Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle

ShortId
18.3609
Id
20183609
Updated
28.07.2023 03:33
Language
de
Title
Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle
AdditionalIndexing
1216;2811
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Veröffentlichung der Medienmitteilung "Erwachsenenstrafurteile im Jahr 2017: leichter Rückgang bei den Erwachsenenstrafurteilen im Jahr 2017" am 4. Juni 2018 durch das Bundesamt für Statistik sorgte für Kopfschütteln. Das Bundesamt scheint nicht in der Lage, das politisch hochsensible Thema der Ausschaffung krimineller Ausländer mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln und für eine klare Faktenlage zu sorgen.</p><p>Dies, obwohl der Bundesrat bereits mit Überweisung der Motion 13.3455 von den eidgenössischen Räten beauftragt worden war, eine detaillierte Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu führen. In der Antwort auf die Frage 16.5443 erklärte der Bundesrat dann, die Schaffung dieser Statistik werde auf Grundlage der im elektronischen Strafregister Vostra erfassten strafrechtlichen Landesverweisungen erfolgen. In einem zweiten Schritt sei eine umfassendere Statistik auf der Grundlage des Zemis geplant, welche zusätzlich sämtliche ausländerrechtlichen Fernhaltemassnahmen enthalte, die nicht mit einer Straftat begründet werden. Nicht nachvollziehbar sind die Aussagen des Bundesrates, dass es fast nicht möglich sei, eine Statistik, welche die Begründung der Härtefälle enthält, zu erstellen. Die Erweiterung des Systems um eine entsprechende Rubrik ist im Rahmen der aktuellen Gesamtrevision des Bundesgesetzes über das Strafregister-Informationssystem Vostra zweifellos möglich. Auch der im Rahmen der Diskussionen zum neuen Ausschaffungsrecht immer wieder gehörte Hinweis, Härtefälle würden eine Ausnahme bleiben, unterstreicht diese Einschätzung.</p>
  • <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat am 4. Juni 2018 im Rahmen der Erwachsenen-Strafurteilsstatistik erste Zahlen zur neuen strafrechtlichen Landesverweisung von ausländischen Straftätern publiziert. Bei der Publikation hat das BFS darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahlen in ihrer aktuellen Form noch nicht für eine umfassende Berechnung der Anwendung der Härtefallklausel geeignet sind.</p><p>Die Statistik stützt sich auf Urteile, die im Jahre 2017 rechtskräftig geworden und im Strafregister eingetragen worden sind. Da die Bestimmungen über die obligatorische Landesverweisung nur auf Taten angewendet werden können, die nach dem 1. Oktober 2016 begangen worden sind, beziehen sich die im Jahre 2017 rechtskräftig gewordenen Urteile grösstenteils noch auf Taten, die nach altem Recht zu beurteilen waren. Es wird noch zwei bis drei Jahre dauern, bis die neuen Bestimmungen über die obligatorische Landesverweisung auf den grössten Teil der Katalogtaten anwendbar sind und verlässliche Zahlen über die Landesverweisungen vorliegen.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Rutz Gregor 16.4150, "Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle", ausgeführt hat, erfolgt der Aufbau einer Statistik zu den Landesverweisungen und Ausschaffungen im Rahmen der Umsetzung der Motion Müri 13.3455, "Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern".</p><p>Erste Gespräche zwischen dem Staatssekretariat für Migration, das für die Umsetzung der Motion Müri 13.3455 federführend ist, dem Bundesamt für Justiz und dem BFS haben bereits stattgefunden.</p><p>Neben den im Rahmen der Verurteilung ausgesprochenen Landesverweisungen tragen die kantonalen Migrationsbehörden auch das Datum ein, an dem die verurteilte Person das Land verlassen hat. Ob und ab welchem Zeitpunkt diese operativen Daten verwendet werden können, um eine Vollzugsstatistik zu erstellen, muss in Zusammenarbeit mit allen involvierten Stellen geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, beim Bundesamt für Statistik Einfluss zu nehmen und für eindeutige, nachvollziehbare Daten zur Ausschaffung krimineller Ausländer zu sorgen. Es soll die Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern transparent und vollständig führen, sodass auch die Fälle aufgeführt werden, bei welchen auf einen obligatorischen Landesverweis verzichtet wurde. Die Fälle sind nach Härtefällen und deren Begründung aufzuschlüsseln.</p>
  • Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Veröffentlichung der Medienmitteilung "Erwachsenenstrafurteile im Jahr 2017: leichter Rückgang bei den Erwachsenenstrafurteilen im Jahr 2017" am 4. Juni 2018 durch das Bundesamt für Statistik sorgte für Kopfschütteln. Das Bundesamt scheint nicht in der Lage, das politisch hochsensible Thema der Ausschaffung krimineller Ausländer mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln und für eine klare Faktenlage zu sorgen.</p><p>Dies, obwohl der Bundesrat bereits mit Überweisung der Motion 13.3455 von den eidgenössischen Räten beauftragt worden war, eine detaillierte Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu führen. In der Antwort auf die Frage 16.5443 erklärte der Bundesrat dann, die Schaffung dieser Statistik werde auf Grundlage der im elektronischen Strafregister Vostra erfassten strafrechtlichen Landesverweisungen erfolgen. In einem zweiten Schritt sei eine umfassendere Statistik auf der Grundlage des Zemis geplant, welche zusätzlich sämtliche ausländerrechtlichen Fernhaltemassnahmen enthalte, die nicht mit einer Straftat begründet werden. Nicht nachvollziehbar sind die Aussagen des Bundesrates, dass es fast nicht möglich sei, eine Statistik, welche die Begründung der Härtefälle enthält, zu erstellen. Die Erweiterung des Systems um eine entsprechende Rubrik ist im Rahmen der aktuellen Gesamtrevision des Bundesgesetzes über das Strafregister-Informationssystem Vostra zweifellos möglich. Auch der im Rahmen der Diskussionen zum neuen Ausschaffungsrecht immer wieder gehörte Hinweis, Härtefälle würden eine Ausnahme bleiben, unterstreicht diese Einschätzung.</p>
    • <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat am 4. Juni 2018 im Rahmen der Erwachsenen-Strafurteilsstatistik erste Zahlen zur neuen strafrechtlichen Landesverweisung von ausländischen Straftätern publiziert. Bei der Publikation hat das BFS darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahlen in ihrer aktuellen Form noch nicht für eine umfassende Berechnung der Anwendung der Härtefallklausel geeignet sind.</p><p>Die Statistik stützt sich auf Urteile, die im Jahre 2017 rechtskräftig geworden und im Strafregister eingetragen worden sind. Da die Bestimmungen über die obligatorische Landesverweisung nur auf Taten angewendet werden können, die nach dem 1. Oktober 2016 begangen worden sind, beziehen sich die im Jahre 2017 rechtskräftig gewordenen Urteile grösstenteils noch auf Taten, die nach altem Recht zu beurteilen waren. Es wird noch zwei bis drei Jahre dauern, bis die neuen Bestimmungen über die obligatorische Landesverweisung auf den grössten Teil der Katalogtaten anwendbar sind und verlässliche Zahlen über die Landesverweisungen vorliegen.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Rutz Gregor 16.4150, "Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle", ausgeführt hat, erfolgt der Aufbau einer Statistik zu den Landesverweisungen und Ausschaffungen im Rahmen der Umsetzung der Motion Müri 13.3455, "Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern".</p><p>Erste Gespräche zwischen dem Staatssekretariat für Migration, das für die Umsetzung der Motion Müri 13.3455 federführend ist, dem Bundesamt für Justiz und dem BFS haben bereits stattgefunden.</p><p>Neben den im Rahmen der Verurteilung ausgesprochenen Landesverweisungen tragen die kantonalen Migrationsbehörden auch das Datum ein, an dem die verurteilte Person das Land verlassen hat. Ob und ab welchem Zeitpunkt diese operativen Daten verwendet werden können, um eine Vollzugsstatistik zu erstellen, muss in Zusammenarbeit mit allen involvierten Stellen geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, beim Bundesamt für Statistik Einfluss zu nehmen und für eindeutige, nachvollziehbare Daten zur Ausschaffung krimineller Ausländer zu sorgen. Es soll die Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern transparent und vollständig führen, sodass auch die Fälle aufgeführt werden, bei welchen auf einen obligatorischen Landesverweis verzichtet wurde. Die Fälle sind nach Härtefällen und deren Begründung aufzuschlüsseln.</p>
    • Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle

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