Postauto. Jeden geschuldeten Franken zurückzahlen?

ShortId
18.3608
Id
20183608
Updated
28.07.2023 03:34
Language
de
Title
Postauto. Jeden geschuldeten Franken zurückzahlen?
AdditionalIndexing
04;34;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Post bzw. Postauto unrechtmässig bezogene Subventionen zurückzahlen soll. Ein allfälliger Schaden vor 2007 stand bislang nicht im Fokus der Aufarbeitung. Gemäss dem Untersuchungsbericht von Kellerhals und Carrard, den die Post am 11. Juni 2018 präsentierte, ist indes "davon auszugehen, dass die Manipulationen schon weit vor dem Jahr 2007 angeordnet wurden". Der Bericht zitiert Dokumente, die zeigen, dass Manipulationen der Kostenrechnung bereits vor der Jahrtausendwende erfolgten (Bericht Kellerhals und Carrard, Seite 142). Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat daher die Post beauftragt, die Grundlagen und Auswirkungen vor 2007 aufzuarbeiten und zuhanden des BAV darüber Bericht zu erstatten. Das BAV wird daraufhin prüfen, ob resp. in welcher Höhe vor 2007 bezogene Subventionen zurückzuzahlen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>An der Medienkonferenz der Schweizerischen Post AG vom Montag, 11. Juni 2018, hat der Verwaltungsratspräsident, Herr Urs Schwaller, Folgendes gesagt: "Wir halten selbstverständlich unser Wort in Bezug auf die Rückzahlungen: Postauto wird jeden geschuldeten Franken zurückzahlen. Das Geld soll bis im Herbst an die Geschädigten fliessen." Die externe Untersuchung der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard sowie das Gutachten der drei Experten haben die Vorgänge zur unrechtmässigen Buchungspraxis bei Postauto in den Jahren 2007 bis 2015 durchleuchtet. Dass die Prüfung nur den Zeitraum bis 2007 zurück umfasst, dürfte dem juristischen Aspekt der Verjährung geschuldet sein. Es ist aber erstellt, dass die unrechtmässige Buchungspraxis bereits vor 2007 implementiert wurde. Damit ist der Gewinn von insgesamt 90 874 739 Schweizerfranken netto, der von der Sparte "RPV" in andere Sparten verschoben wurde, bedeutend grösser.</p><p>Sollte Herr Schwaller mit der Aussage "jeden geschuldeten Franken zurückzahlen" nur die unverjährten unrechtmässig bezogenen Subventionen ab 2007 meinen, hätten der Bund und die Kantone einen hohen Schaden, der durch die Post nicht beglichen würde. Die Post sollte sich aber als staatliches Unternehmen, das gegenüber Bund und Kantonen eine gesteigerte Verantwortung hat, nicht nur an der juristischen Verjährung orientieren. Sie sollte darum unabhängig von der Verjährungsfrist für den gesamten Schaden aufkommen. Sollte die Bezifferung des Schadens vor 2007 aufgrund von nicht mehr vorhandenen Dokumenten (die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre) nicht genau möglich sein, könnte mit einer Hochrechnung aufgrund der unrechtmässig bezogenen Subventionen von 2007 bis 2015 gearbeitet werden. Zudem können die zu bezahlenden Rückzahlungen vor 2007 zwischen dem Bund bzw. den Kantonen und der Post verhandelt werden.</p><p>Daher ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Ist er der Auffassung, dass Postauto gegenüber Bund und Kantonen auch für den Schaden vor 2007 aufkommen soll?</p><p>2. Inwieweit hat er Kenntnis von der unrechtmässigen Buchungspraxis vor 2007? Wie hoch schätzt er den Umfang der unrechtmässig bezogenen Subventionen?</p>
  • Postauto. Jeden geschuldeten Franken zurückzahlen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Post bzw. Postauto unrechtmässig bezogene Subventionen zurückzahlen soll. Ein allfälliger Schaden vor 2007 stand bislang nicht im Fokus der Aufarbeitung. Gemäss dem Untersuchungsbericht von Kellerhals und Carrard, den die Post am 11. Juni 2018 präsentierte, ist indes "davon auszugehen, dass die Manipulationen schon weit vor dem Jahr 2007 angeordnet wurden". Der Bericht zitiert Dokumente, die zeigen, dass Manipulationen der Kostenrechnung bereits vor der Jahrtausendwende erfolgten (Bericht Kellerhals und Carrard, Seite 142). Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat daher die Post beauftragt, die Grundlagen und Auswirkungen vor 2007 aufzuarbeiten und zuhanden des BAV darüber Bericht zu erstatten. Das BAV wird daraufhin prüfen, ob resp. in welcher Höhe vor 2007 bezogene Subventionen zurückzuzahlen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>An der Medienkonferenz der Schweizerischen Post AG vom Montag, 11. Juni 2018, hat der Verwaltungsratspräsident, Herr Urs Schwaller, Folgendes gesagt: "Wir halten selbstverständlich unser Wort in Bezug auf die Rückzahlungen: Postauto wird jeden geschuldeten Franken zurückzahlen. Das Geld soll bis im Herbst an die Geschädigten fliessen." Die externe Untersuchung der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard sowie das Gutachten der drei Experten haben die Vorgänge zur unrechtmässigen Buchungspraxis bei Postauto in den Jahren 2007 bis 2015 durchleuchtet. Dass die Prüfung nur den Zeitraum bis 2007 zurück umfasst, dürfte dem juristischen Aspekt der Verjährung geschuldet sein. Es ist aber erstellt, dass die unrechtmässige Buchungspraxis bereits vor 2007 implementiert wurde. Damit ist der Gewinn von insgesamt 90 874 739 Schweizerfranken netto, der von der Sparte "RPV" in andere Sparten verschoben wurde, bedeutend grösser.</p><p>Sollte Herr Schwaller mit der Aussage "jeden geschuldeten Franken zurückzahlen" nur die unverjährten unrechtmässig bezogenen Subventionen ab 2007 meinen, hätten der Bund und die Kantone einen hohen Schaden, der durch die Post nicht beglichen würde. Die Post sollte sich aber als staatliches Unternehmen, das gegenüber Bund und Kantonen eine gesteigerte Verantwortung hat, nicht nur an der juristischen Verjährung orientieren. Sie sollte darum unabhängig von der Verjährungsfrist für den gesamten Schaden aufkommen. Sollte die Bezifferung des Schadens vor 2007 aufgrund von nicht mehr vorhandenen Dokumenten (die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre) nicht genau möglich sein, könnte mit einer Hochrechnung aufgrund der unrechtmässig bezogenen Subventionen von 2007 bis 2015 gearbeitet werden. Zudem können die zu bezahlenden Rückzahlungen vor 2007 zwischen dem Bund bzw. den Kantonen und der Post verhandelt werden.</p><p>Daher ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Ist er der Auffassung, dass Postauto gegenüber Bund und Kantonen auch für den Schaden vor 2007 aufkommen soll?</p><p>2. Inwieweit hat er Kenntnis von der unrechtmässigen Buchungspraxis vor 2007? Wie hoch schätzt er den Umfang der unrechtmässig bezogenen Subventionen?</p>
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