Online-Plattform für Beherbergungsdienstleistungen (Airbnb). Ratgeber zuhanden der Gemeinden

ShortId
18.3598
Id
20183598
Updated
28.07.2023 03:38
Language
de
Title
Online-Plattform für Beherbergungsdienstleistungen (Airbnb). Ratgeber zuhanden der Gemeinden
AdditionalIndexing
15;2846;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf der einen Seite hat der Bundesrat in mehreren Stellungnahmen betont, dass es angesichts der kantonalen und kommunalen Heterogenität unmöglich sei, die Praxis gegenüber den Beherbergungs-Online-Plattformen landesweit zu vereinheitlichen. Insbesondere wurde auf die Unterschiede bei den Kur- oder Gästetaxen hingewiesen. Auf der anderen Seite zeigt der Bericht des Bundesrates über die Online-Plattformen für Beherbergungsdienstleistungen, dass die Bundesgesetzgebung auf diese Formen der Vermietung von Unterkünften passt und anwendbar ist. Es zeigt sich aber auch, dass die Regeln sehr oft nicht bekannt sind und entsprechend auch nicht befolgt werden.</p><p>Für die Hotellerie, die sich an das geltende Recht hält, entsteht somit eine Situation des unlauteren Wettbewerbs. Beispielsweise muss der Vermieter der zuständigen Behörde eine Kur- oder Gästetaxe entrichten. Oder der Vermieter, der ausländische Gäste gegen Entgelt beherbergt, muss dies gemäss Ausländergesetz melden. Auch müssen die Einkünfte aus der Vermietung deklariert werden. Schliesslich wissen viele kommunalen Behörden nicht, dass es möglich ist, direkt mit Airbnb zusammenzuarbeiten, um die Erhebung der Kur- oder Gästetaxe zu erleichtern.</p><p>Diese allgemeine Unsicherheit aufgrund fehlender Informationen sowie das Tempo der Veränderungen bei diesen Plattformen sind einer guten Entwicklung dieses neuen Tourismusbereichs, der durchaus sein Potenzial hat, abträglich. Der hier verlangte Ratgeber soll die geltenden Vorschriften für die Miete von Unterkünften darstellen und aufzeigen, wie mit den Online-Plattformen zusammengearbeitet werden könnte.</p>
  • <p>Für den Bundesrat bietet die fortschreitende Digitalisierung eine grosse Chance für die Schweiz. Das gilt auch für den Liegenschaftenmarkt. Die Sharing Economy und damit auch Mietplattformen wie Airbnb können positive Wirkungen haben, weil sie bei Wohn- und Geschäftsräumen die Effizienz der Ressourcenverteilung verbessern.</p><p>Gleichzeitig stellt die Verbreitung von Mietplattformen aber auch Kantone, Städte und Gemeinden vor diverse Herausforderungen, auf die sie mit einer Vielzahl unterschiedlicher Massnahmen reagieren. Diese reichen von der automatisierten Erhebung der Kurtaxen (Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Zug und Zürich) über den Erhalt eines genügenden Angebots an städtischen Erstwohnungen (wird z. B. in der Stadt Bern geprüft) bis hin zur Begrenzung kommerzieller Angebote durch Eigentümer und Eigentümerinnen und Hauptmieter und -mieterinnen (Stadt Genf).</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung aktiv mit und engagiert sich auch in verschiedenen Bereichen. So hat er beispielsweise eine Vernehmlassung zu einer Revision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen durchgeführt (neuer Art. 8a VMWG für eine generelle Zustimmung zur Untermiete). Zudem ist das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) gegenwärtig daran, seine beratende Funktion im Zusammenhang mit Mietplattformen zu verstärken. Es macht dies in Erfüllung seiner ohnehin bestehenden Aufgaben als Kompetenzzentrum des Bundes für Wohnungsfragen. Offen ist aber noch, welche Instrumente sich im Rahmen der Amtsressourcen für eine optimale Information eignen. Weiter ist beim BWO in Abklärung, ob die relevanten Informationen von Gemeinden und Kantonen in genügendem Umfang vorliegen, um eine Informationsplattform einzurichten. Gleiches gilt auch für den vorgeschlagenen Leitfaden.</p><p>In seinem Bericht vom 15. November 2017 "Die Regulierung in der Beherbergungswirtschaft" hat der Bundesrat zudem festgehalten, dass im Rahmen der Tourismuspolitik die Möglichkeit besteht, dass der Bund eine subsidiär-koordinierende Rolle zur Diffusion von zielführenden Ansätzen für den Regulierungsvollzug im Zusammenhang mit Anbietern von Beherbergungsdienstleistungen über Online-Plattformen einnimmt. Die Initiative hierfür müsste jedoch von den betroffenen Akteuren selbst kommen. Ein geeigneter Rahmen zur Vertiefung dieser Thematik mit den Kantonen, Gemeinden und der Tourismuswirtschaft könnte die Dialog- und Koordinationsplattform sein, welche das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zurzeit in Umsetzung der neuen Tourismusstrategie des Bundes aufbaut.</p><p>Das BWO wird unabhängig von den obengenannten Aktivitäten in absehbarer Zukunft eine Übersicht über die kantonalen und kommunalen Entwicklungen im Zusammenhang mit Mietplattformen erstellen und diese regelmässig aktualisieren. Hingegen erachtet es der Bundesrat als nicht zweckmässig, sich bereits jetzt auf das Instrument eines Leitfadens für Airbnb-Leistungen im Sinne der Motion festzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Ratgeber für die Gemeinden zum Umgang mit Online-Plattformen für die Buchung und Vermietung von Unterkünften, namentlich Airbnb, zu veröffentlichen. Der Ratgeber soll den Gemeinden helfen, das geltende Recht anzuwenden, was die Vermarktung, die Einhaltung der Anforderungen, die Kontrolle sowie die Erhebung der Taxen und der Steuern betrifft.</p><p>Gegenwärtig halten sich die Akteure in der Parahotellerie, namentlich die Benutzerinnen und Benutzer von Airbnb, nur sehr beschränkt an das geltende Recht. Diese Umgehung der Vorschriften hat hauptsächlich damit zu tun, dass dieses Geschäftsmodell mit herkömmlichen Kategorien wenig fassbar ist. Es braucht daher Informationen, und es muss gehandelt werden, bevor der Staat gänzlich die Kontrolle über dieses Modell der Sharing Economy verliert.</p>
  • Online-Plattform für Beherbergungsdienstleistungen (Airbnb). Ratgeber zuhanden der Gemeinden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf der einen Seite hat der Bundesrat in mehreren Stellungnahmen betont, dass es angesichts der kantonalen und kommunalen Heterogenität unmöglich sei, die Praxis gegenüber den Beherbergungs-Online-Plattformen landesweit zu vereinheitlichen. Insbesondere wurde auf die Unterschiede bei den Kur- oder Gästetaxen hingewiesen. Auf der anderen Seite zeigt der Bericht des Bundesrates über die Online-Plattformen für Beherbergungsdienstleistungen, dass die Bundesgesetzgebung auf diese Formen der Vermietung von Unterkünften passt und anwendbar ist. Es zeigt sich aber auch, dass die Regeln sehr oft nicht bekannt sind und entsprechend auch nicht befolgt werden.</p><p>Für die Hotellerie, die sich an das geltende Recht hält, entsteht somit eine Situation des unlauteren Wettbewerbs. Beispielsweise muss der Vermieter der zuständigen Behörde eine Kur- oder Gästetaxe entrichten. Oder der Vermieter, der ausländische Gäste gegen Entgelt beherbergt, muss dies gemäss Ausländergesetz melden. Auch müssen die Einkünfte aus der Vermietung deklariert werden. Schliesslich wissen viele kommunalen Behörden nicht, dass es möglich ist, direkt mit Airbnb zusammenzuarbeiten, um die Erhebung der Kur- oder Gästetaxe zu erleichtern.</p><p>Diese allgemeine Unsicherheit aufgrund fehlender Informationen sowie das Tempo der Veränderungen bei diesen Plattformen sind einer guten Entwicklung dieses neuen Tourismusbereichs, der durchaus sein Potenzial hat, abträglich. Der hier verlangte Ratgeber soll die geltenden Vorschriften für die Miete von Unterkünften darstellen und aufzeigen, wie mit den Online-Plattformen zusammengearbeitet werden könnte.</p>
    • <p>Für den Bundesrat bietet die fortschreitende Digitalisierung eine grosse Chance für die Schweiz. Das gilt auch für den Liegenschaftenmarkt. Die Sharing Economy und damit auch Mietplattformen wie Airbnb können positive Wirkungen haben, weil sie bei Wohn- und Geschäftsräumen die Effizienz der Ressourcenverteilung verbessern.</p><p>Gleichzeitig stellt die Verbreitung von Mietplattformen aber auch Kantone, Städte und Gemeinden vor diverse Herausforderungen, auf die sie mit einer Vielzahl unterschiedlicher Massnahmen reagieren. Diese reichen von der automatisierten Erhebung der Kurtaxen (Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Zug und Zürich) über den Erhalt eines genügenden Angebots an städtischen Erstwohnungen (wird z. B. in der Stadt Bern geprüft) bis hin zur Begrenzung kommerzieller Angebote durch Eigentümer und Eigentümerinnen und Hauptmieter und -mieterinnen (Stadt Genf).</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung aktiv mit und engagiert sich auch in verschiedenen Bereichen. So hat er beispielsweise eine Vernehmlassung zu einer Revision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen durchgeführt (neuer Art. 8a VMWG für eine generelle Zustimmung zur Untermiete). Zudem ist das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) gegenwärtig daran, seine beratende Funktion im Zusammenhang mit Mietplattformen zu verstärken. Es macht dies in Erfüllung seiner ohnehin bestehenden Aufgaben als Kompetenzzentrum des Bundes für Wohnungsfragen. Offen ist aber noch, welche Instrumente sich im Rahmen der Amtsressourcen für eine optimale Information eignen. Weiter ist beim BWO in Abklärung, ob die relevanten Informationen von Gemeinden und Kantonen in genügendem Umfang vorliegen, um eine Informationsplattform einzurichten. Gleiches gilt auch für den vorgeschlagenen Leitfaden.</p><p>In seinem Bericht vom 15. November 2017 "Die Regulierung in der Beherbergungswirtschaft" hat der Bundesrat zudem festgehalten, dass im Rahmen der Tourismuspolitik die Möglichkeit besteht, dass der Bund eine subsidiär-koordinierende Rolle zur Diffusion von zielführenden Ansätzen für den Regulierungsvollzug im Zusammenhang mit Anbietern von Beherbergungsdienstleistungen über Online-Plattformen einnimmt. Die Initiative hierfür müsste jedoch von den betroffenen Akteuren selbst kommen. Ein geeigneter Rahmen zur Vertiefung dieser Thematik mit den Kantonen, Gemeinden und der Tourismuswirtschaft könnte die Dialog- und Koordinationsplattform sein, welche das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zurzeit in Umsetzung der neuen Tourismusstrategie des Bundes aufbaut.</p><p>Das BWO wird unabhängig von den obengenannten Aktivitäten in absehbarer Zukunft eine Übersicht über die kantonalen und kommunalen Entwicklungen im Zusammenhang mit Mietplattformen erstellen und diese regelmässig aktualisieren. Hingegen erachtet es der Bundesrat als nicht zweckmässig, sich bereits jetzt auf das Instrument eines Leitfadens für Airbnb-Leistungen im Sinne der Motion festzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Ratgeber für die Gemeinden zum Umgang mit Online-Plattformen für die Buchung und Vermietung von Unterkünften, namentlich Airbnb, zu veröffentlichen. Der Ratgeber soll den Gemeinden helfen, das geltende Recht anzuwenden, was die Vermarktung, die Einhaltung der Anforderungen, die Kontrolle sowie die Erhebung der Taxen und der Steuern betrifft.</p><p>Gegenwärtig halten sich die Akteure in der Parahotellerie, namentlich die Benutzerinnen und Benutzer von Airbnb, nur sehr beschränkt an das geltende Recht. Diese Umgehung der Vorschriften hat hauptsächlich damit zu tun, dass dieses Geschäftsmodell mit herkömmlichen Kategorien wenig fassbar ist. Es braucht daher Informationen, und es muss gehandelt werden, bevor der Staat gänzlich die Kontrolle über dieses Modell der Sharing Economy verliert.</p>
    • Online-Plattform für Beherbergungsdienstleistungen (Airbnb). Ratgeber zuhanden der Gemeinden

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