsformen mit einer tiefen Franchise zu wählen. Die Versicherten müssten sich dadurch weniger stark an ihren Behandlungskosten beteiligen und würden tendenziell mehr Leistungen in Anspruch nehmen.</p><p>- Der Bund hätte bei einer Erhöhung des pauschalen Versicherungsabzuges wie im obengenannten Beispiel mit rund 600 Millionen Franken Mindereinnahmen im Jahr zu rechnen. Könnten die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zusätzlich zum heutigen Pauschalabzug abgezogen werden, wären die Mindereinnahmen noch höher. Der heutige Pauschalabzug wäre nicht mehr von der Krankenversicherungsprämie ausgeschöpft, sondern es könnten beispielsweise Einlagen und Prämien für die Lebensversicherung sowie Zinsen von Sparkapitalien zusätzlich abgezogen werden.</p><p>- Würden die erwähnten Mindereinnahmen durch Steuererhöhungen oder Ausgabensenkungen finanziert, bestünde die Gefahr, dass diese - je nach Ausgestaltung - auch jene Steuerpflichtigen treffen, die mit der Motion entlastet werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche vorsieht, dass die obligatorischen Krankenkassenprämien vollumfänglich oder teilweise bei der direkten Bundessteuer in Abzug gebracht werden können.</p>
  • Mittelstand entlasten. Krankenkassenprämien steuerlich abziehbar
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Belastung des Mittelstandes durch die Krankenkassenprämien ist enorm. Personen und Familien, welche knapp zu viel verdienen, um eine Prämienverbilligung zu erhalten, sind besonders betroffen. Aber auch besser Verdienende, welche eine Familie haben, werden von der Prämienexplosion hart getroffen. Zudem ist es ungerecht, wenn Personen Prämienverbilligungen erhalten und andere nicht. Diejenigen, die heute keine Verbilligung erhalten, bezahlen zudem mehr Steuern als diejenigen, die von Verbilligungen profitieren. Dieser Ungerechtigkeit kann mit einem Abzug der Prämien bei der direkten Bundessteuer entgegengewirkt werden. Der Bundesrat wird gebeten, eine Vorlage dem Parlament vorzulegen, welche einen solchen Abzug beinhaltet. Dabei überlasse ich dem Bundesrat einen gewissen Spielraum, wie hoch und welcher Personenkreis von einem solchen Abzug profitieren soll. In Anbetracht der Milliardengewinne des Bundes ist es jetzt dringend nötig, den Mittelstand in der Schweiz zu entlasten.</p>
    • <p>Der anhaltende Anstieg der Krankenkassenprämien belastet viele Haushalte, deren Prämien nicht oder nur teilweise verbilligt werden. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Vorstösse eingereicht, die im Wesentlichen eine Erhöhung des geltenden Abzuges der Versicherungsprämien beantragen (Humbel 10.3326, Lumengo 10.4110, Hochreutener 11.3192/11.3193, Grin 12.3297/17.3171, Lehmann 15.4027). Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass eine solche Massnahme nicht zur Entlastung der besonders Betroffenen beiträgt:</p><p>- Der Anstieg der Krankenkassenprämien ist primär auf den anhaltenden Kostenanstieg im Gesundheitswesen im Allgemeinen und in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Speziellen zurückzuführen. In erster Linie gilt es deshalb, diesen Kostenanstieg zu begrenzen. Dazu hat der Bundesrat am 28. März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. In einem ersten Paket von Massnahmen sollen Kostenkontrolle und Tarifregelungen verbessert sowie ein Experimentierartikel und ein Referenzpreissystem bei Arzneimitteln eingeführt werden. Die Vernehmlassung dazu wird im Herbst 2018 eröffnet. 2019 sollen weitere Massnahmen zur Entlastung der OKP folgen. Ziel des Bundesrates ist es, damit die Mengen- und Kostenentwicklung in der OKP und den direkt davon abhängigen Prämienanstieg zu dämpfen. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums erfolgversprechender sind als steuerliche Massnahmen, die mehrheitlich eine Symptombekämpfung darstellen.</p><p>- Von einem erhöhten oder vollumfänglichen Abzug der Krankenkassenprämien würden aufgrund der Steuerprogression hauptsächlich die oberen Einkommensschichten profitieren. Die Umverteilungswirkung wäre also nicht wie gewünscht zugunsten der Mittelschicht:</p><p>-- Würde der pauschale Versicherungsabzug für Einpersonenhaushalte von heute 1700 Franken beispielsweise auf 4200 Franken oder für Verheiratete von heute 3500 Franken beispielsweise auf 8400 Franken erhöht, so würde sich die Steuerlast eines Einpersonenhaushaltes mit einem Bruttoeinkommen von 85 000 Franken um rund 75 Franken pro Jahr reduzieren. Für Verheiratete mit zwei Kindern bei gleichem Bruttoeinkommen hätte die Erhöhung des Abzugs keinen Einfluss, da diese bereits heute keine direkte Bundessteuer bezahlen.</p><p>-- Bei einem Bruttoeinkommen von 130 000 Franken würde die Entlastung für den Einpersonenhaushalt auf 220 Franken und für Verheiratete mit zwei Kindern auf 207 Franken pro Jahr steigen.</p><p>-- Das Maximum der Steuerersparnis würde erst ab einem Haushaltseinkommen von 210 000 Franken erreicht. Verheiratete mit zwei Kindern würden dann 637 Franken direkte Bundessteuer und ein Einpersonenhaushalt würde 330 Franken sparen. Dies beträfe weniger als 5 Prozent aller Steuerpflichtigen.</p><p>- Höhere Abzüge befeuern die Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Je höher der Abzug der Krankenkassenprämien, desto grösser der Anreiz, Versicherungsformen mit einer tiefen Franchise zu wählen. Die Versicherten müssten sich dadurch weniger stark an ihren Behandlungskosten beteiligen und würden tendenziell mehr Leistungen in Anspruch nehmen.</p><p>- Der Bund hätte bei einer Erhöhung des pauschalen Versicherungsabzuges wie im obengenannten Beispiel mit rund 600 Millionen Franken Mindereinnahmen im Jahr zu rechnen. Könnten die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zusätzlich zum heutigen Pauschalabzug abgezogen werden, wären die Mindereinnahmen noch höher. Der heutige Pauschalabzug wäre nicht mehr von der Krankenversicherungsprämie ausgeschöpft, sondern es könnten beispielsweise Einlagen und Prämien für die Lebensversicherung sowie Zinsen von Sparkapitalien zusätzlich abgezogen werden.</p><p>- Würden die erwähnten Mindereinnahmen durch Steuererhöhungen oder Ausgabensenkungen finanziert, bestünde die Gefahr, dass diese - je nach Ausgestaltung - auch jene Steuerpflichtigen treffen, die mit der Motion entlastet werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche vorsieht, dass die obligatorischen Krankenkassenprämien vollumfänglich oder teilweise bei der direkten Bundessteuer in Abzug gebracht werden können.</p>
    • Mittelstand entlasten. Krankenkassenprämien steuerlich abziehbar

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