Risikobewertung beim Pestizideinsatz

ShortId
18.3614
Id
20183614
Updated
28.07.2023 03:32
Language
de
Title
Risikobewertung beim Pestizideinsatz
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf schon anerkannt. Er hat am 6. September 2017 den Aktionsplan für einen nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (AP PSM) verabschiedet, in dessen Rahmen zum einen bei der Zulassung, zum andern über andere Regulierungen wie die Direktzahlungsverordnung (DZV) eine Vielzahl von Massnahmen zur Reduktion der Risiken durch Pflanzenschutzmittel umgesetzt wird.</p><p>Auch sind Massnahmen vorgesehen, die die Ausbildung der Landwirte verbessern und die Forschung stärken. Der Bundesrat will die bestehenden Aktivitäten mit einem Massnahmenpaket im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 verstärken und ergänzen. Die Strategie soll die Risiken des Hilfsmitteleinsatzes in der Landwirtschaft reduzieren, ohne die Produktion zu stark einzuschränken.</p><p>2. Viele der Forderungen der deutschen Experten werden in der Schweiz bereits heute weitestgehend durch den AP PSM aufgenommen oder durch die DZV umgesetzt.</p><p>Eine Überprüfung der Kriterien in der Zulassung ist ein kontinuierlicher Prozess. Ergeben sich neue Erkenntnisse, so werden diese in die Regulierungen aufgenommen, wie es sich in den letzten Jahren z. B. bei der Risikobewertung für die Bienen (Berücksichtigung subletaler Effekte; weitere Arten Hummeln und Wildbienen) gezeigt hat. Auch werden die Anforderungen für die Risikobewertung für den Boden, für Amphibien und Reptilien derzeit von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit weiterentwickelt.</p><p>Der Einfluss indirekter Effekte und multipler Stressoren wird in der DZV durch die Förderung eines ökologischen Ausgleichs berücksichtigt.</p><p>3. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf, ein spezifisches Messsystem in der Nachzulassungsphase zu installieren. Monitoringprogramme zu Pflanzenschutzmitteln werden heute im Rahmen der generellen Umweltbeobachtung für das Grundwasser (Naqua) und für Oberflächengewässer (Naduf, Nawa) durchgeführt. Für die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf terrestrische Pflanzen und Tiere, wie die Amphibien, bestehen hingegen bis heute keine Monitoringprogramme.</p><p>Beim Grundwasserschutz besteht eine Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und der Zulassungsstelle. Das BLW informiert über Pflanzenschutzwirkstoffe und deren Metaboliten, um das Monitoringprogramm neben einem Routineprogramm gezielt auszurichten. Die Daten des Grundwassermonitorings werden bei der Zulassung berücksichtigt. Werden Anforderungen an die Grundwasserqualität lokal nicht eingehalten, ist es die Aufgabe der Kantone nach GSchV (Art. 29 Abs. 1 Bst. c GSchV, Art. 47 GSchV, Anh. 4 Ziff. 212 GSchV), Massnahmen am betroffenen Grundwasservorkommen zu ergreifen.</p><p>Die derzeit vorliegenden Monitoringdaten von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässern werden in der Überprüfung der Wirkstoffe berücksichtigt.</p><p>Ein repräsentatives Monitoring der Oberflächengewässer ist äusserst aufwendig. Im Rahmen des AP PSM wurde deshalb ein Ausbau dieses Monitorings beschlossen. Für den Boden ist im Rahmen der Umsetzung des AP PSM die Entwicklung eines Monitorings von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in landwirtschaftlich genutzten Böden in Erarbeitung. Diese Daten werden insbesondere auch für die Erfolgskontrolle des AP PSM benötigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Diverse Forschergruppen haben gezeigt, dass der gegenwärtige Einsatz von Pestiziden erhebliche schädliche Auswirkungen auf die Ökosysteme und Lebensgrundlagen hat. Die kürzlich erschienene Publikation der Deutschen Akademie der Wissenschaften "Der stumme Frühling - Zur Notwendigkeit eines umweltverträglichen Pflanzenschutzes" beschreibt die mittlerweile erkennbaren schädlichen Umweltfolgen der intensiven Nutzung von Pestiziden und identifiziert die dafür massgeblichen Ursachen.</p><p>Die Ursachen liegen gemäss dem Bericht sowohl in Defiziten der Risikobewertung im Zulassungsverfahren als auch im weitergehenden Fehlen einer systematischen Risikowissensgenerierung in der Nachzulassungsphase sowie in den nach wie vor bestehenden Missständen bei der Pestizidanwendung.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Aussage in der Publikation, dass die bisherigen Lösungsansätze im Bereich der Risikominderung beim Pestizideinsatz an ihre Grenzen gekommen sind und dringender Bedarf zu handeln besteht?</p><p>2. Wie plant er die Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Risikobewertung im Zulassungsverfahren aufzunehmen?</p><p>3. Um in der Nachzulassungsphase mehr Wissen zu den Risiken zu generieren, wird die Einführung eines geeigneten Messsystems (Monitoring) sowie eine daran gekoppelte Überprüfung der Zulassung empfohlen. Sieht der Bund vor, ein geeignetes Messsystem zu installieren?</p><p>Ist vorgesehen, die Ergebnisse dieser Monitoringdaten mit einer Überprüfung der Zulassung zu verknüpfen?</p>
  • Risikobewertung beim Pestizideinsatz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf schon anerkannt. Er hat am 6. September 2017 den Aktionsplan für einen nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (AP PSM) verabschiedet, in dessen Rahmen zum einen bei der Zulassung, zum andern über andere Regulierungen wie die Direktzahlungsverordnung (DZV) eine Vielzahl von Massnahmen zur Reduktion der Risiken durch Pflanzenschutzmittel umgesetzt wird.</p><p>Auch sind Massnahmen vorgesehen, die die Ausbildung der Landwirte verbessern und die Forschung stärken. Der Bundesrat will die bestehenden Aktivitäten mit einem Massnahmenpaket im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 verstärken und ergänzen. Die Strategie soll die Risiken des Hilfsmitteleinsatzes in der Landwirtschaft reduzieren, ohne die Produktion zu stark einzuschränken.</p><p>2. Viele der Forderungen der deutschen Experten werden in der Schweiz bereits heute weitestgehend durch den AP PSM aufgenommen oder durch die DZV umgesetzt.</p><p>Eine Überprüfung der Kriterien in der Zulassung ist ein kontinuierlicher Prozess. Ergeben sich neue Erkenntnisse, so werden diese in die Regulierungen aufgenommen, wie es sich in den letzten Jahren z. B. bei der Risikobewertung für die Bienen (Berücksichtigung subletaler Effekte; weitere Arten Hummeln und Wildbienen) gezeigt hat. Auch werden die Anforderungen für die Risikobewertung für den Boden, für Amphibien und Reptilien derzeit von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit weiterentwickelt.</p><p>Der Einfluss indirekter Effekte und multipler Stressoren wird in der DZV durch die Förderung eines ökologischen Ausgleichs berücksichtigt.</p><p>3. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf, ein spezifisches Messsystem in der Nachzulassungsphase zu installieren. Monitoringprogramme zu Pflanzenschutzmitteln werden heute im Rahmen der generellen Umweltbeobachtung für das Grundwasser (Naqua) und für Oberflächengewässer (Naduf, Nawa) durchgeführt. Für die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf terrestrische Pflanzen und Tiere, wie die Amphibien, bestehen hingegen bis heute keine Monitoringprogramme.</p><p>Beim Grundwasserschutz besteht eine Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und der Zulassungsstelle. Das BLW informiert über Pflanzenschutzwirkstoffe und deren Metaboliten, um das Monitoringprogramm neben einem Routineprogramm gezielt auszurichten. Die Daten des Grundwassermonitorings werden bei der Zulassung berücksichtigt. Werden Anforderungen an die Grundwasserqualität lokal nicht eingehalten, ist es die Aufgabe der Kantone nach GSchV (Art. 29 Abs. 1 Bst. c GSchV, Art. 47 GSchV, Anh. 4 Ziff. 212 GSchV), Massnahmen am betroffenen Grundwasservorkommen zu ergreifen.</p><p>Die derzeit vorliegenden Monitoringdaten von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässern werden in der Überprüfung der Wirkstoffe berücksichtigt.</p><p>Ein repräsentatives Monitoring der Oberflächengewässer ist äusserst aufwendig. Im Rahmen des AP PSM wurde deshalb ein Ausbau dieses Monitorings beschlossen. Für den Boden ist im Rahmen der Umsetzung des AP PSM die Entwicklung eines Monitorings von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in landwirtschaftlich genutzten Böden in Erarbeitung. Diese Daten werden insbesondere auch für die Erfolgskontrolle des AP PSM benötigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Diverse Forschergruppen haben gezeigt, dass der gegenwärtige Einsatz von Pestiziden erhebliche schädliche Auswirkungen auf die Ökosysteme und Lebensgrundlagen hat. Die kürzlich erschienene Publikation der Deutschen Akademie der Wissenschaften "Der stumme Frühling - Zur Notwendigkeit eines umweltverträglichen Pflanzenschutzes" beschreibt die mittlerweile erkennbaren schädlichen Umweltfolgen der intensiven Nutzung von Pestiziden und identifiziert die dafür massgeblichen Ursachen.</p><p>Die Ursachen liegen gemäss dem Bericht sowohl in Defiziten der Risikobewertung im Zulassungsverfahren als auch im weitergehenden Fehlen einer systematischen Risikowissensgenerierung in der Nachzulassungsphase sowie in den nach wie vor bestehenden Missständen bei der Pestizidanwendung.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Aussage in der Publikation, dass die bisherigen Lösungsansätze im Bereich der Risikominderung beim Pestizideinsatz an ihre Grenzen gekommen sind und dringender Bedarf zu handeln besteht?</p><p>2. Wie plant er die Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Risikobewertung im Zulassungsverfahren aufzunehmen?</p><p>3. Um in der Nachzulassungsphase mehr Wissen zu den Risiken zu generieren, wird die Einführung eines geeigneten Messsystems (Monitoring) sowie eine daran gekoppelte Überprüfung der Zulassung empfohlen. Sieht der Bund vor, ein geeignetes Messsystem zu installieren?</p><p>Ist vorgesehen, die Ergebnisse dieser Monitoringdaten mit einer Überprüfung der Zulassung zu verknüpfen?</p>
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