Verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für das Freihandelsabkommen zwischen der Efta und dem Mercosur

ShortId
18.3566
Id
20183566
Updated
28.07.2023 03:26
Language
de
Title
Verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für das Freihandelsabkommen zwischen der Efta und dem Mercosur
AdditionalIndexing
15;1236;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Verfassungsartikel 104a Buchstabe d verlangt, dass der Handel zu einer nachhaltigen Landwirtschaft führen soll, in der Schweiz wie auch im Ausland. Zudem ist die Schweiz verpflichtet, die SDG umzusetzen. Diese Bestimmungen sind bei den Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten zu berücksichtigen. </p><p>Denn ohne Nachhaltigkeitskriterien bestehen beim Abkommen grosse Risiken, insbesondere für die kleinbäuerliche Landwirtschaft in den Mercosur-Staaten. Die Exportnachfrage nach Fleisch heizt die Bodenspekulation in den Mercosur-Staaten an. Das kann Landvertreibungen der Kleinbauern zur Folge haben und damit die Zerstörung ihrer Existenzgrundlage. Aktivisten, die sich zur Wehr setzen, werden bedroht oder sogar ermordet. Beim Abkommen mit den Mercosur-Staaten geht es deshalb auch um Menschenrechtsfragen.</p><p>Auch hinsichtlich Tierschutz (fehlende Gesetzgebungen und mangelnder Vollzug) und Lebensmittelsicherheit (Fleischskandale in Brasilien, Einsatz von Leistungsförderern und gentechnisch veränderten Futtermitteln) ist die Fleischproduktion problematisch. Gleichzeitig führt der Import in die Schweiz zu einem grossen Preisdruck für die einheimischen Produzenten. </p><p>Die Schweiz muss ihre Verantwortung wahrnehmen und ihrer Verpflichtung, negative Auswirkungen von Handelsabkommen auf Mensch und Umwelt zu verhindern, nachkommen.</p>
  • <p>Der Bundesrat betrachtet die Entwicklung des internationalen Handels als einen entscheidenden Faktor für die Erreichung einer ganzen Reihe von Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG). Bei sämtlichen Verhandlungen über Freihandelsabkommen (FHA) setzt sich die Schweiz aktiv für die Aufnahme von Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ein, mit denen die SDG gefördert werden und ihre Umsetzung vorangetrieben wird. Diese Bestimmungen umfassen unter anderem das Engagement zur Einhaltung und Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Vertragsparteien im Bereich Umweltschutz und Arbeitsnormen, einschliesslich der Umsetzung der ILO-Agenda für menschenwürdige Arbeit für alle. Weitere Bestimmungen betreffen die nachhaltige Bewirtschaftung von Waldressourcen und Fischbeständen sowie die Verbreitung von Nachhaltigkeitszertifikaten zur Förderung umweltfreundlicher Produktionsmethoden und Sozialstandards. Zudem wird auf die wichtigsten internationalen Instrumente im Bereich der Menschenrechte sowie auf die Grundsätze für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) verwiesen. Diese Nachhaltigkeitsbestimmungen gelten für alle Produktionssektoren, einschliesslich der Ernährungswirtschaft.</p><p>Auf institutioneller Ebene werden durch die FHA Aufsichtsorgane (gemischte Ausschüsse) geschaffen, die es erlauben, allfällige Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung der von den Vertragsparteien in diesen Bereichen eingegangenen Verpflichtungen anzusprechen und allenfalls zu lösen. Diese Ausschüsse ermöglichen auch einen Austausch über den Ratifikationsstand der verschiedenen einschlägigen internationalen Übereinkommen.</p><p>Bei diesem Ansatz stehen Kooperation und Dialog im Vordergrund. Die Schweiz will ihre Handelsabkommen nicht dazu benutzen, um den anderen Staaten vorzuschreiben, welche internationalen Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsübereinkommen sie ratifizieren oder welchen Organisationen sie beitreten sollen. Vielmehr geht es darum, darauf zu achten, dass die von den Vertragsparteien in diesen Bereichen eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen ihrer präferenziellen Handelsbeziehungen eingehalten und effektiv angewendet werden.</p><p>Die Motion fordert, dass die Gewährung von Zollpräferenzen für Agrarprodukte an die Vorlage von auf international anerkannten Standards basierenden Zertifikaten zu binden sei. Diesbezüglich weist der Bundesrat darauf hin, dass es keinen solchen internationalen Standard für die Produktion nachhaltiger Agrarprodukte gibt. Bei der Entwicklung privater Standards besteht aufgrund der immer höheren Ansprüche der Konsumenten eine positive Dynamik in Bezug auf Nachhaltigkeit. Der Bundesrat begrüsst dies. Um diese Entwicklung und die laufende Verbesserung der Labels nicht zu gefährden, sollte die Gewährung von Präferenzzöllen nicht mit einem bestimmten Label verknüpft werden. Der Bundesrat hält es zudem nicht für angebracht, in zwischenstaatlichen Handelsabkommen private Labels zu verankern, da sich deren Umsetzung und mögliche Entwicklung der Kontrolle der Regierungen entziehen.</p><p>Mithilfe eines konstruktiven Dialogs kann die Schweiz ihre Partner indessen dazu bewegen, über kurz oder lang Agrarprodukte zu exportieren, die den Nachhaltigkeitszielen und den Präferenzen der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten entsprechen.</p><p>In diesem Sinne will die Schweiz bei den FHA-Verhandlungen mit dem Mercosur einen Dialog über nachhaltige Landwirtschaft einrichten. Im Rahmen des geplanten Dialogs ginge es auch um einen Mechanismus zur Kontrolle und Evaluation der Nachhaltigkeit des bilateralen Handels mit Agrarprodukten und der entsprechenden Produktionssysteme. Ebenfalls thematisieren will die Schweiz bei diesen Verhandlungen die Aufnahme von Bestimmungen zum Tierwohl. Ausserdem ist in diesem Kontext zu erwähnen, dass die in der Schweiz geltenden Rechtsvorschriften (z. B. im sanitären und phytosanitären Bereich) für die Zulassung und das Inverkehrbringen von ausländischen Produkten auf dem Schweizer Markt auch mit einem FHA vollumfänglich anwendbar bleiben. Bei der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittstaaten, in denen für die Produktion andere Rechtsvorschriften gelten als in der Schweiz, wendet unser Land zudem sehr strenge Regeln an. Folglich können die Konsumentinnen und Konsumenten ihren Kaufentscheid danach ausrichten und so selbst Verantwortung übernehmen. Den Importeuren und dem Detailhandel in der Schweiz kommt hier auch eine bedeutsame Rolle zu. Die Deklarationspflicht besteht bereits heute und wird durch die FHA nicht tangiert.</p><p>Bezüglich der Durchführung von Nachhaltigkeitsstudien zu den FHA schliesslich hat sich der Bundesrat bereits mehrfach geäussert. Zuletzt hat er sein diesbezügliches Vorgehen in seiner Stellungnahme vom 22. September 2017 zum Evaluationsbericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates erörtert (BBl 2017 7649). So zählt er darin namentlich die Gründe auf, weshalb in seinen Augen Auswirkungsstudien in den Bereichen Soziales und Menschenrechte bisher trotz des hohen finanziellen Aufwands zu keinen aussagekräftigen Resultaten führen. Im Rahmen der Mercosur-Verhandlungen wird der Bundesrat extern eine gezielte Studie zu den Auswirkungen einer Liberalisierung von bestimmten Produkten, insbesondere von Agrarprodukten, auf die Umwelt durchführen lassen. Die Ergebnisse dieser Studie werden veröffentlicht.</p><p>Insgesamt wendet der Bundesrat bei den FHA-Verhandlungen mit dem Mercosur somit eine Vielzahl von konkreten Massnahmen an, um mit diesen Ländern Handelsbeziehungen zu fördern, die zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, unter anderem zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die in der Motion geforderten Massnahmen gehen dagegen über die Möglichkeiten hinaus, die ein FHA bietet, und würde den Abschluss eines FHA, sei es mit den Mercosur-Staaten oder auch mit anderen künftigen Partnern, verunmöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Ex-ante-Berichterstattung zu den Auswirkungen des Freihandelsabkommens Efta-Mercosur auszuarbeiten (Human Rights Impact Assessments). Es müssen insbesondere die Auswirkungen der industriellen Fleisch- und Sojaproduktion auf die Rechte der Kleinbauern sowie die Umwelt aufgezeigt werden. Diese Erkenntnisse müssen in den Verhandlungen berücksichtigt werden. Ausserdem darf das Abkommen nur abgeschlossen werden, wenn alle Partnerstaaten die zentralen internationalen Abkommen im Bereich Umwelt, Menschenrechte und Arbeitsrechte (ILO) unterzeichnet und sich zu deren Umsetzung verpflichtet haben. Um dies zu gewährleisten, soll ein zielführender Beobachtungsprozess eingeführt werden. Schliesslich müssen Agrarprodukte, denen ein verbesserter Marktzugang gewährt wird, nach international anerkannten Nachhaltigkeitsstandards produziert worden sein (Akkreditierungsmodell).</p>
  • Verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für das Freihandelsabkommen zwischen der Efta und dem Mercosur
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Verfassungsartikel 104a Buchstabe d verlangt, dass der Handel zu einer nachhaltigen Landwirtschaft führen soll, in der Schweiz wie auch im Ausland. Zudem ist die Schweiz verpflichtet, die SDG umzusetzen. Diese Bestimmungen sind bei den Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten zu berücksichtigen. </p><p>Denn ohne Nachhaltigkeitskriterien bestehen beim Abkommen grosse Risiken, insbesondere für die kleinbäuerliche Landwirtschaft in den Mercosur-Staaten. Die Exportnachfrage nach Fleisch heizt die Bodenspekulation in den Mercosur-Staaten an. Das kann Landvertreibungen der Kleinbauern zur Folge haben und damit die Zerstörung ihrer Existenzgrundlage. Aktivisten, die sich zur Wehr setzen, werden bedroht oder sogar ermordet. Beim Abkommen mit den Mercosur-Staaten geht es deshalb auch um Menschenrechtsfragen.</p><p>Auch hinsichtlich Tierschutz (fehlende Gesetzgebungen und mangelnder Vollzug) und Lebensmittelsicherheit (Fleischskandale in Brasilien, Einsatz von Leistungsförderern und gentechnisch veränderten Futtermitteln) ist die Fleischproduktion problematisch. Gleichzeitig führt der Import in die Schweiz zu einem grossen Preisdruck für die einheimischen Produzenten. </p><p>Die Schweiz muss ihre Verantwortung wahrnehmen und ihrer Verpflichtung, negative Auswirkungen von Handelsabkommen auf Mensch und Umwelt zu verhindern, nachkommen.</p>
    • <p>Der Bundesrat betrachtet die Entwicklung des internationalen Handels als einen entscheidenden Faktor für die Erreichung einer ganzen Reihe von Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG). Bei sämtlichen Verhandlungen über Freihandelsabkommen (FHA) setzt sich die Schweiz aktiv für die Aufnahme von Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ein, mit denen die SDG gefördert werden und ihre Umsetzung vorangetrieben wird. Diese Bestimmungen umfassen unter anderem das Engagement zur Einhaltung und Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Vertragsparteien im Bereich Umweltschutz und Arbeitsnormen, einschliesslich der Umsetzung der ILO-Agenda für menschenwürdige Arbeit für alle. Weitere Bestimmungen betreffen die nachhaltige Bewirtschaftung von Waldressourcen und Fischbeständen sowie die Verbreitung von Nachhaltigkeitszertifikaten zur Förderung umweltfreundlicher Produktionsmethoden und Sozialstandards. Zudem wird auf die wichtigsten internationalen Instrumente im Bereich der Menschenrechte sowie auf die Grundsätze für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) verwiesen. Diese Nachhaltigkeitsbestimmungen gelten für alle Produktionssektoren, einschliesslich der Ernährungswirtschaft.</p><p>Auf institutioneller Ebene werden durch die FHA Aufsichtsorgane (gemischte Ausschüsse) geschaffen, die es erlauben, allfällige Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung der von den Vertragsparteien in diesen Bereichen eingegangenen Verpflichtungen anzusprechen und allenfalls zu lösen. Diese Ausschüsse ermöglichen auch einen Austausch über den Ratifikationsstand der verschiedenen einschlägigen internationalen Übereinkommen.</p><p>Bei diesem Ansatz stehen Kooperation und Dialog im Vordergrund. Die Schweiz will ihre Handelsabkommen nicht dazu benutzen, um den anderen Staaten vorzuschreiben, welche internationalen Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsübereinkommen sie ratifizieren oder welchen Organisationen sie beitreten sollen. Vielmehr geht es darum, darauf zu achten, dass die von den Vertragsparteien in diesen Bereichen eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen ihrer präferenziellen Handelsbeziehungen eingehalten und effektiv angewendet werden.</p><p>Die Motion fordert, dass die Gewährung von Zollpräferenzen für Agrarprodukte an die Vorlage von auf international anerkannten Standards basierenden Zertifikaten zu binden sei. Diesbezüglich weist der Bundesrat darauf hin, dass es keinen solchen internationalen Standard für die Produktion nachhaltiger Agrarprodukte gibt. Bei der Entwicklung privater Standards besteht aufgrund der immer höheren Ansprüche der Konsumenten eine positive Dynamik in Bezug auf Nachhaltigkeit. Der Bundesrat begrüsst dies. Um diese Entwicklung und die laufende Verbesserung der Labels nicht zu gefährden, sollte die Gewährung von Präferenzzöllen nicht mit einem bestimmten Label verknüpft werden. Der Bundesrat hält es zudem nicht für angebracht, in zwischenstaatlichen Handelsabkommen private Labels zu verankern, da sich deren Umsetzung und mögliche Entwicklung der Kontrolle der Regierungen entziehen.</p><p>Mithilfe eines konstruktiven Dialogs kann die Schweiz ihre Partner indessen dazu bewegen, über kurz oder lang Agrarprodukte zu exportieren, die den Nachhaltigkeitszielen und den Präferenzen der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten entsprechen.</p><p>In diesem Sinne will die Schweiz bei den FHA-Verhandlungen mit dem Mercosur einen Dialog über nachhaltige Landwirtschaft einrichten. Im Rahmen des geplanten Dialogs ginge es auch um einen Mechanismus zur Kontrolle und Evaluation der Nachhaltigkeit des bilateralen Handels mit Agrarprodukten und der entsprechenden Produktionssysteme. Ebenfalls thematisieren will die Schweiz bei diesen Verhandlungen die Aufnahme von Bestimmungen zum Tierwohl. Ausserdem ist in diesem Kontext zu erwähnen, dass die in der Schweiz geltenden Rechtsvorschriften (z. B. im sanitären und phytosanitären Bereich) für die Zulassung und das Inverkehrbringen von ausländischen Produkten auf dem Schweizer Markt auch mit einem FHA vollumfänglich anwendbar bleiben. Bei der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittstaaten, in denen für die Produktion andere Rechtsvorschriften gelten als in der Schweiz, wendet unser Land zudem sehr strenge Regeln an. Folglich können die Konsumentinnen und Konsumenten ihren Kaufentscheid danach ausrichten und so selbst Verantwortung übernehmen. Den Importeuren und dem Detailhandel in der Schweiz kommt hier auch eine bedeutsame Rolle zu. Die Deklarationspflicht besteht bereits heute und wird durch die FHA nicht tangiert.</p><p>Bezüglich der Durchführung von Nachhaltigkeitsstudien zu den FHA schliesslich hat sich der Bundesrat bereits mehrfach geäussert. Zuletzt hat er sein diesbezügliches Vorgehen in seiner Stellungnahme vom 22. September 2017 zum Evaluationsbericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates erörtert (BBl 2017 7649). So zählt er darin namentlich die Gründe auf, weshalb in seinen Augen Auswirkungsstudien in den Bereichen Soziales und Menschenrechte bisher trotz des hohen finanziellen Aufwands zu keinen aussagekräftigen Resultaten führen. Im Rahmen der Mercosur-Verhandlungen wird der Bundesrat extern eine gezielte Studie zu den Auswirkungen einer Liberalisierung von bestimmten Produkten, insbesondere von Agrarprodukten, auf die Umwelt durchführen lassen. Die Ergebnisse dieser Studie werden veröffentlicht.</p><p>Insgesamt wendet der Bundesrat bei den FHA-Verhandlungen mit dem Mercosur somit eine Vielzahl von konkreten Massnahmen an, um mit diesen Ländern Handelsbeziehungen zu fördern, die zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, unter anderem zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die in der Motion geforderten Massnahmen gehen dagegen über die Möglichkeiten hinaus, die ein FHA bietet, und würde den Abschluss eines FHA, sei es mit den Mercosur-Staaten oder auch mit anderen künftigen Partnern, verunmöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Ex-ante-Berichterstattung zu den Auswirkungen des Freihandelsabkommens Efta-Mercosur auszuarbeiten (Human Rights Impact Assessments). Es müssen insbesondere die Auswirkungen der industriellen Fleisch- und Sojaproduktion auf die Rechte der Kleinbauern sowie die Umwelt aufgezeigt werden. Diese Erkenntnisse müssen in den Verhandlungen berücksichtigt werden. Ausserdem darf das Abkommen nur abgeschlossen werden, wenn alle Partnerstaaten die zentralen internationalen Abkommen im Bereich Umwelt, Menschenrechte und Arbeitsrechte (ILO) unterzeichnet und sich zu deren Umsetzung verpflichtet haben. Um dies zu gewährleisten, soll ein zielführender Beobachtungsprozess eingeführt werden. Schliesslich müssen Agrarprodukte, denen ein verbesserter Marktzugang gewährt wird, nach international anerkannten Nachhaltigkeitsstandards produziert worden sein (Akkreditierungsmodell).</p>
    • Verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für das Freihandelsabkommen zwischen der Efta und dem Mercosur

Back to List