Konzessionsvergabe im Fernverkehr. Wie geht es weiter?

ShortId
18.3605
Id
20183605
Updated
28.07.2023 03:35
Language
de
Title
Konzessionsvergabe im Fernverkehr. Wie geht es weiter?
AdditionalIndexing
04;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die in der vorliegenden Interpellation aufgeworfenen Fragen betreffen die Neuvergabe der Fernverkehrskonzession im Bahnbereich für die nächsten Jahre und damit die zukünftige Marktordnung im Personenfernverkehr. Zu dieser besteht das hängige Postulat von Nationalrat Fabio Regazzi 14.3259, zu dem der Bundesrat Bericht erstatten wird. Es ist dem Bundesrat wichtig, den Bericht auf einer umfassenden Faktenbasis erstellen zu können. Dazu gehören auch die Beschwerde der SBB vom 12. Juli 2018 gegen die Verfügung des Bundesamtes für Verkehr und deren allfällige Konsequenzen für die zukünftige Bahnlandschaft. Der Bundesrat kann den Bericht daher erst im Frühling 2019 vorlegen. Die Fragen aus der vorliegenden Interpellation werden im Sinne einer Ergänzung in diesen Bericht in Erfüllung des Postulates 14.3259 integriert und gemeinsam mit diesem beantwortet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Beim Fernverkehr zielt das BAV darauf ab, mit einem Mehrbahnen-Modell einen möglichst hohen Kundennutzen durch zusätzliche Angebote zu erreichen. Mit dem Entscheid vom 12. Juni 2018, der BLS zwei Fernverkehrslinien zu gewähren, bestätigt das BAV diesen Grundgedanken. Positiv zu beurteilen ist, dass die BLS nun die Gelegenheit erhält aufzuzeigen, ob mehr Wettbewerb im Fernverkehr zu einem besseren Angebot für die Kunden führt. Bereits der Prozess der Konzessionsvergabe hat aber offengelegt, dass Optimierungspotenzial besteht. Die Frist für die Einreichung, Evaluation und Bekanntgabe war offensichtlich zu kurz: Erst im Herbst 2017 konnten die Eisenbahnunternehmen Gesuche für einen Betriebsstart Ende 2019 einreichen. Die Kommunikation der betroffenen Akteure hat gezeigt, dass niemand wirklich mit diesem Vorgehen zufrieden ist. Deshalb stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wird der Bundesrat eine Evaluation der Konzessionsvergabe durchführen? Und falls ja, wie soll diese aussehen?</p><p>2. Der Betrieb von Fernverkehrslinien beansprucht bedeutende Investitionen über mehrere Jahre hinweg. Das gewählte Verfahren für die Vergabe der Fernverkehrskonzessionen in der Zeitperiode 2020-2030 hatte sehr kurze Fristen und war offensichtlich nicht das geeignetste Mittel, um das bundesrätliche Ziel von mehr Wettbewerb im Fernverkehr zu erreichen. Wäre es nicht angebrachter, das Verfahren der Konzessionsvergabe mindestens fünf Jahre vor der Inbetriebnahme zu beginnen, um einen Wettbewerb mit gleich langen Spiessen zu ermöglichen? </p><p>3. Das Wichtigste ist, dass die Kunden tatsächlich vom grösseren Wettbewerb profitieren. Wie will der Bundesrat den angestrebten zusätzlichen Nutzen für die Kunden gewährleisten? Wie soll das Erreichen dieses Zieles in den nächsten Jahren evaluiert werden?</p>
  • Konzessionsvergabe im Fernverkehr. Wie geht es weiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die in der vorliegenden Interpellation aufgeworfenen Fragen betreffen die Neuvergabe der Fernverkehrskonzession im Bahnbereich für die nächsten Jahre und damit die zukünftige Marktordnung im Personenfernverkehr. Zu dieser besteht das hängige Postulat von Nationalrat Fabio Regazzi 14.3259, zu dem der Bundesrat Bericht erstatten wird. Es ist dem Bundesrat wichtig, den Bericht auf einer umfassenden Faktenbasis erstellen zu können. Dazu gehören auch die Beschwerde der SBB vom 12. Juli 2018 gegen die Verfügung des Bundesamtes für Verkehr und deren allfällige Konsequenzen für die zukünftige Bahnlandschaft. Der Bundesrat kann den Bericht daher erst im Frühling 2019 vorlegen. Die Fragen aus der vorliegenden Interpellation werden im Sinne einer Ergänzung in diesen Bericht in Erfüllung des Postulates 14.3259 integriert und gemeinsam mit diesem beantwortet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Beim Fernverkehr zielt das BAV darauf ab, mit einem Mehrbahnen-Modell einen möglichst hohen Kundennutzen durch zusätzliche Angebote zu erreichen. Mit dem Entscheid vom 12. Juni 2018, der BLS zwei Fernverkehrslinien zu gewähren, bestätigt das BAV diesen Grundgedanken. Positiv zu beurteilen ist, dass die BLS nun die Gelegenheit erhält aufzuzeigen, ob mehr Wettbewerb im Fernverkehr zu einem besseren Angebot für die Kunden führt. Bereits der Prozess der Konzessionsvergabe hat aber offengelegt, dass Optimierungspotenzial besteht. Die Frist für die Einreichung, Evaluation und Bekanntgabe war offensichtlich zu kurz: Erst im Herbst 2017 konnten die Eisenbahnunternehmen Gesuche für einen Betriebsstart Ende 2019 einreichen. Die Kommunikation der betroffenen Akteure hat gezeigt, dass niemand wirklich mit diesem Vorgehen zufrieden ist. Deshalb stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wird der Bundesrat eine Evaluation der Konzessionsvergabe durchführen? Und falls ja, wie soll diese aussehen?</p><p>2. Der Betrieb von Fernverkehrslinien beansprucht bedeutende Investitionen über mehrere Jahre hinweg. Das gewählte Verfahren für die Vergabe der Fernverkehrskonzessionen in der Zeitperiode 2020-2030 hatte sehr kurze Fristen und war offensichtlich nicht das geeignetste Mittel, um das bundesrätliche Ziel von mehr Wettbewerb im Fernverkehr zu erreichen. Wäre es nicht angebrachter, das Verfahren der Konzessionsvergabe mindestens fünf Jahre vor der Inbetriebnahme zu beginnen, um einen Wettbewerb mit gleich langen Spiessen zu ermöglichen? </p><p>3. Das Wichtigste ist, dass die Kunden tatsächlich vom grösseren Wettbewerb profitieren. Wie will der Bundesrat den angestrebten zusätzlichen Nutzen für die Kunden gewährleisten? Wie soll das Erreichen dieses Zieles in den nächsten Jahren evaluiert werden?</p>
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