Was gibt es Neues zu den erneuerbaren Energien?

ShortId
18.3604
Id
20183604
Updated
28.07.2023 03:35
Language
de
Title
Was gibt es Neues zu den erneuerbaren Energien?
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) per 1. Januar 2018 wurde das bis anhin bekannte System der kostendeckenden Einspeisevergütung in ein kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem (KEV) mit Direktvermarktung umgewandelt. Das Förderinstrument wurde damit kosteneffizienter und marktnäher ausgestaltet. Mit dem neuen EnG stehen zwar mehr Fördermittel zur Verfügung, diese sind aber weiterhin begrenzt. Zudem hat das Parlament beschlossen, neu auch die Grosswasserkraft durch den Netzzuschlag zu fördern und die KEV ab Ende 2022 auslaufen zu lassen. Somit bleibt der finanzielle Handlungsspielraum begrenzt.</p><p>1. Ende 2017 gab es fast 35 000 Fotovoltaikanlagen auf der Warteliste für die KEV. Obwohl im laufenden Jahr rund 7000 Einmalvergütungen (EIV) im Umfang von knapp 200 Millionen Franken ausbezahlt werden, ist es aufgrund der immer noch langen Warteliste allerdings nicht möglich, allen Betreibern sofort eine EIV auszubezahlen. Bei der EIV für kleine Anlagen bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt beträgt die Wartezeit aktuell rund zwei, bei jener für grössere Anlagen rund sechs Jahre. Aktuelle Informationen zum Abbau der Warteliste enthält das Faktenblatt "Kontingente 2018 - Einspeisevergütung (KEV) sowie Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen" unter <a href="http://www.bfe.admin.ch/kev">www.bfe.admin.ch/kev</a> &gt; Faktenblätter.</p><p>2. Nein. Der Abbaumechanismus der Wartelisten ist in der Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (SR 730.03) genau definiert und lässt keinen Interpretationsspielraum zu. Die Förderzusagen werden streng nach diesem festen Mechanismus vergeben.</p><p>3. Nein. Das Bundesamt für Energie rechnet bei der Planung der Mittel bei der Windenergie bereits seit Jahren mit einer tiefen Realisierungsquote. Dies bedeutet, dass keine künstlichen Reserven geschaffen und entsprechend keine Gelder blockiert wurden. Aus diesem Grund stehen keine weiteren Mittel für die Fotovoltaik zur Verfügung.</p><p>4. Aufgrund des Auslaufens der KEV ab Ende 2022 ist die EIV zum Hauptfördersystem für Fotovoltaikanlagen geworden. Das Interesse für die EIV ist weiterhin sehr gross. Aufgrund der Kostenentwicklung und der Akzeptanz der Technologie sowie der Möglichkeit zum Eigenverbrauch ist davon auszugehen, dass der Zubau der Fotovoltaik wie prognostiziert fortschreitet.</p><p>5. Gemäss der Abnahme- und Vergütungspflicht (Art. 15 Abs. 3 Bst. a EnG) muss der Netzbetreiber die eingespeiste Elektrizität mindestens in der Höhe seiner durchschnittlichen Strombeschaffungskosten vergüten. Diese sind je nach Netzgebiet unterschiedlich hoch. Höhere Vergütungen sind möglich. Ob die Vergütung im Einzelfall die gesetzlichen Minimalvorgaben erfüllt, beurteilt im Streitfall die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Erst gab es schöne Versprechungen, doch nun ist die Realität für die Produzenten erneuerbarer Energie eine bittere besonders für diejenigen, die mit guten Gründen auf die Fotovoltaik gesetzt haben, eine einfache, leicht zugängliche Energiequelle, bei der die Gefahr endloser Einsprachen weniger gross ist. Für die errichteten Anlagen, die noch immer auf der KEV-Liste figurieren, gibt es die versprochenen Subventionen nicht, oder wenn es Subventionen gibt, sind diese derart enttäuschend tief, dass weder die Produktions- noch die Investitionskosten gedeckt werden. </p><p>Mit dem neuen Gesetz ist der KEV-Fonds jedoch mit den 2,3 Rappen pro Kilowattstunde besser ausgestattet (500 Millionen Franken mehr als 2016), und die KEV-Liste sollte deutlich kürzer werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gemäss dem Communiqué von Pronovo vom 20. März 2018 ist die Vergütung für dieses Jahr geregelt; in den Genuss einer Einmalvergütung für kleine Anlagen (Kleiv) kommen rund 6600 Anlagen; mit der Einmalvergütung für grosse Anlagen (Greiv) werden 40 Megawatt Leistung gefördert. Aber zu welchem Preis? Hinzu kommt, dass diejenigen, die 2018 das Wagnis eingehen und in Erneuerbare investieren, sechs Jahre werden warten müssen, bis sie entschädigt werden. Wie aber wird mit den Produzenten verfahren, die auf der KEV-Liste seit mehr als sechs Jahren geduldig oder aber auch zunehmend verzweifelt warten? Wie viele werden es nach den Rückrufen oder Rückzügen Ende 2017 sein? Welche Neuigkeiten punkto Änderungen bei den Subventionen werden sie erfahren?</p><p>2. Kann es sein (wie gewisse Anlagenbetreiber behaupten), dass es zu Umgehungen des Rechts gekommen ist, indem Subventionen an Unternehmen gesprochen wurden, die später auf die Liste kamen als andere, und dies in allen Bereichen der erneuerbaren Energien?</p><p>3. Könnte man, angesichts der Schwierigkeiten, mit denen sich die Windpärke konfrontiert sehen (Widerstände und langwierige Einspruchsverfahren), Gelder, die ursprünglich für solche Anlagen vorgesehen waren und die nun im Geldtopf vor sich hin schlummern, nicht für die Fotovoltaik verwenden, damit die KEV-Liste kürzer wird, aber ohne der Windkraft auch für die Zukunft die Mittel zu entziehen?</p><p>4. Wenn man die lange Liste der Anwärter auf die KEV betrachtet, stellt man fest, dass die zuletzt auf die Liste Gelangten nicht länger mehrheitlich Produzenten von Fotovoltaik-Energie sind. Ist nach Ansicht des Bundesrates die Fotovoltaik gefährdet? Ist sie nicht wirksam? Oder teilt der Bundesrat meine Meinung, dass der Umstand, dass die kleinen Produzenten dadurch, dass sie entgegen den Versprechungen nicht entschädigt werden, den Mut verloren haben, wovon die industriellen Produzenten profitieren?</p><p>5. Was den Kilowattstunde-Preis betrifft: Was hält der Bundesrat von den Unternehmen, die zu tiefen Preisen einkaufen und zum doppelten Preis wieder verkaufen?</p>
  • Was gibt es Neues zu den erneuerbaren Energien?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) per 1. Januar 2018 wurde das bis anhin bekannte System der kostendeckenden Einspeisevergütung in ein kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem (KEV) mit Direktvermarktung umgewandelt. Das Förderinstrument wurde damit kosteneffizienter und marktnäher ausgestaltet. Mit dem neuen EnG stehen zwar mehr Fördermittel zur Verfügung, diese sind aber weiterhin begrenzt. Zudem hat das Parlament beschlossen, neu auch die Grosswasserkraft durch den Netzzuschlag zu fördern und die KEV ab Ende 2022 auslaufen zu lassen. Somit bleibt der finanzielle Handlungsspielraum begrenzt.</p><p>1. Ende 2017 gab es fast 35 000 Fotovoltaikanlagen auf der Warteliste für die KEV. Obwohl im laufenden Jahr rund 7000 Einmalvergütungen (EIV) im Umfang von knapp 200 Millionen Franken ausbezahlt werden, ist es aufgrund der immer noch langen Warteliste allerdings nicht möglich, allen Betreibern sofort eine EIV auszubezahlen. Bei der EIV für kleine Anlagen bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt beträgt die Wartezeit aktuell rund zwei, bei jener für grössere Anlagen rund sechs Jahre. Aktuelle Informationen zum Abbau der Warteliste enthält das Faktenblatt "Kontingente 2018 - Einspeisevergütung (KEV) sowie Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen" unter <a href="http://www.bfe.admin.ch/kev">www.bfe.admin.ch/kev</a> &gt; Faktenblätter.</p><p>2. Nein. Der Abbaumechanismus der Wartelisten ist in der Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (SR 730.03) genau definiert und lässt keinen Interpretationsspielraum zu. Die Förderzusagen werden streng nach diesem festen Mechanismus vergeben.</p><p>3. Nein. Das Bundesamt für Energie rechnet bei der Planung der Mittel bei der Windenergie bereits seit Jahren mit einer tiefen Realisierungsquote. Dies bedeutet, dass keine künstlichen Reserven geschaffen und entsprechend keine Gelder blockiert wurden. Aus diesem Grund stehen keine weiteren Mittel für die Fotovoltaik zur Verfügung.</p><p>4. Aufgrund des Auslaufens der KEV ab Ende 2022 ist die EIV zum Hauptfördersystem für Fotovoltaikanlagen geworden. Das Interesse für die EIV ist weiterhin sehr gross. Aufgrund der Kostenentwicklung und der Akzeptanz der Technologie sowie der Möglichkeit zum Eigenverbrauch ist davon auszugehen, dass der Zubau der Fotovoltaik wie prognostiziert fortschreitet.</p><p>5. Gemäss der Abnahme- und Vergütungspflicht (Art. 15 Abs. 3 Bst. a EnG) muss der Netzbetreiber die eingespeiste Elektrizität mindestens in der Höhe seiner durchschnittlichen Strombeschaffungskosten vergüten. Diese sind je nach Netzgebiet unterschiedlich hoch. Höhere Vergütungen sind möglich. Ob die Vergütung im Einzelfall die gesetzlichen Minimalvorgaben erfüllt, beurteilt im Streitfall die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Erst gab es schöne Versprechungen, doch nun ist die Realität für die Produzenten erneuerbarer Energie eine bittere besonders für diejenigen, die mit guten Gründen auf die Fotovoltaik gesetzt haben, eine einfache, leicht zugängliche Energiequelle, bei der die Gefahr endloser Einsprachen weniger gross ist. Für die errichteten Anlagen, die noch immer auf der KEV-Liste figurieren, gibt es die versprochenen Subventionen nicht, oder wenn es Subventionen gibt, sind diese derart enttäuschend tief, dass weder die Produktions- noch die Investitionskosten gedeckt werden. </p><p>Mit dem neuen Gesetz ist der KEV-Fonds jedoch mit den 2,3 Rappen pro Kilowattstunde besser ausgestattet (500 Millionen Franken mehr als 2016), und die KEV-Liste sollte deutlich kürzer werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gemäss dem Communiqué von Pronovo vom 20. März 2018 ist die Vergütung für dieses Jahr geregelt; in den Genuss einer Einmalvergütung für kleine Anlagen (Kleiv) kommen rund 6600 Anlagen; mit der Einmalvergütung für grosse Anlagen (Greiv) werden 40 Megawatt Leistung gefördert. Aber zu welchem Preis? Hinzu kommt, dass diejenigen, die 2018 das Wagnis eingehen und in Erneuerbare investieren, sechs Jahre werden warten müssen, bis sie entschädigt werden. Wie aber wird mit den Produzenten verfahren, die auf der KEV-Liste seit mehr als sechs Jahren geduldig oder aber auch zunehmend verzweifelt warten? Wie viele werden es nach den Rückrufen oder Rückzügen Ende 2017 sein? Welche Neuigkeiten punkto Änderungen bei den Subventionen werden sie erfahren?</p><p>2. Kann es sein (wie gewisse Anlagenbetreiber behaupten), dass es zu Umgehungen des Rechts gekommen ist, indem Subventionen an Unternehmen gesprochen wurden, die später auf die Liste kamen als andere, und dies in allen Bereichen der erneuerbaren Energien?</p><p>3. Könnte man, angesichts der Schwierigkeiten, mit denen sich die Windpärke konfrontiert sehen (Widerstände und langwierige Einspruchsverfahren), Gelder, die ursprünglich für solche Anlagen vorgesehen waren und die nun im Geldtopf vor sich hin schlummern, nicht für die Fotovoltaik verwenden, damit die KEV-Liste kürzer wird, aber ohne der Windkraft auch für die Zukunft die Mittel zu entziehen?</p><p>4. Wenn man die lange Liste der Anwärter auf die KEV betrachtet, stellt man fest, dass die zuletzt auf die Liste Gelangten nicht länger mehrheitlich Produzenten von Fotovoltaik-Energie sind. Ist nach Ansicht des Bundesrates die Fotovoltaik gefährdet? Ist sie nicht wirksam? Oder teilt der Bundesrat meine Meinung, dass der Umstand, dass die kleinen Produzenten dadurch, dass sie entgegen den Versprechungen nicht entschädigt werden, den Mut verloren haben, wovon die industriellen Produzenten profitieren?</p><p>5. Was den Kilowattstunde-Preis betrifft: Was hält der Bundesrat von den Unternehmen, die zu tiefen Preisen einkaufen und zum doppelten Preis wieder verkaufen?</p>
    • Was gibt es Neues zu den erneuerbaren Energien?

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