Schaffung einer digitalen Identität 3.0. Für eine führende Rolle der Schweiz im Blockchain-Bereich und maximale Sicherheit von Personendaten

ShortId
18.3617
Id
20183617
Updated
28.07.2023 03:31
Language
de
Title
Schaffung einer digitalen Identität 3.0. Für eine führende Rolle der Schweiz im Blockchain-Bereich und maximale Sicherheit von Personendaten
AdditionalIndexing
04;1236;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Metropole des Crypto Valley, das im Zeichen von Blockchain steht, ist die Stadt Zug. Diese hat im vergangenen November eine digitale Identität 3.0 lanciert, die sie seit diesem Frühling bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern aktiv fördert. Diese digitale Identität ist mit der Blockchain Ethereum verbunden. Die Bürgerinnen und Bürger erfassen ihre Daten über eine Anwendung auf ihrem Mobiltelefon. Die Daten werden von der Einwohnerkontrolle validiert. Dann werden sie mithilfe von Blockchain verschlüsselt. Da nur die Einzelperson ihre eigenen Daten freigeben kann, hat sie die volle Kontrolle darüber. Dies ermöglicht ihr bereits Folgendes: Zugang zu städtischen Dienstleistungen, Parkplätzen, Bücher- oder Veloausleihe usw. Die Verwendung der digitalen Identität zur elektronischen Stimmabgabe wird derzeit getestet.</p><p>Die Sicherheit ist maximal. Im Gegensatz zu bestehenden digitalen Identitäten werden die Daten nicht mehr auf einem Server gespeichert, der gehackt werden kann. Und der Blockchain-Code kann praktisch nicht geknackt werden.</p><p>Diese Art der Verwaltung von Personendaten ist eine Vorstufe von Web 3.0. Durch den weitverbreiteten Einsatz der Blockchain-Verschlüsselung können alle ihre Personendaten selbst speichern und entscheiden, wer zu welchen Daten Zugang hat. Die Anbieterinnen von Online-Dienstleistungen (Reisebüros, Versicherungen, soziale Netzwerke) erhalten nur die Daten, die jede und jeder Einzelne ihnen effektiv zur Verfügung stellen will.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 1. Juni 2018 die Botschaft für ein Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet (BBl 2018 3915).</p><p>Die Vorlage sieht eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft vor. Es wird weiterhin eine zentrale Aufgabe des Staates sein, die Identität einer Person amtlich zu überprüfen und zu bestätigen. Angesichts der Dynamik des technologischen Wandels wäre er jedoch nicht in der Lage, die technischen Trägermittel für die Identifizierung selbst zu entwickeln und herzustellen. Die Privatwirtschaft ist näher an den Nutzerinnen und Nutzern und an den erforderlichen digitalen Technologien und kann diese Funktion besser erfüllen. Der Betrieb des E-ID-Systems sowie die Ausstellung der E-ID sind folglich Sache von privaten Anbieterinnen (Identity Provider, IdP). Die Vorlage ist bewusst technologieneutral konzipiert. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass E-ID-Lösungen mit der technologischen Dynamik Schritt halten können und sich auf dem aktuellen Stand der Technik befinden. Der Entwurf des Bundesrates legt sich somit nicht auf eine bestimmte Technologie fest, sondern ist in die Zukunft hinein offen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie aufmerksam. In der Verwaltung sind Arbeiten im Gange, um insbesondere die sich in diesem Zusammenhang stellenden rechtlichen Fragen möglichst rasch zu beantworten. Ein sachgerechter Einsatz der neuen Technologie ist auf Rechtssicherheit angewiesen.</p><p>Es ist nun Sache des Parlamentes die Vorlage für ein neues E-ID-Gesetz zu beraten. Aus Sicht des Bundesrates wäre es nicht sinnvoll, diesen Beratungen vorzugreifen und isoliert Entscheide bezüglich Technologie zu fällen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Schaffung einer digitalen Identität 3.0 auf Basis der Blockchain-Technologie zu fördern. Diese bietet ein Höchstmass an Sicherheit und ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, die Kontrolle über ihre Daten wiederzuerlangen.</p><p>Wie bei der Swiss ID kann der Bundesrat diese Aufgabe an ein Konsortium aus mehreren Unternehmen delegieren und eventuell finanzielle Unterstützung gewähren. Dabei soll er die technische Migration der Swiss ID auf die zukünftige, auf Blockchain beruhende digitale Identitätslösung berücksichtigen. Er soll zudem die Möglichkeit prüfen, in Zusammenarbeit mit den ETH eine eigene blockchainbasierte Lösung zu entwickeln.</p><p>Diese Entwicklung ist unbedingt voranzutreiben, denn die Blockchain-Technologie wird sich rasch verbreiten und das Internet so grundlegend verändern, dass wir bereits über das Web 3.0 sprechen. </p><p>Die Schaffung einer digitalen Identität 3.0 wird die Blockchain-Technologie demokratisieren, einen Bereich, in dem die Schweiz ihre weltweite Spitzenposition stärken muss.</p>
  • Schaffung einer digitalen Identität 3.0. Für eine führende Rolle der Schweiz im Blockchain-Bereich und maximale Sicherheit von Personendaten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Metropole des Crypto Valley, das im Zeichen von Blockchain steht, ist die Stadt Zug. Diese hat im vergangenen November eine digitale Identität 3.0 lanciert, die sie seit diesem Frühling bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern aktiv fördert. Diese digitale Identität ist mit der Blockchain Ethereum verbunden. Die Bürgerinnen und Bürger erfassen ihre Daten über eine Anwendung auf ihrem Mobiltelefon. Die Daten werden von der Einwohnerkontrolle validiert. Dann werden sie mithilfe von Blockchain verschlüsselt. Da nur die Einzelperson ihre eigenen Daten freigeben kann, hat sie die volle Kontrolle darüber. Dies ermöglicht ihr bereits Folgendes: Zugang zu städtischen Dienstleistungen, Parkplätzen, Bücher- oder Veloausleihe usw. Die Verwendung der digitalen Identität zur elektronischen Stimmabgabe wird derzeit getestet.</p><p>Die Sicherheit ist maximal. Im Gegensatz zu bestehenden digitalen Identitäten werden die Daten nicht mehr auf einem Server gespeichert, der gehackt werden kann. Und der Blockchain-Code kann praktisch nicht geknackt werden.</p><p>Diese Art der Verwaltung von Personendaten ist eine Vorstufe von Web 3.0. Durch den weitverbreiteten Einsatz der Blockchain-Verschlüsselung können alle ihre Personendaten selbst speichern und entscheiden, wer zu welchen Daten Zugang hat. Die Anbieterinnen von Online-Dienstleistungen (Reisebüros, Versicherungen, soziale Netzwerke) erhalten nur die Daten, die jede und jeder Einzelne ihnen effektiv zur Verfügung stellen will.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 1. Juni 2018 die Botschaft für ein Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet (BBl 2018 3915).</p><p>Die Vorlage sieht eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft vor. Es wird weiterhin eine zentrale Aufgabe des Staates sein, die Identität einer Person amtlich zu überprüfen und zu bestätigen. Angesichts der Dynamik des technologischen Wandels wäre er jedoch nicht in der Lage, die technischen Trägermittel für die Identifizierung selbst zu entwickeln und herzustellen. Die Privatwirtschaft ist näher an den Nutzerinnen und Nutzern und an den erforderlichen digitalen Technologien und kann diese Funktion besser erfüllen. Der Betrieb des E-ID-Systems sowie die Ausstellung der E-ID sind folglich Sache von privaten Anbieterinnen (Identity Provider, IdP). Die Vorlage ist bewusst technologieneutral konzipiert. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass E-ID-Lösungen mit der technologischen Dynamik Schritt halten können und sich auf dem aktuellen Stand der Technik befinden. Der Entwurf des Bundesrates legt sich somit nicht auf eine bestimmte Technologie fest, sondern ist in die Zukunft hinein offen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie aufmerksam. In der Verwaltung sind Arbeiten im Gange, um insbesondere die sich in diesem Zusammenhang stellenden rechtlichen Fragen möglichst rasch zu beantworten. Ein sachgerechter Einsatz der neuen Technologie ist auf Rechtssicherheit angewiesen.</p><p>Es ist nun Sache des Parlamentes die Vorlage für ein neues E-ID-Gesetz zu beraten. Aus Sicht des Bundesrates wäre es nicht sinnvoll, diesen Beratungen vorzugreifen und isoliert Entscheide bezüglich Technologie zu fällen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Schaffung einer digitalen Identität 3.0 auf Basis der Blockchain-Technologie zu fördern. Diese bietet ein Höchstmass an Sicherheit und ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, die Kontrolle über ihre Daten wiederzuerlangen.</p><p>Wie bei der Swiss ID kann der Bundesrat diese Aufgabe an ein Konsortium aus mehreren Unternehmen delegieren und eventuell finanzielle Unterstützung gewähren. Dabei soll er die technische Migration der Swiss ID auf die zukünftige, auf Blockchain beruhende digitale Identitätslösung berücksichtigen. Er soll zudem die Möglichkeit prüfen, in Zusammenarbeit mit den ETH eine eigene blockchainbasierte Lösung zu entwickeln.</p><p>Diese Entwicklung ist unbedingt voranzutreiben, denn die Blockchain-Technologie wird sich rasch verbreiten und das Internet so grundlegend verändern, dass wir bereits über das Web 3.0 sprechen. </p><p>Die Schaffung einer digitalen Identität 3.0 wird die Blockchain-Technologie demokratisieren, einen Bereich, in dem die Schweiz ihre weltweite Spitzenposition stärken muss.</p>
    • Schaffung einer digitalen Identität 3.0. Für eine führende Rolle der Schweiz im Blockchain-Bereich und maximale Sicherheit von Personendaten

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