Gedenkanlass für die Opfer des Landesstreiks

ShortId
18.3564
Id
20183564
Updated
28.07.2023 03:28
Language
de
Title
Gedenkanlass für die Opfer des Landesstreiks
AdditionalIndexing
04;09;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Landesstreik von 1918 markiert in der Schweizer Geschichte einen Wendepunkt. Mit ihm begann die Integration der Arbeiterschaft, und er war Ausgangspunkt zahlreicher demokratischer und sozialpolitischer Reformen. Dieses zentrale Ereignis der Schweizer Identität sollte anlässlich seines hundertjährigen Jubiläums gebührend aufgearbeitet und thematisiert werden. Dazu gehören auch kritische Aspekte der Geschichte des Landesstreiks, wie der Einsatz der Armee gegen die eigene Bevölkerung.</p>
  • <p>1. Der Landesstreik von 1918 ist ohne Zweifel ein wichtiges Ereignis der neueren Schweizer Geschichte. Dessen Bedeutung zeigt sich in den Veranstaltungen und Ausstellungen, welche dieses Jahr in Erinnerung daran stattfinden. Der Bundesrat hat zu verschiedenen dieser Anlässe Beiträge geleistet. Er plant jedoch keine eigene Gedenkveranstaltung. </p><p>Wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation von Ständerat Hans Stöckli (13.3099) betreffend Erinnerungsfeiern zum Bizentenarium des Wiener Kongresses von 1814/15 festgehalten, entspricht dies dem Grundsatz, von Bundesseite Veranstaltungen im Gedenken an historische Ereignisse nur zurückhaltend durchzuführen. Daran möchte der Bundesrat festhalten.</p><p>2. In diesem Sinne plant der Bundesrat auch keine besonderen Massnahmen zur Information der breiten Öffentlichkeit. Er hat hingegen durch finanzielle Beiträge oder Teilnahme ausgewählte Initiativen unterstützt, wie z. B. das Theaterereignis "1918.CH - 100 Jahre" in Olten oder die Sonderausstellung "Landesstreik 1918" in Schaffhausen.</p><p>3. Der Bundesrat kommentiert frühere Entscheidungen der Landesregierung nicht. Deren Einordnung und Wertung obliegt der historischen Forschung, auf die der Bundesrat keinen Einfluss nimmt.</p><p>4. Aus der Sicht des Bundesrates liegt die Bedeutung des Landesstreiks unter anderem darin, dass er ein Impuls für die in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre sich beschleunigende Ausbildung der Sozialpartnerschaft wurde, welche noch heute entscheidend zur hohen Beschäftigung, zum breiten Wohlstand und zur tiefen Arbeitslosigkeit in der Schweiz beiträgt.</p><p>5. Die Wahrung der inneren Sicherheit obliegt gemäss der Bundesverfassung den Kantonen. Falls bei besonderen Ereignissen deren Mittel nicht ausreichen und auch im Rahmen der interkantonalen Polizeikoordination nicht aufgebracht werden können, so kann der Bundesrat auf Ersuchen des betroffenen Kantons die Unterstützung mit geeigneten Mitteln der Armee beschliessen. Ein solcher Einsatz erfolgt subsidiär. Die Einsatzverantwortung für den Truppeneinsatz liegt bei den kantonalen Behörden, was auch die Regelungen für den Waffeneinsatz beinhaltet. Diese zivile Einsatzverantwortung bietet in den Augen des Bundesrates die beste Gewähr, dass die Verhältnismässigkeit aller eingesetzten Mittel auch bei schwerwiegenden Störungen der inneren Sicherheit stets gewahrt bleibt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im November 2018 jährt sich der Schweizer Landesstreik zum hundertsten Mal. Im Verlauf des für die Schweiz historischen Kampfes für die neun Forderungen des Oltener Aktionskomitees wurden mehrere Arbeiter durch die Armee erschossen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Plant er eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des Landesstreiks? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht?</p><p>2. Welche Massnahmen sind geplant, um eine breite Öffentlichkeit über die Bedeutung des Landesstreiks für die Schweizer Geschichte zu informieren?</p><p>3. Ist er bereit, sich für die unrechtmässigen Armee-Einsätze im Umfeld und während des Landesstreiks offiziell zu entschuldigen?</p><p>4. Wie beurteilt er die historischen Auswirkungen des Landesstreiks für die moderne Schweiz?</p><p>5. Welche Lehren zieht er aus den Armee-Einsätzen im Innern?</p>
  • Gedenkanlass für die Opfer des Landesstreiks
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Landesstreik von 1918 markiert in der Schweizer Geschichte einen Wendepunkt. Mit ihm begann die Integration der Arbeiterschaft, und er war Ausgangspunkt zahlreicher demokratischer und sozialpolitischer Reformen. Dieses zentrale Ereignis der Schweizer Identität sollte anlässlich seines hundertjährigen Jubiläums gebührend aufgearbeitet und thematisiert werden. Dazu gehören auch kritische Aspekte der Geschichte des Landesstreiks, wie der Einsatz der Armee gegen die eigene Bevölkerung.</p>
    • <p>1. Der Landesstreik von 1918 ist ohne Zweifel ein wichtiges Ereignis der neueren Schweizer Geschichte. Dessen Bedeutung zeigt sich in den Veranstaltungen und Ausstellungen, welche dieses Jahr in Erinnerung daran stattfinden. Der Bundesrat hat zu verschiedenen dieser Anlässe Beiträge geleistet. Er plant jedoch keine eigene Gedenkveranstaltung. </p><p>Wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation von Ständerat Hans Stöckli (13.3099) betreffend Erinnerungsfeiern zum Bizentenarium des Wiener Kongresses von 1814/15 festgehalten, entspricht dies dem Grundsatz, von Bundesseite Veranstaltungen im Gedenken an historische Ereignisse nur zurückhaltend durchzuführen. Daran möchte der Bundesrat festhalten.</p><p>2. In diesem Sinne plant der Bundesrat auch keine besonderen Massnahmen zur Information der breiten Öffentlichkeit. Er hat hingegen durch finanzielle Beiträge oder Teilnahme ausgewählte Initiativen unterstützt, wie z. B. das Theaterereignis "1918.CH - 100 Jahre" in Olten oder die Sonderausstellung "Landesstreik 1918" in Schaffhausen.</p><p>3. Der Bundesrat kommentiert frühere Entscheidungen der Landesregierung nicht. Deren Einordnung und Wertung obliegt der historischen Forschung, auf die der Bundesrat keinen Einfluss nimmt.</p><p>4. Aus der Sicht des Bundesrates liegt die Bedeutung des Landesstreiks unter anderem darin, dass er ein Impuls für die in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre sich beschleunigende Ausbildung der Sozialpartnerschaft wurde, welche noch heute entscheidend zur hohen Beschäftigung, zum breiten Wohlstand und zur tiefen Arbeitslosigkeit in der Schweiz beiträgt.</p><p>5. Die Wahrung der inneren Sicherheit obliegt gemäss der Bundesverfassung den Kantonen. Falls bei besonderen Ereignissen deren Mittel nicht ausreichen und auch im Rahmen der interkantonalen Polizeikoordination nicht aufgebracht werden können, so kann der Bundesrat auf Ersuchen des betroffenen Kantons die Unterstützung mit geeigneten Mitteln der Armee beschliessen. Ein solcher Einsatz erfolgt subsidiär. Die Einsatzverantwortung für den Truppeneinsatz liegt bei den kantonalen Behörden, was auch die Regelungen für den Waffeneinsatz beinhaltet. Diese zivile Einsatzverantwortung bietet in den Augen des Bundesrates die beste Gewähr, dass die Verhältnismässigkeit aller eingesetzten Mittel auch bei schwerwiegenden Störungen der inneren Sicherheit stets gewahrt bleibt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im November 2018 jährt sich der Schweizer Landesstreik zum hundertsten Mal. Im Verlauf des für die Schweiz historischen Kampfes für die neun Forderungen des Oltener Aktionskomitees wurden mehrere Arbeiter durch die Armee erschossen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Plant er eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des Landesstreiks? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht?</p><p>2. Welche Massnahmen sind geplant, um eine breite Öffentlichkeit über die Bedeutung des Landesstreiks für die Schweizer Geschichte zu informieren?</p><p>3. Ist er bereit, sich für die unrechtmässigen Armee-Einsätze im Umfeld und während des Landesstreiks offiziell zu entschuldigen?</p><p>4. Wie beurteilt er die historischen Auswirkungen des Landesstreiks für die moderne Schweiz?</p><p>5. Welche Lehren zieht er aus den Armee-Einsätzen im Innern?</p>
    • Gedenkanlass für die Opfer des Landesstreiks

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