Die Einführung eines Globallizenz-Systems in der Schweiz für bestimmte Güter und Dienstleistungen prüfen

ShortId
18.3573
Id
20183573
Updated
28.07.2023 03:26
Language
de
Title
Die Einführung eines Globallizenz-Systems in der Schweiz für bestimmte Güter und Dienstleistungen prüfen
AdditionalIndexing
15;34;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein Charakteristikum der neuen Wirtschaft ist die Zunahme von Gütern, deren Grenzkosten in der Produktion praktisch bei null liegen. Dies bedeutet, dass für gewisse Güter (Software, Kultur, Presse, Algorithmen) hohe fixe Investitionskosten erforderlich sein können, dass aber eine Vervielfachung der Nutzung praktisch nichts kostet. </p><p>Ein Wirtschaftsmodell, in dem die Finanzierung der Fixkosten hauptsächlich durch eine variable Entschädigung erfolgt, ist darum nicht mehr unbedingt am besten geeignet; umso mehr, als mit der neuen Wirtschaft das Verständnis von unbedingt notwendigen Gütern und Dienstleistungen grundlegend neu definiert werden könnte, nämlich könnten Information und Zugang zu gewisser Software oder zu bestimmten Technologien auch dazugezählt werden. </p><p>Ein Globallizenz-System auf nationaler Ebene ist ein System, bei dem für bestimmte Güter und Dienstleistungen ein Pauschalbetrag zur Finanzierung der Erschaffung bezahlt wird. Im Gegenzug ist das Gut oder die Dienstleistung für alle auf Schweizer Boden anwesenden Personen gratis. Mit diesem System hätte die ganze Bevölkerung Zugang zu verschiedenen Gütern, der Stückpreis wäre extrem tief, und die hinter der Erschaffung stehenden Personen würden prioritär entschädigt.</p><p>Ein Globallizenz-System kann noch andere Vorteile haben, je nach Art der Implementierung. Zum Beispiel könnte das Verteilen der Einnahmen so erfolgen, dass alle in die Herstellung involvierten Akteure besser entschädigt würden, einschliesslich derjenigen Akteure, die nicht so viel Erfolg haben, deren Präsenz auf dem Markt aber von grundlegender Bedeutung ist.</p>
  • <p>Das Postulat verlangt die Ausarbeitung eines Berichtes über mögliche Modelle zur Einführung von Globallizenzen insbesondere in den Bereichen Kultur, Software, Presse, Spiele und Bücher. Soweit es vorliegend um urheberrechtlich relevante Güter und Dienstleistungen geht, wurden bereits in der aktuellen Revision zum Urheberrechtsgesetz Alternativen zum heutigen Verwertungsmodell diskutiert. Diese haben jedoch mit Blick auf internationale Verpflichtungen der Schweiz zu Bedenken geführt und wurden auch von den betroffenen Kreisen abgelehnt.</p><p>Eine klare Abgrenzung von Gütern und Dienstleistungen, welche für die Gesellschaft einer "Globalleistung" würdig sind, ist ein kaum zu leistendes Unterfangen und vor allem nicht objektiv bestimmbar. Es gilt, die selektive Privilegierung von bestimmten Bereichen zu vermeiden, um das Rechtsgleichheitsgebot (Art. 8 der Bundesverfassung) sowie das Willkürverbot (Art. 9 der Bundesverfassung) zu wahren. Zudem muss eine effiziente Alllokation auf dem Markt sichergestellt werden. Um Wohlstand und Innovation zu ermöglichen, sollten Eigentumsrechte gewahrt und diesbezüglich grundsätzlich eine regulatorische Zurückhaltung an den Tag gelegt werden, sofern die entsprechenden Märkte funktionieren. Die Einführung von Globallizenzen käme hingegen einer Subventionierung bestimmter Bereiche gleich. Jeder Bürger würde sich finanziell an den Fixkosten der entsprechenden "Globalleistung" beteiligen, unabhängig davon, ob er die entsprechenden Güter und Dienstleistungen konsumiert oder nicht. Dies ist nicht im Sinne einer liberalen Wirtschaftsordnung (Art. 94 Abs. 1 der Bundesverfassung). Schliesslich existiert kaum Erfahrung mit Globallizenzen in anderen Ländern. Die Einführung von Globallizenzen käme daher einem Experiment mit ungewissen ökonomischen und sozialen Folgen gleich.</p><p>Nach Abwägung der dargelegten Argumente ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein weiterer Bericht zu der vorliegenden Thematik kaum Mehrwert schaffen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Modelle für die Einführung von Globallizenzen für bestimmte Güter und Dienstleistungen vorzuschlagen, und zwar insbesondere für: </p><p>- in der Schweiz hergestellte Kulturgüter;</p><p>- besonders nützliche Software, auf die die Bevölkerung heute nicht mehr wirklich verzichten kann;</p><p>- Informationsdienstleistungen wie z. B. eine unabhängige Presse.</p><p>Mit dem Bericht wird der Bundesrat zudem beauftragt, auch die Einführung einer Globallizenz für andere Güter und Dienstleistungen, die nicht unbedingt nötig sind, für die sich ein solches System aber als sehr vorteilhaft für die Bevölkerung erweisen könnte, kurz zu prüfen:</p><p>- Kulturgüter im Allgemeinen wie ein breiteres Angebot an Software, Spielen, Printmedien, Büchern und Inhalten.</p>
  • Die Einführung eines Globallizenz-Systems in der Schweiz für bestimmte Güter und Dienstleistungen prüfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein Charakteristikum der neuen Wirtschaft ist die Zunahme von Gütern, deren Grenzkosten in der Produktion praktisch bei null liegen. Dies bedeutet, dass für gewisse Güter (Software, Kultur, Presse, Algorithmen) hohe fixe Investitionskosten erforderlich sein können, dass aber eine Vervielfachung der Nutzung praktisch nichts kostet. </p><p>Ein Wirtschaftsmodell, in dem die Finanzierung der Fixkosten hauptsächlich durch eine variable Entschädigung erfolgt, ist darum nicht mehr unbedingt am besten geeignet; umso mehr, als mit der neuen Wirtschaft das Verständnis von unbedingt notwendigen Gütern und Dienstleistungen grundlegend neu definiert werden könnte, nämlich könnten Information und Zugang zu gewisser Software oder zu bestimmten Technologien auch dazugezählt werden. </p><p>Ein Globallizenz-System auf nationaler Ebene ist ein System, bei dem für bestimmte Güter und Dienstleistungen ein Pauschalbetrag zur Finanzierung der Erschaffung bezahlt wird. Im Gegenzug ist das Gut oder die Dienstleistung für alle auf Schweizer Boden anwesenden Personen gratis. Mit diesem System hätte die ganze Bevölkerung Zugang zu verschiedenen Gütern, der Stückpreis wäre extrem tief, und die hinter der Erschaffung stehenden Personen würden prioritär entschädigt.</p><p>Ein Globallizenz-System kann noch andere Vorteile haben, je nach Art der Implementierung. Zum Beispiel könnte das Verteilen der Einnahmen so erfolgen, dass alle in die Herstellung involvierten Akteure besser entschädigt würden, einschliesslich derjenigen Akteure, die nicht so viel Erfolg haben, deren Präsenz auf dem Markt aber von grundlegender Bedeutung ist.</p>
    • <p>Das Postulat verlangt die Ausarbeitung eines Berichtes über mögliche Modelle zur Einführung von Globallizenzen insbesondere in den Bereichen Kultur, Software, Presse, Spiele und Bücher. Soweit es vorliegend um urheberrechtlich relevante Güter und Dienstleistungen geht, wurden bereits in der aktuellen Revision zum Urheberrechtsgesetz Alternativen zum heutigen Verwertungsmodell diskutiert. Diese haben jedoch mit Blick auf internationale Verpflichtungen der Schweiz zu Bedenken geführt und wurden auch von den betroffenen Kreisen abgelehnt.</p><p>Eine klare Abgrenzung von Gütern und Dienstleistungen, welche für die Gesellschaft einer "Globalleistung" würdig sind, ist ein kaum zu leistendes Unterfangen und vor allem nicht objektiv bestimmbar. Es gilt, die selektive Privilegierung von bestimmten Bereichen zu vermeiden, um das Rechtsgleichheitsgebot (Art. 8 der Bundesverfassung) sowie das Willkürverbot (Art. 9 der Bundesverfassung) zu wahren. Zudem muss eine effiziente Alllokation auf dem Markt sichergestellt werden. Um Wohlstand und Innovation zu ermöglichen, sollten Eigentumsrechte gewahrt und diesbezüglich grundsätzlich eine regulatorische Zurückhaltung an den Tag gelegt werden, sofern die entsprechenden Märkte funktionieren. Die Einführung von Globallizenzen käme hingegen einer Subventionierung bestimmter Bereiche gleich. Jeder Bürger würde sich finanziell an den Fixkosten der entsprechenden "Globalleistung" beteiligen, unabhängig davon, ob er die entsprechenden Güter und Dienstleistungen konsumiert oder nicht. Dies ist nicht im Sinne einer liberalen Wirtschaftsordnung (Art. 94 Abs. 1 der Bundesverfassung). Schliesslich existiert kaum Erfahrung mit Globallizenzen in anderen Ländern. Die Einführung von Globallizenzen käme daher einem Experiment mit ungewissen ökonomischen und sozialen Folgen gleich.</p><p>Nach Abwägung der dargelegten Argumente ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein weiterer Bericht zu der vorliegenden Thematik kaum Mehrwert schaffen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Modelle für die Einführung von Globallizenzen für bestimmte Güter und Dienstleistungen vorzuschlagen, und zwar insbesondere für: </p><p>- in der Schweiz hergestellte Kulturgüter;</p><p>- besonders nützliche Software, auf die die Bevölkerung heute nicht mehr wirklich verzichten kann;</p><p>- Informationsdienstleistungen wie z. B. eine unabhängige Presse.</p><p>Mit dem Bericht wird der Bundesrat zudem beauftragt, auch die Einführung einer Globallizenz für andere Güter und Dienstleistungen, die nicht unbedingt nötig sind, für die sich ein solches System aber als sehr vorteilhaft für die Bevölkerung erweisen könnte, kurz zu prüfen:</p><p>- Kulturgüter im Allgemeinen wie ein breiteres Angebot an Software, Spielen, Printmedien, Büchern und Inhalten.</p>
    • Die Einführung eines Globallizenz-Systems in der Schweiz für bestimmte Güter und Dienstleistungen prüfen

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