Übermässige Verpackungen sind ein Irrwitz

ShortId
18.3626
Id
20183626
Updated
28.07.2023 03:28
Language
de
Title
Übermässige Verpackungen sind ein Irrwitz
AdditionalIndexing
15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dank der Einführung des Verursacherprinzips werden die Abfälle in der Schweiz stärker und besser getrennt. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben nun die Möglichkeit, auf den Kauf eines Produkts zu verzichten, wenn es ihnen zu stark verpackt ist oder sie die Kosten für die Entsorgung der Verpackung als zu hoch einschätzen. Theoretisch sollten die Konsumentinnen und Konsumenten deshalb Produkte bevorzugen, die weniger stark verpackt sind, und die stärker verpackten meiden, was zur Folge hätte, dass der Detailhandel nur noch Produkte anbietet, die diesen Bedürfnissen der Kundschaft entsprechen. Die Realität aber sieht anders aus. Und unser Planet hat wohl nicht die Zeit, um darauf zu warten, bis die "unsichtbare Hand" ihr Werk vollendet hat ...</p><p>Wenn der Berg unnötiger Abfälle wirklich kleiner werden soll, braucht es klare und starke Signale an den Detailhandel, ohne dass dieser aber übertriebenen Zwängen ausgesetzt wird. Das Bewusstsein für die Problematik liesse sich fördern, wenn die Abfallverordnung dahingehend geändert würde, dass der Detailhandel verpflichtet wird, Sammelstellen für Verpackungen anzubieten. Auf diese Weise würde sich der Detailhandel schneller für solche Produkte entscheiden, die vernünftig verpackt sind, weil er so Kosten sparen könnte, die ihm durch die Rücknahme von Abfällen entstehen. Wenn man gleichzeitig auf das Bewusstsein der Verursacher und auf die Verkaufsstellen einwirken würde, könnte dem Irrwitz der übermässigen Verpackung mit der Zeit ein Ende gesetzt werden. Für kleine Detailhändler könnten Ausnahmen nach noch zu bestimmenden Kriterien vorgesehen werden (z. B. Verkaufsfläche unter 1000 Quadratmeter).</p><p>Der gute Wille des Detailhandels in solchen Fragen hat klar gezeigt, dass ein vernünftiger und verantwortungsbewusster Konsens gefunden werden kann. Der entscheidende Schritt sollte nun getan werden, gut sichtbar und mit Entschiedenheit.</p>
  • <p>Verpackungen erfüllen verschiedene Funktionen, insbesondere schützen sie das Produkt. Als Verpackungsmaterialien werden hauptsächlich Kunststoffe, Papier, Karton, Metallfolien oder Verbunde aus diesen Materialien eingesetzt. Ökobilanzen zeigen, dass es kein universal bestes Verpackungsmaterial gibt.</p><p>Wie für jeden Abfall gilt auch für Verpackungsmaterial gemäss dem Umweltschutzrecht die Kaskade der Vermeidung, der Verminderung, der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung (Recycling) und schliesslich der umweltverträglichen thermischen Verwertung (Verbrennung). Verpackungsabfälle aus Haushalten gelten als Siedlungsabfälle und fallen damit unter die Zuständigkeit und das Entsorgungsmonopol der Kantone. Sie machen mit rund 30 Prozent bzw. zirka 1,2 Millionen Tonnen pro Jahr einen grossen Teil der mit dem Kehrichtsack entsorgten Siedlungsabfälle aus.</p><p>Anlässlich der Revision des Umweltschutzgesetzes "Grüne Wirtschaft" hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Möglichkeit zu schaffen, den Handel zur Rücknahme von bestimmten Arten von Verpackungen zu verpflichten. Dieser Vorschlag wurde vom Parlament verworfen, dies mit der Begründung, die Wirtschaft könne hier im Rahmen der Produzentenverantwortung selber mit freiwilligen Massnahmen aktiv werden. Die heutigen rechtlichen Instrumente geben damit eine Entsorgung von Verpackungsabfällen via die Siedlungsabfälle vor. Der Bundesrat begrüsst daher freiwillige Massnahmen von Anbietern von Produkten, die es ermöglichen, auf unnötige Verpackungen zu verzichten und so einen Beitrag zur Abfallvermeidung zu leisten.</p><p>Die Einführung einer umfassenden Rücknahmeverpflichtung des Handels für Verpackungen würde die Umleitung eines sehr grossen Stoffstromes mit entsprechenden neuen Logistikanforderungen (besonders Raumbedarf und Transportlogistik) und den damit verbundenen Kosten bedeuten. Namentlich müsste die Finanzierung sichergestellt und das Finanzierungssystem neu geregelt werden. Eine einfache Überwälzung der Kosten auf die Kunden wäre kaum durchsetzbar bzw. erwünscht.</p><p>Zudem wäre es unverhältnismässig aufwendig zu kontrollieren, dass nur die im betreffenden Geschäft gekauften Verpackungen und nicht auch noch Verpackungen anderer Herkunft zurückgegeben werden. Eine unkontrollierte Rücknahme würde wohl rasch für die Vermeidung der kommunalen verursachergerechten Gebühren (beispielsweise Kehrichtsackgebühr) missbraucht. Ohne Einbezug des stark zunehmenden Internethandels wäre eine Rücknahmeverpflichtung beim Detailhandel wettbewerbsverzerrend und auch nicht nachhaltig.</p><p>Letztlich stehen aber sowohl die Produzenten im Sinne der erweiterten Produzentenverantwortung und eines ökologischen Verpackungsdesigns, der Detailhandel bei der Auswahl seines Sortiments und die Konsumentinnen und Konsumenten bei ihrem Kaufentscheid in der Pflicht. Informationen zu den ökologischen Auswirkungen von Verpackungsmaterial unterstützen die notwendige Sensibilisierung.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat eine allgemeine Rücknahmepflicht für Verpackungsabfälle im Detailhandel als nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Abfallverordnung, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, so zu ändern, dass der Detailhandel verpflichtet wird, Sammelstellen für Verpackungen einzurichten.</p>
  • Übermässige Verpackungen sind ein Irrwitz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dank der Einführung des Verursacherprinzips werden die Abfälle in der Schweiz stärker und besser getrennt. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben nun die Möglichkeit, auf den Kauf eines Produkts zu verzichten, wenn es ihnen zu stark verpackt ist oder sie die Kosten für die Entsorgung der Verpackung als zu hoch einschätzen. Theoretisch sollten die Konsumentinnen und Konsumenten deshalb Produkte bevorzugen, die weniger stark verpackt sind, und die stärker verpackten meiden, was zur Folge hätte, dass der Detailhandel nur noch Produkte anbietet, die diesen Bedürfnissen der Kundschaft entsprechen. Die Realität aber sieht anders aus. Und unser Planet hat wohl nicht die Zeit, um darauf zu warten, bis die "unsichtbare Hand" ihr Werk vollendet hat ...</p><p>Wenn der Berg unnötiger Abfälle wirklich kleiner werden soll, braucht es klare und starke Signale an den Detailhandel, ohne dass dieser aber übertriebenen Zwängen ausgesetzt wird. Das Bewusstsein für die Problematik liesse sich fördern, wenn die Abfallverordnung dahingehend geändert würde, dass der Detailhandel verpflichtet wird, Sammelstellen für Verpackungen anzubieten. Auf diese Weise würde sich der Detailhandel schneller für solche Produkte entscheiden, die vernünftig verpackt sind, weil er so Kosten sparen könnte, die ihm durch die Rücknahme von Abfällen entstehen. Wenn man gleichzeitig auf das Bewusstsein der Verursacher und auf die Verkaufsstellen einwirken würde, könnte dem Irrwitz der übermässigen Verpackung mit der Zeit ein Ende gesetzt werden. Für kleine Detailhändler könnten Ausnahmen nach noch zu bestimmenden Kriterien vorgesehen werden (z. B. Verkaufsfläche unter 1000 Quadratmeter).</p><p>Der gute Wille des Detailhandels in solchen Fragen hat klar gezeigt, dass ein vernünftiger und verantwortungsbewusster Konsens gefunden werden kann. Der entscheidende Schritt sollte nun getan werden, gut sichtbar und mit Entschiedenheit.</p>
    • <p>Verpackungen erfüllen verschiedene Funktionen, insbesondere schützen sie das Produkt. Als Verpackungsmaterialien werden hauptsächlich Kunststoffe, Papier, Karton, Metallfolien oder Verbunde aus diesen Materialien eingesetzt. Ökobilanzen zeigen, dass es kein universal bestes Verpackungsmaterial gibt.</p><p>Wie für jeden Abfall gilt auch für Verpackungsmaterial gemäss dem Umweltschutzrecht die Kaskade der Vermeidung, der Verminderung, der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung (Recycling) und schliesslich der umweltverträglichen thermischen Verwertung (Verbrennung). Verpackungsabfälle aus Haushalten gelten als Siedlungsabfälle und fallen damit unter die Zuständigkeit und das Entsorgungsmonopol der Kantone. Sie machen mit rund 30 Prozent bzw. zirka 1,2 Millionen Tonnen pro Jahr einen grossen Teil der mit dem Kehrichtsack entsorgten Siedlungsabfälle aus.</p><p>Anlässlich der Revision des Umweltschutzgesetzes "Grüne Wirtschaft" hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Möglichkeit zu schaffen, den Handel zur Rücknahme von bestimmten Arten von Verpackungen zu verpflichten. Dieser Vorschlag wurde vom Parlament verworfen, dies mit der Begründung, die Wirtschaft könne hier im Rahmen der Produzentenverantwortung selber mit freiwilligen Massnahmen aktiv werden. Die heutigen rechtlichen Instrumente geben damit eine Entsorgung von Verpackungsabfällen via die Siedlungsabfälle vor. Der Bundesrat begrüsst daher freiwillige Massnahmen von Anbietern von Produkten, die es ermöglichen, auf unnötige Verpackungen zu verzichten und so einen Beitrag zur Abfallvermeidung zu leisten.</p><p>Die Einführung einer umfassenden Rücknahmeverpflichtung des Handels für Verpackungen würde die Umleitung eines sehr grossen Stoffstromes mit entsprechenden neuen Logistikanforderungen (besonders Raumbedarf und Transportlogistik) und den damit verbundenen Kosten bedeuten. Namentlich müsste die Finanzierung sichergestellt und das Finanzierungssystem neu geregelt werden. Eine einfache Überwälzung der Kosten auf die Kunden wäre kaum durchsetzbar bzw. erwünscht.</p><p>Zudem wäre es unverhältnismässig aufwendig zu kontrollieren, dass nur die im betreffenden Geschäft gekauften Verpackungen und nicht auch noch Verpackungen anderer Herkunft zurückgegeben werden. Eine unkontrollierte Rücknahme würde wohl rasch für die Vermeidung der kommunalen verursachergerechten Gebühren (beispielsweise Kehrichtsackgebühr) missbraucht. Ohne Einbezug des stark zunehmenden Internethandels wäre eine Rücknahmeverpflichtung beim Detailhandel wettbewerbsverzerrend und auch nicht nachhaltig.</p><p>Letztlich stehen aber sowohl die Produzenten im Sinne der erweiterten Produzentenverantwortung und eines ökologischen Verpackungsdesigns, der Detailhandel bei der Auswahl seines Sortiments und die Konsumentinnen und Konsumenten bei ihrem Kaufentscheid in der Pflicht. Informationen zu den ökologischen Auswirkungen von Verpackungsmaterial unterstützen die notwendige Sensibilisierung.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat eine allgemeine Rücknahmepflicht für Verpackungsabfälle im Detailhandel als nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Abfallverordnung, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, so zu ändern, dass der Detailhandel verpflichtet wird, Sammelstellen für Verpackungen einzurichten.</p>
    • Übermässige Verpackungen sind ein Irrwitz

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