Sozialhilfekosten im Asylbereich ab 2020. Kostenspitzen bei Kantonen und Gemeinden

ShortId
18.3587
Id
20183587
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Sozialhilfekosten im Asylbereich ab 2020. Kostenspitzen bei Kantonen und Gemeinden
AdditionalIndexing
24;04;2811;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Nach verfassungsmässiger Zuständigkeit werden Bedürftige von ihrem Wohnkanton unterstützt. Zu den Bedürftigen zählen auch Personen des Asylbereichs, die Sozial- und Nothilfe beziehen. Für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene vergütet der Bund den Kantonen für die ihnen entstehenden Kosten im Bereich der Sozialhilfe während fünf Jahren ab Einreichung des Asylgesuchs respektive während sieben Jahren ab Einreise eine Globalpauschale, die rund 1500 Franken pro Monat beträgt. Die Kosten der Nothilfe werden vom Bund mit einer einmaligen Pauschale von 6000 Franken pro ausreisepflichtige Person subventioniert. Die Budgetplanung anhand der Entwicklung der Sozialhilfekosten auf kantonaler respektive kommunaler Ebene ist hingegen keine Bundesaufgabe. Der Bund macht daher auch keine Prognosen zur Entwicklung einzelner kantonaler oder kommunaler Budgets.</p><p>2. Von der Zunahme der Ausgaben auf Bundesebene auf eine gleiche Zunahme der Ausgaben nach fünf bis sieben Jahren auf kantonaler respektive kommunaler Ebene zu schliessen greift zu kurz. Einerseits beinhalten die Ausgaben des Bundes sämtliche Kosten der Sozialhilfe für Asylsuchende während des Asylverfahrens. Diese Kosten werden vom Bund übernommen und nicht an die Kantone und Gemeinden weitergegeben. Andererseits kann sich innerhalb von fünf bzw. sieben Jahren die individuelle Situation von Personen des Asylbereichs wesentlich verändern. Im fünften Jahr der Anwesenheit in der Schweiz arbeiten gemäss aktuellsten Erhebungen 31,1 Prozent der Flüchtlinge. Bei den vorläufig Aufgenommenen sind es 46,5 Prozent, die im siebten Jahr der Anwesenheit eine Erwerbstätigkeit ausüben. Bund und Kantone gehen überdies davon aus, dass rund 70 Prozent aller Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen im erwerbsfähigen Alter das Potenzial haben, sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren und längerfristig für sich und ihre Familien aufzukommen.</p><p>3./4. Um die finanzielle Belastung von Gemeinden und Kantonen durch den Sozialhilfebezug von Personen des Asylbereichs möglichst gering zu halten, ist es von zentraler Bedeutung, die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen weiter zu optimieren. Durch die beschleunigten Asylverfahren, welche im März 2019 schweizweit eingeführt werden, wissen Schutzsuchende künftig früher, ob sie in der Schweiz bleiben dürfen. Um die rasche Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt zusätzlich zu fördern und damit die Sozialhilfekosten zu reduzieren, haben sich Bund und Kantone daher im Frühling 2018 auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Diese sieht konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess vor. Gleichzeitig hat der Bundesrat entschieden, die Integrationspauschale an die Kantone von 6000 auf 18 000 Franken zu erhöhen. Die Massnahmen der Integrationsagenda sollen gemäss aktueller Planung ab Mitte 2019 umgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bund gilt den Kantonen die Kosten für die Sozial- und Nothilfe im Asylbereich mit Pauschalen ab. Die Kantone erhalten die Globalpauschale während längstens fünf oder sieben Jahren.</p><p>Infolge der grossen Migrationsströme insbesondere in Zusammenhang mit den Umwälzungen und Kriegen in Nordafrika und Nahost ab 2015 sind die durchschnittlichen Bestandszahlen für Personen im Asylbereich in finanzieller Zuständigkeit des Bundes von unter 30 000 2012 auf 52 229 2015 und 72 017 2017 angewachsen. Die Beträge für diese Abgeltung haben sich in derselben Zeitperiode beim Bund in etwa verdoppelt, auf 1,3 Milliarden Franken.</p><p>1. Gibt es Prognosen, wie sich die Situation in der Sozialhilfe bei Kantonen und Gemeinden ab 2020 entwickeln wird, wenn die ersten Fristen für die Ausrichtung der Pauschalen durch den Bund entfallen?</p><p>2. Werden die Kantone und Gemeinden mit fünf bis sieben Jahren Verzögerung infolge der Flüchtlingswellen 2015/16 in ihren Budgets ebenfalls mit einer Verdoppelung der Aufwendungen rechnen müssen, so wie der Bund etwa eine Verdoppelung des Aufwandes erlebte?</p><p>3. Was tut der Bund, um die zu erwartenden Übergänge und Lastenverschiebungen bei der Entrichtung der Sozialhilfe für Personen im Asylbereich vorherzusagen und abzufedern?</p><p>4. Wie bereitet der Bund Kantone und Gemeinden auf diese fünf bis sieben Jahre verzögerten Kostenspitzen in der Sozialhilfe vor?</p>
  • Sozialhilfekosten im Asylbereich ab 2020. Kostenspitzen bei Kantonen und Gemeinden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nach verfassungsmässiger Zuständigkeit werden Bedürftige von ihrem Wohnkanton unterstützt. Zu den Bedürftigen zählen auch Personen des Asylbereichs, die Sozial- und Nothilfe beziehen. Für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene vergütet der Bund den Kantonen für die ihnen entstehenden Kosten im Bereich der Sozialhilfe während fünf Jahren ab Einreichung des Asylgesuchs respektive während sieben Jahren ab Einreise eine Globalpauschale, die rund 1500 Franken pro Monat beträgt. Die Kosten der Nothilfe werden vom Bund mit einer einmaligen Pauschale von 6000 Franken pro ausreisepflichtige Person subventioniert. Die Budgetplanung anhand der Entwicklung der Sozialhilfekosten auf kantonaler respektive kommunaler Ebene ist hingegen keine Bundesaufgabe. Der Bund macht daher auch keine Prognosen zur Entwicklung einzelner kantonaler oder kommunaler Budgets.</p><p>2. Von der Zunahme der Ausgaben auf Bundesebene auf eine gleiche Zunahme der Ausgaben nach fünf bis sieben Jahren auf kantonaler respektive kommunaler Ebene zu schliessen greift zu kurz. Einerseits beinhalten die Ausgaben des Bundes sämtliche Kosten der Sozialhilfe für Asylsuchende während des Asylverfahrens. Diese Kosten werden vom Bund übernommen und nicht an die Kantone und Gemeinden weitergegeben. Andererseits kann sich innerhalb von fünf bzw. sieben Jahren die individuelle Situation von Personen des Asylbereichs wesentlich verändern. Im fünften Jahr der Anwesenheit in der Schweiz arbeiten gemäss aktuellsten Erhebungen 31,1 Prozent der Flüchtlinge. Bei den vorläufig Aufgenommenen sind es 46,5 Prozent, die im siebten Jahr der Anwesenheit eine Erwerbstätigkeit ausüben. Bund und Kantone gehen überdies davon aus, dass rund 70 Prozent aller Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen im erwerbsfähigen Alter das Potenzial haben, sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren und längerfristig für sich und ihre Familien aufzukommen.</p><p>3./4. Um die finanzielle Belastung von Gemeinden und Kantonen durch den Sozialhilfebezug von Personen des Asylbereichs möglichst gering zu halten, ist es von zentraler Bedeutung, die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen weiter zu optimieren. Durch die beschleunigten Asylverfahren, welche im März 2019 schweizweit eingeführt werden, wissen Schutzsuchende künftig früher, ob sie in der Schweiz bleiben dürfen. Um die rasche Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt zusätzlich zu fördern und damit die Sozialhilfekosten zu reduzieren, haben sich Bund und Kantone daher im Frühling 2018 auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Diese sieht konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess vor. Gleichzeitig hat der Bundesrat entschieden, die Integrationspauschale an die Kantone von 6000 auf 18 000 Franken zu erhöhen. Die Massnahmen der Integrationsagenda sollen gemäss aktueller Planung ab Mitte 2019 umgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bund gilt den Kantonen die Kosten für die Sozial- und Nothilfe im Asylbereich mit Pauschalen ab. Die Kantone erhalten die Globalpauschale während längstens fünf oder sieben Jahren.</p><p>Infolge der grossen Migrationsströme insbesondere in Zusammenhang mit den Umwälzungen und Kriegen in Nordafrika und Nahost ab 2015 sind die durchschnittlichen Bestandszahlen für Personen im Asylbereich in finanzieller Zuständigkeit des Bundes von unter 30 000 2012 auf 52 229 2015 und 72 017 2017 angewachsen. Die Beträge für diese Abgeltung haben sich in derselben Zeitperiode beim Bund in etwa verdoppelt, auf 1,3 Milliarden Franken.</p><p>1. Gibt es Prognosen, wie sich die Situation in der Sozialhilfe bei Kantonen und Gemeinden ab 2020 entwickeln wird, wenn die ersten Fristen für die Ausrichtung der Pauschalen durch den Bund entfallen?</p><p>2. Werden die Kantone und Gemeinden mit fünf bis sieben Jahren Verzögerung infolge der Flüchtlingswellen 2015/16 in ihren Budgets ebenfalls mit einer Verdoppelung der Aufwendungen rechnen müssen, so wie der Bund etwa eine Verdoppelung des Aufwandes erlebte?</p><p>3. Was tut der Bund, um die zu erwartenden Übergänge und Lastenverschiebungen bei der Entrichtung der Sozialhilfe für Personen im Asylbereich vorherzusagen und abzufedern?</p><p>4. Wie bereitet der Bund Kantone und Gemeinden auf diese fünf bis sieben Jahre verzögerten Kostenspitzen in der Sozialhilfe vor?</p>
    • Sozialhilfekosten im Asylbereich ab 2020. Kostenspitzen bei Kantonen und Gemeinden

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