Strahlende Geräte an Kopf und Körper

ShortId
18.3622
Id
20183622
Updated
28.07.2023 03:30
Language
de
Title
Strahlende Geräte an Kopf und Körper
AdditionalIndexing
15;34;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat bis anhin keine besonderen Massnahmen zu eventuellen Langzeitrisiken von strahlenden Produkten getroffen, die Personen am Körper tragen. Solche Langzeitrisiken sind gemäss aktuellem Wissensstand nicht gesichert. Die Internationale Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) betrachtet eine kanzerogene Wirkung aus methodischen Gründen nur als begrenzt belegt und bezeichnet die elektromagnetische Strahlung deshalb als "möglicherweise" kanzerogen. Nichtsdestotrotz nimmt der Bundesrat die Frage ernst, da solche Technologien bereits weit verbreitet sind und sich wohl noch zunehmend verbreiten werden. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt, dass solche Produkte die Grenzwerte, die kurzfristige Gefährdungen verhindern sollen, einhalten. Sofern sich solche Produkte jedoch direkt mit dem Mobilfunknetz verbinden, können Strahlenbelastungen auftreten, die mit den Belastungen von durchschnittlichen Mobiltelefonen vergleichbar sind. Es ist darum wichtig, dass die Hersteller der Produkte diese Strahlenbelastung mit geeigneten Massnahmen von sich aus so gering wie möglich halten.</p><p>2. Heutige Produkte dürfen nach dem Stand des Wissens und der Technik keine oder nur geringfügige gesundheitliche Gefährdungen verursachen. Dieser Gesundheitsschutz ist Aufgabe der Hersteller. Der Bundesrat erachtet die bestehenden rechtlichen Grundlagen als genügend und sieht keinen Bedarf für vorsorgliche Massnahmen für am Körper getragene elektronische Produkte. Die involvierten Bundesämter verfolgen zudem die internationale Forschung zu gesundheitlichen Langzeitwirkungen elektromagnetischer Strahlung und sorgen dafür, dass diese gesundheitlichen Aspekte in die Normengremien einfliessen.</p><p>3. Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass Hersteller die Konsumentinnen und Konsumenten über eventuelle gesundheitliche Risiken informieren müssen, die nicht gesichert sind. Es ist jedoch primär die Pflicht der Hersteller und Inverkehrbringer, solche Risiken abzuklären.</p><p>Da in der Bevölkerung ein Bedürfnis nach vertieften und unabhängigen gesundheitlichen Informationen zu solchen Produkten besteht, hat das BAG dazu bereits verschiedene Faktenblätter publiziert. Diese stellen den Wissensstand zu eventuell möglichen Langzeitwirkungen solcher Produkte dar und zeigen Möglichkeiten auf, um diesen Unsicherheiten zu begegnen. Diese Faktenblätter sind aber nicht Teil der Produkteinformationen der Hersteller, sondern ergänzen diese für ein interessiertes Publikum.</p><p>4. Warnungen sind Mittel, um Konsumentinnen und Konsumenten präventiv auf gesicherte Gesundheitsrisiken von Produkten aufmerksam zu machen. Bei den angesprochenen Produkten sind solche Mittel nicht angebracht, da es nach wie vor unklar ist, ob Langzeitrisiken überhaupt bestehen. Für eine vorsorgliche Information über eventuelle Risiken von Produkten fehlt überdies die gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat würde es aber begrüssen, wenn die Industrie wie schon seinerzeit bei den Mobiltelefonen freiwillig die Strahlenbelastung (SAR-Werte) durch körpernah getragene Produkte deklarieren würde. Eine solche Deklaration würde es Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, strahlungsarme Produkte zu erwerben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Immer mehr elektronische Geräte sind auf dem Markt, die direkt am Körper oder sehr nahe am Körper betrieben werden und permanent elektromagnetische Felder erzeugen: Smartphones, Laptops, Tablets, Computer, Kopfhörer, Smart-Watches, Pulsmesser, Schrittzähler, Geräte für die Erfassung von Körperfunktionen. In Zukunft werden es noch mehr werden ("smarte" Kleidungsstücke, Brillen und Virtual-Reality-Ausrüstungen usw.). Die Nutzenden dieser Geräte sind sich meistens nicht bewusst, dass diese elektromagnetische Felder (Funkstrahlung, Magnetfelder usw.) an den Körper abgeben, die mit gesundheitlichen Langzeitrisiken verbunden sind. </p><p>In Frankreich wurde aufgedeckt (Phonegate-Skandal), dass die Strahlenbelastung (SAR-Werte) der meisten Handys und Smartphones wohl bei optimierten Messungen im Labor, aber nicht im täglichen Gebrauch am Körper eingehalten wird. Gewonnene Gerichtsfälle von Hirntumorpatienten, die auf die berufliche Handynutzung zurückzuführen sind, mahnen zur Vorsorge. Versicherungsunternehmen schliessen die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern aus, unter anderem auch, weil sie seit Jahren im Verzeichnis der Weltgesundheitsorganisation für krebserregende Substanzen aufgeführt sind.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen hat er hinsichtlich der gesundheitlichen Langzeitrisiken von strahlenden Geräten getroffen, die direkt am oder nahe am Körper betrieben werden?</p><p>2. Wie gedenkt er - im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge - in Zukunft mit der Tatsache umzugehen, dass immer mehr neuartige elektronische Geräte von einem grossen Bevölkerungsteil direkt am oder nahe am Körper betrieben werden, wobei Langzeitrisiken nicht mehr auszuschliessen sind?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass die Konsumentinnen und Konsumenten aktiv und dauernd über die Langzeitrisiken solcher Geräte zu informieren sind, damit sie selbstverantwortlich entscheiden können, ob sie sich diesen Risiken aussetzen möchten oder nicht?</p><p>4. Welche Möglichkeiten bestehen, gesetzliche und technische Vorschriften zu erlassen, um Hersteller, Importeure und/oder Händler zu verpflichten, alle Geräte, die elektromagnetische Felder erzeugen und direkt am oder nahe am Körper betrieben werden, für Konsumentinnen und Konsumenten in leicht erkennbarer Form zu kennzeichnen (Warnaufkleber, Warntexte auf der Verpackung, auffällige Hinweise in Bedienungsanleitungen, in der Werbung usw.)?</p>
  • Strahlende Geräte an Kopf und Körper
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat bis anhin keine besonderen Massnahmen zu eventuellen Langzeitrisiken von strahlenden Produkten getroffen, die Personen am Körper tragen. Solche Langzeitrisiken sind gemäss aktuellem Wissensstand nicht gesichert. Die Internationale Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) betrachtet eine kanzerogene Wirkung aus methodischen Gründen nur als begrenzt belegt und bezeichnet die elektromagnetische Strahlung deshalb als "möglicherweise" kanzerogen. Nichtsdestotrotz nimmt der Bundesrat die Frage ernst, da solche Technologien bereits weit verbreitet sind und sich wohl noch zunehmend verbreiten werden. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt, dass solche Produkte die Grenzwerte, die kurzfristige Gefährdungen verhindern sollen, einhalten. Sofern sich solche Produkte jedoch direkt mit dem Mobilfunknetz verbinden, können Strahlenbelastungen auftreten, die mit den Belastungen von durchschnittlichen Mobiltelefonen vergleichbar sind. Es ist darum wichtig, dass die Hersteller der Produkte diese Strahlenbelastung mit geeigneten Massnahmen von sich aus so gering wie möglich halten.</p><p>2. Heutige Produkte dürfen nach dem Stand des Wissens und der Technik keine oder nur geringfügige gesundheitliche Gefährdungen verursachen. Dieser Gesundheitsschutz ist Aufgabe der Hersteller. Der Bundesrat erachtet die bestehenden rechtlichen Grundlagen als genügend und sieht keinen Bedarf für vorsorgliche Massnahmen für am Körper getragene elektronische Produkte. Die involvierten Bundesämter verfolgen zudem die internationale Forschung zu gesundheitlichen Langzeitwirkungen elektromagnetischer Strahlung und sorgen dafür, dass diese gesundheitlichen Aspekte in die Normengremien einfliessen.</p><p>3. Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass Hersteller die Konsumentinnen und Konsumenten über eventuelle gesundheitliche Risiken informieren müssen, die nicht gesichert sind. Es ist jedoch primär die Pflicht der Hersteller und Inverkehrbringer, solche Risiken abzuklären.</p><p>Da in der Bevölkerung ein Bedürfnis nach vertieften und unabhängigen gesundheitlichen Informationen zu solchen Produkten besteht, hat das BAG dazu bereits verschiedene Faktenblätter publiziert. Diese stellen den Wissensstand zu eventuell möglichen Langzeitwirkungen solcher Produkte dar und zeigen Möglichkeiten auf, um diesen Unsicherheiten zu begegnen. Diese Faktenblätter sind aber nicht Teil der Produkteinformationen der Hersteller, sondern ergänzen diese für ein interessiertes Publikum.</p><p>4. Warnungen sind Mittel, um Konsumentinnen und Konsumenten präventiv auf gesicherte Gesundheitsrisiken von Produkten aufmerksam zu machen. Bei den angesprochenen Produkten sind solche Mittel nicht angebracht, da es nach wie vor unklar ist, ob Langzeitrisiken überhaupt bestehen. Für eine vorsorgliche Information über eventuelle Risiken von Produkten fehlt überdies die gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat würde es aber begrüssen, wenn die Industrie wie schon seinerzeit bei den Mobiltelefonen freiwillig die Strahlenbelastung (SAR-Werte) durch körpernah getragene Produkte deklarieren würde. Eine solche Deklaration würde es Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, strahlungsarme Produkte zu erwerben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Immer mehr elektronische Geräte sind auf dem Markt, die direkt am Körper oder sehr nahe am Körper betrieben werden und permanent elektromagnetische Felder erzeugen: Smartphones, Laptops, Tablets, Computer, Kopfhörer, Smart-Watches, Pulsmesser, Schrittzähler, Geräte für die Erfassung von Körperfunktionen. In Zukunft werden es noch mehr werden ("smarte" Kleidungsstücke, Brillen und Virtual-Reality-Ausrüstungen usw.). Die Nutzenden dieser Geräte sind sich meistens nicht bewusst, dass diese elektromagnetische Felder (Funkstrahlung, Magnetfelder usw.) an den Körper abgeben, die mit gesundheitlichen Langzeitrisiken verbunden sind. </p><p>In Frankreich wurde aufgedeckt (Phonegate-Skandal), dass die Strahlenbelastung (SAR-Werte) der meisten Handys und Smartphones wohl bei optimierten Messungen im Labor, aber nicht im täglichen Gebrauch am Körper eingehalten wird. Gewonnene Gerichtsfälle von Hirntumorpatienten, die auf die berufliche Handynutzung zurückzuführen sind, mahnen zur Vorsorge. Versicherungsunternehmen schliessen die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern aus, unter anderem auch, weil sie seit Jahren im Verzeichnis der Weltgesundheitsorganisation für krebserregende Substanzen aufgeführt sind.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen hat er hinsichtlich der gesundheitlichen Langzeitrisiken von strahlenden Geräten getroffen, die direkt am oder nahe am Körper betrieben werden?</p><p>2. Wie gedenkt er - im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge - in Zukunft mit der Tatsache umzugehen, dass immer mehr neuartige elektronische Geräte von einem grossen Bevölkerungsteil direkt am oder nahe am Körper betrieben werden, wobei Langzeitrisiken nicht mehr auszuschliessen sind?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass die Konsumentinnen und Konsumenten aktiv und dauernd über die Langzeitrisiken solcher Geräte zu informieren sind, damit sie selbstverantwortlich entscheiden können, ob sie sich diesen Risiken aussetzen möchten oder nicht?</p><p>4. Welche Möglichkeiten bestehen, gesetzliche und technische Vorschriften zu erlassen, um Hersteller, Importeure und/oder Händler zu verpflichten, alle Geräte, die elektromagnetische Felder erzeugen und direkt am oder nahe am Körper betrieben werden, für Konsumentinnen und Konsumenten in leicht erkennbarer Form zu kennzeichnen (Warnaufkleber, Warntexte auf der Verpackung, auffällige Hinweise in Bedienungsanleitungen, in der Werbung usw.)?</p>
    • Strahlende Geräte an Kopf und Körper

Back to List