Die Gesetzgebung für Drohnen muss angepasst werden

ShortId
18.3601
Id
20183601
Updated
28.07.2023 03:37
Language
de
Title
Die Gesetzgebung für Drohnen muss angepasst werden
AdditionalIndexing
48;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 87 der Bundesverfassung besagt, dass die Gesetzgebung über die Luftfahrt Sache des Bundes ist. Das Luftfahrtgesetz regelt diesen Auftrag im Detail. Die Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien besagt, dass unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 30 Kilogramm ohne Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) eingesetzt werden können. Dieser Artikel wird der heutigen Situation in Bezug auf die Drohnen nicht mehr gerecht. </p><p>Der geltende rechtliche Rahmen regelt den Einsatz der Drohnen in der Schweiz ungenügend und nicht optimal. Drohnen stellen für die Luftfahrt eine reelle Gefahr dar. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, mit der die Besitzerinnen und Besitzer von Drohnen zu einer Schulung, einer Registrierung oder einer Identifikation verpflichtet werden könnten. Wie ist die strafrechtliche Haftung bei einem Unfall geregelt? Was ist mit der Flugsicherung? Wer haftet bei einem Zusammenstoss mit einem Flugzeug? Gibt es ein gesetzliches Verbot für Drohnen, sich Wohnobjekten und Infrastrukturen, die für die Schweiz sicherheitsrelevant sind, zu nähern? Diese Technologie ist in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre problematisch, da mit Drohnen Gespräche aufgenommen und präzise Bilder gemacht werden und sie somit zum Ausspionieren genutzt werden können. </p><p>Aus diesem Grund wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht mit einer Übersicht über die Gesetzgebung zu erstellen und darin die problematischen Auswirkungen der Drohnen aufzuzeigen. Der Bericht soll die Risiken und die sich bietenden Möglichkeiten benennen und für diesen Bereich die gesetzlichen Regelungen auf internationaler Ebene miteinander vergleichen.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet die bestehenden Regelungen betreffend den Betrieb von Drohnen als ausreichend. Massgebliche luftrechtliche Grundlage bildet die Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (SR 748.941). Die Persönlichkeit wird primär durch die Artikel 28ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210) - ergänzt durch das Datenschutzgesetz (SR 235.1) - geschützt. Das Datenschutzgesetz wird derzeit revidiert und den technologischen Entwicklungen angepasst.</p><p>Das Bazl hat im Februar 2016 einen umfassenden Bericht über zivile Drohnen publiziert. In seinen Antworten auf die Interpellationen 16.4032, 16.3837 und 17.3733 zeigte der Bundesrat zudem auf, wieso er zurzeit keinen Handlungsbedarf für den Ausbau der nationalen gesetzlichen Grundlagen erkennt. Die Schweiz nimmt eine international führende Stellung im sicheren und sinnvollen Einsatz dieser Fluggeräte ein. Der Bundesrat ist gewillt, dieses Potenzial im Interesse von Wirtschaft und Bevölkerung weiter zu stärken. Gleichzeitig schafft er mit der Entwicklung des sogenannten U-Space die Grundlage zur Überwachung und Lenkung des Betriebs von Drohnen. Auch unterstützt er aktiv die Arbeiten an harmonisierten Bestimmungen auf europäischer Ebene.</p><p>Die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung TA-Swiss hat im Frühjahr 2018 den Bericht "Zivile Drohnen - Herausforderungen und Perspektiven" veröffentlicht. In der Begleitgruppe waren neben dem Bazl, dem Bundesamt für Kommunikation, dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat und der Flugsicherung Skyguide auch Vertreter des Datenschutzes, des Natur- und Umweltschutzes, der Forschung und Entwicklung sowie privater Firmen und Verbände eingebunden. Dieser Bericht bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick über das Fachgebiet. Der Bundesrat erachtet es aus diesem Grund nicht als notwendig, eine weitere Studie in Auftrag zu geben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Während in der Schweiz die Zahl der Drohnen stetig zunimmt, wird deren Bedrohungspotenzial weltweit neu beurteilt, werden die sich bietenden Möglichkeiten evaluiert und wird insbesondere die Gesetzgebung angepasst, wo sie angesichts des technologischen Fortschritts nicht mehr zeitgemäss ist.</p><p>Die Überlegungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit gehen dahin, dass Drohnen in zwanzig Jahren für den Personentransport eingesetzt werden können.</p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie der Einsatz von Drohnen in der Schweiz gesetzlich geregelt ist, und der die gesetzlichen Regelungen auf internationaler Ebene, insbesondere innerhalb der EU, miteinander vergleicht.</p>
  • Die Gesetzgebung für Drohnen muss angepasst werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 87 der Bundesverfassung besagt, dass die Gesetzgebung über die Luftfahrt Sache des Bundes ist. Das Luftfahrtgesetz regelt diesen Auftrag im Detail. Die Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien besagt, dass unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 30 Kilogramm ohne Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) eingesetzt werden können. Dieser Artikel wird der heutigen Situation in Bezug auf die Drohnen nicht mehr gerecht. </p><p>Der geltende rechtliche Rahmen regelt den Einsatz der Drohnen in der Schweiz ungenügend und nicht optimal. Drohnen stellen für die Luftfahrt eine reelle Gefahr dar. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, mit der die Besitzerinnen und Besitzer von Drohnen zu einer Schulung, einer Registrierung oder einer Identifikation verpflichtet werden könnten. Wie ist die strafrechtliche Haftung bei einem Unfall geregelt? Was ist mit der Flugsicherung? Wer haftet bei einem Zusammenstoss mit einem Flugzeug? Gibt es ein gesetzliches Verbot für Drohnen, sich Wohnobjekten und Infrastrukturen, die für die Schweiz sicherheitsrelevant sind, zu nähern? Diese Technologie ist in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre problematisch, da mit Drohnen Gespräche aufgenommen und präzise Bilder gemacht werden und sie somit zum Ausspionieren genutzt werden können. </p><p>Aus diesem Grund wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht mit einer Übersicht über die Gesetzgebung zu erstellen und darin die problematischen Auswirkungen der Drohnen aufzuzeigen. Der Bericht soll die Risiken und die sich bietenden Möglichkeiten benennen und für diesen Bereich die gesetzlichen Regelungen auf internationaler Ebene miteinander vergleichen.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet die bestehenden Regelungen betreffend den Betrieb von Drohnen als ausreichend. Massgebliche luftrechtliche Grundlage bildet die Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (SR 748.941). Die Persönlichkeit wird primär durch die Artikel 28ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210) - ergänzt durch das Datenschutzgesetz (SR 235.1) - geschützt. Das Datenschutzgesetz wird derzeit revidiert und den technologischen Entwicklungen angepasst.</p><p>Das Bazl hat im Februar 2016 einen umfassenden Bericht über zivile Drohnen publiziert. In seinen Antworten auf die Interpellationen 16.4032, 16.3837 und 17.3733 zeigte der Bundesrat zudem auf, wieso er zurzeit keinen Handlungsbedarf für den Ausbau der nationalen gesetzlichen Grundlagen erkennt. Die Schweiz nimmt eine international führende Stellung im sicheren und sinnvollen Einsatz dieser Fluggeräte ein. Der Bundesrat ist gewillt, dieses Potenzial im Interesse von Wirtschaft und Bevölkerung weiter zu stärken. Gleichzeitig schafft er mit der Entwicklung des sogenannten U-Space die Grundlage zur Überwachung und Lenkung des Betriebs von Drohnen. Auch unterstützt er aktiv die Arbeiten an harmonisierten Bestimmungen auf europäischer Ebene.</p><p>Die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung TA-Swiss hat im Frühjahr 2018 den Bericht "Zivile Drohnen - Herausforderungen und Perspektiven" veröffentlicht. In der Begleitgruppe waren neben dem Bazl, dem Bundesamt für Kommunikation, dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat und der Flugsicherung Skyguide auch Vertreter des Datenschutzes, des Natur- und Umweltschutzes, der Forschung und Entwicklung sowie privater Firmen und Verbände eingebunden. Dieser Bericht bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick über das Fachgebiet. Der Bundesrat erachtet es aus diesem Grund nicht als notwendig, eine weitere Studie in Auftrag zu geben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Während in der Schweiz die Zahl der Drohnen stetig zunimmt, wird deren Bedrohungspotenzial weltweit neu beurteilt, werden die sich bietenden Möglichkeiten evaluiert und wird insbesondere die Gesetzgebung angepasst, wo sie angesichts des technologischen Fortschritts nicht mehr zeitgemäss ist.</p><p>Die Überlegungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit gehen dahin, dass Drohnen in zwanzig Jahren für den Personentransport eingesetzt werden können.</p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie der Einsatz von Drohnen in der Schweiz gesetzlich geregelt ist, und der die gesetzlichen Regelungen auf internationaler Ebene, insbesondere innerhalb der EU, miteinander vergleicht.</p>
    • Die Gesetzgebung für Drohnen muss angepasst werden

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